1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Totalschaden auf vorläufiger Deckung

Totalschaden auf vorläufiger Deckung

Hallo,

ich habe am Freitag mein Auto mit einer EVB-Nummer zugelassen. Ich habe einen Antrag auf Haftpflicht und Teilkasko gestellt. Die Versicherung (Huk24) bescheinigte mir mit der EVB den Schutz für Haftpflicht und Teilkasko. Jetzt habe ich kurz nach Zulassung einen Totalschaden an meinem Auto verursacht. Im nachhinein möchte ich natürlich gerne Vollkasko. Es gibt einige BGH Urteile (http://www.helms-kollegen.de/.../...ige-deckung-kaskoversicherung.html) die bestätigen das man während der vorläufigen Deckung auch Kasko Schutz hat. Meine Frage ist jetzt da ich nur Antrag auf Teilkasko gestellt habe, kann ich ggf. trotzdem den Vollkasko Schutz verlangen/einklagen ? Bzw. den Antrag verändern so das ich Vollkasko Schutz bekommen kann ?

Mit besten Grüßen
Jonas

Beste Antwort im Thema

Mein Mitleid für den Threaderöffner hält sich in sehr engen Grenzen und auch wenn ich Phaetoninteressent nur ungern argumentatorisch beistehen möchte, so hat er bzgl. Direktversicherer schon ein wenig recht.

Aus meiner Sicht hat sich zum Glück der Kaltverformer an einen Direktversicherer gewendet.

Angenommen der hätte bei einem sog. Serviceversicherer eine eVB beantragt und das Vorfahrzeug wäre dort (was ich bei diesem Klienten keinesfalls vermute) Vollkasko versichert gewesen, hätte er automatisch mit der eVB auch vorläufige Deckung in der Vollkasko gehabt. Zumal es gängige Praxis bei Serviceversicherern ist, den Antrag erst nach Zulassung zu stellen und nicht bei Beantragung der eVB.

Ob der Themenstarter dann auch eingeräumt hätte, dass - natürlich (!) die abgefahrenen Reifen - (lol)schadenursächlich waren, wage ich zu bezweifeln.

Schon die Unverfrorenheit zu schreiben: ......"ich habe mich für Teilkasko entschieden, aber würde gerne (dem selbstverschuldeten Unfall) nachfolgend auf Vollkasko klagen...." finde ich mehr als grenzwertig.

Aus mir spricht nicht die Schadenfreude, sondern mir geht die Mentalität einiger Mitmenschen auf den Geist nach dem Motto: Geiz ist geil. Sollen doch die "Blöden" teuere Versicherungen abschliessen. Wenn ich über meine eigenen Füße stolpere, stehe ich auf und irgendjemand wird es schon schuld gewesen sein.....hier vielleicht der Verkäufer oder der Callcentermitarbeiter des Direktversicherers.

Sorry- mußte raus!

mfg

27 weitere Antworten
Ähnliche Themen
27 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von always_sunny


Er wusste doch bis eben garnicht was für ein Auto das war :-)

Deinen Humor hast du zumindest behalten😉 aber ich denke das man das angebissene Brötchen bestimmt wieder richten kann...

Zitat:

Original geschrieben von phaetoninteressent



Zitat:

wo ich schimpfe ich auf den Direktversicherer?

Das Problem bei Direktversicherern ist, dass der Kunde auf sich selbst gestellt ist.

Ein Profi an seiner Seite hätte ihn gefragt, ob er sich ein neuen gebrauchten leisten kann in einem Totalschadenfall. Dies wurde vom Themenersteller hier verneint. Daraufhin hätte der Berater die Vollkasko anbieten müssen und fast von Amts wegen noch mal die Unterschiede erklärt.

naja-von Amts wegen ganz bestimmt nicht-denn ein versicherungsvertreter bekleidet weder ein Amt,noch kann er sich auf ein Amt berufen-er kannund soll seinen Klieenten beraten... das wars

Zitat:

da die Reifen die gesetzliche Mindestprofiltiefe nicht erfüllen bzw. blank sind (was zu dem Unfall geführt hat).

Wegen der 'Obligenheitsverletzung' kann die Versicherung 5000 € Regress für den Haftpflichtschaden verlangen und der Kaskoschutz entfällt.

Also hätte eine Vollkasko sowieso nix genützt.

Zitat:

Original geschrieben von Eierlein2



Zitat:

da die Reifen die gesetzliche Mindestprofiltiefe nicht erfüllen bzw. blank sind (was zu dem Unfall geführt hat).

