Totalschaden nach dem abschleppen

Ford

Hallo,

ich habe ein Problem. Vor ca. 10 Tagen versagte meine Bremse und ich bat den ACE mir einen Abschlepper zu schicken.
10 Minuten später tauchte ein Abschlepper auf. Er befestigte den Abschlepphaken an der Öse am Heck meines PKW`s und
zog in auf den Abschlepp LKW. Dann geschah das was passieren muss. Die Öse an meinen PKW riss ab und den rest erledigte
die Schwerkraft. Die Schwungvolle abfahrt endete an einer Laterne. Mein Auto hat einen Totalschaden erlitten.
Das abschleppunternehmen hat eine Hakenlastversicherung. Dies Versicherung teilte mir mit, das das Problem an der Öse
meines PKW´s zu suchen ist. Wird wahrscheinlich probleme mit der Regulierung geben.
Nun meine Frage. Kann mir jemand sachdinliche Tips geben?

24 Antworten

Naja aber ist Opel Ascona kein Standart-PKW? 😁

ein ascona aht schonwieder liebhaberwert ^^
wenns ein escort, fiesta mitte der 90'ger ist, sind 2600€ schon sehr hoch gegriffen.....

ein wenig aus der praxis geplaudert
hab ich richtig gelesen?
fhrz mit winde verladen?vorwärts aus plateau?hinten eingehängt?
ALSO SEIL UNTERS FHRZ DURCH;ODERß
wenn der dann den haken hinten in die öse einhängt
endsteht dadurch eine hebelwirkung die sehr oft die öse ausreißen läßt
die ist nämlich nur gedacht für zug nach hinten
ich persönlich mach in solchen fällen einen schlupp aus textil an den haken
und das andere ende über due öse,somit liegt schlupp+seil flach an und es gibt keine hebelwirkung
egal wie auch immer
der abschlepper haftet für den schaden,bloß seine vers wird erst bei 1500-2500 einspringen,je nach vertr.
wie und wo er sein seil befestigt liegt an ihm
es gibt fhrz die haben gar keine öse vorne bzw hinten
dann muß man halt am dreieckslänker ect ziehen.
was macht der gute mann wenn er mal nen alten citoen ds mit motorschaden hochziehen soll?
das ding ist dann so flach das du probleme hast unten drunter was einzuhängen
aber wie schon andere sagten ANWALTdeiner wahl möglichst fachanwalt
und fotos wären gut
gruß transe 79

Lustig, mit welchem Halbwissen hier Menschen Ihre Subjektive Meinung zum besten geben.

1. Rechtsgrundsatz für Ansprüche aus Vertrag
A. Wer?
B. Kann was?
C. von wem?
D. aus welchem Grund?
verlangen.

Der Anspruchsteller (Geschädigter) kann entweder die Reparaturkosten (Zeitwert + 14 % Max.) oder bei Totalschaden den Zeitwert abzüglich Restwert (Restwertbörse) von dem Automobilclub verlangen, wenn ein Verschulden vorliegt. Hiervon ist auszugehen, weil beim Abschleppen auch verunfallte Fahrzeuge oder Fahrzeuge die nicht mehr fahrbereit sind, abgeschleppt werden. Nach Panne oder Unfall muß der Abschlepper also von einem nicht betriebsbereiten Fahrzeug ausgehen und deshalb besondere Vorsicht walten lassen. Auf ein Schiebeplateau kann auch durch Befestigung an den Rädern etc. ein unfallfreies Aufziehen gewährleistet sein.

Bezüglich des Anspruchs gegen den Automobilklub ist zu prüfen was in den Schutzbriefbedingungen steht, ob die Leistung des Automobilklubs darin besteht einen Pannenhelfer und/oder Abschlepper zu vermitteln, und hierfür die Kosten zu tragen, oder ob der Automobilklub selbst das Abschleppen zur nächsten Werkstatt sicherstellt. Diese Fragestellung ist wichtig, weil bei der reinen Organisation, also Variante 1 kommt ein Abschleppvertrag zwischen dem liegen gebliebenen und dem Subunternehmer zustande. In der Variante 2 besteht gar kein Vertrag mit dem Subunternehmer und dieser ist "Erfüllungsgehilfe" des Automobilklubs, also muß gegen den der Anspruch gerichtet sein, dieser kann sich aber dann das Geld von dem Subunternehmer bzw. dessen Versicherung wiederholen.

