Tolle Überraschung am Abend - Unfallflucht

Audi Q5 8R

Hallo,

als ich heut Abend bei einer Bekannten aus der Tür kam erlebte ich eine tolle Überraschung. Hinterer Kotflügel, hintere Tür eingedellt und zerkratzt ebenso Fahrertür (Griff) und Spiegelunterseite. - Kein Zettel, keine Rufnummer - Nichts.
Also erstmal Polizei angerufen und dann die Anwohner abgeklappert, dann sagte ein Anwohner das vorhin (in dem Zeitraum als ich dort Stand) ein LKW Rückwärts rangierte. Er konnte Farbe und Aufschrift nennen hat den direkten Unfall aber nicht gesehen, meinte aber etwas gehört zu haben.
Ein LKW auf den die Beschreibung gepasst hat stand dann auch tatsächlich 200m entfernt bei einer Firma.
Als die Polizei eintraff habe ich Sie gleich über den Zeugen und den LKW informiert. Der Fahrer wurde auch direkt vernommen nachdem die Polizei den Schaden und den LKW begutachtet hat. Ein Polizist meinte "die Höhe könnte gut passen".
Laut Fahrer könne sowas passieren aber sowas würde man bei einem so großen LKW nicht bemerken.

Jetzt bin ich mal gespannt wie es weitergeht, morgen muss unsere Kuh zur "Spurensicherung". Hoffentlich stellt sich die Versicherung des LKW-Fahrers nicht quer. Aber zur Sicherheit wird morgen mit der Rechtschutzversicherung telefoniert.... Hoffentlich wird das schnell geregelt und man muss nicht noch Klagen - zum Kotzen

Gruß

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Beste Antwort im Thema

Zitat:

@fritzblitz schrieb am 12. März 2015 um 22:09:53 Uhr:


Und die Teilnahme an diversen Foren ist Unsinn. Gibt eh nur noch Anfeindungen.

Die Teilnahme an Foren kann sehr informativ sein, und auch regelrecht hilfreich, es gibt aber auch in jedem Forum Leute die immer nur angiften und das Schlechte im Menschen suchen.

Nimm an Foren teil, aber filtere einfach die Dinge für dich raus die dir weiterhelfen, und den Rest musst du einfach als Ballast sehen der über die Rehling geschmissen wird.

Die Situatuation in der du dich befindest wo dir Unrecht geschehen ist, und dein Eigentum beschädigt worden ist, ohne dass der Verursacher sich gemeldet hat, ist belastend und deine Unruhe verständlich, aber nimm das Leben doch nicht so bierernst, es wird so nichts helfen.

In bin Papa von behinderten Kindern, und halte es mittlerweile genau so wie oben beschrieben, nicht nur in Foren sondern auch im Leben, manche Leute sind einfach nur Ballast und die muss man ignorieren, andere jedoch werden für dich da sein, und oft mit Rat und Tat dir helfen

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Ich bin extrem Positiv vom Gutachten bzw dem Gutachter Überrascht. Das Gutachten liegt nur minimal unter dem Kostenvoranschlag (50€)!

Zitat:

@irreraudifreak schrieb am 14. März 2015 um 14:44:36 Uhr:



Zitat:

@PeNe99 schrieb am 14. März 2015 um 10:16:27 Uhr:


Hi Fritzblitz,
den Gutachter der vermeintlich gegnerischen Versicherung mußt Du nicht akzeptieren. Er wird die Höhe des Schadens vermutlich im Interesse seines Auftraggebers taxieren.

tot ziens
PeNe99

Moin Moin,

das sehe ich anders. Der Gutachter ist verpflichtet, den Schaden gerichtsfähig aufzunehmen, auch wenn er von einem Versicherer beauftragt wurde.
Außerdem besteht die Gefahr bei eigens beauftragtem SV, dass ein Teil des Gutachters bei Mitschuld nicht voll bezahlt wird.

Viele Grüße

Johannes

Sicher? Gilt das auch beim Parteigutachten?

Zitat:

@irreraudifreak schrieb am 14. März 2015 um 14:44:36 Uhr:



Zitat:

@PeNe99 schrieb am 14. März 2015 um 10:16:27 Uhr:


Hi Fritzblitz,
den Gutachter der vermeintlich gegnerischen Versicherung mußt Du nicht akzeptieren. Er wird die Höhe des Schadens vermutlich im Interesse seines Auftraggebers taxieren.

tot ziens
PeNe99

Moin Moin,

das sehe ich anders. Der Gutachter ist verpflichtet, den Schaden gerichtsfähig aufzunehmen, auch wenn er von einem Versicherer beauftragt wurde.
Außerdem besteht die Gefahr bei eigens beauftragtem SV, dass ein Teil des Gutachters bei Mitschuld nicht voll bezahlt wird.

Viele Grüße

Johannes

Moin!

Man sollte unterscheiden zwischen einem KFZ-Gutachter (so kann/darf sich jeder nennen) und einem zertifizierten, neutralen und unabhängigen Sachverständigen (Gutachter), meistens ein Ingenieur. Als der Geschädigte sollte man immer seinen eigenen - solchen - Gutachter benennen und sich nicht auf einen anderen, von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen oder gar beauftragten, einlassen!

Gruß
rolli

Bei mir was es ein Sachverständiger und der kam sogar von der "anderen" Seite (bzw wurde beauftragt), was ich aufgrund der Risiken erstmal akzeptiert habe und mir deswegen vorab einen Kostenvoranschlag geholt habe. Ich habe mit ihm auch über den Kostenvoranschlag gesprochen und er war mit allen Punkten einverstanden.
Die Differenz ist marginal.

Ich hab im Herbst 2014 von der DEKRA ein Mängelgutachten "BEWEISSICHERUNGSGUTACHTEN" machen lassen und hab dann den fahrenden Schrotthaufen zurückgegeben und den Leasingvertrag rückabwickeln lassen. Nein, es war kein Audi.

Mir hat das der Anwalt so erklärt: Wenn Du ein Gutachten machst, kannst Du immer auch Gegengutachten haben und das Gericht kann auch nochmal ein Gutachten machen lassen, wo es dann besondere Gutachter gibt. Eigene Gutachten nennt man Parteigutachten.

In der Erfahrung des Anwaltes war es so, dass Gutachter sich in der Regel nicht extrem widersprechen wenn es schon ein Gutachten gibt. Wie gehen hier natürlich davon aus, dass es kein hahnebüchenes Gutachten ist. Wir haben das Gutachten deswegen gebraucht, um gegenüber dem Hersteller, bei dem das Auto sich 3 Monate zur Mängelbehebung befand, und der aussagte "Mangel behoben" und damit gegen das Autohaus ein Druckmittel zu haben.

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