Todesfahrer wieder mal nur Bewährungsstrafe
Todesfahrer erhalten Bewährungsstrafen
Was soll man da noch groß sagen, kein Wunder, dass das entsprechende Klientel die Justiz nur auslacht und fröhlich weiter durch die Städte rast. Würde gerne mal den Gedankengang des Richters kennen. Aber sie haben ja Reue gezeigt.... eine schallende Ohrfeige für die Opfer und deren Hinterbliebenden ist das, was unser Rechtsstaat da mal wieder abgeliefert hat.
Aber bestimmt hatten die armen 2 Bubis eine harte Kindheit...
Solange der Staat da nicht endlich mal durchgreift, wird sich die Problematik nur verschärfen. Mit Appellen an die Vernunft kommt man hier nicht weiter.
Bin ja mal gespannt, was den 2 anderen Pfosten, die ein paar Wochen später bei ihrem Rennen die Radfahrerin tot gefahren haben, passiert. Nach der Steilvorlage dieses "Richters" kriegen die wahrscheinlich auch Bewährung mit ein paar Sozialstunden, denn sie sind ja reuig...Da darf man sich auch nicht wundern, wenn irgendwann mal ein verzweifelter Vater, dessen Tochter überfahren wurde, zur Selbstjustiz greift.
Solange ich in diesem Land für das hinterziehen von Steuern härter Bestraft werde, als für das töten von unschuldigen Mitmenschen, läuft meiner Meinung nach irgendwo etwas falsch, bzw. stimmen die Relationen nicht so ganz. Sendet auf jeden Fall ein deutliches Signal, worauf die Prioritäten bei uns liegen.
Beste Antwort im Thema
Todesfahrer erhalten Bewährungsstrafen
Was soll man da noch groß sagen, kein Wunder, dass das entsprechende Klientel die Justiz nur auslacht und fröhlich weiter durch die Städte rast. Würde gerne mal den Gedankengang des Richters kennen. Aber sie haben ja Reue gezeigt.... eine schallende Ohrfeige für die Opfer und deren Hinterbliebenden ist das, was unser Rechtsstaat da mal wieder abgeliefert hat.
Aber bestimmt hatten die armen 2 Bubis eine harte Kindheit...
Solange der Staat da nicht endlich mal durchgreift, wird sich die Problematik nur verschärfen. Mit Appellen an die Vernunft kommt man hier nicht weiter.
Bin ja mal gespannt, was den 2 anderen Pfosten, die ein paar Wochen später bei ihrem Rennen die Radfahrerin tot gefahren haben, passiert. Nach der Steilvorlage dieses "Richters" kriegen die wahrscheinlich auch Bewährung mit ein paar Sozialstunden, denn sie sind ja reuig...Da darf man sich auch nicht wundern, wenn irgendwann mal ein verzweifelter Vater, dessen Tochter überfahren wurde, zur Selbstjustiz greift.
Solange ich in diesem Land für das hinterziehen von Steuern härter Bestraft werde, als für das töten von unschuldigen Mitmenschen, läuft meiner Meinung nach irgendwo etwas falsch, bzw. stimmen die Relationen nicht so ganz. Sendet auf jeden Fall ein deutliches Signal, worauf die Prioritäten bei uns liegen.
1190 Antworten
Zitat:
@MANDOKHAN schrieb am 26. März 2019 um 18:09:22 Uhr:
Was ja eigentlich ein schlechter Witz ist.
Warum?
Reichen dir diese Merkmale nicht aus?
Zitat:
@Vollgasfuzzi schrieb am 26. März 2019 um 17:57:51 Uhr:
Ich wollte damit auf deine Aussage reagieren, daß die Gerichte differenzierter reagieren, als „diese Schreiberlinge“.
Das ist zwar sicher richtig aber letzten Ende kommt es immer auch auf den Richter an, wie ein Urteil ausfällt und muß damit nicht der Weisheit letzter Schluss sein.
Da Urteile immer von Menschen gemacht werden und jeder Fall seine Eigenheiten hat (die hier gern mal unter den Tisch fallen) werden auch immer wieder Urteile rauskommen, die man sich aus der Entfernung vielleicht nicht erklären kann. Mit Willkür hat das allerdings nichts zu tun.
Zitat:
Fände aber so eine, zumindest kurze Erläuterung nicht schlecht, weil man doch so viel besser diskutieren kann, als wenn man nur Phrasen in die Runde wirft und dann jeder sich dann selbst raussuchen kann, was gemeint ist.
Wenn ich das Gefühl hätte, dass eine Erläuterung bei dir auf fruchtbaren Boden fällt, dann hätte ich mir die Mühe gemacht.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 26. März 2019 um 18:0:13 Uhr:
Denn ein solches Autorennen findet bei hohen Drehzahlen statt und das macht eine Menge Lärm, gerade in solchen Häuserschluchten.Das Zufallsopfer ist also eher nicht heimlich und rücklings in einer vom Täter als gänzlich ungefährlich gestalteten Situation von der Tat überrascht worden.
Paul, das Opfer ist in einem Jeep an der Ampel losgefahren. Glaubst du, es hätte den Lärm hören MÜSSEN? In 2 Sekunden hat der Todesfahrer 100m zurückgelegt! Wie willst du da noch reagieren?
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 26. März 2019 um 18:15:53 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 26. März 2019 um 18:0:13 Uhr:
Denn ein solches Autorennen findet bei hohen Drehzahlen statt und das macht eine Menge Lärm, gerade in solchen Häuserschluchten.Das Zufallsopfer ist also eher nicht heimlich und rücklings in einer vom Täter als gänzlich ungefährlich gestalteten Situation von der Tat überrascht worden.