Wegen der 'Obligenheitsverletzung' kann die Versicherung 5000 € Regress für den Haftpflichtschaden verlangen und der Kaskoschutz entfällt.
Also hätte eine Vollkasko sowieso nix genützt.

auf welchen Obliegenheit beziehst Du Dich? Die AKB kennt hier keine. Auch eine gesetzliche kenne ich dazu nicht. Fraglich ist auch Kausalität, die vom VR nachzuweisen wäre.

Beste Grüße Phaeti

Zitat:

Original geschrieben von XC60_XC60



Zitat:

Original geschrieben von always_sunny


Ich könnte über die Teilkasko die Xenon Scheinwerfer hinten ersetzt bekommen.....

Welches Auto hat hinten Xenon-Scheinwerfer ?

Ich muss mich nochmal erkundigen ob ich ggf. an den Verkaufer herantretten, da die Reifen die gesetzliche Mindestprofiltiefe nicht erfüllen bzw. blank sind (was zu dem Unfall geführt hat).

der Fahrer ist genauso wie der Fahrzeughalter für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs verantwortlich.

Genau. und beides ist hier nunmal der TE, denn er hat das Fahrzeug ja gerade gekauft.

Den Verkäufer juckt das gar nicht.

Und dass der TE den Zustand der Reifen nicht gekannt haben will, wenn er gerade von der Besichtigung des Wagens kommt, ist keine Entschuldigung für irgendwas, sondern lässt an der Tauglichkeit im Geschäftsverkehr sinnhaft teilnehmen zu können, stark zweifeln...

@TE: Bevor Du noch mehr Zeit damit verschwendest, einen Sündenbock für Deine ganzen Fehler zu finden (und nur darum geht es hier), suche lieber jemanden, der den Wagen günstig instandsetzt.

Das ist in der Audi-Werkstatt ein Totalschaden, aber auf dem freien Markt mit gebrauchten Teilen sicher nicht unmöglich.

Zitat:

Original geschrieben von phaetoninteressent



Zitat:

Original geschrieben von Eierlein2



Wegen der 'Obligenheitsverletzung' kann die Versicherung 5000 € Regress für den Haftpflichtschaden verlangen und der Kaskoschutz entfällt.
Also hätte eine Vollkasko sowieso nix genützt.
auf welchen Obliegenheit beziehst Du Dich? Die AKB kennt hier keine. Auch eine gesetzliche kenne ich dazu nicht. Fraglich ist auch Kausalität, die vom VR nachzuweisen wäre.

Ich denke es geht ihm nicht um eine Obliegenheitsverletzung, sondern um die Gefahrerhöhung durch abgefahrene Reifen.

gibts dazu n Rechtsprechung; war gerade zu faul zum Suchen :-)

M.E. wäre die Kausalität fraglich bzw. vom VR nachweispflichtig, die auch bei einer Gefahrenerhöhung notwendig für eine teilweise Leistungsfreiheit wäre.

Auf jeden Fall aber hätte auch eine Gefahrenerhöhung maximal eine teilweise Leistungsfreiheit in der Kasko zur Folge, da von Vorsatz wohl nicht ausgegangen werden kann.

Gruß Phaeti

Gelöscht. War zu schnell. Alles schon geschrieben.

Mein Mitleid für den Threaderöffner hält sich in sehr engen Grenzen und auch wenn ich Phaetoninteressent nur ungern argumentatorisch beistehen möchte, so hat er bzgl. Direktversicherer schon ein wenig recht.

Aus meiner Sicht hat sich zum Glück der Kaltverformer an einen Direktversicherer gewendet.

Angenommen der hätte bei einem sog. Serviceversicherer eine eVB beantragt und das Vorfahrzeug wäre dort (was ich bei diesem Klienten keinesfalls vermute) Vollkasko versichert gewesen, hätte er automatisch mit der eVB auch vorläufige Deckung in der Vollkasko gehabt. Zumal es gängige Praxis bei Serviceversicherern ist, den Antrag erst nach Zulassung zu stellen und nicht bei Beantragung der eVB.

Ob der Themenstarter dann auch eingeräumt hätte, dass - natürlich (!) die abgefahrenen Reifen - (lol)schadenursächlich waren, wage ich zu bezweifeln.

Schon die Unverfrorenheit zu schreiben: ......"ich habe mich für Teilkasko entschieden, aber würde gerne (dem selbstverschuldeten Unfall) nachfolgend auf Vollkasko klagen...." finde ich mehr als grenzwertig.

Aus mir spricht nicht die Schadenfreude, sondern mir geht die Mentalität einiger Mitmenschen auf den Geist nach dem Motto: Geiz ist geil. Sollen doch die "Blöden" teuere Versicherungen abschliessen. Wenn ich über meine eigenen Füße stolpere, stehe ich auf und irgendjemand wird es schon schuld gewesen sein.....hier vielleicht der Verkäufer oder der Callcentermitarbeiter des Direktversicherers.

