Totalschaden...brauchen Hilfe
Hallo,
wir (mein Freund und ich) haben ein sehr grosses Problem, da ich auch deswegen neu hier angemeldet bin weis ich nicht ob ich hier richtig bin. Aber ich fange einfach mal an zu erzählen.
Wir hatten am 10.12.2009 einen Unfall an dem wir nicht schuld sind und der Unfallgegner zu 100% Schuldfähig eingestuft wurde.
Nun ist es so, dass das Auto nicht ein normales Auto war sondern ein getuntes Auto. Wir sprechen hier von einem geschätzten Tuningwert von ca. 10.000Euro.
Nun ist es so, dass unser Gutachter für die Tuningsachen Rechnungen haben möchte, die wir natürlich nicht mehr alle besitzen und nun auf unserem Zettel den wir geschrieben hatten, was alles in dem Auto drinnen ist, ein Datum angeben sollen, wann wir diese Sachen gekauft hätten, wegen Wertminderung. Da wir das nicht wissen, und nur ungefähre Angaben machen können, machen wir uns da nicht strafbar?
Noch dazu kam zwei Tage vor dem Unfall ein neuer Sportauspuff in das Auto rein, wo wir nur noch 80% des Kaufpreises erhalten würden, wo wir uns aber nicht damit anfreunden können. Genauso wie mit den Hifi Komponenten, da die Teile nicht mehr sehr neu sind (halbes Jahr) sondern durchaus schon ein Jahr, sollen wir von den Hifi Komponenten nur noch einen Restwert von 30% bekommen!!!
Wir finden das mehr als ungerecht, da wir für den Unfall nichts können und wir nicht vorhatten das Auto zu verkaufen bzw die Hifi Anlage auszubauen, und wir dadurch einen grösseren Geldverlust haben.
Ich meine, der kann ja nicht von uns verlangen, dass wir nur noch einen Teil bekommen wenn wir nochmal die selben Sachen kaufen den Rest zahlen, denn das haben wir ja bereits....nur dass nun alles durch den Unfall wohl kaputt ist.
Ich hoffe ich habe es nicht zu verwirrend geschrieben, und ihr könnt uns ein bisschen weiterhelfen.
Über jeden Rat wären wir Dankbar.
Wenn noch Fragen sind, werde ich diese so schnell es geht beantworten.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von PoloN
Auto Wert wissen wir und mit unserer Anlage...kämpfen hat sich gelohnt und keiner hatte hier recht.
Das wird daran liegen, dass sich niemand hier so richtig auskennt mit Schadenregulierungsthemen...🙁
Zitat:
Original geschrieben von PoloN
Wir dürfen uns ein angebot machen lassen mit den selben Teilen + Einbau und uns werden nur 5% abgezogen vom Gesamtpreis
Na denn...............und wenn sie nicht gestorben sind, dann fahren sie noch heute (so oder so ähnlich enden ja immer die Märchen😁 )
58 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Edit....nein, besser nicht, weil es hat keine Zweck.
Amen
Gruß
Frank, der der Meinug ist "Alles ist gesagt"
Auto Wert wissen wir und mit unserer Anlage...kämpfen hat sich gelohnt und keiner hatte hier recht.
Wir dürfen uns ein angebot machen lassen mit den selben Teilen + Einbau und uns werden nur 5% abgezogen vom Gesamtpreis
tja....wir sind ned zu jung und zu unerfahren...man braucht nur nen Dickschädel :P
Zitat:
Original geschrieben von PoloN
tja....wir sind ned zu jung und zu unerfahren...man braucht nur nen Dickschädel :P
Janee....ist schon klar...........🙄
Wenn du oder besser ihr so oberschlau seid, warum schreist du dann hier nach Hilfe?
Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen.
Der muss auch mit jedem Arsch klar kommen
In diesem Sinne wünscht Delle allen hier unfallfreies Fahren und schönes Wochenende……..😁
Zitat:
Original geschrieben von PoloN
Auto Wert wissen wir und mit unserer Anlage...kämpfen hat sich gelohnt und keiner hatte hier recht.
Das wird daran liegen, dass sich niemand hier so richtig auskennt mit Schadenregulierungsthemen...🙁
Zitat:
Original geschrieben von PoloN
Wir dürfen uns ein angebot machen lassen mit den selben Teilen + Einbau und uns werden nur 5% abgezogen vom Gesamtpreis
Na denn...............und wenn sie nicht gestorben sind, dann fahren sie noch heute (so oder so ähnlich enden ja immer die Märchen😁 )
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Für alle "Spezialisten" im Sachen Schadensregulierung. 😁
http://www.info-center-online.com/autounfall/totalschaden.htm
Den PoloN hätte das warscheinlich weniger geholfen, aber vielleicht jemmanden?
