Todesfahrer wieder mal nur Bewährungsstrafe

Todesfahrer erhalten Bewährungsstrafen

Was soll man da noch groß sagen, kein Wunder, dass das entsprechende Klientel die Justiz nur auslacht und fröhlich weiter durch die Städte rast. Würde gerne mal den Gedankengang des Richters kennen. Aber sie haben ja Reue gezeigt.... eine schallende Ohrfeige für die Opfer und deren Hinterbliebenden ist das, was unser Rechtsstaat da mal wieder abgeliefert hat.

Aber bestimmt hatten die armen 2 Bubis eine harte Kindheit...

Solange der Staat da nicht endlich mal durchgreift, wird sich die Problematik nur verschärfen. Mit Appellen an die Vernunft kommt man hier nicht weiter.

Bin ja mal gespannt, was den 2 anderen Pfosten, die ein paar Wochen später bei ihrem Rennen die Radfahrerin tot gefahren haben, passiert. Nach der Steilvorlage dieses "Richters" kriegen die wahrscheinlich auch Bewährung mit ein paar Sozialstunden, denn sie sind ja reuig...Da darf man sich auch nicht wundern, wenn irgendwann mal ein verzweifelter Vater, dessen Tochter überfahren wurde, zur Selbstjustiz greift.

Solange ich in diesem Land für das hinterziehen von Steuern härter Bestraft werde, als für das töten von unschuldigen Mitmenschen, läuft meiner Meinung nach irgendwo etwas falsch, bzw. stimmen die Relationen nicht so ganz. Sendet auf jeden Fall ein deutliches Signal, worauf die Prioritäten bei uns liegen.

Beste Antwort im Thema

Todesfahrer erhalten Bewährungsstrafen

Was soll man da noch groß sagen, kein Wunder, dass das entsprechende Klientel die Justiz nur auslacht und fröhlich weiter durch die Städte rast. Würde gerne mal den Gedankengang des Richters kennen. Aber sie haben ja Reue gezeigt.... eine schallende Ohrfeige für die Opfer und deren Hinterbliebenden ist das, was unser Rechtsstaat da mal wieder abgeliefert hat.

Aber bestimmt hatten die armen 2 Bubis eine harte Kindheit...

Solange der Staat da nicht endlich mal durchgreift, wird sich die Problematik nur verschärfen. Mit Appellen an die Vernunft kommt man hier nicht weiter.

Bin ja mal gespannt, was den 2 anderen Pfosten, die ein paar Wochen später bei ihrem Rennen die Radfahrerin tot gefahren haben, passiert. Nach der Steilvorlage dieses "Richters" kriegen die wahrscheinlich auch Bewährung mit ein paar Sozialstunden, denn sie sind ja reuig...Da darf man sich auch nicht wundern, wenn irgendwann mal ein verzweifelter Vater, dessen Tochter überfahren wurde, zur Selbstjustiz greift.

Solange ich in diesem Land für das hinterziehen von Steuern härter Bestraft werde, als für das töten von unschuldigen Mitmenschen, läuft meiner Meinung nach irgendwo etwas falsch, bzw. stimmen die Relationen nicht so ganz. Sendet auf jeden Fall ein deutliches Signal, worauf die Prioritäten bei uns liegen.

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Nein, das ist leider ganz und gar nicht jedem klar, wie dieser Thread in trauriger Weise aufzeigt.

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 20. April 2016 um 19:58:08 Uhr:


Wenn das Unfallopfer in beiden Fällen Tod ist gibt es für mich keinen Unterschied, genauso bei einer Körperverletzung aus fahrlässiger oder vorsätzlicher Handlung.

Also, wir erklären das jetzt mal für langsam denkende 😁. Du sitzt beim Nachbarn im Garten, trinkst mit ihm eine Tasse Bier. Das Telefon klingelt und ein Kollege der Tippgemeinschaft vermeldet den Millionengewinn! Du springst auf, rennst nach Hause um die frohe Botschaft zu überbringen, drückst die Türe auf, spürst einen Widerstand und schon ist es zu spät: Deine Frau ist von der Leiter gefallen. Sie war gerade dabei eine Glühlampe zu wechseln. Sie stirbt sofort - Genickbruch. Nach Deiner Auffassung, müsste man Dich doch auf Lebenszeit wegsperren! Tot ist tot und das macht doch für Dich keinen Unterschied? Zumindest entnehme ich das dem Geschriebenen.

Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 20. April 2016 um 19:49:53 Uhr:


Man versucht die Rachegedanken nur unter dem Mantel des Opferschutzes zu verkaufen. Es ist klar geregelt welcher Schadenersatz und Schmerzensgeld den Hinterbliebene solch einer Tragödie zustehen.
Ich könnte dies nachvollziehen wenn der junge Mann mit Vorsatz gehandelt hätte, dies war jedoch nicht der Fall. Es fällt mir äußerst schwer zu verstehen, dass es Menschen gibt die nicht zwischen fahrlässig und vorsätzlichem Handeln unterscheiden können. Sicher werden jetzt einige mit dem letztendlich gleichen Ergebnis, dem Tod eines Menschen in dem Fall argumentieren. Es ist jedoch für die Strafzumessung relevant. Andernfalls bleibt für fahrlässige Tötung nur lebenslänglich wie bei Mord und das kann kein vernünftiger Mensch fordern!

Ich frage dich jetzt mal ganz konkret: Warum fährst du nicht über eine rote Ampel, die länger als 6 Sekunden rot ist? Denkst du nicht daran, daß man mit so einem Verhalten zwangsläufig rechnen muss, einen Unfall zu verursachen, der auch tödlich enden kann? Das kannst du und selbstverständlich niemand hier auf MT ernsthaft bezweifeln. Das sagt einem schon der gesunde Menschenverstand. Deshalb fällt mit die Argumentation fahrlässige Tötung schwer. Auch ein junger Mensch hat Verantwortung, für sich selbst und andere. Jung sein, gepaart mit Leichtsinn, ist nicht per se ein Entschuldigungsgrund. Im übrigen habe ich irgendwo auch gelesen, daß einer davon auch kein unbeschriebenes Blatt im strafauffälligen Bereich gewesen ist. Da kann ich allerdings auch keine Quelle dazu liefern, da ich nicht mehr weiß, wo ich das gelesen habe. Kannst du mir glauben oder auch nicht. Gesetzt den Fall, das würde auf Tatsachen beruhen und solche Beispiele gibt es ja weiß Gott, finde ich das Urteil zu milde und Milde in der Vergangenheit hat womöglich die Tat begünstigt.

@d118: Etwa 74 % aller Straftäter im Bereich schwere Körperverletzung, Mord, Vergewaltigung und Täter mit schweren Vergehen im Strassenverkehr sind (teilweise mehrfache!) WIEDERHOLUNGSTÄTER.
Das hat eine Analyse des BJM vor einigen Jahren ergeben. Das beweist das die Strategie der "Resozialisierung" eindeutig gescheitert ist. Fakt ist und bleibt das Straftäter nur dann keine weiteren Straftaten mehr begehen können wenn sie im Knast sitzen, so einfach und logisch ist das. Bei der ersten (leichten) Stradftat kann ja noch eine Bewährungsstrafe ausgesprochen werden, bei Wiederholungstätern oder Vergewaltigern oder Mördern ist immer eine Haftstrafe unabdinbar, als Vorbild darf hier gerne die USA gelten!

rzz

Zitat:

@dodo32 schrieb am 20. April 2016 um 20:21:22 Uhr:



Zitat:

@Pepperduster schrieb am 20. April 2016 um 19:58:08 Uhr:


Wenn das Unfallopfer in beiden Fällen Tod ist gibt es für mich keinen Unterschied, genauso bei einer Körperverletzung aus fahrlässiger oder vorsätzlicher Handlung.