Sorry- mußte raus!

mfg

Hi,

wenn der Unfall in 2 Wochen gewesen wäre dann würdest du gar nicht auf solche unsinnigen Ideen kommen.

Also hab Eier in der Hose und steh zu dem Mist den du selbst verzapft hast.

Gruß Tobias

Natürlich stehe ich zu dem Mist den ich verzapft habe. Ich wollte lediglich meine Möglichkeiten checken. Aus mir spricht mehr oder weniger die Verzweiflung. Ich suche nicht nach Mitleid.

Die ganze Story geht halt leider noch weiter ... Mein Altfahrzeug wurde in der Nacht vor meinem Unfall (sollte am Morgen zum Händler gehen) von einem Freund kaputt gefahren, definitv auch Totalschaden. Ich habe mir das Geld für den TT teilweise bei meiner Mutter geliehen. Stehe jetzt also mit Schulden und ohne Auto da.

Sprich ich habe nur nach einem Sündenbock gesucht, weil mir wenig Optionen verbleiben. Was jetzt wiederrum kein Mitleid schüren soll sondern lediglich über den Sachverhalt aufklären soll.

Diese ganze Aktion war einfach nur Dumm und Naiv und wird mir nicht nochmal so passieren. Ich hatte in diesem Fall halt einfach mangelnde Erfahrung und eine rosarote Brille auf.
Kommentar meines Vaters war: "Lehrgeld" und er hat Recht.

Letztendlich muss ich sagen: Geschissen auf die Kohle, dass bekomme ich schon irgendwie hin. Hauptsache wir haben es beide Überlebt, weil das waren beides keine harmlosen Unfälle.

Fahrtechnisch habe ich mir nichts vorzuwerfen. Ich war unter der vorgeschriebenen Geschwindigkeit. Ich habe keine Erfahrungen mit einem Allrad (von mir aus kann man das als Fahrfehler werten). Bin nicht "geheizt" da der Motor noch kalt war. Es gab einen kurzen heftigen Regenschauer und mir ist die Karre dann natürlich weggegangen wie auf Schmierseife, da es innen nahezu garkein Profil mehr gibt. Darauf war ich ziemlich unvorbereitet, da Sie auf trockener Straße quasi geklebt hat.

Das ich das Fahrzeug so überhaupt gekauft habe ist auf meine mangelnde Erfahrung zu schieben, bin gerade mal 23 Jahre alt und das war dass dritte Auto das ich gekauft habe.

Der Wagen ist definitiv (für mich) Irrelperabel, da die Reperatur zwischen 5000-6000 Euro kosten würde. Ich habe 5500 dafür bezahlt. :-) Er ist halt vollkommen krumm und müsste zuerst auf die Richtbank damit er jemals wieder richtig fährt. Mir wurde gesagt das es bei diesem Auto wohl auch nicht ganz einfach wäre und schonmal einen erheblichen Teil der Rechnung ausmachen würde.

Insgesamt ist es halt extrem Scheiße gelaufen und ja natürlich ist das alles meine eigene Dummheit.

Zitat:

Original geschrieben von binnichtda


Aus mir spricht nicht die Schadenfreude, sondern mir geht die Mentalität einiger Mitmenschen auf den Geist nach dem Motto: Geiz ist geil. Sollen doch die "Blöden" teuere Versicherungen abschliessen. Wenn ich über meine eigenen Füße stolpere, stehe ich auf und irgendjemand wird es schon schuld gewesen sein.....hier vielleicht der Verkäufer oder der Callcentermitarbeiter des Direktversicherers.

Ich glaube nicht das ich jemandem eine Schuldzuweisung gemacht hätte. Mir geht es lediglich um die Optionen und darum aus der ganzen Geschichte etwas zu lernen.

Was ich auf jedenfall getan habe. Ich werde diesen Fehler definitiv nicht mehr begehen.

Und ich kann die Einstellung von der du gesprochen hast definitiv nicht als meine eigene Erkennen oder unterstützen.

Wenn es die Situation erfordert, sollte man auch am Straßenrand stehenbleiben, da auch 30 km/h zuviel für eine überflutete Fahrbahn sein können - da helfen keine Schilder.

Zitat:

Fahrtechnisch habe ich mir nichts vorzuwerfen. Ich war unter der vorgeschriebenen Geschwindigkeit. Ich habe keine Erfahrungen mit einem Allrad (von mir aus kann man das als Fahrfehler werten).

Deine Antwort
Ähnliche Themen