Grüß
RStygrys
Mal abgesehen davon, dass die Seite vor Fehlern strotzt und sehr unprofessionell wirkt (warum brüsten sich die Autoren eigentlich damit, dass sie kein Impressum haben? Die haben wohl was zu verbergen.):
Was genau willst Du uns jetzt damit sagen??
😕
Hafi
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Mal abgesehen davon, dass die Seite vor Fehlern strotzt und sehr unprofessionell wirkt (warum brüsten sich die Autoren eigentlich damit, dass sie kein Impressum haben? Die haben wohl was zu verbergen.):Was genau willst Du uns jetzt damit sagen??
😕
Hafi
Ich habe schon darüber im AutoBild gelesen im der Rubrik mit Gerichtsurteilen, nun leider vergessen wo was passiert war.
Der Sin der Sache sei, um es eifach im Zahlen auszudrücken, wenn ich ein Kfz besitze der z.B.: 10000€ Marktwert hat, den ich z.B.: neu gekauft und sehr gut gepflegt habe und der Kfz, durch ein Unfall den andere zu verschulden hat ein Wirtschaftliche Totalschaden aufweisst, kann Ich mit dem Begründung das "es sei unwarscheinlich so ein Fahrzeug mit dem Zustand für diese Marktwersumme (10 000€) wiederbeschafen", habe ich das Recht diesen Fzg, bis zum 130% Marktwert (in diesem Fall 13000€) reparien zu dürfen, was der gegnerische Versicherung auch zu bezahlen hat.
So verstehe ich das. Zwar ist das für den Fall hier nicht hilfreich, aber bei Gelegenheit kann jemmandem schon helfen. Das fragen an eigenen Rechtsanwalt, kann nicht schaden... 😎
Ich bin sehr froh, dass so ein versierter Fachmann in das Versicherungsforum gefunden hat!
Auch die Quelle des Fachwissens ist ja über jeglichen Zweifel erhaben:
Zitat:
Original geschrieben von RStygrys
Ich habe schon darüber im AutoBild gelesen
Leider ist das "Fachwissen" doch noch etwas lücken- ja regelrecht fehlerhaft.
Aber zum Glück kann einem hier geholfen werden:
Zitat:
Original geschrieben von RStygrys
Der Sin der Sache sei, um es eifach im Zahlen auszudrücken, wenn ich ein Kfz besitze der z.B.: 10000€ Marktwert hat, den ich z.B.: neu gekauft
FALSCH!
Um ein Integritätsinteresse nachzuweisen, muss ich keinesfalls der Erstbesitzer eines Fahrzeuges sein!
Zitat:
Original geschrieben von RStygrys
und sehr gut gepflegt habe
FALSCH!
Der Pflegezustand ist vollkommen egal - der wird ja beim WBW sowieso berücksichtigt.
Zitat:
Original geschrieben von RStygrys
, kann Ich mit dem Begründung das "es sei unwarscheinlich so ein Fahrzeug mit dem Zustand für diese Marktwersumme
FALSCH!
Irgendwelche Wahrscheinlichkeitstheorien spielen nicht die allergeringste Rolle beim Nachweis des Integritätsinteresses.
Das kann genausogut ein 08/15-Golf mit Basisausstattung sein - vollkommen egal.
Zitat:
Original geschrieben von RStygrys
Zwar ist das für den Fall hier nicht hilfreich,
RICHTIG!
Nicht die Bohne - hat nämlich mit dem Thema des Threads nichts zu tun.
Zitat:
Original geschrieben von RStygrys
aber bei Gelegenheit kann jemmandem schon helfen.
EGAL!
Wenn du mal bitte die Suchfunktion bemühen würdest, z.B. mit dem Begriff "Integritätsinteresse", dann würdest du sofort erkennen können, dass es den ein oder anderen hier gibt, dem diese Regelung bekannt ist und der einen Fragesteller auch hierauf hinweist.
Und das ganz (oh Wunder!) OHNE AutoBild!
@twelferider
Zitat:
Auch die Quelle des Fachwissens ist ja über jeglichen Zweifel erhaben:
Zitat:
Original geschrieben von RStygrys
Ich habe schon darüber im AutoBild gelesen
Leider ist das "Fachwissen" doch noch etwas lücken- ja regelrecht fehlerhaft.
Das das ich bei AB gelesen habe hat hier nichts zu Sache! Wenn da auch AZ bei dem Urteil anggegeben sind das hat diesen Sachverhalt auch statt gefunden! Anscheind sind Sie hier eine Art Versicherung-Guru, womöglich auch beim irgendeinem Versicherungsgeselschaft beschäftig, was Sie automatich (in meinem Augen) als Fachmann disqualifiziert.... Deshalb wundern mich Ihre weiteren kalte Antworten nicht und möchte ich sie auch nicht weiter komentieren. Das ist OT!
