Todesfahrer wieder mal nur Bewährungsstrafe

Todesfahrer erhalten Bewährungsstrafen

Was soll man da noch groß sagen, kein Wunder, dass das entsprechende Klientel die Justiz nur auslacht und fröhlich weiter durch die Städte rast. Würde gerne mal den Gedankengang des Richters kennen. Aber sie haben ja Reue gezeigt.... eine schallende Ohrfeige für die Opfer und deren Hinterbliebenden ist das, was unser Rechtsstaat da mal wieder abgeliefert hat.

Aber bestimmt hatten die armen 2 Bubis eine harte Kindheit...

Solange der Staat da nicht endlich mal durchgreift, wird sich die Problematik nur verschärfen. Mit Appellen an die Vernunft kommt man hier nicht weiter.

Bin ja mal gespannt, was den 2 anderen Pfosten, die ein paar Wochen später bei ihrem Rennen die Radfahrerin tot gefahren haben, passiert. Nach der Steilvorlage dieses "Richters" kriegen die wahrscheinlich auch Bewährung mit ein paar Sozialstunden, denn sie sind ja reuig...Da darf man sich auch nicht wundern, wenn irgendwann mal ein verzweifelter Vater, dessen Tochter überfahren wurde, zur Selbstjustiz greift.

Solange ich in diesem Land für das hinterziehen von Steuern härter Bestraft werde, als für das töten von unschuldigen Mitmenschen, läuft meiner Meinung nach irgendwo etwas falsch, bzw. stimmen die Relationen nicht so ganz. Sendet auf jeden Fall ein deutliches Signal, worauf die Prioritäten bei uns liegen.

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Todesfahrer erhalten Bewährungsstrafen

Was soll man da noch groß sagen, kein Wunder, dass das entsprechende Klientel die Justiz nur auslacht und fröhlich weiter durch die Städte rast. Würde gerne mal den Gedankengang des Richters kennen. Aber sie haben ja Reue gezeigt.... eine schallende Ohrfeige für die Opfer und deren Hinterbliebenden ist das, was unser Rechtsstaat da mal wieder abgeliefert hat.

Aber bestimmt hatten die armen 2 Bubis eine harte Kindheit...

Solange der Staat da nicht endlich mal durchgreift, wird sich die Problematik nur verschärfen. Mit Appellen an die Vernunft kommt man hier nicht weiter.

Bin ja mal gespannt, was den 2 anderen Pfosten, die ein paar Wochen später bei ihrem Rennen die Radfahrerin tot gefahren haben, passiert. Nach der Steilvorlage dieses "Richters" kriegen die wahrscheinlich auch Bewährung mit ein paar Sozialstunden, denn sie sind ja reuig...Da darf man sich auch nicht wundern, wenn irgendwann mal ein verzweifelter Vater, dessen Tochter überfahren wurde, zur Selbstjustiz greift.

Solange ich in diesem Land für das hinterziehen von Steuern härter Bestraft werde, als für das töten von unschuldigen Mitmenschen, läuft meiner Meinung nach irgendwo etwas falsch, bzw. stimmen die Relationen nicht so ganz. Sendet auf jeden Fall ein deutliches Signal, worauf die Prioritäten bei uns liegen.

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Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 21. April 2016 um 11:04:41 Uhr:


Ich hatte mal eine Freundin die hat damals Jura studiert, die hat immer gesagt: " Ich muss keine richtige Arbeit abliefern, der Professor muss nur meiner Meinung sein."

Da ich selbst in der engsten Familie Jurastudenten habe, die aktuell vorm 2 Staatsexamen stehen, kann ich sagen.

So einfach ist es nicht.😉 Zumal da ja nicht der eine Professor ist, sondern viele Dozenten, Doktoren ...

Ich sehe ja auch live was so ein Jurastudium bedeutet, das würden einige Hobbyjuristen, die man oft in Foren findet, keinen einzigen Tag durchstehen. Ich auch nicht.😁

Es geht nicht darum, von wenigen Einzelfällen auf die große Masse zu schließen, um das bestehende Rechtssystem zu verändern. Die Justiz könnte sich aber befleissigen, auch Strafen auszusprechen, die rechtlich gedeckt und auch Präventivcharakter haben. Autorennen dieser Art sind Einzelfälle, haben also mit der großen Masse nicht das geringste zu tun. Genauso wenig werden Rachegelüste und Populismus befriedigt. Das ist purer Nonsens.

