Todesfahrer wieder mal nur Bewährungsstrafe

Todesfahrer erhalten Bewährungsstrafen

Was soll man da noch groß sagen, kein Wunder, dass das entsprechende Klientel die Justiz nur auslacht und fröhlich weiter durch die Städte rast. Würde gerne mal den Gedankengang des Richters kennen. Aber sie haben ja Reue gezeigt.... eine schallende Ohrfeige für die Opfer und deren Hinterbliebenden ist das, was unser Rechtsstaat da mal wieder abgeliefert hat.

Aber bestimmt hatten die armen 2 Bubis eine harte Kindheit...

Solange der Staat da nicht endlich mal durchgreift, wird sich die Problematik nur verschärfen. Mit Appellen an die Vernunft kommt man hier nicht weiter.

Bin ja mal gespannt, was den 2 anderen Pfosten, die ein paar Wochen später bei ihrem Rennen die Radfahrerin tot gefahren haben, passiert. Nach der Steilvorlage dieses "Richters" kriegen die wahrscheinlich auch Bewährung mit ein paar Sozialstunden, denn sie sind ja reuig...Da darf man sich auch nicht wundern, wenn irgendwann mal ein verzweifelter Vater, dessen Tochter überfahren wurde, zur Selbstjustiz greift.

Solange ich in diesem Land für das hinterziehen von Steuern härter Bestraft werde, als für das töten von unschuldigen Mitmenschen, läuft meiner Meinung nach irgendwo etwas falsch, bzw. stimmen die Relationen nicht so ganz. Sendet auf jeden Fall ein deutliches Signal, worauf die Prioritäten bei uns liegen.

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Todesfahrer erhalten Bewährungsstrafen

Was soll man da noch groß sagen, kein Wunder, dass das entsprechende Klientel die Justiz nur auslacht und fröhlich weiter durch die Städte rast. Würde gerne mal den Gedankengang des Richters kennen. Aber sie haben ja Reue gezeigt.... eine schallende Ohrfeige für die Opfer und deren Hinterbliebenden ist das, was unser Rechtsstaat da mal wieder abgeliefert hat.

Aber bestimmt hatten die armen 2 Bubis eine harte Kindheit...

Solange der Staat da nicht endlich mal durchgreift, wird sich die Problematik nur verschärfen. Mit Appellen an die Vernunft kommt man hier nicht weiter.

Bin ja mal gespannt, was den 2 anderen Pfosten, die ein paar Wochen später bei ihrem Rennen die Radfahrerin tot gefahren haben, passiert. Nach der Steilvorlage dieses "Richters" kriegen die wahrscheinlich auch Bewährung mit ein paar Sozialstunden, denn sie sind ja reuig...Da darf man sich auch nicht wundern, wenn irgendwann mal ein verzweifelter Vater, dessen Tochter überfahren wurde, zur Selbstjustiz greift.

Solange ich in diesem Land für das hinterziehen von Steuern härter Bestraft werde, als für das töten von unschuldigen Mitmenschen, läuft meiner Meinung nach irgendwo etwas falsch, bzw. stimmen die Relationen nicht so ganz. Sendet auf jeden Fall ein deutliches Signal, worauf die Prioritäten bei uns liegen.

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Zitat:

@Vollgasfuzzi schrieb am 26. März 2019 um 17:37:00 Uhr:


Ich muß es den Angehörigen Gott sei Dank nicht erklären.
Aber ich kann nicht jedes Arschloch als Mörder verurteilen, weil durch sein Handeln jemand umgekommen ist...

Möglicherweise richtig,
die Benutzung des Wortes Verhältnissmässig solltest du allerdings in diesem Fall vermeiden

Moorteufelchen

Kann und wird man hoffentlich machen Vollgasfuzzi

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 26. März 2019 um 17:27:48 Uhr:


Hier im Berliner Fall denke ich, dass es beim BGH dann letztlich auf eine Verurteilung wegen Totschlags hinauslaufen wird, weil man Mordmerkmale eher nicht so sinnvoll begründen kann.

Eine Verurteilung wegen Totschlags stelle ich mir bei nachgewiesenem Eventualvorsatz schwierig vor.