Also, wir erklären das jetzt mal für langsam denkende 😁. Du sitzt beim Nachbarn im Garten, trinkst mit ihm eine Tasse Bier. Das Telefon klingelt und ein Kollege der Tippgemeinschaft vermeldet den Millionengewinn! Du springst auf, rennst nach Hause um die frohe Botschaft zu überbringen, drückst die Türe auf, spürst einen Widerstand und schon ist es zu spät: Deine Frau ist von der Leiter gefallen. Sie war gerade dabei eine Glühlampe zu wechseln. Sie stirbt sofort - Genickbruch. Nach Deiner Auffassung, müsste man Dich doch auf Lebenszeit wegsperren! Tot ist tot und das macht doch für Dich keinen Unterschied? Zumindest entnehme ich das dem Geschriebenen.

Mal davon abgesehen das man Bier nicht aus Tassen trinkt, hat Dein "Beispiel " nichts, aber auch absolut gar nichts mit dem Thema hier zu tun. Was Du hier beschreibst nenne ich mal Arbeitsunfall. Die Frau hat so ziemlich gegen alle Vorschriften verstoßen. Pepper kann man hier keinen Vorwuf machen. Er hat nur die Tür geöffnet, das ist nicht verboten, er hat weder gegen ein Gesetz noch eine Vorschrift verstoßen.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 20. April 2016 um 21:09:40 Uhr:


Mal davon abgesehen das man Bier nicht aus Tassen trinkt, hat Dein "Beispiel " nichts, aber auch absolut gar nichts mit dem Thema hier zu tun. Was Du hier beschreibst nenne ich mal Arbeitsunfall. Die Frau hat so ziemlich gegen alle Vorschriften verstoßen.

Klugscheißen kannst Du, das muss man Dir lassen. 😁 Mein Beispiel war eine Antwort auf die Aussage von Pepperduster, die durchaus etwas mit dem Verlauf der Debatte zu tun hat. Und nein, das ist kein Arbeits-, sondern ein Freizeitunfall. Soviel zum Thema Grundkenntnisse. Einfach mal raushalten, wenn man nichts konstruktives beizutragen hat. 😉 Nicht böse gemeint, aber ist so. Zu alles und jedem seinen Senf geben. Sag mal, hast Du nichts anderes zu tun, als permanent hier rumzuhängen? 😁😁

Zitat:

@dodo32 schrieb am 20. April 2016 um 21:14:05 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 20. April 2016 um 21:09:40 Uhr:


Mal davon abgesehen das man Bier nicht aus Tassen trinkt, hat Dein "Beispiel " nichts, aber auch absolut gar nichts mit dem Thema hier zu tun. Was Du hier beschreibst nenne ich mal Arbeitsunfall. Die Frau hat so ziemlich gegen alle Vorschriften verstoßen.

Klugscheißen kannst Du, das muss man Dir lassen. 😁 Mein Beispiel war eine Antwort auf die Aussage von Pepperduster, die durchaus etwas mit dem Verlauf der Debatte zu tun hat. Und nein, das ist kein Arbeits-, sondern ein Freizeitunfall. Soviel zum Thema Grundkenntnisse. Einfach mal raushalten, wenn man nichts konstruktives beizutragen hat. 😉 Nicht böse gemeint, aber ist so. Zu alles und jedem seinen Senf geben. Sag mal, hast Du nichts anderes zu tun, als permanent hier rumzuhängen? 😁😁

Warum wirst du so persönlich ?
Schade !
Und zum Thema rumhängen, wir haben beide heute hier 8 Beiträge gepostet.

"Ob Straftäter rückfällig werden, hängt maßgeblich vom verwirklichten Delikt ab: Hohe Rückfallquoten sind eher bei Eigentumsdelikten zu erwarten, etwa bei Raub, Erpressung und besonders schweren Formen des Diebstahls – hier wird jeder zweite rückfällig. Vergleichsweise niedrigere Rückfallquoten weisen dagegen Straßenverkehrsstraftaten (ausgenommen Fahren ohne Fahrerlaubnis) und Tötungsdelikte auf, allerdings immer noch ungefähr 20 Prozent.

Der offensichtlichste Widerspruch in der öffentlichen Wahrnehmung zeigt sich deutlich bei den Sexualdelikten: Diese weisen die geringste Rückfallquoten auf – innerhalb von sechs Jahren begehen nur ca. 3 Prozent der Sexualstraftäter eine weitere Straftat."

