Tönungsfolie
Hallo!
Ich möchte in meinem Corsa die Scheiben tönen. Gibt es die möglichkeit alle Scheiben zu tönen? Ich wollte alle tief schwarz tönen, aber zuerst möchte ich erfahren ob dies erlaubt ist. Denn ich habe schon ein Auto so gedehen. In Amerika dürfen sie auch so fahren. Wo könnte ich denn dies eventuell über den Tüv bringen, das hier in Deutschland anerkannt wird?
Mit freundlichen Grüßen
Stefan
34 Antworten
ALSO EIN PAAR LEUTE HIER SIND JA LEIDER DOCH ZIEMLICH NAIV: bloß weil etwas in einer tuning-zeitschrift steht, muss das doch noch lange nicht stimmen!!! glaubt ihr auch alles was ihr in der bild lesen könnt????
nur mal zum hintergrund, es haben bereits einige tuning-blätter über das fluten berichtet, z.b. auch bild - tuning, auto-tuning u.a. .... und zu diesem zeitpunkt waren ALLE berichte falsch recherchiert.
Das letzte mal habe ich vor 8 wochen beim KBA gefragt, wegen legalität des flutens. Das Vorgehen ist und bleibt GRUNDSÄTZLICH illegal- kann jeder nachfragen, und irgendwelche pseudo-einzelabnahmen ändern nichts daran. Irgendwann kommst du an einen polizisten der sich wirklich auskennt und darfst dir einen kompletten satz scheiben kaufen, die geldstrafe kassieren, punkte- und auch nicht weiter fahren, da dein auto nicht verkehrssicher ist.
aber ok, ich habe keine lust mehr mich mit jemanden darüber zu streiten, wer es machen will, soll es halt tun- bloß man sollte wissen WAS DER TÜV zu sagen hat, und WAS DAS KBA zu sagen hat.... und dann vielleicht nochmal über alles nachdenken....
hatte auch mal beim kba angefragt und die antwort...
Für Sicherheitsglas erteilt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)Allgemeine Bauartgenehmigungen [(ABG'en) (Prüfgrundlage TA Nr.29)] bzw. EG-(Prüfgrundlage Richtlinie 92/22/EWG) oder ECE-Typgenehmigungen(Prüfgrundlage ECE-Regelung 43).Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Scheiben führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug(§19 StVZO).Nachträgliche Veränderungen durch derartige Verfahren führen nach Auffassung des Kraftfahrt-Bundesamtes zum Erlöschen der Bauartgenehmigung der Scheiben
soweit so gut
Eine ungültige Bauartgenehmigung kann im Rahmen der geltenden Vorschriften nur durch eine neue Bauartgenehmigung ersetzt werden.Hier könnte nur eine Bauartgenehmigungen im Einzelfall gemäß Fahrzeugteileverordnung (FzTV) Abschnitt 3 §11 Bauartgenehmigung im Einzelfall - Einzelgenehmigung - einen vorschriftenkonformen Ersatz schaffen. Die Zuständigkeit für die Erteilung von Bauartgenehmigungen im Einzelfall liegt nicht beim Kraftfahrt-Bundesamt, sondern bei den zuständigen Verwaltungsbehörden (Zulassungsbehörden).
bin heute zum ganz normalen tüv gefahren hab den alle möglichen einzelabnahmen gezeigt und es war alles in ordnung.und auch sonst keine mängel dran(abgesehn von einem verschlissenen scheibenwischerblatt hinten)danach dann zur zulassungsstelle und alles noch in den fahrzeugschein/brief eintragen lassen
Zitat:
Leider gibt es noch weitere Bestimmungen wie z.B. das Bruchverhalten der Glasscheiben.
Zitat:
denn folien sind bei den 3 scheiben vorne illegal, egal wie hoch auch 5% sind verboten, denn da is immer noch ne folie drauf und diese lässt die scheibe nicht zerspringen.
Dann frag ich mich, wieso mir der TÜV die Securluxfolie an den vorderen Seitenscheiben anstandslos eingetragen hat - die soll nämlich gerade verhindern, daß das Glas zerbröselt, z.B. bei einem Einbruchsversuch. Nichts für ungut, aber man muß halt auch mal akzeptieren können, daß es Sachen gibt, von denen man bisher nichts gehört hat.
PS: Die Folie ist allerdings nur deshalb zulässig, weil sie ungetönt ist.
Ähnliche Themen
..und wie kommt dann nach einem schnellen Einparkversuch auf freiem Feld die feuerwehr zu dir rein wenn die scheibe net springt?
ich glaube solche folie ist nur einbruchshemmend,mit paar schlägen ist die auch platt-nur die zerspringt net gleich in kleine splitter
Ausprobiert hab ichs natürlich noch net. Ich denke, was Corsa.XL schreibt, kommt hin. Von innen nach außen dürfte kein Problem sein, da die Folie ja innen sitzt, und sich das ganze nach außen wölben kann. Die Feuerwehr wird wohl eh mit dem Spreizer oder der Schere kommen, wenn die Kiste so verzogen sein sollte, daß die Tür nicht mehr aufgeht.
ich weiß nicht was ihr alle immer mit der feuerwehr habt und das man angeblich nicht mehr aus dem auto geholt werden kann bei einem unfall... blödsinn.