Zitat:

@Vollgasfuzzi schrieb am 26. März 2019 um 17:37:00 Uhr:


Aber ich kann nicht jedes Arschloch als Mörder verurteilen, weil durch sein Handeln jemand umgekommen ist...

Richtig, das kann man nicht. Das passiert aber auch nicht. Das Gericht hat die Mordmerkmale geprüft und ist zu dem Schluss gekommen, dass diese in diesem konkreten Fall vorliegen. In einem etwas anders gelagerten Fall kann das selbe Gericht zu einer anderen Einschätzung kommen.

Glücklicherweise urteilen unsere Gerichte differenzierter als die meisten Schreiberlinge hier.

Zitat:

@AMenge schrieb am 26. März 2019 um 17:41:44 Uhr:



Zitat:

@Vollgasfuzzi schrieb am 26. März 2019 um 17:37:00 Uhr:


Aber ich kann nicht jedes Arschloch als Mörder verurteilen, weil durch sein Handeln jemand umgekommen ist...

Richtig, das kann man nicht. Das passiert aber auch nicht. Das Gericht hat die Mordmerkmale geprüft und ist zu dem Schluss gekommen, dass diese in diesem konkreten Fall vorliegen. In einem etwas anders gelagerten Fall kann das selbe Gericht zu einer anderen Einschätzung kommen.

Glücklicherweise urteilen unsere Gerichte differenzierter als die meisten Schreiberlinge hier.

Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand

Was wäre denn in diesem Fall ein Mordmerkmal?

Zitat:

Eine Verurteilung wegen Totschlags stelle ich mir bei nachgewiesenem Eventualvorsatz schwierig vor.

Sehe ich genauso.

Das Problem ist wenn, dann der Eventualvorsatz.

Aber Eventualvorsatz OHNE das Mordmerkmal "Heimtücke" geht bei diesem Fall eigentlich nicht, denn das Opfer war völlig arg- und wehrlos und konnte nun wirklich nicht damit rechnen, dass da jemand mit Tempo 170 über eine rote Ampel brettern würde. "Gemeingefährlichkeit" trifft auch klar zu.

Folglich sollte es entweder fahrlässige Tötung oder Mord werden - aber nichts dazwischen.

Zitat:

@Vollgasfuzzi schrieb am 26. März 2019 um 17:43:42 Uhr:


Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand

Was genau möchtest du damit aussagen?

Zitat:

Was wäre denn in diesem Fall ein Mordmerkmal?

Beispielsweise der bedingte Vorsatz. Ich erspare es mir, diesen hier ausgiebig zu erläutern. Du findest zahlreiche, auch gut verständliche Abhandlungen, zu diesem Fall sehr leicht im Netz.

Zitat:

@Vollgasfuzzi schrieb am 26. März 2019 um 17:43:42 Uhr

Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand

Welchen Gottes?
Allah z.B. ist sehr gnaedig...

Ciao
Ratoncita

@AMenge schrieb am 26. März 2019 um 17:46:20 Uhr:

Zitat:

@AMenge schrieb am 26. März 2019 um 17:46:20 Uhr:



Zitat:

Was wäre denn in diesem Fall ein Mordmerkmal?

Beispielsweise der bedingte Vorsatz.

Nein, (bedingter) Vorsatz ist nicht das, was man Mordmerkmal nennt. Vorsätzlich handelt ja auch der Totschläger. Damit es Mord ist und nicht "bloß" Totschlag, muss noch mehr dazu kommen.

Zu dem Thema siehe Wiki:

https://de.wikipedia.org/wiki/Mord_(Deutschland)#Mordmerkmale

Im Falle der Kudamm-Raser kommen etwa die Merkmale "Heimtücke" und "Gemeingefährlichkeit" in Frage.

Zitat:

@AMenge schrieb am 26. März 2019 um 17:46:20 Uhr:



Zitat:

@Vollgasfuzzi schrieb am 26. März 2019 um 17:43:42 Uhr:


Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand

Was genau möchtest du damit aussagen?

Ich wollte damit auf deine Aussage reagieren, daß die Gerichte differenzierter reagieren, als „diese Schreiberlinge“.
Das ist zwar sicher richtig aber letzten Ende kommt es immer auch auf den Richter an, wie ein Urteil ausfällt und muß damit nicht der Weisheit letzter Schluss sein.

