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Totalschaden - darf gegnerische Versicherung den Wagen einziehen?

Halle,

hatte gerade ein Gespräch mit einem Kollegen. Er hatte einen Unfall. Gegner war komplett Schuld. Eigener Wagen Totalschaden.

Die gegnerische Versicherung hat den Wagen eingezogen, er durfte nur noch unter Aufsicht die persönlichen Dinge aus dem Wagen holen.

Er wollte den Wagen behalten und evtl. selber wieder herrichten und somit nur den Differenzbetrag von der Versicherung - aber das ging anscheinend nicht.

 

Ist das wirklich so? Darf die gegnerische Versicherung den Wagen einziehen oder hat der Eigentümer ein Wahlrecht, was mit dem Wagen passieren soll - ggf. halt dann entsprechend weniger Geld von der Versicherung?

Beste Antwort im Thema

So ein Blödsinn......:rolleyes:

 

entweder hat dein Kollege dich richtig verarscht, oder der hat da was falsch verstanden. 

 

Das Auto ist und bleibt Eigentum deines Kollegen.

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So ein Blödsinn......:rolleyes:

 

entweder hat dein Kollege dich richtig verarscht, oder der hat da was falsch verstanden. 

 

Das Auto ist und bleibt Eigentum deines Kollegen.

Das ist ja eine haarsträubende Geschichte, die Dir da erzählt wurde...

 

Die Abschlepper bestehen oftmals darauf, dass man das Auto leer macht, damit hinterher keiner behaupten kann, dass die 100.000 EUR in kleinen Scheinen, die vor dem Unfall noch im Handschuhfach lagen, jetzt plötzlich weg sind.

 

Der Versicherung ist das alles völlig wumpe.

 

Der Wert des Wracks wird vom Sachverständigen ermittelt und bei der Regulierung berücksichtigt.

 

Ob Dein Kollege das Auto verkauft oder sich in den Garten stellt, ist sein Bier.

Hab eben nochmal nachgefragt. Dem Eigentümer wurde gesagt, er dürfe nur die persönlichen Sachen mitnehmen. Autoradio, Fussmatten usw müsse alles im Wagen bleiben, weil das jetzt Eigentum der Versicherung wäre.

 

Ich denke mal, dass derjenige einfach das komplette Auto verwerten wollte und mit einem ausgeschlachteten Wagen nicht mehr soviel herauszuholen ist.

Aber das selbe hab ich schon von einer Kollegin auch gehört, bei deren Eltern war es anscheinend genauso. Wird wohl so ein neue Masche sein, wie man Unfallgeschädigte noch ein bischen mehr abzocken kann.

Also wenn das zur Masche wird, ist das nicht wirklich toll. Wenn mir jemand ins Auto fährt, ist der Wagen bestimmt wirtschaftlicher Totalschaden und selbst wenn der Schrot is, wird da alles ausgebaut, selbst die Lautsprecher, die waren ziemlich teuer und sind nicht Original, wenn die was dagegen haben, sollen die die auch bezahlen.

Und das geht doch gar net, selbst wenn die nen Schaden bezahlen ist es doch selbst dann noch mein Eigentum???

Nohmal: Dein Kollege soll sich nicht veräppeln lassen.

 

Das ist und bleibt sein Auto Punkt aus und fertig.

 

Nur er bestimmt was damit passiert.

Den Herrschaften, die den Geschädigten solch ein Märchen erzählen würde ich die AKB und das BGB mal so lange um die Ohren hauen bis Sie verstanden haben in welchem Fall ein Eigentumsübergang erfolgt . . .

 

Sowas freches.

Grüße

Lexley

Nur von Cobra11 oder Chuck Norris. Die dürfen das.

Obacht, natürlich ist es sein Auto. Aber wenn der Restwert bereits ermittelt wurde und der Wagen verkauft werden soll, darf er danach natürlich nicht alles ausbauen, was er behalten will, weil der Aufkäufer sich dann zu recht verarscht  vorkommt. 

Natürlich totaler Quatsch...

Der Kollege ist und bleibt Eigentümer - es sei denn es ist ein Leasing-Fahrzeug! Dann hätte die Leasing-Gesellschaft das letzte Wort.

Ein kleines ABER: Der Gutachter muss das Auto in dem Zustand und mit der Ausstattung besichtigen, die es zum Zeitpunkt des Unfalls hatte, damit er Wiederbeschaffungs- und Restwert ermitteln kann. Und wenn man dann zwischen Gutachten und Verkauf an den meistbietenden Restwertaufkäufer das Navi ausbaut, die Alus mit den Sommerreifen gegen die Stahlfelgen mit den Winterreifen tauscht, dann könnte der Restwertaufkäufer ein Problem daraus machen...

...aber eben nur dann.

(Hafi war schneller...)