Und jetzt mal Hand aufs Herz. In welchem Schockzustand muss man sich befinden, daß einem das eigene Fahrzeug wichtiger ist, als das Unfallopfer. Priorität hat da wohl in erster Linie der Gesundheitszustand des Opfers. Für fehlende Empathie dem Opfer gegenüber auch noch Verständnis aufzubringen, ist für mich nicht nachvollziehbar und widerspricht meinem Selbstverständnis.

Ich behaupte auch nicht, daß alle Fälle gleich zu bewerten sind. Jeder Fall ist in seiner Tragweite einzeln zu sehen. Da in diesem Fall aber auch die Staatsanwaltschaft in Revision gegangen ist, wie Drahkke angemerkt hat, sind bei dem Strafmaß auch Zweifel angebracht.

Die Justiz hat doch genau diesen Forderungen Rechnung getragen und eine Strafe ausgesprochen bei der das geringste Risiko eines Rückfalls besteht. Es ist völlig unverständlich wie man wider besseren Wissens das Urteil kritisieren kann, insbesondere das es zu mild sei und gleichzeitig die Forderung nach einer härteren Strafe und damit die unbedingte Haft mit der Prävention zu begründen. Es zeugt entweder von grenzenloser Ignoranz oder das man sich in keiner Sekunde mit der Realität beschäftigt hat und weiterhin nur von sich auf andere schließt.
Gleiches gilt für die hartnäckige Negierung des Schocks. Der Schock nach traumatischen Ereignissen, ja der Unfall war auch für den Täter traumatisch, ist völlig unstrittig. Wer dies abstreitet und den Schock in Abrede stellt, der könnte genauso die Schwerkraft verleugnen.

Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 21. April 2016 um 11:40:54 Uhr:


Die Justiz hat doch genau diesen Forderungen Rechnung getragen und eine Strafe ausgesprochen bei der das geringste Risiko eines Rückfalls besteht. Es ist völlig unverständlich wie man wider besseren Wissens das Urteil kritisieren kann, ....

Für mich ist eher unverständlich mit welcher Sicherheit du meinst einschätzen zu können, das das Urteil der Juztiz richtig war.

Ich habe zwar meine Meinung, aber ob die richtig ist ......,keine Ahnung.
Genauso wird man erst viel später sagen können ob das Urteil der Justiz nun "richtig" war.

Zitat:

@d118bmw schrieb am 21. April 2016 um 08:06:53 Uhr:



Zitat:

@MvM schrieb am 21. April 2016 um 06:06:01 Uhr:


Bei den Spontanrennen denken die Leute überhaupt nicht über Strafen nach. Sie denken noch nicht mal nach, ob jemand getötet werden könnte, da sie sich als sichere Autofahrer fühlen. Aus diesem Grund bringt eine Gefängnisstrafe nicht viel.

Was hälst du in einer fiktiven Verhandlung davon: "Herr Richter, ich habe plötzlich eine Schusswaffe in der Hand gehabt und einfach losgefeuert. Wieso jetzt jemand tot ist, weiß ich auch nicht. Habe einfach nicht darüber nachgedacht".....

Das Beispiel kann man so nicht nehmen, da vielen Leuten gar nicht bewusst ist, dass ein Fahrzeug eine Wafe sein kann.

Wenn man schon eine Pistole mit ins Spiel nehmen will, dann solte man ein passenderes Beispiel nehmen. Der Verurteilte hat im Wald auf eine Dose geschossen. Was er nicht bedachte war, das die Kugel nicht in der häheren Umgebund der Dose liegen bleibt, sondern 100 Meter weiter hinter einigen Sträuchern jemanden tötlich verletzt.

