Todesfahrer wieder mal nur Bewährungsstrafe
Todesfahrer erhalten Bewährungsstrafen
Was soll man da noch groß sagen, kein Wunder, dass das entsprechende Klientel die Justiz nur auslacht und fröhlich weiter durch die Städte rast. Würde gerne mal den Gedankengang des Richters kennen. Aber sie haben ja Reue gezeigt.... eine schallende Ohrfeige für die Opfer und deren Hinterbliebenden ist das, was unser Rechtsstaat da mal wieder abgeliefert hat.
Aber bestimmt hatten die armen 2 Bubis eine harte Kindheit...
Solange der Staat da nicht endlich mal durchgreift, wird sich die Problematik nur verschärfen. Mit Appellen an die Vernunft kommt man hier nicht weiter.
Bin ja mal gespannt, was den 2 anderen Pfosten, die ein paar Wochen später bei ihrem Rennen die Radfahrerin tot gefahren haben, passiert. Nach der Steilvorlage dieses "Richters" kriegen die wahrscheinlich auch Bewährung mit ein paar Sozialstunden, denn sie sind ja reuig...Da darf man sich auch nicht wundern, wenn irgendwann mal ein verzweifelter Vater, dessen Tochter überfahren wurde, zur Selbstjustiz greift.
Solange ich in diesem Land für das hinterziehen von Steuern härter Bestraft werde, als für das töten von unschuldigen Mitmenschen, läuft meiner Meinung nach irgendwo etwas falsch, bzw. stimmen die Relationen nicht so ganz. Sendet auf jeden Fall ein deutliches Signal, worauf die Prioritäten bei uns liegen.
Beste Antwort im Thema
Todesfahrer erhalten Bewährungsstrafen
Was soll man da noch groß sagen, kein Wunder, dass das entsprechende Klientel die Justiz nur auslacht und fröhlich weiter durch die Städte rast. Würde gerne mal den Gedankengang des Richters kennen. Aber sie haben ja Reue gezeigt.... eine schallende Ohrfeige für die Opfer und deren Hinterbliebenden ist das, was unser Rechtsstaat da mal wieder abgeliefert hat.
Aber bestimmt hatten die armen 2 Bubis eine harte Kindheit...
Solange der Staat da nicht endlich mal durchgreift, wird sich die Problematik nur verschärfen. Mit Appellen an die Vernunft kommt man hier nicht weiter.
Bin ja mal gespannt, was den 2 anderen Pfosten, die ein paar Wochen später bei ihrem Rennen die Radfahrerin tot gefahren haben, passiert. Nach der Steilvorlage dieses "Richters" kriegen die wahrscheinlich auch Bewährung mit ein paar Sozialstunden, denn sie sind ja reuig...Da darf man sich auch nicht wundern, wenn irgendwann mal ein verzweifelter Vater, dessen Tochter überfahren wurde, zur Selbstjustiz greift.
Solange ich in diesem Land für das hinterziehen von Steuern härter Bestraft werde, als für das töten von unschuldigen Mitmenschen, läuft meiner Meinung nach irgendwo etwas falsch, bzw. stimmen die Relationen nicht so ganz. Sendet auf jeden Fall ein deutliches Signal, worauf die Prioritäten bei uns liegen.
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Zitat:
@Alf3366 schrieb am 24. Mai 2016 um 09:52:29 Uhr:
Ich bin sehr froh und erleichtert, dass ein weiterer Vertreter dieser Tätergruppe gestern vom Kölner Landgericht vollumfänglich zur Rechenschaft gezogen wurde.
2 Jahre und 9 Monate Haft (Quelle: http://www.spiegel.de/.../...ichem-unfall-mit-radfahrer-a-1093736.html)Die Aussage der GdP zu solchen Fällen kann ich nur unterstreichen:
Jemand, der bei einem solchen Wahnsinn einen Menschen tötet, darf nicht als freier Mann mit einer Bewährungsstrafe aus dem Gerichtssaal gehen. Sonst bestehe eine noch höhere Wiederholungsgefahr.
Das Urteil ist jetzt wirklich mal gut geworden.
Gleichzeitig würde ich so jemanden nie wieder hinter ein Steuer lassen.
Da wird ein hartes Urteil gefällt und schon wird es genutzt um noch härtere Strafen zu fordern. Das hört wahrscheinlich nichtmal bei lebenslänglich auf.
