Todesfahrer wieder mal nur Bewährungsstrafe

Todesfahrer erhalten Bewährungsstrafen

Was soll man da noch groß sagen, kein Wunder, dass das entsprechende Klientel die Justiz nur auslacht und fröhlich weiter durch die Städte rast. Würde gerne mal den Gedankengang des Richters kennen. Aber sie haben ja Reue gezeigt.... eine schallende Ohrfeige für die Opfer und deren Hinterbliebenden ist das, was unser Rechtsstaat da mal wieder abgeliefert hat.

Aber bestimmt hatten die armen 2 Bubis eine harte Kindheit...

Solange der Staat da nicht endlich mal durchgreift, wird sich die Problematik nur verschärfen. Mit Appellen an die Vernunft kommt man hier nicht weiter.

Bin ja mal gespannt, was den 2 anderen Pfosten, die ein paar Wochen später bei ihrem Rennen die Radfahrerin tot gefahren haben, passiert. Nach der Steilvorlage dieses "Richters" kriegen die wahrscheinlich auch Bewährung mit ein paar Sozialstunden, denn sie sind ja reuig...Da darf man sich auch nicht wundern, wenn irgendwann mal ein verzweifelter Vater, dessen Tochter überfahren wurde, zur Selbstjustiz greift.

Solange ich in diesem Land für das hinterziehen von Steuern härter Bestraft werde, als für das töten von unschuldigen Mitmenschen, läuft meiner Meinung nach irgendwo etwas falsch, bzw. stimmen die Relationen nicht so ganz. Sendet auf jeden Fall ein deutliches Signal, worauf die Prioritäten bei uns liegen.

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Todesfahrer erhalten Bewährungsstrafen

Was soll man da noch groß sagen, kein Wunder, dass das entsprechende Klientel die Justiz nur auslacht und fröhlich weiter durch die Städte rast. Würde gerne mal den Gedankengang des Richters kennen. Aber sie haben ja Reue gezeigt.... eine schallende Ohrfeige für die Opfer und deren Hinterbliebenden ist das, was unser Rechtsstaat da mal wieder abgeliefert hat.

Aber bestimmt hatten die armen 2 Bubis eine harte Kindheit...

Solange der Staat da nicht endlich mal durchgreift, wird sich die Problematik nur verschärfen. Mit Appellen an die Vernunft kommt man hier nicht weiter.

Bin ja mal gespannt, was den 2 anderen Pfosten, die ein paar Wochen später bei ihrem Rennen die Radfahrerin tot gefahren haben, passiert. Nach der Steilvorlage dieses "Richters" kriegen die wahrscheinlich auch Bewährung mit ein paar Sozialstunden, denn sie sind ja reuig...Da darf man sich auch nicht wundern, wenn irgendwann mal ein verzweifelter Vater, dessen Tochter überfahren wurde, zur Selbstjustiz greift.

Solange ich in diesem Land für das hinterziehen von Steuern härter Bestraft werde, als für das töten von unschuldigen Mitmenschen, läuft meiner Meinung nach irgendwo etwas falsch, bzw. stimmen die Relationen nicht so ganz. Sendet auf jeden Fall ein deutliches Signal, worauf die Prioritäten bei uns liegen.

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Genau so einfach immer niedrige Strafen zu fordern, damit man im es im eigenen Fall leicht hat.

Ich habe nirgends niedrige Strafen gefordert. Auch sonst kann ich eine solche Forderung hier im Thread nicht finden.

Sehr wohl finde ich hier im Thread die Forderung, sich mit der Materie vertraut zu machen und sich einer differenzierten Denkweise zu bemühen - aber das überfordert hier offenbar einige.

Dich z.B. Wenige Posts vorher steht ein großer Absatz über die Verhältnismäßigkeit. Dann kommt der nächste und schreibt etwas von Saudi-Arabien. Kann man sich nur an den Kopf fassen. Oder hat jemand geschrieben, dass eigene Delikte nur bagatellisiert werden sollen? Kann ich mich nicht dran erinnern.

Zitat:

@HairyOtter schrieb am 20. April 2016 um 11:13:25 Uhr:


Wenige Posts vorher steht ein großer Absatz über die Verhältnismäßigkeit.

..die ein Bestandteil unseres Strafrechts ist und

Zitat:

Sehr wohl finde ich hier im Thread die Forderung, sich mit der Materie vertraut zu machen und sich einer differenzierten Denkweise zu bemühen

Es geht nicht darum zu verharmlosen oder zu bagatellisieren. Sondern darum zu verstehen, wie sich ein Urteil zusammensetzt und welch weitreichende Folgen Änderungen im Strafrecht bzw. am Grundgesetz haben könnten, nur weil der eine oder andere der Meinung ist, der Staat müsse solchen Kandidaten den Hintern versohlen lassen...

Gesetze orientieren sich immer am Gesellschaftsbild. Der Unternehmer wurde sagen: Vision und Mission. Momentan habe ich den Eindruck, dass viele mit der Härte der Strafen nicht zufrieden sind.

Zitat:

@HairyOtter schrieb am 20. April 2016 um 16:41:00 Uhr:


Gesetze orientieren sich immer am Gesellschaftsbild. Der Unternehmer wurde sagen: Vision und Mission.

Nicht ganz, die Gesetze orientieren sich u.a. an den Werten einer Gesellschaft. Und wenn man der Meinung ist, dass das Jugendstrafrecht abgeschafft werden sollte, dann hat man die Möglichkeit, sich an den Petitionsausschuss des Bundestages zu wenden und sein Anliegen sachlich vorzutragen.