Zitat:

@d118bmw schrieb am 21. April 2016 um 10:23:13 Uhr:


Aber immer wieder werden nur Bewährungsstrafen ausgesprochen, die von einigen Usern mit folgenden Argumenten vehement verteidigt werden: Unbeabsichtigt, ungewollt, fahrlässig, jugendlicher Leichtsinn, nicht die Zukunft verbauen, nur nicht einsperren, Gefängnis bringt nichts, macht nur alles schlimmer, usw. Stattdessen werden archaische Rachegelüste unterstellt, mangelnde Empathie usw. Um zum vorliegenden Fall konkret zurückzukehren: Wenn sich einer nach so einer Tat mehr um seine Felgen oder sonstwas statt um das Unfallopfer sorgt, stimmt doch etwas ganz gewaltig nicht. Das mit irgendwelchen Schockzuständen zu erklären, ist für mich sehr naiv gedacht, lässt eher auf eine Verrohung des Täters schließen. Na ja, in der Bewährungszeit könnte er einen Gedanken daran verschwenden, aber ich glaube, eher nicht...

Wenn ich betroffen währe, hätte ich die erste Zeit Rachegelüste. Das ist ganz normal.

Ebenso ist der Schockzustand normal. Aus erfahrung kenne ich, das Leute, die hinfallen auch wieder aufstehen. Kaputte Felgen bleiben aber kaputt. Zu begreifen, das diese noch lebende Person nach einigen Tagen sterben könnte, ist in dieser Situation schwer.

Zitat:

@MvM schrieb am 21. April 2016 um 12:01:10 Uhr:


Wenn man schon eine Pistole mit ins Spiel nehmen will, dann solte man ein passenderes Beispiel nehmen. Der Verurteilte hat im Wald auf eine Dose geschossen. Was er nicht bedachte war, das die Kugel nicht in der häheren Umgebund der Dose liegen bleibt, sondern 100 Meter weiter hinter einigen Sträuchern jemanden tötlich verletzt.

Ein Jäger, dem so etwas passieren würde, würde seinen Jagdschein auf Lebenszeit verlieren. Und vermutlich hätte dagegen niemand Einwände...

Wie war das noch mit dem Vergleich von Äpfel und Birnen?

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 21. April 2016 um 12:08:24 Uhr:



Zitat:

@MvM schrieb am 21. April 2016 um 12:01:10 Uhr:


Wenn man schon eine Pistole mit ins Spiel nehmen will, dann solte man ein passenderes Beispiel nehmen. Der Verurteilte hat im Wald auf eine Dose geschossen. Was er nicht bedachte war, das die Kugel nicht in der häheren Umgebund der Dose liegen bleibt, sondern 100 Meter weiter hinter einigen Sträuchern jemanden tötlich verletzt.

Ein Jäger, dem so etwas passieren würde, würde seinen Jagdschein auf Lebenszeit verlieren. Und vermutlich hätte dagegen niemand Einwände...

Da duch dich mit den Strafen wohl bestens auskennst hättest du direkt erwähnen können, dass es die gleichen sind, wie bei den Todesfahrern... 1-2 Jahre auf Bewährung... Obwohl ich es komisch finde, dass bei einer Schussverletzung 2 Jahre vergeben wurden und bei einem Todesfall nur ein Jahr...

Über den verlust des Jagtscheines habe ich allerdings nichts gelesen Außer wenn die Tat vorsätzlich begannen wurde.

Zitat:

@MvM schrieb am 21. April 2016 um 16:16:17 Uhr:



Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 21. April 2016 um 12:08:24 Uhr:


Ein Jäger, dem so etwas passieren würde, würde seinen Jagdschein auf Lebenszeit verlieren. Und vermutlich hätte dagegen niemand Einwände...

Da duch dich mit den Strafen wohl bestens auskennst hättest du direkt erwähnen können, dass es die gleichen sind, wie bei den Todesfahrern... 1-2 Jahre auf Bewährung... Obwohl ich es komisch finde, dass bei einer Schussverletzung 2 Jahre vergeben wurden und bei einem Todesfall nur ein Jahr...

Über den verlust des Jagtscheines habe ich allerdings nichts gelesen Außer wenn die Tat vorsätzlich begannen wurde.