Kurz: Gerade hier Angemeldet und schon kein Bock auf die Gemeidschaft.... DANKE!
Zitat:
Original geschrieben von RStygrys
was Sie automatich (in meinem Augen) als Fachmann disqualifiziert....
Darfst ruhig "Du" zu mir sagen.
Dass mir diese Aussage nun das Wochenende gründlich verhagelt hat, ist dir aber schon klar oder?🙁
Wenn noch Fragen sind (vorzugsweise natürlich On Topic) , stehe ich jederzeit gern zur Verfügung.
Zitat:
Original geschrieben von RStygrys
Kurz: Gerade hier Angemeldet und schon kein Bock auf die Gemeidschaft.... DANKE!
Twelferider hat es ja nun schon ziemlich deutlich gesagt:
Die sog. 130%-Grenze ist hier im Forum bekannt. Und wenn jemand einen Fall schildert, bei dem es auf die 130%-Grenze ankommt, werden wir sicher auch erklären, was es damit auf sich hat.
Für diesen Fall spielt es jedoch keine Rolle. Daher ist eben auch der Link auf diese seltsame Seite eher unnötig.
Aber Du hast es sicher gut gemeint.
Daher ein kleiner Tipp:
Wenn man sich neu in einem Forum anmeldet, sollte man vielleicht erstmal ein paar Tage lesen und sich einen Überblick darüber verschaffen, wer dort was schreibt, bevor man sich selbst einbringt.
Hafi
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Mal abgesehen davon, dass die Seite vor Fehlern strotzt und sehr unprofessionell wirkt (warum brüsten sich die Autoren eigentlich damit, dass sie kein Impressum haben? Die haben wohl was zu verbergen.):Was genau willst Du uns jetzt damit sagen??
😕
Hafi
@Hafi,
die haben doch ein geiles Impressum!
Zitat:
Impressum
Wir unterstehen amerikanischem Recht, nicht deutschem Recht. Daher brauchen wir kein Impressum, wie es in Deutschland verlangt wird.
Wir sehen für diese Seite auch keinen Sinn in einem Impressum. Wen interessiert es, ob Herr Müller oder Frau Schulze die Seiten geschrieben hat. Wichtig ist, dass die Informationen richtig sind und nicht, wer der Autor ist. Und dass sie richtig sind, können Sie auf vergleichbaren Seiten oder nach Rücksprache mit Fachleuten jederzeit selbst feststellen.
Info an die in Deutschland tätigen Abmahnanwälte:
Es macht für Abmahnanwälte keinen Sinn, uns anszuschreiben, um Gebühren für Abmahnungen zu schinden. Das mag nach deutschem Recht funtionieren, wo Abmahnanwälte von Gerichten gefördert werden, aber das geht nicht unter amerikanischem Recht. Dort herrscht wirkliche Meinungsfreiheit.
Die Seiten weisen tatsächlich etliche Fehler auf und wirken nicht nur unprofessionell, sie sind es! Schlimm, dass es immer wieder Leute gibt, die solche Internetauftritte nicht richtig einordnen können.
Und es scheint sogar zu stimmen, die unterliegen wegen ihrem Sitz in den USA nicht dem dt. Impresumrecht!
(schaust du hier: http://ipfinder.de/domainresult_test.php)
Stellt sich nur die Frage wie Amis an die aktuelle deutsche Rechtssprechung rankommen und richtig auslegen können?
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Twelferider hat es ja nun schon ziemlich deutlich gesagt:Zitat:
Original geschrieben von RStygrys
Kurz: Gerade hier Angemeldet und schon kein Bock auf die Gemeidschaft.... DANKE!
Die sog. 130%-Grenze ist hier im Forum bekannt. Und wenn jemand einen Fall schildert, bei dem es auf die 130%-Grenze ankommt, werden wir sicher auch erklären, was es damit auf sich hat.Für diesen Fall spielt es jedoch keine Rolle. Daher ist eben auch der Link auf diese seltsame Seite eher unnötig.
Aber Du hast es sicher gut gemeint.
Daher ein kleiner Tipp:
Wenn man sich neu in einem Forum anmeldet, sollte man vielleicht erstmal ein paar Tage lesen und sich einen Überblick darüber verschaffen, wer dort was schreibt, bevor man sich selbst einbringt.Hafi
Der Twelferider könnte das aber in der Form sagen wie Du das gemacht hast. Ich wollte nur auf den Fakt aufmerksam machen und als Hilfe habe ich angegeben die erste Seite von der Suchmaschine Google angegeben. Egal... Sorry für den Off Topic...