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Totalschaden - darf gegnerische Versicherung den Wagen einziehen?

Halle,

hatte gerade ein Gespräch mit einem Kollegen. Er hatte einen Unfall. Gegner war komplett Schuld. Eigener Wagen Totalschaden.

Die gegnerische Versicherung hat den Wagen eingezogen, er durfte nur noch unter Aufsicht die persönlichen Dinge aus dem Wagen holen.

Er wollte den Wagen behalten und evtl. selber wieder herrichten und somit nur den Differenzbetrag von der Versicherung - aber das ging anscheinend nicht.

 

Ist das wirklich so? Darf die gegnerische Versicherung den Wagen einziehen oder hat der Eigentümer ein Wahlrecht, was mit dem Wagen passieren soll - ggf. halt dann entsprechend weniger Geld von der Versicherung?

Beste Antwort im Thema

So ein Blödsinn......:rolleyes:

 

entweder hat dein Kollege dich richtig verarscht, oder der hat da was falsch verstanden. 

 

Das Auto ist und bleibt Eigentum deines Kollegen.

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Zitat:

Original geschrieben von Relaxolator

Also mal zu originären Arbeit der Versicherung im Schadenfall:

Die Tiefgaragen der Versicherungsunternehmen sind im regelfall gefüllt mit den Fahrzeugen der Angestellten, da passen SChrottfahrzeuge nicht rein.

....:D

Könnte es sein das die Versicherung das Auto quasi beschlagnahmt hat weil es Unstimmigkeiten gibt die Sie erst noch prüfen müssen und verhindern wollen das der Eigentümer noch was am Auto verändert was die Aufklärung erschweren würde?

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Könnte es sein das die Versicherung das Auto quasi beschlagnahmt hat weil es Unstimmigkeiten gibt die Sie erst noch prüfen müssen und verhindern wollen das der Eigentümer noch was am Auto verändert was die Aufklärung erschweren würde?

Beschlagnahmen ist eine Exekutive Aufgabe. Das kann daher von keiner Versicherung vorgenommen werden. Auch der Abschlepper, der wohl gierig auf den Restwert ist darf das nicht.

 

Wäre ja auch noch schöner.....:rolleyes:

Was aber nicht heißt das keine Versicherung so vorgehen könnte. Das einige Versicherer eine etwas eigenwillige Rechtsauffassung pflegen ist ja kein Geheimnis. Aber könnte ja auch sein das der Abschlepper, die Werkstatt oder ein Schrotti schon ein Auge auf das Auto geworfen haben und es sich mit allen Mitteln sichern wollen.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Was aber nicht heißt das keine Versicherung so vorgehen könnte.

Die Versicherung kann so nicht vorgehen die können ein Auto nicht beschlagnahmen. 

 

Alle, die beruflich mit dem Thema befasst sind haben geschrieben, dass so etwas nicht geht!

 

Wie oft denn nun noch?........:(

 

Wenn das jetzt nicht reicht, werde bei der Geschäftführung von MT mal die Schriftgröße XXXL beantragen.

 

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Das einige Versicherer eine etwas eigenwillige Rechtsauffassung pflegen ist ja kein Geheimnis.

Ne is klar....

 

Nur weil hier im Forum regelmäßig Horrormärchen verzapft werden, sollte man da tunlichst keine "Tatsache" draus machen. 

 

Versicherungen handeln nicht mit Autos und sie erlangen auch kein Eigentum an Kundenfahrzeugen, außer bei den bereits genannten Totalentwendungen. Da überträgt aber der Kunde zuvor ausdrücklich das Eigentum.

 

Ende, aus.

Und hier haben wir es auch noch mit der gegnerischen Versicherung zu tun - die hat da noch viel weniger mit zu tun.

am 21. November 2013 um 7:00

Hi,

Bei dieser Story wurden sicher vom Erzähler einige völlig unwichtige Fakten vergessen und nicht erzählt. Des Öfteren verstehen solche Spezialisten die vereinbarte Abwicklung und die beteiligten Handelnden nicht und erzählen dann abends beim Bier solchen Quatsch.

Wenn mal jemand mit Hirn die Faktenlage an Hand unterschriebener Papiere prüft, kommt oft ein anderes Bild raus.

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