Was für Strafen? Weder der Verlust des Jagdscheins noch der Entzug der Fahrerlaubnis ist eine Strafe, sondern eine Maßnahme, die die Wiederholung einer solchen Tat für die Zukunft vermeiden soll. Weder auf Jagd- noch auf Führerschein hat man ein Grundrecht, beides darf nur an Leute vergeben haben, die die nötige Reife aufweisen. Und das ist ja erwiesenermaßen nicht der Fall.

Also: Differenzieren. Strafe (Geld- oder Haftstrafe), Maßnahmen zur Vermeidung von Wiederholungen (Entzug der jeweiligen Lizenzen) und Wiedergutmachung (soweit wie möglich) des angerichteten Schadens müssen getrennt betrachtet werden. Kann man bei der Strafe noch Nachvollziehen, dass diese nur an der Tat und am Umgang des Täters mit seiner Schuld bemessen werden darf, dürfen eben die anderen Maßnahmen nur am Schutz der Allgemeinheit bzw. an den Opfern festgemacht werden. So lange auch nur die geringsten Zweifel daran bestehen, dass der Täter inzwischen verantwortungsvoller mit einem Auto umgehen kann, darf es keinen neuen Führerschein geben.

Nicht anders ist es ja auch bei Mördern, bei denen Wiederholungsgefahr besteht: Lebenslänglich mit anschließender Sicherungsverwahrung. Die Strafe ist die lebenslange Haft. Die Sicherungsverwahrung ist nicht Bestandteil der Strafe, sie dient ausschließlich dem Schutz der Allgemeinheit.

Zitat:

@MvM schrieb am 21. April 2016 um 16:16:17 Uhr:



Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 21. April 2016 um 12:08:24 Uhr:



Ein Jäger, dem so etwas passieren würde, würde seinen Jagdschein auf Lebenszeit verlieren. Und vermutlich hätte dagegen niemand Einwände...

Da duch dich mit den Strafen wohl bestens auskennst hättest du direkt erwähnen können, dass es die gleichen sind, wie bei den Todesfahrern... 1-2 Jahre auf Bewährung... Obwohl ich es komisch finde, dass bei einer Schussverletzung 2 Jahre vergeben wurden und bei einem Todesfall nur ein Jahr...

Über den verlust des Jagtscheines habe ich allerdings nichts gelesen Außer wenn die Tat vorsätzlich begannen wurde.

Ach ja, Nachtrag: habe ich irgendwo geschrieben, dass es sich bei Deinem Fall um einen Jäger handelte? Deinen Fall kenne ich überhaupt nicht. Wenn es ein Jäger war, dann ist er seinen Jagdschein los. Wenn es ein Sportschütze war, dürfte er seinen Waffenschein ebenfalls los sein.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 21. April 2016 um 16:31:34 Uhr:



Zitat:

@MvM schrieb am 21. April 2016 um 16:16:17 Uhr:


Da duch dich mit den Strafen wohl bestens auskennst hättest du direkt erwähnen können, dass es die gleichen sind, wie bei den Todesfahrern... 1-2 Jahre auf Bewährung... Obwohl ich es komisch finde, dass bei einer Schussverletzung 2 Jahre vergeben wurden und bei einem Todesfall nur ein Jahr...

Über den verlust des Jagtscheines habe ich allerdings nichts gelesen Außer wenn die Tat vorsätzlich begannen wurde.

Ach ja, Nachtrag: habe ich irgendwo geschrieben, dass es sich bei Deinem Fall um einen Jäger handelte? Deinen Fall kenne ich überhaupt nicht. Wenn es ein Jäger war, dann ist er seinen Jagdschein los. Wenn es ein Sportschütze war, dürfte er seinen Waffenschein ebenfalls los sein.

Du hast von Jäger und Jagtschein geschrieben... Ich habe nach Berichten und Strafen über Jäger und Jagtunfälle recherchiert. Wie es aussieht darf ein Jäger auch nach einem leichtsinnigen Unfall mit seiner Waffe weiter rumballern. Ein Autofahrer darf aber erst man nicht weiter fahren.