Quelle: BRZ (Bundeszentralregister)

Rückfallquote für Sexualstraftäter war in keiner Untersuchung im Bereich der hier erwähnten 74% die ohne Quelle daherkommt. Quellen: Dünkel & Geng (1994), Berner & Bolterauer (1995), Beier (1995), Dimmek & Duncker (1996), (Egg, 1999; Elz, 2001).

In "Wolfgang Heinz: Rückfall- und Wirkungsforschung (2007)" ist die Rückfallquote nach unbedingter Haft wesentlich höher bei jugendlichen als nach Bewährungsstrafen.

33% der Verurteilten werden Rückfällig (Quelle: Statistisches Bundesamt)

Irgendwie passen alle diese Zahlen nicht zu den angeblichen 74% aus dem BJM vor Jahren. Da wäre ein Link oder ein verweis wo man diese Analyse nachlesen könnte nicht schlecht. Bis dahin bezweifle ich diese Prozentangabe sehr massiv.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 20. April 2016 um 21:16:36 Uhr:


Warum wirst du so persönlich ?
Schade !

Wir "kennen" uns lange genug als dass Du wissen müsstest, schon anhand der Smileys, dass ich Dich sicher nicht persönlich angreifen und somit ein Streitgespräch provozieren möchte. Aber man muss nicht immer zu allem seinen Senf geben, um die Debatte wieder abgleiten zu lassen. 😉 So, und nun können wir wieder zum eigentlichen Thema zurückkehren. Wenngleich ich mich wahrscheinlich demnächst ausklinke, da im Grunde das Wesentliche gesagt ist.

Inwiefern man das Strafrecht für den Fall der Straßenrennen abändern könnte oder müsste, obliegt nicht meiner Verantwortung und übersteigt meine Kompetenzen. Ich finde diese Rennen nicht richtig, weil sie u.a. auch ein schlechtes Bild auf alle Anderen werfen, die verantwortungsbewusst mit ihren Fahrzeugen umgehen. Darüber hinaus denke ich, dass der Hebel schon bei der Fahrausbildung anzusetzen ist. Die Rahmenbedingungen haben sich geändert. Mehr Verkehr, hochmotorisierte Fahrzeuge von der Stange, "Fast and Furios" im Kino. Seit Jahren. Probleme sind auch, Aussagen wie die des BMW Fahrers aus dem nachfolgenden Video. "Wie beim richtigen Rennen". Das zeigt das Ausmaß. Den das was die da machen, hat mit "richtigen" Rennen im sportlichen Sinne nicht einmal im Ansatz etwas zu tun. => https://www.youtube.com/watch?v=JZOsdlm0n4M Da herrscht Aufklärungsbedarf. Schon in der Fahrschule...

Ich bringe nochmal den Rachegedanken ins Spiel, den einige hier vehement unterstellen. Ist für mich absoluter Blödsinn.. Es geht nicht um Rache. Es geht darum, wie man bestimmte Straftaten zukünftig verhindern will. Wer glaubt, Urteile wie diese, beeinflussen potentielle Gefährder zum Guten, ist mMn auf dem Holzweg. Genau das Gegenteil ist der Fall. Deshalb denke ich, stünde es der Justiz gut an, mal ein Zeichen zu setzen.

Zum Verständnis, ich bin kein Hardliner, der generell harte Strafen fordert. Aber es gibt Vergehen, deren Urteile mich fassungslos macht. Das gehört dazu. Jugend hin oder her, zumal ja schon im Erwachsenenalter, ist für mich kein ausschlagendes Kriterium, besondere Milde walten zu lassen. Manche brauchen es durchaus mal, die obere Palette des Strafrahmens zu spüren.

Alle von mir genannten Quellen weißen eine wesentlich geringere Rückfallquote der Täter bei Bewährungsstrafen auf. Die Forderung nach hohen Strafen zur Abschreckung und zur Prävention von erneuten Straftaten kann nach Faktenlage als kontraproduktiv eingestuft werden. Wer weiterhin behauptet eine hohe Strafe würde den Rückfall verhindern, der beweist nur das er von seiner Meinung auch nicht durch Fakten abzubringen ist.

Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 20. April 2016 um 21:53:53 Uhr:


Alle von mir genannten Quellen weißen eine wesentlich geringere Rückfallquote der Täter bei Bewährungsstrafen auf. Die Forderung nach hohen Strafen zur Abschreckung und zur Prävention von erneuten Straftaten kann nach Faktenlage als kontraproduktiv eingestuft werden. Wer weiterhin behauptet eine hohe Strafe würde den Rückfall verhindern, der beweist nur das er von seiner Meinung auch nicht durch Fakten abzubringen ist.

Da du mir meine Fragen an dich nicht beantwortest, erübrigt sich aus meiner Sicht die weitere Diskussion mit dir. Überzeugen konntest du mich nicht, gilt umgekehrt wohl auch. Es zeigt leider aus meiner Sicht, daß den Opfern nur ungenügend Beachtung geschenkt wird.

Zitat:

@d118bmw schrieb am 20. April 2016 um 22:50:56 Uhr:


Es zeigt leider aus meiner Sicht, daß den Opfern nur ungenügend Beachtung geschenkt wird.

Das ist auch nicht die Aufgabe des Straf-, sondern des Zivilrechts. 🙄 In den Pressemeldungen wird nur ein Ausschnitt gezeigt, nie das Gesamte. Das sollte doch so langsam angekommen sein...

Zitat:

@dodo32 schrieb am 20. April 2016 um 17:19:47 Uhr:



Zitat:

Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten. Diese Petitionen können höchstpersönliche Angelegenheiten betreffen, aber auch Forderungen von allgemeinpolitischer Bedeutung (z. B. Bitten zur Gesetzgebung) zum Inhalt haben.

Quelle: https://epetitionen.bundestag.de/

Würde ja schon reichen wenn das Jugendstrafrecht bei ü18 wieder zur Ausnahme statt zur Regel würde.
Aber mittlerweile werden Erwachsene zwischen 18 und 21 nicht mehr nur im Ausnahmefall über das Jugendstrafrecht abgeurteilt sondern schon fast im Regelfall.
Aber das ist dann wieder Rosinenpickerei, denn wenn Sie vor Gericht stehen wollen Sie das Jugendstrafrecht, ansonsten wollen Sie als Erwachsene behandelt werden.
Ergo müsste man konsequent sein, Jugendstrafrecht = Gleichstellung mit Minderjährigen, also kein Autoführerschein mehr usw.

Zitat:

@d118bmw schrieb am 20. April 2016 um 21:49:22 Uhr:


Ich bringe nochmal den Rachegedanken ins Spiel, den einige hier vehement unterstellen. Ist für mich absoluter Blödsinn.. Es geht nicht um Rache. Es geht darum, wie man bestimmte Straftaten zukünftig verhindern will. Wer glaubt, Urteile wie diese, beeinflussen potentielle Gefährder zum Guten, ist mMn auf dem Holzweg. Genau das Gegenteil ist der Fall. Deshalb denke ich, stünde es der Justiz gut an, mal ein Zeichen zu setzen.

Bei den Spontanrennen denken die Leute überhaupt nicht über Strafen nach. Sie denken noch nicht mal nach, ob jemand getötet werden könnte, da sie sich als sichere Autofahrer fühlen. Aus diesem Grund bringt eine Gefängnisstrafe nicht viel.

Zitat:

@d118bmw schrieb am 20. April 2016 um 22:50:56 Uhr:


Da du mir meine Fragen an dich nicht beantwortest, erübrigt sich aus meiner Sicht die weitere Diskussion mit dir. Überzeugen konntest du mich nicht, gilt umgekehrt wohl auch. Es zeigt leider aus meiner Sicht, daß den Opfern nur ungenügend Beachtung geschenkt wird.

Willst du damit aussagen, dass du eine Gefängnisstrafe wünscht, damit die hinterbliebenenden sich besser fühlen? Dies ist ein anderer Grund, der mir schon deutlich logischer erscheint.