Anspruchsgrundlagen aus solchen Schäden sind entweder: Haftung aus Vertrag oder Haftung aus Verschulden.

Anmerkung nur am Rande: Es gibt hier auch eine Kraftfahrzeughaftpflichtschaden vom abgeschleppten Fahrzeug verursacht und der Geschädigte ist vermutlich die Stadt als Eigentümer der Laterne. Auf kleinem Dienstweg ist aber auch dieser Haftpflichtschaden einfach als Be-Entladeschaden des Abschleppfahrzeuges abzuwickeln, obwohl die Stadt auch einen direkten Anspruch gegen den Halter des abgeschleppten Fahrzeuges hätte.

Schreiben von Rechtsanwälten, lassen wirklich jeden Versicherungsmitarbeiter eiskalt. Es kommen täglich etliche Schreiben von Anspruchstellern, die den Anwalt zur Hilfe nehmen, weil Sie mit der Abwicklung der Ansprüche überfordert sind. Es erschaudert kein Mitarbeiter in Ehrfurcht oder macht auch nur etwas schneller oder besser, nur weil ein Anwalt geschrieben hat.... Wer als Feuerwehrmann jeden Tag 5 mal zu irgendwelchen Feuern gerufen wird, bekommt auch keine schwitzenden Hände mehr vorher oder? Man bekommt nicht dadurch Recht das ein Anwalt schreibt, ein weit verbreiteter Irrglaube.

Auch Sachbearbeiter prüfen die Eintrittspflicht der Versicherung. Hier empfehle ich, sich einmal telefonisch direkt zu dem Sachbearbeiter durchstellen zu lassen und zu fragen, ob die Eintrittspflicht gegeben ist. Wenn er diese Frage am Telefon mit ja beantwortet, heißt das: Der Schaden wird bezahlt.

Beim Gutachter gilt: Wer die Musik bestellt, muß sie bezahlen. Ich bezweifele, das bei einem Fahrzeugwert von 2.000,00 € ein weiteres Gutachten (kostet auch 200-400€) hier weitere Vorteile für die Versicherung bringt. Hier würde ich fragen, ob sie das Dekra-Gutachten anzweifeln, oder danach abrechnen wollen. Ganz einfache Frage oder? Und wenn angezweifelt wird, wer den nächsten Gutachter bestellt/beauftragt, auch ganz einfach. Das kann alles innerhalb von 2-3 Tagen über die Bühne sein.

Im übrigen wird der Restwert bei minderwertigen Fahrzeugen meist nach der Anzahl der Tüv-Monate gerechnet, das sind meist zwischen 50-85 € pro Monat bis zum nächsten Tüv-Termin.

Dieser lustige Hinweis, alles sofort dem Anwalt zu übergeben ist einfach nur ausgemachter Bullshit. Das meiste läßt sich am Telefon und zwar ohne Probleme besprechen, ohne das man dafür jemanden braucht, der einen Brief schreibt. Nichts anderes macht ein Anwalt. Ein besser bezahltes Schreibbüro für solche Bagatell-Fälle. Deren Inanspruchnahme auf Kosten der Verursacher ist ein Grund warum die KFZ-Versicherungen so teuer sind, weil sie zur Schadenhöhe dazu gerechnet werden!!!

Noch Fragen?

huskycologne, Du hast in fast allen Punkten recht, nur in eines hast Du dabei übersehen: Die Sachbearbeiter haben Schadensmanagment zu betreiben (manche Versicherungen werben sogar mit ihrem tollen Schadensmanagment) was aber nur bedeutet, daß die Versicherung den Schaden so günstig wie möglich regeln möchte.

