Todesfahrer wieder mal nur Bewährungsstrafe

Todesfahrer erhalten Bewährungsstrafen

Was soll man da noch groß sagen, kein Wunder, dass das entsprechende Klientel die Justiz nur auslacht und fröhlich weiter durch die Städte rast. Würde gerne mal den Gedankengang des Richters kennen. Aber sie haben ja Reue gezeigt.... eine schallende Ohrfeige für die Opfer und deren Hinterbliebenden ist das, was unser Rechtsstaat da mal wieder abgeliefert hat.

Aber bestimmt hatten die armen 2 Bubis eine harte Kindheit...

Solange der Staat da nicht endlich mal durchgreift, wird sich die Problematik nur verschärfen. Mit Appellen an die Vernunft kommt man hier nicht weiter.

Bin ja mal gespannt, was den 2 anderen Pfosten, die ein paar Wochen später bei ihrem Rennen die Radfahrerin tot gefahren haben, passiert. Nach der Steilvorlage dieses "Richters" kriegen die wahrscheinlich auch Bewährung mit ein paar Sozialstunden, denn sie sind ja reuig...Da darf man sich auch nicht wundern, wenn irgendwann mal ein verzweifelter Vater, dessen Tochter überfahren wurde, zur Selbstjustiz greift.

Solange ich in diesem Land für das hinterziehen von Steuern härter Bestraft werde, als für das töten von unschuldigen Mitmenschen, läuft meiner Meinung nach irgendwo etwas falsch, bzw. stimmen die Relationen nicht so ganz. Sendet auf jeden Fall ein deutliches Signal, worauf die Prioritäten bei uns liegen.

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Todesfahrer erhalten Bewährungsstrafen

Was soll man da noch groß sagen, kein Wunder, dass das entsprechende Klientel die Justiz nur auslacht und fröhlich weiter durch die Städte rast. Würde gerne mal den Gedankengang des Richters kennen. Aber sie haben ja Reue gezeigt.... eine schallende Ohrfeige für die Opfer und deren Hinterbliebenden ist das, was unser Rechtsstaat da mal wieder abgeliefert hat.

Aber bestimmt hatten die armen 2 Bubis eine harte Kindheit...

Solange der Staat da nicht endlich mal durchgreift, wird sich die Problematik nur verschärfen. Mit Appellen an die Vernunft kommt man hier nicht weiter.

Bin ja mal gespannt, was den 2 anderen Pfosten, die ein paar Wochen später bei ihrem Rennen die Radfahrerin tot gefahren haben, passiert. Nach der Steilvorlage dieses "Richters" kriegen die wahrscheinlich auch Bewährung mit ein paar Sozialstunden, denn sie sind ja reuig...Da darf man sich auch nicht wundern, wenn irgendwann mal ein verzweifelter Vater, dessen Tochter überfahren wurde, zur Selbstjustiz greift.

Solange ich in diesem Land für das hinterziehen von Steuern härter Bestraft werde, als für das töten von unschuldigen Mitmenschen, läuft meiner Meinung nach irgendwo etwas falsch, bzw. stimmen die Relationen nicht so ganz. Sendet auf jeden Fall ein deutliches Signal, worauf die Prioritäten bei uns liegen.

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Moin!
Frage, hat denn der, der die Bewährungsstrafe bekommen hat erneut ein Rennen gefahren, oder ist es noch immer die gleiche Sache. Ich möchte mir ersparen, die 72 Seiten lesen zu müssen.
Danke!

Zitat:

Man muß als VT immer damit rechnen, dass sich andere VT nicht an die Regeln halten.

Natürlich. Genauso wie mit Fehlern anderer VT, oder mit überraschenden Events wie Wildwechsel etc.

Aber man muss nicht mit absolut allem Möglichen rechnen, was theoretisch passieren könnte.

Dass jemand mit 170 in der Innenstadt über eine rote Ampel rast, ist NICHT etwas, womit man jederzeit rechnen muss und wo man irgendeine Schuld trägt, wenn man die Möglichkeit nicht einkalkuliert hat. Gleiche Kategorie wie ein Geisterfahrer - oder wie ein Loch, das sich plötzlich vor einem auftut, weil die Straße unterspült ist.

Kann man auch im DLF (Deutschlandfunk) Mediathek was dazu nachhören. Abendprogramm gegen 18:30 h lief grad was drüber.

Zitat:

@hjluecke schrieb am 26. März 2019 um 18:55:10 Uhr:


Moin!
Frage, hat denn der, der die Bewährungsstrafe bekommen hat erneut ein Rennen gefahren, oder ist es noch immer die gleiche Sache. Ich möchte mir ersparen, die 72 Seiten lesen zu müssen.
Danke!

Aktuell geht es um die Kudammraser, die in erster und zweiter Instanz wegen Mordes verurteilt wurden.