Zitat:
@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 24. Mai 2016 um 11:06:14 Uhr:
Da wird ein hartes Urteil gefällt und schon wird es genutzt um noch härtere Strafen zu fordern.
Von wem? Kannst Du bitte mal auf den Beitrag in diesem Thread verweisen, den Du meinst?
Zitat:
@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 24. Mai 2016 um 11:06:14 Uhr:
Da wird ein hartes Urteil gefällt und schon wird es genutzt um noch härtere Strafen zu fordern. Das hört wahrscheinlich nichtmal bei lebenslänglich auf.
Falls du mich meinst finde ich nicht dass ich das gefordert habe. Die Freiheitsstrafe ist ausreichend da sie wenigstens mal nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist.
Und dass so jemand keinen Füherschein mehr bekommen sollte ist für mich irgendwie klar da er bewiesen hat dass er zum Führen eines Fahrzeuges nicht tauglich ist. Und in dem Alter ist es kein jugendlicher Leichtsinn mehr.
Zitat:
@Andi_08 schrieb am 24. Mai 2016 um 11:12:35 Uhr:
Zitat:
@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 24. Mai 2016 um 11:06:14 Uhr:
Da wird ein hartes Urteil gefällt und schon wird es genutzt um noch härtere Strafen zu fordern. Das hört wahrscheinlich nichtmal bei lebenslänglich auf.Falls du mich meinst finde ich nicht dass ich das gefordert habe. Die Freiheitsstrafe ist ausreichend da sie wenigstens mal nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist.
Und dass so jemand keinen Füherschein mehr bekommen sollte ist für mich irgendwie klar da er bewiesen hat dass er zum Führen eines Fahrzeuges nicht tauglich ist. Und in dem Alter ist es kein jugendlicher Leichtsinn mehr.
Da fällt es wohl jemandem schwer zu differenzieren. Das Fahrverbot ist eben keine Strafe sondern dient dem Schutz der Allgemeinheit für Menschen die praktisch nachgewiesen haben, dass ihnen die Reife zum Führen eines Fahrzeuges fehlt.
Das Urteil ist mal vernünftig und gut. Der Bericht von Spiegel TV war doch recht aufschlussreich und verdeutlicht doch wohl die Problematik der Raserscene in Köln. Dort fliegen die Autos über die Kreuzung und das ist nunmal nicht hinnehmbar. Im übrigen scheint es wohl immer die gleiche Klientel zu sein die dort auffällt.
Immer langsam, das Urteil muss erst noch Rechtskräftig werden. Würde mich nicht wundern wenn eine höhere Instanz das Urteil kassiert und dann ein Milderes rauskommt.
Zitat:
@Andi_08 schrieb am 24. Mai 2016 um 11:12:35 Uhr:
Und dass so jemand keinen Füherschein mehr bekommen sollte ist für mich irgendwie klar da er bewiesen hat dass er zum Führen eines Fahrzeuges nicht tauglich ist. Und in dem Alter ist es kein jugendlicher Leichtsinn mehr.
Und damit sprichst du den Menschen pauschal die Fähigkeit ab, aus ihren Fehlern zu lernen. Warum eigentlich?
Aus dem selben Grund, weshalb Säufer sich erst mal bei der MPU beweisen müssen und Drogensüchtige über Monate ihre Drogenunabhängigkeit.
Also Suchtkranke dürfen sich bei der MPU beweisen, "Raser" aber nicht?
Die Führerscheinstelle wird hier ganz sicher eine MPU anordnen.
Zitat:
@AMenge schrieb am 24. Mai 2016 um 16:29:08 Uhr:
Und damit sprichst du den Menschen pauschal die Fähigkeit ab, aus ihren Fehlern zu lernen. Warum eigentlich?
Weil sie aus ihrer Umgebung und ihrem Umfeld nicht anders kennen. Man geht immer davon aus, dass sich Menschen so verhalten wie man selbst und sein Umfeld. Wer hier keinen Lernerfolg sieht, der wird auch bei anderen Menschen keinen erwarten!
Zitat:
@AMenge schrieb am 24. Mai 2016 um 16:29:08 Uhr:
Zitat:
@Andi_08 schrieb am 24. Mai 2016 um 11:12:35 Uhr:
Und dass so jemand keinen Füherschein mehr bekommen sollte ist für mich irgendwie klar da er bewiesen hat dass er zum Führen eines Fahrzeuges nicht tauglich ist. Und in dem Alter ist es kein jugendlicher Leichtsinn mehr.
