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Totalschaden, Signal Iduna Zahlt nicht

Hallo ,
hatte Anfang Mai einen Unverschuldeten Unfall ( Totalschaden ) .
Die Schuldfrage ist einwandfrei geklärt.
Jetzt habe ich Probleme mit der Schadens Abwicklung mit der Signal Iduna Versicherung
Die Versicherung erkennt das Gutachten der Dekra nicht an, ich hätte angeblich vorschäden nicht angegeben !
Sind aber im Gutachten schon berücksichtigt worden.
Leider habe ich einen schlechten Anwalt genommen, die Versicherung reagiert auf kein schreiben und mein sogenannter Anwalt tut nichts.
Nun bekomme ich schon eine 2te Mahnung vom Gutachter weil der sei Geld will und ich ja der Auftraggeber bin.
Bis heute habe ich den Wiederbeschaffungswert nicht und bleibe auf allen Rechnungen sitzen.
Natürlich würde ich am liebsten sofort den Anwalt wechseln, aber dann müsste ich die Gebühren selber tragen, weil 2ter Anwalt. ca. 350 Euro.
Da ich aber zur Zeit Harz 4 beziehe, kann ich mir das nicht leisten und auch nicht den Gutachter.
Wisst Ihr rat ?

Beste Antwort im Thema

Sorry, aber mir kommt das doch recht merkwürdig vor.
Könnte es vielleicht sein, dass du selbst Schuld daran trägst, dass da nicht alles so klappt, wie es sollte.
Rechtsanwälte, die ihren Mandanten keine Kopien des Schriftverkehrs zusenden, sind mir noch nicht untergekommen.
Auch hoffe ich, dass du die Vorschäden wirklich korrekt angegeben hast.
Wenn du ein reines Gewissen hast, dann beauftrage deinen Rechtsanwalt mit der Klageerhebung.

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Wie hoch war der Schaden damals?

Schaden 1500. Wiederbeschaffungswert 2300

Lohnt sich ein Anwaltswechsel ? und wer übernimmt die kosten für das 2te Gutachten ?

Dann kann ich mir das sparen zahle ja schon 500 für das erste was ich nicht wiederbekomme

Schon mal mit dem Gutachter gesprochen? Statt 2. Gutachten kann der mit der entsprechenden Information auch einfach sein bisheriges Gutachten per Nachtrag anpassen und gut ist. So entstehen auch keine hohen Kosten für ein zweites Gutachten.
Und dabei ist der grüne Haufen schon für seine versicherungsfreundliche Arbeitsweise bekannt. :o

Gute Idee, werde ich mal versuchen, Hauptsache muss die 500 nicht zahlen , werde wohl dann nichts mehr für den Wagen bekommen.

Wiederbeschaffungswert (der Preis, den du für ein gleichwertiges, unbeschädigtes Auto zahlen müsstest) ist was anderes als Restwert (Wert deines Fahrzeuges im unreparierten Zustand).

Zitat:

@germania47 schrieb am 24. September 2015 um 11:50:03 Uhr:


...
Das hängt vom jetzigen Nutzungswert und nicht von einem ehemaligen Restwert ab.

Was ist denn der "Nutzungswert" im Schadenfall?

Wiederbeschaffungswert und Restwert kenne ich, aber "Nutzungswert" kenne ich nur von der Steuer?

Zitat:

@Tubbyhase schrieb am 23. September 2015 um 21:48:35 Uhr:


da trifft b) zu.

Also das hier?

b) Unreparierte (offene) Vorschäden müssen Sachverständigen nicht mitgeteilt werden, wenn sie mit dem aktuellen Schadensereignis eindeutig in

keinerlei Zusammenhang

stehen.

Falsch, denn:

Beitrag vom TE vom 16. Mai

„Hallo, ich hatte vor 10 Tagen einen Unfall, jemand ist mir an einer Roten Ampel hinten drauf gefahren.“

und in diesem Thread:

„Hallo, hatte Anfang Mai einen Unverschuldeten Unfall...Jetzt hatte ich aber auch noch einen Heckschaden vor ein paar Jahren den ich nicht habe rep lassen sonder von vers auszahlen lassen.“

Da liegt der Hase im Pfeffer und man könnte hier tatsächlich einen Betrugsversuch unterstellen.

Zitat:

@Tubbyhase schrieb am 22. September 2015 um 10:10:59 Uhr:



Die Versicherung erkennt das Gutachten der Dekra nicht an, ich hätte angeblich vorschäden nicht angegeben !
Sind aber im Gutachten schon berücksichtigt worden.

Na was denn nu?

Welche Vorschäden wurden berücksichtigt?

Wenn jemand in ein beschädigtes Heck fährt,

kann man höchstens den erweiterten Schaden geltend machen.

(sofern einer entstanden ist)

Welche Schadenshöhe hat die Dekra ermittelt?

Die Sache wird ja immer dubioser.........

Also gehe ich davon aus, ich bekomme nichts und bleibe auf den Gutachter kosten 500 sitzen, den wenn ich Klage wird mir betrug unterstellt.Werde versuchen das die dekra Ihr Gutachten um den Vorschaden erweitert, hoffe dann übernimmt die vers wenigstens die Gutachter kosten, auch wenn ich nichts mehr bekomme.
Noch mal zur Erinnerung :
MIR ist jemand ins Auto gefahren, Wagen in Werkstatt gebracht, Werkstatt beauftragt in meinen Namen einen Gutachter, der sich den Wagen anschaut.
Der sagt Totalschaden und schickt das Gutachten an die geg Versicherung. Die Antwortet ihm nicht, auch nicht nach Mahnung.
Höre Wochenlang nichts von der Vers. in der Zwischenzeit bekomme ich Rechnungen und Mahnungen des Gutachters und der Leihwagenfirma, weil Vers reagiert auch auf keinerlei schreiben.
Ich schalte einen Anwalt ein, schließlich bin ich das Unfallopfer !!
Der kann nichts machen und ich bleibe auf allen Kosten sitzen und mir wird noch Betrug unterstellt.
Was ist das für eine Gerechtigkeit.

Wie hoch ist denn der Schaden ?
Wenn du was falsch machst bist du halt schuld.

Zitat:

@Tubbyhase schrieb am 25. September 2015 um 07:05:13 Uhr:


weil Vers reagiert auch auf keinerlei schreiben.
Ich schalte einen Anwalt ein, schließlich bin ich das Unfallopfer !!

Wer unterstellt dir denn Betrug wenn die Versicherung gar nicht reagiert hat? Oder haben die vielleicht doch reagiert und den Schaden abgelehnt? Und das auf weitere Schreiben bestätigt?

Ansonsten bleibt dir per Anwalt der Rechtsweg. Schreiben vom Rechtsanwalt mit Fristsetzung und Klageandrohung und wenn da keine Reaktion kommt halt Klage einreichen lassen.

Wird schon seine Gründe haben, warum es so läuft...

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