1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Versicherung zahlt nur 80% Nutzungsausfall und Wertmiderung

Versicherung zahlt nur 80% Nutzungsausfall und Wertmiderung

Hallo,

folgender Sachverhalt:

Autounfal mit einer Person. Schuldfrage ist dahin geklärt, das mich keine Schuld außer die sogannte Betriebsgefahr trifft.

Der Schaden an meinem PKW wurde von der Versicherung zu 80% (beruft sich auf die Betriebsgefahr, die von meinem PKW ausgeht) übernommen. Auf 20% bin ich sitzen geblieben.

Nun habe ich durch den Unfall, was durch ein Gutachten festgestellt wurde, eine Wertminderung in Höhe X. Diese Wertminderung steht mir von der generischen Versicherung zu. Außerdem steht mir ein Nutzungsausfallgeld zu, für die Tage, in der mein Auto zur Reparatur in der Werkstatt war.

Nun beruft sich die Versicherung bei der Berechnung des Nutzungsausfalles und der Wertminderung auch auf die Betriebsgefahr und will mir nicht den vollen Betrag dieser auszahlen, sondern nur 80%.

Meine Frage daher, ob das Rechtens ist. Stehen mir da nicht die vollen 100% zu? Wäre über ein paar Tipps und Hinweise deisbezüglich dankebar. Evtl. kann mir auch jemand einen Link posten, wo ein ähnlicher Fall vorlag.

Vielen Dank.

Beste Antwort im Thema

Auch die Erstberatung kostet Geld, wenn man nicht zufällig in einem Automobilclub ist, der da einspringt.

Also TE, Vorsicht bei "Tipps", die erstmal Dein eigenes Geld kosten...

14 weitere Antworten
14 Antworten

Hallo,
Schildere doch mal den Unfall etwas genauer. Ich kenne eigentlich bei einem unverschuldeten Unfall das mir alle Kosten die mir entstanden sind auch erstattet bekomme.
Seelze01

Das ist auch so, wenn du trotz größter Voraussicht den Unfall nicht vermeiden konntest... Hat man zwar nichts falsch gemacht, war aber nicht besonders umsichtig, kann es sein dass man mit der Betriebsgefahr dabei ist.
Und der Abzug ist aus meiner Sicht auch bei Wertminderung und Leihwagen richtig.

Ob die Anrechnung der Betriebsgefahr generell ok ist kann man nur einschätzen wenn man alle Umstände kennt, evtl. auch wie es die Gegenseite geschildert hat...

Zum Hergang kann ich erstmal keine Angaben machen, sorry. Aber wieso zahlt die Versicherung vom Nutzungsausfall und der Wertminderung nur 80%? Ich glaube nicht dass das Rechtens ist. Leider habe ich dazu nichts ergogglen können.

Durch den unverschuldeten Unfall müsstem mir doch die 100% der o.g. Kosten zustehen. Oder sehe ich das falsch und es kommt wirklich auf der Situation an?

Wenn du zu 100% unschuldig bist bekommst du 100% Leistung.

Bist du aber nur zu 80% unschuldig, bekommst du auch nur 80%.

Beim nächsten Unfall bist du 50% Schuld und bekommst 50%. Eigentlich ganz einfach.

Die Frage ist nur, wie sieht es in deinem konkreten Fall aus. Manche Versicherer sind recht schnell dabei eine angebliche Betriebsgefahr anzurechnen, andere scheren sich da weniger... Aber man wird hier sehr viele Vergleichsfälle finden.

Du kannst hier den Unfallhergang schildern und dir einige Meinungen einholen, oder mit einem Anwalt darüber sprechen. Ob es was bringt ist die andere Sache.

Warst du denn besonders vorsichtig und mit korrekter Geschwindigkeit unterwegs und hattest auch bei bester Aufmerksamkeit und Reaktion keine Chance diesen Unfall zu verhindern?

Ähnliche Themen

Vielen Dank erstmal für die Antworten.

Bei einem Unfall mit einer Person, ist es doch eigentlich immer so, das einem diese Betriebsgefahr anhängt. Deswegen wundert es mich, das diese auch bei dem NA und der Wertminderung greifen soll, da diese mir ja zusteht. Die Wertminderung soll ja den verlorenen Wiederverkaufswert ausgleichen. Da diese Betriebsgefahr mir anzurechnen, scheint mir unlogisch. Meistens ist es auch eine Masche der Versicherungen, sich erstmal vor den vollen Kosten drücken zu wollen. Deswegen wollte ich dazu ein paar Meinungen wissen. Evtl. gibt es zu so einem Sachverhalt auch entsprechende Gerichtsurteile, mit denen man dann die Versicherung unter Druck setzen kann.

Also habe ich das richtig verstanden: Wenn angenommen die Betriebsgefahr greift, also ich 20% des Schadenszahlen muss, steht mir auch rechtlich nur 80% der Wertminderung und des Nutzungsausfalls der gegnerischen Versicherung zu???

Ja, das wirkt sich auf alles aus. Auch auf die Unkostenpauschale. 

Hole dir eine RA für Verkehrsrecht und lasse dich von diesem beraten!

Ich habe dammals alles zu 100% bezahlt bekommen inkl. Abschleppen, Verwahrung bein Abschlepper und Leihwagen! Hatte aber auch einen RA!

Übrigens! Der Ra wird bei unschuld deinerseits zu 100% von der gegnerischen Versicherung bezahlt

Und bei "80% Unschuld" eben nur zu 80%.
Sollte man bedenken bevor man ein Mandat erteilt.

Ich sagte erst mal beraten

Auch die Erstberatung kostet Geld, wenn man nicht zufällig in einem Automobilclub ist, der da einspringt.

Also TE, Vorsicht bei "Tipps", die erstmal Dein eigenes Geld kosten...

Zitat:

Original geschrieben von neoman666


Evtl. gibt es zu so einem Sachverhalt auch entsprechende Gerichtsurteile, mit denen man dann die Versicherung unter Druck setzen kann.

Du hast doch noch gar keinen Sachverhalt geschildert 😕

Wie soll dir hier jemand sagen ob der Abzug berechtigt ist, wenn du nichts zum Fall sagst?

Wenn du 20% Teilschuld hast bezieht sich das natürlich auf alle Leistungen. Nicht nur auf die Instandsetzung.

Nehmen wir mal an, du hättest zu 100% selber Schuld. Dann würde die gegnerische Versicherung dir auch nichts für die Instandsetzung geben. Aber nach deiner Logik müsste sie trotzdem volle Wertminderung und Leihwagenkosten ersetzen?

Um den Fehler in deiner Logik zu erkennen braucht es nicht extra das große Staatsexamen.

Es fällt auf, wenn man bei sich selber immer auf Danke drückt 😉

Zitat:

Original geschrieben von Talker55


Es fällt auf, wenn man bei sich selber immer auf Danke drückt 😉

Das kann man ruhig 100 mal machen und es wird nichts passieren.😉

Zweitaccount machts möglich 😉

Deine Antwort
Ähnliche Themen