Und damit sprichst du den Menschen pauschal die Fähigkeit ab, aus ihren Fehlern zu lernen. Warum eigentlich?
Vermutlich weil der "Fehler" zu krass war und Wiederholungstäter allgegenwärtig sind.
Schauen wir uns die Sünderkartei in Flennsburg an. Warum gibt es Menschen deren Kontos so voll sind das sie ihren Führerschein verlieren ?
Weil sie nichts gelernt haben, das Konto war nicht über Nacht voll.
Und oft sind VTs die vor Gericht landen und einsitzen müssen Menschen die nicht aus der Scheiße gelernt haben die sie in der Vergangenheit gelernt haben, sie haben bewiesen das sie nichts lernen, also muss das Gesetz handeln.
Zitat:
@AMenge schrieb am 24. Mai 2016 um 16:29:08 Uhr:
Zitat:
@Andi_08 schrieb am 24. Mai 2016 um 11:12:35 Uhr:
Und dass so jemand keinen Füherschein mehr bekommen sollte ist für mich irgendwie klar da er bewiesen hat dass er zum Führen eines Fahrzeuges nicht tauglich ist. Und in dem Alter ist es kein jugendlicher Leichtsinn mehr.
Und damit sprichst du den Menschen pauschal die Fähigkeit ab, aus ihren Fehlern zu lernen. Warum eigentlich?
Nicht den Menschen, diesem Menschen. Der eben (im Gegensatz zum vorherigen Urteil in Köln) keine Reue gezeigt und sein Verhalten noch relativiert hat und dem man (ebenfalls im Gegensatz zu dem anderen Fall) mit 27 keinen jugendlichen Leichtsinn mehr zugute halten kann.
Aber irgendwann bekommt er ja vermutlich die Chance, per MPU seine Lernfähigkeit zu beweisen. Und wenn nicht: wo steht, dass der Führerschein ein Grundrecht ist?
Ich habe nirgends geschrieben, dass der Führerschein ein Grundrecht sei. Ich halte nur wenig davon, mit der pauschalen Keule draufzuhauen und für "so jemanden" (also auch für andere außerhalb dieses konkreten Falls) den lebenslangen Entzug der Fahrerlaubnis zu fordern.
Genau dafür ist ja die MPU erdacht worden. Und eine MPU mit verkehrsrechtlicher Fragestellung ist ausgesprochen schwierig zu bestehen. Bei einer MPU aufgrund von Alkohol- oder Drogenfahrten kann ich als Proband über entsprechende Blutwerte auch über einen längeren Zeitraum nachweisen, dass ich "clean" bin. Das bedeutet nicht automatisch das Bestehen der MPU, ist aber schon mal ein entscheidender Baustein.
Wie aber weise ich bei einer verkehrsrechtlichen Fragestellung nach, dass ich mein Verhalten geändert habe, wenn ich in der Zeit vor der MPU gar nicht am motorisierten Straßenverkehr teilnehmen konnte? Hier fehlt die Möglichkeit eines neutralen Nachweises, was bedeutet, dass der Proband im Gespräch sehr genau begründen können muss, wie seine Motive in der Vergangenheit waren und welche Strategien er für die Zukunft hat. Das ist alles andere als ein Selbstläufer (was auch richtig ist).
Zum Verständnis der Problematik ist es notwendig sich der Tatsache bewußt zu werden, daß das Strafmaß für ein Vergehen nicht nur durch dessen Resultat bestimmt wird, sondern insbesondere auch durch die zugrunde liegende Intention. Deshalb wird jemand, der ein Haus anzündet weil er dem Hauseigentümer schaden möchte, härter bestraft als jemand, der den gleichen Schaden durch eine achtlos weggeworfene Zigarettenkippe verursacht.
Im Straßenverkehr bedeutet das, ein Fehlverhalten in Relation zu vergleichbaren Handlungen zu beurteilen. Geschwindigkeitsübertretungen werden normalerweise mit relativ geringfügigen Geldbussen geahndet, weil das damit verbundene Gefährdungspotential in etwa dem einer weggeworfenen Zigarettenkippe entspricht. Bei einem Unfall mit Personenschaden muß das bei der Strafzumessung Berücksichtigung finden.