Dabei wird dann gerne erstmal versucht die Zahlung ganz zu vermeiden (hier mit dem Hinweis auf das vermeintlich eigene Verschulden wegen dem Zustand der Öse) und wenn das nicht klappt versucht man einem unwissenden Geschädigten möglichst wenig bezahlen zu müssen. In diesem Fall etwa, indem man den Wert laut Gutachten anzweifelt und dann in einem 'Kuhhandel' mit dem Geschädigtem versucht, diesen zu drücken (also einen Vergleich zu schliessen). Wer sich also aus Unkenntnis der Rechtslage auf sowas einläßt, der verliert Geld und da eben die wenigsten diesbezüglich Ahnung haben, hat der Gesetzgeber ja vorgesehen, daß der Geschädigte sich auf Kosten des Schädigers (der ja von den Profis seiner Versicherung vertreten wird) einen Anwalt nehmen kann.

Damit wird gewissermaßen die Gleichheit im Kenntnisstand der Parteien wieder hergestellt und die Sachbearbeiter reagieren sehr wohl anders, wenn ein Anwaltsschreiben kommt, denn sie können dann solche Spielchen wie oben beschrieben nicht mehr machen und kommen gleich zur Sache, sprich Regulierung. Das habe ich selbst schon erlebt, nach meinem ersten nicht verschuldeten Unfall hatte ich nur Ärger und habe ewig gebraucht, um an mein Geld zu kommen. Nach dem zweiten (und bisher zum Glück letzten) habe ich dann, nachdem von Verursacher zwei Tage später schon zweifel an seiner Schuld kamen, gleich einen Anwalt eingeschaltet. Der hat nicht nur Briefe geschrieben, sondern mich auch beraten bzgl. der Abrechnung (Totalschaden oder Reperatur) und es klappte viel schneller und vor allem Sorgenfreier.

Leider erhöht dies die Kosten der Versicherungen und damit auch die Premien, aber ich würde es beim nächsten mal sofort wieder tun und letztlich haben die Versicherungen selbst Schuld an der Situation, denn wenn sie die Geschädigten fair behandeln und die Schäden zügig abwickeln würden, ginge mancher gar nicht erst zum Anwalt. So aber versuchen sie ihre Kosten zu drücken und dürfen am Ende noch die Anwaltskosten mit übernehmen. Solange sich aber genug Geschädigte billig abspeisen lassen, wird sich das nicht ändern und wenn sie erstmal das Vertrauen der Bevölkerung komplett verspielt haben, können sie es auch nicht mehr verhindern, daß jeder Geschädigte sofort zum Anwalt rennt.

Zitat:

Original geschrieben von huskycologne


Dieser lustige Hinweis, alles sofort dem Anwalt zu übergeben ist einfach nur ausgemachter Bullshit. Das meiste läßt sich am Telefon und zwar ohne Probleme besprechen, ohne das man dafür jemanden braucht, der einen Brief schreibt. Nichts anderes macht ein Anwalt. Ein besser bezahltes Schreibbüro für solche Bagatell-Fälle. Deren Inanspruchnahme auf Kosten der Verursacher ist ein Grund warum die KFZ-Versicherungen so teuer sind, weil sie zur Schadenhöhe dazu gerechnet werden!!!

Willst du dem Geschädigten allen Ernstes noch zumuten, neben dem dem Schaden und dessen Unannehmlichkeiten auch noch die Arbeit bei der Schadenabwicklung auf sich zu nehmen? Hier tritt der Anwalt als Dienstleister mit notwendiger Fachkompetenz auf.

solche streitfälle ohne anwalt regeln zu wollen
geht gar nicht
oder woher soll otto normalverbraucher wissen
welche fristen einzuhalten sind+was ich wie formuliere um keinen nachteil zu erleiden.
schließlich gibt es anwälte die nur für versicherungen arbeiten,bestimmt nicht ohne grund.
gruß transe 79

Das sehe ich genauso. Hier sollte man grundsätzlich einen Anwalt einschalten.

hier bewahrheitet sich der spruch:

"wer mit einem Ford fort fährt, kommt meist mit dem Zug wieder heim!"

🙂

FORD bedeutet auch:

Found
on
Road
dead

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