Zitat:

Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten. Diese Petitionen können höchstpersönliche Angelegenheiten betreffen, aber auch Forderungen von allgemeinpolitischer Bedeutung (z. B. Bitten zur Gesetzgebung) zum Inhalt haben.

Quelle: https://epetitionen.bundestag.de/

Zitat:

Momentan habe ich den Eindruck, dass viele mit der Härte der Strafen nicht zufrieden sind.

Wirklich? Bei gerade einmal 178 Mitzeichnungen? 😁 => https://epetitionen.bundestag.de/.../Petition_63650.nc.html

Also rasch mitzeichnen..., die Frist läuft 😉

Zitat:

@AMenge schrieb am 20. April 2016 um 11:08:02 Uhr:


Sehr wohl finde ich hier im Thread die Forderung, sich mit der Materie vertraut zu machen und sich einer differenzierten Denkweise zu bemühen - aber das überfordert hier offenbar einige.

Nun gut, jetzt mal mein differenziertes Denken:

1. Strafe:
Mag ich nicht beurteilen. Äußerungen oder Verhalten direkt an der Unfallstelle würde ich hier nur bedingt bei der Bemessung der Strafe heranziehen, ansonsten bin ich kein Jurist.

2. Führerscheinentzug:
Dass die beiden nicht reif genug für den Straßenverkehr sind, haben sie ja deutlich bewiesen. Von daher wäre ein mehrjähriger Entzug der Fahrerlaubnis (>5 Jahre) mehr als angebracht + MPU zum Beweis, dass die Reife dann vorhanden ist.

3. Schadensersatz an die Hinterbliebenen:
Sollte unbedingt erfolgen, ohne jegliche Rücksicht darauf, ob den beiden noch irgend etwas zum Leben bleibt oder nicht. Vom Todesopfer ist nichts weiteres bekannt. Davon ausgehend, dass er Familie hatte fände ich es angemessen, wenn die beiden das gesamte Einkommen, welches der Getötete bis zu seiner Rente noch hätte erwirtschaften können, an die Hinterbliebenen zahlen müssen. Hier müssen die Belange der Opfer alleine im Vordergrund stehen, die Bedürfnisse oder Verhältnisse der Täter dürfen da keine Rolle spielen.

Zitat:

@dodo32 schrieb am 20. April 2016 um 17:19:47 Uhr:



Zitat:

@HairyOtter schrieb am 20. April 2016 um 16:41:00 Uhr:


Gesetze orientieren sich immer am Gesellschaftsbild. Der Unternehmer wurde sagen: Vision und Mission.

Nicht ganz, die Gesetze orientieren sich u.a. an den Werten einer Gesellschaft. Und wenn man der Meinung ist, dass das Jugendstrafrecht abgeschafft werden sollte, dann hat man die Möglichkeit, sich an den Petitionsausschuss des Bundestages zu wenden und sein Anliegen sachlich vorzutragen.

Die Wertevorstellung war mit Gesellschaftsbild gemeint.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 20. April 2016 um 18:01:56 Uhr:


Schadensersatz

https://dejure.org/gesetze/BGB/844.html

Zitat:

wenn die beiden das gesamte Einkommen, welches der Getötete bis zu seiner Rente noch hätte erwirtschaften können, an die Hinterbliebenen zahlen müssen

Das wäre aus meiner Sicht unverhältnismäßig. Insbesondere im Falle von jungen Menschen. Die bekommen im Zweifel keinen Fuß mehr auf den Boden. Und der Tote wird davon auch nicht mehr lebendig

Man versucht die Rachegedanken nur unter dem Mantel des Opferschutzes zu verkaufen. Es ist klar geregelt welcher Schadenersatz und Schmerzensgeld den Hinterbliebene solch einer Tragödie zustehen.
Ich könnte dies nachvollziehen wenn der junge Mann mit Vorsatz gehandelt hätte, dies war jedoch nicht der Fall. Es fällt mir äußerst schwer zu verstehen, dass es Menschen gibt die nicht zwischen fahrlässig und vorsätzlichem Handeln unterscheiden können. Sicher werden jetzt einige mit dem letztendlich gleichen Ergebnis, dem Tod eines Menschen in dem Fall argumentieren. Es ist jedoch für die Strafzumessung relevant. Andernfalls bleibt für fahrlässige Tötung nur lebenslänglich wie bei Mord und das kann kein vernünftiger Mensch fordern!

@ S_C_R_A_M_B_L_E_R

Wenn das Unfallopfer in beiden Fällen Tod ist gibt es für mich keinen Unterschied, genauso bei einer Körperverletzung aus fahrlässiger oder vorsätzlicher Handlung.

Wieso Rache. Über das Strafmaß entscheiden doch Gerichte.

Zitat:

@HairyOtter schrieb am 20. April 2016 um 20:00:01 Uhr:


Wieso Rache. Über das Strafmaß entscheiden doch Gerichte.

Ja, natürlich. 😉 Problem ist, dass hier Straf- und Zivilrecht sowie eventuelle Rachegelüste von Individuen munter miteinander vermischt werden. 😉 Man sollte das getrennt voneinander betrachten.

Ich glaube inzwischen das es für viele zu komplex ist differenziert an so eine Sache heranzugehen. Allein schon den Unterschied zwischen Zivil- und Strafrecht und Vorsatz und Fahrlässigkeit zu verstehen und korrekt anzuwenden ist eine unüberwindbare Hürde.

Der Unterschied zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit dürfte eigentlich jedem klar sein. Was der Typ veranstaltet hat, ist bewusst fährlässig, bzw. grob fahrlässig im Zivilrecht.