Tönungsfolie für die Vorderen Seitenscheiben???

Mercedes W201 190er

Ich sehe immer mehr Fahrzeuge die die vorderen Scheiben verdunkelt haben! Ist das mittlerweile erlaubt? Kann man dieses evtl. Eintragen lassen?

14 Antworten

so richtig erlaubt glaub ich nicht.ABER.... nen kumpel hat ein BMW E46 cabrio in schwarz.und die vorderen seitenscheiben auch abgeklebt...hat immer wieder ärger mit den blauweißen gehabt... kennste ja, abmachen und auto vorführen... das ist alles vor gericht gegangen... und siehe da.....: darf er so lassen!

Die meisten werden die Scheiben einfach unzulässig mit Folie beklebt haben.

Ist prinzipiell zwar nicht verboten, aber ich kenne derzeit keine Folie mit nennenswerter Tönung die eine ABG für die vorderen Scheiben hat. Theoretisch aber durchaus abnehmbar. Nachweisen muss man dass das Bruchverhalten nicht erheblich verschlechtert ist, die Durchsicht trotz Folie verzerrungsfrei und der maximale Tönungsgrad nicht überschritten ist. Dürfte ein recht teures Vergnügen werden. So ohne weiteres wird das keiner eintragen.

Gruß Meik

Habe das mittlerweile im internet gefunden:

Bei den vorderen Seitenscheiben sind die landesspezifischen Zulassungsbedingungen zu beachten:

*

BRD: Rechtliche Grundlage für eine Zulassung ist die ECE-Regelung 43. Zulässig sind Folien, wenn sie zusammen mit der Fahrzeugscheibe eine Lichtdurchlässigkeit von mindestens 70% aufweisen (Frontscheibe insgesamt mindestens 75%). TÜV-Abnahme nach §21 StVZO ist für jedes einzelne Fahrzeug erforderlich.
Info: Serienmäßige Wärmeschutzverglasungen weisen eine Lichtdurchlässigkeit von 71 – 76% auf. Zu verwenden sind folglich klare, farblose (Sicherheits-)Folien.
Ausnahme: CFC CutLineThermoTec – WaveEdition
Laut Verkehrsblattverlautbarung Nr. 218 dürfen bei Seitenscheiben und Windschutzscheiben außerhalb des vorgeschriebenen Sichtfeldes Aufkleber angebracht werden, sofern sie nicht größer als 0,1m² und nicht mehr als 25% der Scheibenfläche einnehmen. Diese Vorgaben werden bei den Folienstreifen, die bei dem Produkt CutLine ThermoTec „Wave Edition“ an den vorderen Seitenscheiben verwendet werden, in vollem Umfang berücksichtigt. Des Weiteren bleiben sämtliche Scheibeneinfassungen vorschriftsmäßig frei.

Zitat:

Original geschrieben von umzugsprofi10


Ich sehe immer mehr Fahrzeuge die die vorderen Scheiben verdunkelt haben! Ist das mittlerweile erlaubt? Kann man dieses evtl. Eintragen lassen?

Egal bei welchem Auto, das ist verboten!

Ähnliche Themen

Nein, verboten ist es nicht,
nicht grundsätzlich.

Viele moderne Fahrzeuge haben bereits verdunkelte oder verspiegelte Scheiben ringsum.

Schau mal hier

In Maßen darf man es.

Im übrigen macht die serienmäßige Wärmedämmung ab Mopf bei unseren Autos knapp 15% aus 😎

Man kan das schon amchena ber dan must du zum artzt gehen augenartzt und dir ein dukument anfertigen lassen das du sonnen licht entfindlich bist weil wir haten einen solchen fall mercede s klasse da war auch die frontscheibe ferdunkelt und der hate ein zettel drin mit der begründ das er licht entfindlich ist und deswegn darf er das haben krass aber ich sag auch es ist verboten .

Zitat:

Original geschrieben von Suppi1


Man kan das schon amchena ber dan must du zum artzt gehen augenartzt und dir ein dukument anfertigen lassen das du sonnen licht entfindlich bist weil wir haten einen solchen fall mercede s klasse da war auch die frontscheibe ferdunkelt und der hate ein zettel drin mit der begründ das er licht entfindlich ist und deswegn darf er das haben krass aber ich sag auch es ist verboten .

Lies doch mal nach!!!

http://www.tuev-nord.de/.../Folien_an_Scheiben_2771.htm

ja bei euch in deutschland vieleicht erlaubt aber bei uns in österreich nicht wir müssen sogra eine mindesthöche des fahrzeuges haben entspricht 11 cm bodenfreiheit mein 2 3 hat aber serien messig 9 5 cm und jetzt habe ich die scheisserein deswegn ist das bei uns sicher nicht erlaubt leider

Zitat:

Original geschrieben von Suppi1


ja bei euch in deutschland vieleicht erlaubt aber bei uns in österreich nicht wir müssen sogra eine mindesthöche des fahrzeuges haben entspricht 11 cm bodenfreiheit mein 2 3 hat aber serien messig 9 5 cm und jetzt habe ich die scheisserein deswegn ist das bei uns sicher nicht erlaubt leider

Ihr Schluchtis seid schon ein komisches Völkchen 😁

Ihr Schluchtis seid schon ein komisches Völkchen 😁danke dafür aber leider so ist es hätter der alte amn dien zulassungsschein nicht verloren dan were alles ok aber leider im neuen steht nichts drin und auf die federn kan man nichts mehr sehn deswegn

Ich hab beruflich mit Mietwagen zu tun und bei der Autovermietung Si.t gibt es MB S-Klassen und CL 500 bei den die Seitenscheiben komplett abgedunkelt sind.
Hab mal daraufhin in den Fahrzeugschein geschaut, wo aber keine Tönung eingetragen ist.

Werde mal die Fahrgestellnummer meinem Freund bei MB mitteilen und der müsste dann eine Datenkarte für das Fahrzeug rauskriegen. Dabei interessiert mich, ob es sich bei der Tönung um eine Sonderausstattung handelt.

Gruß 320tcdi

wenn das glas eingefärbt ist (so wie bei den meisten fahrzeugen mit einer werkstönung), dann hat der jewalige hersteller in der regel eine genehmigung dafür.
wenn es sich um geklebte folie handelt, dann ist es an der windschutzscheibe und an den vorderen seitenscheiben nicht zulässig. hat wohl den hintergrund, dass die geklebten folien nach einer gewissen zeit sich an den rändern ablösen können und eine klare sicht ist somit nicht mehr gewärleistet.
auch bei importfahrzeugen sagt der prüfer immer: wenn es eingefärbt ist, darf es so bleiben, wenn es geklebt ist, dann muss es ab!

Daher lasst es färben 😉 Gibt schon etliche Firmen die das anbieten. Billig ist es aber mit sicherheit nicht. Aber sieht schon geil aus.

Hallo. Also darf ich meine scheiben 30prozent ve3rdunkelnb? wo wird das eingetragen oder gefärbt? komme aus plz 33330, hab nen 500sel w126. danke

Deine Antwort
Ähnliche Themen