TK vom Glasbruch zum Totalschaden
Hallo zusammen 🙂
mein Kind hatte einen Auffahrunfall, lt. Anscheinsbeweis und trotz Zeugen, selbst verschuldet.
Unser Versicherungsmakler meinte ich könne mit meiner TK wenigstens den Glasbruch der Scheinwerfer geltend machen, was ja die Reperatur des KfZ finanziell etwas erleichtern würde.
Gesagt, getan. Kostenvoranschlag von 806€ eingereicht und eine Zusage bekommen. Allerdings wollte ich nach KVA auszahlen lassen und dann wendete sich das Blatt.
Die Versicherung vermutete nun einen Totalschaden und wollte 4 Fotos vom Fahrzeug haben (vorn, hinten, rechts, links). Diese habe ich blindlinks eingereicht und bekam wenige Tage später den Bescheid, dass ein Sachverständiger das Fahrzeug anhand der Bilder als Totalschaden eingestuft hat.
Nun kam mir das etwas spanisch vor, denn nach deren AGB müssen sie bei einem TS nichts zahlen, ein Schelm wer da nichts böses denkt.
Hat von euch evtl. schon jemand ein ähnliches Problem gehabt?
24 Antworten
@berlin-paul
Das würde ja passen, danke für diese "Erleuchtung"!
@schwarzeBandit
@germania47
Habe denen bei der RS Hotline den Fall erzählt, das es sich um eine weitere Schadennummer meiner Versicherung handelt, dann wurde mir dazu geraten. Nächstes mal weiß ich es besser.
Zitat:
@CC_Cabrio schrieb am 20. März 2025 um 20:54:04 Uhr:
@Hermy66
Den Beitrag hatte ich auch schon gesichtet, allerdings geht es dort auch nicht weiter. Dennoch danke.
Jetzt steht eine + positive Rückmeldung vom TE in dem Beitrag.
https://www.motor-talk.de/.../...cheinwerfer-bmw-3er-t8155689.html?...
@Hermy66
Danke für den Hinweis, leider wurde der Ablauf nicht weiter erläutert, ob mit oder ohne Anwalt durchgesetzt.
Ich war heute bei meinem "Anwalt des Vertrauens". Der hat mir bestätigt, was @berlin-paul schon geschrieben hatte. Auch er hätte es aus wirtschaftlichen Gründen nicht Vertreten.
Ich werde es mal mit einem Widerspruch bei der Versicherung versuchen. Gibt eigtl. einen Paragraphen, ein Urteil o.ä. das ein unabhängiger Sachverständiger einen Totalschaden festzustellen hat und nicht ein Betriebsinterner?
Setz dich doch mal direkt mit User " Gwen73" - in Verbindung per PN zum Erfahrungsaustausch in selbiger Problematik .
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@Hermy66
Hab ich gemacht, leider noch keine Antwort erhalten.
Bin in einem der anderen Beiträge auf den Ombudsmann/frau gestoßen, darüber werde ich es auch nochmal probieren.
Hallo nochmal.
Habe den Schaden letztendlich nach über 3 Monaten mit Hilfe des Versicherungsombudsmann/frau nun doch erstattet bekommen.
Da das Fahrzeug mittlerweile auf eigene Kosten repariert wurde, konnte ich über aktuelle Bilder nachweisen, dass kein Totalschaden vorliegt und somit die "Totalschaden-Klausel" der Versicherung nicht mehr greift.
Mein Fazit aus der ganzen "Nummer", bei der nächsten Versicherung werde ich mich auch mal mit dem Kleingedrucken genauer befassen.
Was war denn das Problem an der Totalschadenklausel deiner Versicherung?
Ich habe noch nie eine gesehen, die nicht dem Standard entsprechen würde.
@Seppl85
Wenn du dir >>>diesen Beitrag<<< einmal durchliest, scheint es doch Unterschiede zu geben. Der User ist bei der HUK mit TK versichert und dort z.B. steht unter A.2.2.6 Bruch der Verglasung nichts im Zusammenhang mit einem Totalschaden. Sein Geld hat er letztendlich bekommen, obwohl das Fahrzeug anscheinend nicht repariert wurde.
Bruch der Verglasung ist ja auch nur welche Gefahr versichert ist.
Was dann bezahlt wird, wird weiter unten definiert.
"A.2.6 Was leisten wir im Schadenfall?
A.2.6.1 Leistung bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust
Wann zahlen wir den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert?
Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den
Wiederbeschaffungswert, den Restwert des Fahrzeugs ziehen wir ab.
Sie lassen Ihr Fahrzeug trotz Totalschadens oder Zerstörung reparieren?
Dann gilt „Leistung bei Beschädigung“. Oder – falls vereinbart – „Leistung
bei Kasko SELECT“ nach A.2.6.3.
Dies gilt sinngemäß auch für die nach A.2.1 mitversicherten Sachen."
@Seppl85
Da es zu erlesen ist, dass der User den Nettoneupreis der Scheinwerfer erstattet bekam, wird A.2.6 eher zu A.2.3 Schadenereignisse in der Vollkasko gehören.
Bei der TK wird anscheinend nach A.2.2 Versicherte Schadenereignisse in der Teilkasko
...Dies gilt auch für mitversicherte Sachen nach A.2.1 unter den dort genannten zusätzlichen Voraussetzungen.
reguliert. Da unter A.2.2.6 keine Voraussetzungen bzgl. eines Totalschaden genannt sind, werden sie gezahlt haben.
Bei meiner aktuellen Versicherung heißt es direkt in der Glasbruch Klausel...
...Ist am Fahrzeug ein Totalschaden eingetreten, erstatten wir den Wiederbeschaffungswert der Verglasung. Dieser ermittelt sich aus dem Verhältnis von Wiederbeschaffungswert zum Neupreis des Fahrzeugs. Die Umsatzsteuer und der Arbeitslohn werden in diesem Fall nicht ersetzt.
Ich kann mich auch täuschen, jedoch muss es irgendwelche Unterschiede in den Klauseln oder deren Formulierung geben. Anders kann ich mir die unterschiedliche Regulierung in zwei fast identischen Schadenhergängen nicht erklären.