wenn du ne auto-sicherheitsfolie aufbringst, ist das dafür um die splitter zu binden, die scheibe kann natürlich eingeschlagen werden, fällt dann eben mehr oder weniger in einem stück aus dem rahmen und nicht in tausen splitter.
aber zurück zum fluten:
habe am dienstag beim hauptstand des RW-TÜV auf der essen motor show mich sehr lange mit dem herrn kampann unterhalten, bzw direkte infos über und von einem herrn uhlich oder so ähnlich bekommen. Der Herr ist genau DIE PERSON, welche vor zwei jahren mit der firma colortec/keinefolie die test über das fluten gemacht hat. Das ergebnis war die tüv-unbedenklichkeitsbescheinigung, jedoch mit einem entscheidenden hinweis DASS DIES NICHT AUSREICHT ! diese bescheinigung war also nur ein zwischenstand, und bereits vor monaten wurde VOM TÜV direkt aus, diese bescheinigung zurückgezogen....
ich sehe also weiterhin nicht im geringsten einen anhaltspunkt dafür, dass das fluten in der form wie es von den firmen colortec und glastone angeboten wird legal ist.
ich muss aber auch einräumen, dass bei einer einzelabnahme PRO scheibe, mit je einem lichttechn. gutachten PRO scheibe und unter einhaltung der gesetzlichen bestimmungen (max. 25% einer zuvor 100% transparenten scheibe) dies eventuell doch zulässig wäre....
wenn diese kosten bei korrekter durchführung aber mal summiert, dürften das weit über 1000€ sein- wohl eher 2000€- und wofür? eine tönung ohne jeglichen sonnenschutz, und minimale abtönung an der front....
was soll das ganze überhaupt fragt man sich da doch!!
@Corsa:
wie viel prozent wurden denn noch nachträglich getönt an deinen vorderen scheiben?? müsste ja in deinem lichttechnischen gutachten stehen
obs das geld wert ist oder nicht liegt natürlich im ermessen von jedem selbst
die frontscheibe ist auf 25% und die vorderen seitenscheiben sind auf 30% verdunkelt
muß dazusagen es ist nicht wirklich viel getönt aber man kanns schon recht deutlich sehn
ob das jetzt alles völlig legal ist oder net weiß ich auch net-aber laut aussage vom kba und mit dem was in den fahrzeugpapieren steht denke schon.hatte ja auch absolut keine probleme damit-polizeikontrolle letztens,heute beim tüv(und nein es war nicht dekra oder son hinterhoftüv) und auf der zulassungsstelle.von daher...
Ich hab jetzt nicht alles gelesen, weils spät is. Wollt nur sagen, dass eine gute Bekannte einen Corsa hat, bei dem die Seitenscheiben auch getönt sind. Uneingetragend. Allerdings fährt die im Sommer ständig mit herunter-gekurbelten Scheiben. Außerdem kiegt sie ihr Auto nur durch den TÜV, wenn sie mit Scheiben ganz unte antanzt. Der TÜV ist ihr bis jetzt noch nicht drauf gekommen.
Woll ich nur erwähnen.
Da Alex
@ corsa.xl
Möchte Dir den dringenden Rat geben - mit diesem Auto nicht nach Berlin zu kommen - es sei denn Du hast eine Rückfahrkarte für die Bahn. Dein Auto ist hier schneller an die Kette gelegt wie Du "Aua" sagen kannst.
Die anschließenden Prüfarbeiten an Deinen Scheiben können Wochen dauern - und ist irgendetwas an der Eintragung nicht schlüssig hast Du die Kosten dafür auch noch an der Backe.
@ mike
Gebe Dir voll und ganz recht. Nachträglich verspiegelte, getönte, geflutete oder verfolte Scheiben vor der B-Säule sind für Fahrzeuge mit DEUTSCHER ERSTZULASSUNG verboten.
Und jetzt kommt es : Wer das Glück hat, einen Wagen im Raum Kaiserslautern, Mainz, Frankfurt mitamerikanischer Erstzulassung zu bekommen, kann seine Scheiben bis was weiß ich wie viel fluten oder tönen lassen.
Für diese (Import-Autos) gibt es die einzigen Ausnahmen vor der B-Säule tätig zu werden.
hab ja auch beim kba angefragt(siehe weiter oben)wenn was an den scheiben verändert wird erlischt die allgemeine Bauartgenehmigung und es muß über ne einzelabnahme eine neue erstellt werden laut Fahrzeugteileverordnung (FzTV) Abschnitt 3 §11.so und genau das wurde ja bei mir gemacht und genau das steht jetzt so in meinen papieren drin.von daher bin ich da ganz optimistisch das doch alles legal ist.klar hat ne menge kohle gekostet und obs das wert ist muß jeder für sich selbst entscheiden.
das mit der amerikanischen erstzulassung versteh ich net ganz-was ist denn wenn ich mir so ein auto kauf und fahr damit nach berlin,oder ich wohne in berlin und kauf so ein auto in zb frankfurt und wills in berlin anmelden-wirds auch stillgelegt?ist das nur in den 2 bundesländern legal so wie dus sagst?