Final ist es noch nicht, der Prozess geht wohl in die nächste Instanz.l

Du denkst falsch. Als VT hat man in verkehrlichen Dingen nicht arglos zu sein. Somit wiegt man sich als VT niemals in völliger Sicherheit vor falschem verkehrlichen Verhalten anderer VT. Drum ist das mit der Heimtücke eher nix.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 26. März 2019 um 18:52:04 Uhr:



Die Gemeingefährlichkeit muß von der normalen Bestimmung des Mittels herrühren. Eine Splitterbombe ist gemeingefählrich, weil sie einen möglichst großen Opferkreis gerade zum Ziel hat. Ein Auto ist nicht dazu bestimmt, Menschen zu töten oder zu verletzen.

Falsch.

Laut "BGHSt 38, 353 f." (zitiert in Wiki):

Als Mord gilt auch die Tötung unter Einsatz eines gemeingefährlichen Mittels. Dieses ist dadurch gekennzeichnet, dass es in der konkreten Tatsituation eine Mehrzahl von Menschen an Leib und Leben gefährden kann, weil der Täter die von ihm ausgehende Gefahr nicht beherrschen kann.

Es geht also um die "konkrete Tatsituation". Kann ein Autofahrer, der mit 170 in der Innenstadt über Rot fährt, die davon ausgehende Gefahr beherrschen? => Nein => Gemeingefährlich.

Ob von dem Auto bei normalem Gebrauch eine unbeherrschbare Gefahr für Leib und Leben von Menschen ausgeht, ist unerheblich.

Berlin paul hat wohl recht aber mit gesunden Menschenverstand hat das dann nichts mehr zu tun was die Justiz teilweise abliefert.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 26. März 2019 um 19:02:28 Uhr:


Du denkst falsch. Als VT hat man in verkehrlichen Dingen nicht arglos zu sein. Somit wiegt man sich als VT niemals in völliger Sicherheit vor falschem verkehrlichen Verhalten anderer VT. Drum ist das mit der Heimtücke eher nix.

Sieht das Gericht anders als du und so wie ich.

Und selbst wenn dein Argument stimmen würde, bliebe immer noch die Gemeingefährlichkeit.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 26. März 2019 um 18:28:29 Uhr:


Niedrige Beweggründe würde ich auch eher verneinen, weil hier nur ein Eventualvorsatz in Rede steht. Es ging nicht ums Töten sondern ums Gewinnen eines (bescheuerten und illegalen) Rennens.

Das ist ein sehr niedriger Beweggrund.

Sehe ich auch so.

Der niedere Beweggrund ist ja nicht die Tötungshandlung an sich, sondern die Gesinnungslage, auf deren Basis die Tötung erfolgt.

Aus nichtigen Gründen mit dem Leben von Menschen spielen => Niedriger Beweggrund

Soeben in den heute-Nachrichten genau so als Begründung gehört.

Zitat:

@CV626 schrieb am 26. März 2019 um 19:06:06 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 26. März 2019 um 19:02:28 Uhr:


Du denkst falsch. Als VT hat man in verkehrlichen Dingen nicht arglos zu sein. Somit wiegt man sich als VT niemals in völliger Sicherheit vor falschem verkehrlichen Verhalten anderer VT. Drum ist das mit der Heimtücke eher nix.

Sieht das Gericht anders als du und so wie ich.

Und selbst wenn dein Argument stimmen würde, bliebe immer noch die Gemeingefährlichkeit.

Warte ab was der BGH dazu sagen wird.

Es ist immerhin schon die zweite Kammer, die jetzt so geurteilt hat.

Zitat:

@CV626 schrieb am 26. März 2019 um 19:04:32 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 26. März 2019 um 18:52:04 Uhr:



Die Gemeingefährlichkeit muß von der normalen Bestimmung des Mittels herrühren. Eine Splitterbombe ist gemeingefählrich, weil sie einen möglichst großen Opferkreis gerade zum Ziel hat. Ein Auto ist nicht dazu bestimmt, Menschen zu töten oder zu verletzen.

Falsch.

Laut "BGHSt 38, 353 f." (zitiert in Wiki):

Als Mord gilt auch die Tötung unter Einsatz eines gemeingefährlichen Mittels. Dieses ist dadurch gekennzeichnet, dass es in der konkreten Tatsituation eine Mehrzahl von Menschen an Leib und Leben gefährden kann, weil der Täter die von ihm ausgehende Gefahr nicht beherrschen kann.

Es geht also um die "konkrete Tatsituation". Kann ein Autofahrer, der mit 170 in der Innenstadt über Rot fährt, die davon ausgehende Gefahr beherrschen? => Nein => Gemeingefährlich.

Ob von dem Auto bei normalem Gebrauch eine unbeherrschbare Gefahr für Leib und Leben von Menschen ausgeht, ist unerheblich.

Nö. Bremsen geht immer.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 26. März 2019 um 19:25:57 Uhr:


Nö. Bremsen geht immer.

Die Bremsung muß aber auch noch etwas bewirken können (in Bezug auf die Tat und ihre möglichen Folgen).