Paul, das Opfer ist in einem Jeep an der Ampel losgefahren. Glaubst du, es hätte den Lärm hören MÜSSEN? In 2 Sekunden hat der Todesfahrer 100m zurückgelegt! Wie willst du da noch reagieren?
Darum gehts dabei nicht. Es war ganz sicher hörbar. Ob das Zufallsopfer es hat hören müssen, das ist nicht relevant. Nur die Frage, ob es normalerweise hätte bemerkt werden können, zählt hier. Und das wird man ehrlicherweise bejahen müssen, denn solche Geräusche wirken gemeinhin bedrohlich.
Ein Auto ist auch nicht gemeingefährlich. Selbst eine Schusswaffe ist nicht gemeingefährlich. Sonst wäre jeder Fahrzeugführer, der einen anderen zu Tode bringt automatisch ein Mörder.
Niedrige Beweggründe würde ich auch eher verneinen, weil hier nur ein Eventualvorsatz in Rede steht. Es ging nicht ums Töten sondern ums Gewinnen eines (bescheuerten und illegalen) Rennens.
Eine Strafe von bis zu 15 Jahren Freiheitsentzug (Totschlag) wäre schon ein großer Fortschritt.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 26. März 2019 um 18:28:29 Uhr:
Darum gehts dabei nicht. Es war ganz sicher hörbar. Ob das Zufallsopfer es hat hören müssen, das ist nicht relevant. Nur die Frage, ob es normalerweise hätte bemerkt werden können, zählt hier. Und das wird man ehrlicherweise bejahen müssen, denn solche Geräusche wirken gemeinhin bedrohlich.
Blödsinn. NIEMAND muss damit rechnen, dass mitten in der Stadt jemand mit 170 rote Ampeln überfährt.
Zitat:
Ein Auto ist auch nicht gemeingefährlich.
Wenn man damit durch eine belebte Fußgängerzone fährt - oder eben mit 170 über eine rote Ampel - dann schon.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 26. März 2019 um 18:28:29 Uhr
Eine Strafe von bis zu 15 Jahren Freiheitsentzug (Totschlag) wäre schon ein großer Fortschritt.
Da "Lebenslang" oft genug auch nur 15 Jahre bedeutet, waeren z.B. 14,5 Jahre fuer Totschlag ja auch moeglich.
Will die Justiz fuer solche in die Mode gekommenen Raser-Delikte nicht auch abschreckende Urteile faellen?
Ciao
Ratoncita
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 26. März 2019 um 18:28:29 Uhr:
Niedrige Beweggründe würde ich auch eher verneinen, weil hier nur ein Eventualvorsatz in Rede steht. Es ging nicht ums Töten sondern ums Gewinnen eines (bescheuerten und illegalen) Rennens.
Angesichts der Tragweite muß das Gericht hier schon etwas mehr ins Detail gehen.
https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/16-02/index.php?sz=8
Am Ende kriegt gar das Opfer (69) eine Mitschuld.
Durfte der Unglueckliche ueberhaupt auf eine gruene Ampel vertrauen??
Hatte er nicht auch eine altersbedingte verzoegerte Reaktionszeit??
Haette er nicht mit offenen Fenstern jeglicher sich naehernden Gefahr lauschen muessen??
...
...
Ciao
Ratoncita
Das ist gerade der Punkt - das Opfer hat, nach allem was wir wissen, NICHTS falsch gemacht.
Da könnte man dann auch bei einem Geisterfahrer-Unfall auf der Autobahn argumentieren, dass man auf der linken Spur immer mit Geisterfahrern rechnen müsse. Offenkundig Unsinn.
Ein empfehlenwerter ausführlicher Artikel steht jetzt auf Spiegel online. Auch wie der verurteile Fahrer auf das Urteil reagierte. Spöttisches Lachen. Kann leider nicht verlinken.
Zitat:
@CV626 schrieb am 26. März 2019 um 18:35:32 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 26. März 2019 um 18:28:29 Uhr:
Darum gehts dabei nicht. Es war ganz sicher hörbar. Ob das Zufallsopfer es hat hören müssen, das ist nicht relevant. Nur die Frage, ob es normalerweise hätte bemerkt werden können, zählt hier. Und das wird man ehrlicherweise bejahen müssen, denn solche Geräusche wirken gemeinhin bedrohlich.
Blödsinn. NIEMAND muss damit rechnen, dass mitten in der Stadt jemand mit 170 rote Ampeln überfährt.
Zitat:
@CV626 schrieb am 26. März 2019 um 18:35:32 Uhr:
Zitat:
Ein Auto ist auch nicht gemeingefährlich.
Wenn man damit durch eine belebte Fußgängerzone fährt - oder eben mit 170 über eine rote Ampel - dann schon.
Man muß als VT immer damit rechnen, dass sich andere VT nicht an die Regeln halten.
Hier muss man auch damit rechnen, dass irgendwelche "Irren" ihre Benzin-RC-cars mit 65 km/h über den Fußweg zwischen den Fußgängern durchkloppen. Die Pullizei hält das für zulässigen Spielzeuggebrauch (nochmal Danke für diese erfrischende Sichtweise an den Abschnitt 13).
Die Gemeingefährlichkeit muß von der normalen Bestimmung des Mittels herrühren. Eine Splitterbombe ist gemeingefählrich, weil sie einen möglichst großen Opferkreis gerade zum Ziel hat. Ein Auto ist nicht dazu bestimmt, Menschen zu töten oder zu verletzen.
Zitat:
@CV626 schrieb am 26. März 2019 um 18:49:45 Uhr:
... das Opfer hat, nach allem was wir wissen, NICHTS falsch gemacht.
Ja, aber Richter wissen mehr, viel mehr.
Manchmal zu viel?
Ciao
Ratoncita