Totalschaden bei finanziertem Auto - wie gehts weiter??

Hallo,

zunächst großes Lob ans Forum. Hab schon viel gelesen, noch nichts geschrieben. Das soll (muß) sich nun ändern 🙂

Es geht um folgendes:

Hatte am Freitag einen unverschuldeten Unfall. Schuldfrage ist klar und wird nicht bestritten. Mein Auto ist eindeutig ein Totalschaden (komplette Front weg, Motor schief, Dach leicht hochgekommen). Ich bin aber unversehrt !

Mein Fahrzeug ist finanziert. Das heißt, daß ich am Montag erstmal der Santander Bescheid geben muß. Wie läufts dann weiter? Ein Sachverständiger kommt am Dienstag.

Wenn der entstandene Schaden höher ist als die Restfinanzierungssumme, bekomme ich doch die Differenz plus Nutzungsausfall erstattet, oder? Rechnet die Versicherung direkt mit der Bank ab und veranlaßt u.U. 2 Überweisungen oder bekomme ich den Schaden ertattet und überweise der Bank das Geld? Mehr als die restliche Finanzierungssumme kann die Bank ja nicht bekommen ?!

Sollte der Schaden niedriger sein als die Finazierungssumme muß ich die Differenz begleichen, das ist klar. Interessieren würde mich aber der Verlauf bei ersterer Konstellation, wovon ich ausgehe.

Vielen Dank vorab !!!

Beste Antwort im Thema

Tolle Sache-
Der TE beweist in seiner Frage schon, dass er mehr von der Matierie weiß, als er in den Antworten geboten bekommt.
Dafür kriegt er aber einen Haufen Antworten auf Fragen, die er nicht gestellt hat...🙄

@TE: Du hast es völlig richtig erkannt. Wenn das Fahrzeug im Rahmen der Finanzierung sicherungsübereignet ist, hat zunächst einmal die finanzierende Bank die Ansprüche aus dem Unfall, denn sie ist Eigentümerin des Fahrzeugs.

Wie die Abwicklung eines Schadens im Inneverhältnis geregelt ist, ergibt sich aus dem Finanzierungsvertrag. Der Normalfall wäre, dass Du die Bank und die Versicherung informierst. Die Bank wird dann der Versicherung mitteilen, bis zu welcher Höhe sie Ansprüche aus dem Finanzierungsvertrag stellt und die Versicherung den Fahrzeugschaden in dieser Höhe an die Bank überweisen.

Ist der Schaden höher, bekommst Du den Rest.
Nutzungsausfall und Unkostenpauschale kannst Du ebenfalls direkt, also ohne Bank, einfordern, da das Deine eigenen Schadensersatzansprüche sind.

Gruß
Hafi

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also wäre das erste nachdem das gutachten da ist wol der weg zur Bank um Verhandlungen zu führen.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Selbstverursachter Totalschaden bei Vollkasko und Finanzierten Wagen' überführt.]

Moin,

die Sache wird so ablaufen, dass die Finanz.-Bank den VK Betrag erhält.
Denn die Bank hat in diesem Fall mit Sicherheit einen sogenannten Sicherungsschein bei der Versicherung beantragt und wohl auch erhalten, da das KFZ Sicherungsübereignet (Brief ist bei der Bank) ist.

Die Abrechnung sieht so aus, dass die Kasko den WBW - MWST - RW - SB ersetzt.
Die MWST wird nachreguliert, wenn Deine Tante sich ein neues KFZ kauft und eine MWST angefallen ist.

Wie gesagt, die Bank hat an 1. Stelle ihre Ansprüche durch die VK, sollte bei der Regulierung nach Totalschaden noch ein Betrag über sein, wird dieser dann an Deine Tante gezahlt.

Andersherum, sollte die Regulierung schlecht ausfallen, kann es sein, dass Deine Tante noch den Restbetrag an die Bank zahlen muß.

Da das KFZ Totalschaden ist, ist der abgeschlossene Finanzierungsvertrag hinfällig.

Da ein Personenschaden vorliegt, geht das Verfahren automatisch an die Staatsanwaltschaft.
Die Haftpflichtversicherung wird nicht nur den Sachschaden, sondern auch die Kosten der ärztlichen Versorgung regulieren müssen.

Eine Hochstufung ist in beiden Fällen gegeben, es sei denn, Deine Tante hat ein Versicherungsvertrag mit Rabattretter abgeschlossen, bei dem 1 Schaden im Kalenderjahr ohne Hochstufung erfolgt.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Selbstverursachter Totalschaden bei Vollkasko und Finanzierten Wagen' überführt.]

das hört sich aber gar nicht gut an, und ja die andere Dame hat auch noch Privatanzeige gestellt bei der Polizei wegen Körperverletzung! ???

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Selbstverursachter Totalschaden bei Vollkasko und Finanzierten Wagen' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von EJ9 Limo


das hört sich aber gar nicht gut an, und ja die andere Dame hat auch noch Privatanzeige gestellt bei der Polizei wegen Körperverletzung! ???

OK, da kann sie als Nebenklägerin auftreten, vermutlich fordert sie (oder ihr RAW) Schmerzensgeld, aber das kann Deine Tante getroßt ihrer HAftpflichtversicherung überlassen.

Automatisch wird bei Personenschaden die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, die klagt auf vermutlich fahrlässiger Körperverletzung und dann kommt ein Urteil, wie immer das aussehen wird.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Selbstverursachter Totalschaden bei Vollkasko und Finanzierten Wagen' überführt.]

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na gut ich danke erstmal für die Infos, da wird meine Tante wol Fußgänger werden da Sie eigentlich nicht bei diesem Vertragshändler einen Wagen wieder kaufen wollte ( schlechter Service-mangelhafte Reparaturen usw. und auch keinen Neuwagen.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Selbstverursachter Totalschaden bei Vollkasko und Finanzierten Wagen' überführt.]

Wenn die Bonität deiner Tante gut ist und bisher nicht negative aufgefallen ist, dann kannst sie mit der Bank sicherlich drüber reden das sie die gesamte Kohle haben möchte und die Raten weiterhin bezahlt.

Bei mir war das bei der VW Bank recht unproblematisch. War zwar kein Totalschaden aber immerhin eine Schadenhöhe von knapp 6000€. Ein Anruf bei der Bank und alles war geregelt.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Selbstverursachter Totalschaden bei Vollkasko und Finanzierten Wagen' überführt.]

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