Zitat:

@AMenge schrieb am 26. März 2019 um 17:46:20 Uhr:



Zitat:

Was wäre denn in diesem Fall ein Mordmerkmal?


Beispielsweise der bedingte Vorsatz. Ich erspare es mir, diesen hier ausgiebig zu erläutern. Du findest zahlreiche, auch gut verständliche Abhandlungen, zu diesem Fall sehr leicht im Netz.

Fände aber so eine, zumindest kurze Erläuterung nicht schlecht, weil man doch so viel besser diskutieren kann, als wenn man nur Phrasen in die Runde wirft und dann jeder sich dann selbst raussuchen kann, was gemeint ist.

Zitat:

@Vollgasfuzzi schrieb am 26. März 2019 um 17:57:51 Uhr:


Fände aber so eine, zumindest kurze Erläuterung nicht schlecht, weil man doch so viel besser diskutieren kann, als wenn man nur Phrasen in die Runde wirft und dann jeder sich dann selbst raussuchen kann, was gemeint ist.

Wikipedia hilft:

https://de.wikipedia.org/wiki/Eventualvorsatz

Zitat:

@Drahkke schrieb am 26. März 2019 um 17:40:53 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 26. März 2019 um 17:27:48 Uhr:


Hier im Berliner Fall denke ich, dass es beim BGH dann letztlich auf eine Verurteilung wegen Totschlags hinauslaufen wird, weil man Mordmerkmale eher nicht so sinnvoll begründen kann.

Eine Verurteilung wegen Totschlags stelle ich mir bei nachgewiesenem Eventualvorsatz schwierig vor.

Für Mord braucht es den selben (Eventual)Vorsatz wie für den Totschlag oder eine Körperverletzung. Da liegt kein Unterschied begraben.

Körperverletzung und Totschlag unterscheiden sich durch die Tatfolgen (Opfer verletzt oder eben tot). Für Mord muss die zum Tod führende Tathandlung eines der im Gesetz genannten Mordmerkmale erfüllen. Hier kommt Heimtücke in Betracht. Aber da kann man sich sehr drüber streiten. Denn ein solches Autorennen findet bei hohen Drehzahlen statt und das macht eine Menge Lärm, gerade in solchen Häuserschluchten.

Das Zufallsopfer ist also eher nicht heimlich und rücklings in einer vom Täter als gänzlich ungefährlich gestalteten Situation von der Tat überrascht worden. Die Teilnahme am Straßenverkehr ist nämlich immer gefahrgeneigt und ein Unfallrisiko besteht auch immer.

Daher halte ich eine Abmilderung des Strafurteils auf Totschlag (max 15 Jahre) für wahrscheinlich und das führt immer noch zu einer zigfach höheren Freiheitsstrafe als eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung (max. 2 Jahre).

Aber wünschenswert wäre in so einem Fall eine Verurteilung wegen Mord.

Bislang wurde das als fahrlässige Körperletzung mit einer kleinen Bwährungsstrafe von max. 2 Jahren abgeurteit.

Zitat:

@CV626 schrieb am 26. März 2019 um 17:44:22 Uhr:



Zitat:

Eine Verurteilung wegen Totschlags stelle ich mir bei nachgewiesenem Eventualvorsatz schwierig vor.


Sehe ich genauso.
Das Problem ist wenn, dann der Eventualvorsatz.
Aber Eventualvorsatz OHNE das Mordmerkmal "Heimtücke" geht bei diesem Fall eigentlich nicht, denn das Opfer war völlig arg- und wehrlos und konnte nun wirklich nicht damit rechnen, dass da jemand mit Tempo 170 über eine rote Ampel brettern würde. "Gemeingefährlichkeit" trifft auch klar zu.
Folglich sollte es entweder fahrlässige Tötung oder Mord werden - aber nichts dazwischen.

Die Sprecherin führte aus, dass das Gericht 3 Mordmerkmale gegeben sah:

  • niedrige Beweggründe
  • Heimtücke
  • Gemeingefährliche Begehungsweise / Auto als gemeingefährliches Mittel (Trümmer teils 70 Meter weit geflogen)

Von Fahrlässigkeit könne keine Rede sein, sagte der Richter.