Ich werde jetzt nicht nach Sportschützen recherchieren, sonst schreiben wir hinterher nur noch über das Beispiel eines Beispiels eines Beispiels...

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 21. April 2016 um 16:29:42 Uhr:


Was für Strafen? Weder der Verlust des Jagdscheins noch der Entzug der Fahrerlaubnis ist eine Strafe, sondern eine Maßnahme, die die Wiederholung einer solchen Tat für die Zukunft vermeiden soll. Weder auf Jagd- noch auf Führerschein hat man ein Grundrecht, beides darf nur an Leute vergeben haben, die die nötige Reife aufweisen. Und das ist ja erwiesenermaßen nicht der Fall.

Bei Kindern ist Fernsehverbot schon eine Strafe... Für Erwachsene ist es eine Maßnahme... Beim Führerscheinverlust ist es ähnlich.... Unreif für den Führerschein sind geschätzt 10% der Autofahrer, ohne das es jemanden ersnthaft interessiert... Unreife führt allerdings immer wieder zu einer geringeren Strafe... Ein Teufelskreis...

Der Hannes erklärt es perfekt für Leute die das nicht verstehen können oder verstehen wollen.
Das ist ja die weitverbreitete (falsche) Meinung, man habe auf alles ein Recht: Auf den FS, auf den Jagdschein, auf mildernde Umstände vor Gericht wegen "schwerer Kindheit", auf illegale Strassenrennen (mit Todesfolge).
Diese Rechte existieren nicht. Ganz im Gegenteil, in Deutschland gibt es sogar noch Pflichten für die hier Lebenden:
sich an die STVO zu halten, keine Verbrechen zu begehen, usw usw.
Und wer dagegen, teilweise und auch oft, dagegen verstößt der muß halt einige Jahre oder Jahrzehnte oder auch für immer in den Knast, um die unschuldige Bevölkerung vor ihnen zu schützen.
So einfach ist das. Nochmal für die unbelehrbaren Gutmenschen: Die Täter / Häftlinge werden in deutschen Gefämgnissen weder misshandelt, bekommen zu wenig zu Essen oder müssen sonstige Menschenrechtsverletzungen erleiden. Ganz im Gegenteil, in deutschen Gefängnissen geht es ihnen so gut wie in keinem anderen Gefängnis der Welt: TV, Radio, Billard, Bücherei, Sportgeräte und und und.

Diese Diskussion ist also müßig....

rzz

Langsam wird es abstrus und erinnert ein wenig an die typische Reaktion von Politikern wenn sie widerlegt wurden, man holt zum unterstellenden Rund-Um-Schlag aus. Es ging in dieser Diskussion niemals um die materielle Ausstattung der Haftanstalten, es ging niemals um die Behandlung der Gefangenen durch die Justiz. Es wirkt so, als müsste man vom eigentlichen Thema mit aller Kraft ablenken um sich nicht eingestehen zu müssen, dass man sich auf dem argumentativen Holzweg befunden hat.

Aber ich will keinem seine Überzeugungen nehmen, aber vielleicht denkt ja einer darüber nach wie er seine Forderungen begründet!

ich glaube nicht, dass wir den Anspruch haben müssen, die Diskussion hier zu einem Abschluss zu führen, gar indem eine Seite einlenkt.

Zitat:

@rockyzoomzoom [url=http://www.motor-talk.de/.../...ur-bewaehrungsstrafe-t5554191.html?...]schrieb am 21. April 2016 um 17:26:45 Diese Diskussion ist also müßig....

...nicht wenn man vom Eingangspost ausgeht und einiger Kommentare. Es sind zum Teil erhebliche Lücken im Verständnis unseres Rechtsstaats vorhanden. Diese wenigstens im Ansatz zu schließen, rechtfertigt sicher den einen oder anderen Kommentar. 😉 Wenngleich man diese Debatte sicher nicht bis zum erbrechen führen muss. Wenn einer das System in den Grundzügen nicht versteht oder verstehen will, kann man halt nichts dagegen tun und nur in der Hoffnung leben, dass diese Leute niemals (politisches) Oberwasser bekommen. Sonst gute Nacht 😁