 

Quatsch ist auch meine Aussage dazu. Die Versicherung und erst recht die Gegnerische darf mit meinem Eigentum mal überhaupt nichts machen.

Ein Auto einziehen oder was auch immer darf vielleicht die Polizei oder Staatsanwaltschaft oder Gerichtsvollzieher...

Natürlich muss ich als Geschädigter ein Gutachten "bringen", dafür muss ich aber auch nicht jeden dahergelaufenen Sachverständigen der Versicherung akzeptieren. Wenn der Versicherung mein Gutachten nicht gefällt bleibt ja der Rechtsweg und dann wird der SV vom Gericht bestellt und ist somit unabhängig.

Natürlich dauert sowas ewig und ist nicht im Sinne einer schnellen Schadensregulierung.

Wenn also ein Gutachten erstellt wurde, dann wurde darin auch der Restwert ermittelt, üblicherweise mit für den Käufer verbindlichen Restwertangeboten. Diese kann die Versicherung aber nochmal überprüfen und ggf. eigene Restwertangebote einholen die dann in der Abrechnung berücksichtig werden.

Was ich mit dem Schrotthaufen machen bleibt aber ganz alleine meine Sache, ich kann die Angebote annehmen, muss aber nicht. Baue ich natürlich Dinge aus dem Auto aus, die bei Gutachtenerstellung und damit bei Einholung der Restwertangebote vorhanden waren, so ist der gebotene Preis natürlich auch nicht mehr bindend. Untersagen kann mir das aber keiner.

Als Ausnahme fällt mir nur ein, wenn das Auto geklaut wird, die Versicherung zahlt das gesamte Auto und das Fahrzeug taucht nach 6 Monaten wieder auf. Dann ist es Eigentum der Versicherung, da die Versicherung ja das Auto vollständig bezahlt hat.

Bei Totalschäden und den heutigen Schrottpreisen findet sich aber immer einer der zumindest einen Euro bietet und somit zahlt die Versicherung nicht das gesamte Auto. Außerdem habe ich ja auch noch den Brief, Schlüssel usw.

Also entweder ist der Sachbearbeiter gewaltig auf den Kopf gefallen, oder es handelt sich um ein Missverständnis.

Zitat:

Original geschrieben von tomtom1980

 

Also entweder ist der Sachbearbeiter gewaltig auf den Kopf gefallen, oder es handelt sich um ein Missverständnis.

Wie kommst Du denn auf das schmale Brett, dass eine Versicherung mit Schrottautos handeln will?

Lies mal den Ausgangsbeitrag. Der Abschlepper hat das Märchen erzählt oder der Kollege vom TE hat ihn missverstanden.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Zitat:

Original geschrieben von tomtom1980

 

Also entweder ist der Sachbearbeiter gewaltig auf den Kopf gefallen, oder es handelt sich um ein Missverständnis.

Wie kommst Du denn auf das schmale Brett, dass eine Versicherung mit Schrottautos handeln will?

 

Lies mal den Ausgangsbeitrag. Der Abschlepper hat das Märchen erzählt oder der Kollege vom TE hat ihn missverstanden.

Irgendwie beschleicht mich hier langsam der Verdacht auf Hoax.............:rolleyes:

Themenstarteram 25. Oktober 2013 um 6:34

Das entspricht schon der Wahrheit, was ich da geschrieben habe. Ich weiß aber jetzt nicht genau, wer das erzählt hat.

Jedenfalls wurde der Wagen zu einem Autohaus geschleppt und da stand er dann. Irgendjemand vom Autohaus hat das anscheinend dann zu dem Eigentümer gesagt.

Also mal zu originären Arbeit der Versicherung im Schadenfall:

Klärung der Haftungsfrage

Ermittlung der Schadenhöhe...

Die Tiefgaragen der Versicherungsunternehmen sind im regelfall gefüllt mit den Fahrzeugen der Angestellten, da passen SChrottfahrzeuge nicht rein.

Außerdem, ganz im Ernst, was sollen Sie denn damit?!?! Das ist ne Versicherung, die haben anderes zu tun.

Ich habe noch NIE von einer Versicherung gehört, die sich so ihr Taschengeld aufbessern muss !!!!

Bei Werkstätten / Abschleppunternehmen kann ich mir das in folgenden Zusammenhang vorstellen:

Abschleppunternehmen schleppt Auto ab, kriegt seine Rechnung zzgl. Standgebühren nicht gezahlt (weil ggfls. Haftung noch nicht geklärt ist) und sagt dann: Solange unsere Rechnung nicht gezahlt wird, bleibt der Wagen stehen und wächst der Rechnungsbetrag !! (Standgebühren fallen ja pro Tag an).

Was anderes kann ich mir hier nicht vorstellen, sonst wäre es ja tatsächlich was fürs Fernsehen !!!

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