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Tipps zum Tagfahrlicht

Themenstarteram 15. Juni 2013 um 18:13

Hallo Leute!

Wer von Euch hat schon ein (oder mehrere) Tagfahrlicht am Moped? Was macht Sinn? Und wo bringe ich es am besten an (neben dem Hauptlicht, am Motorschutzbügel, ...)? Freu mich auf Eure Tipps und Anregungen!

Beste Antwort im Thema

Die Frage ist überflüssig. In D. ist für 2räder Lichtpflicht. Damit entfällt "Tagfahrlicht" was sich bei einschalten des Fahrlicht ausschalten muss. Div. zusatzlampen haben dann den Charakter eines "Positionslichts".

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Ich glaube weiterhin, dass das nach hinten losgeht. Tagsüber wird einfach nicht das "kleine" Mopped gesehn, nachts auch nicht...

Stimmt... passiert ja oft.

"Ach, ist ja nur'n Auto. Fahr ich halt doch raus!"

am 18. Juni 2013 um 18:56

Zitat:

Original geschrieben von Sonntagnachtsfahrer

Leider ist dabei auch vorgeschrieben, dass das TFL automatisch ausgehen muss beim Einschalten des Abblendlichts

Für die Blinden:

§ 17 2a.) StVO: „Wer ein Kraftrad führt, muss auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren. Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, ist Abblendlicht einzuschalten.“

Aber bis das alle Zweiradfuzzis mitkriegen werden noch Jahre vergehen.

Für die Blinden:

Zitat:

Original geschrieben von JackieRussel

§ 17 2a.) StVO: „Wer ein Kraftrad führt, muss auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren. Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, ist Abblendlicht einzuschalten.“

Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez

Gibt eine legeante Lösung von Kellermann. Zwar typisch nicht günstig, aber gut.

Die Blinker vorne haben zwei Leuchten, einen Blinker und einmal ein Scheinwerfer als Positionslicht.

[...]

Gilt halt nicht als TFL, sondern als andere Zusatzleuchten (NSW) die unter dem Scheinwerfer sind und ist somit auch gleichzeitig erlaubt.

Da gibt es leider noch ein Problem: Die von dir als NSW deklarierten »Positionslichter« sind als Begrenzungsleuchten abgenommen. Daher müssen sie auch so verbaut werden. Zumindest wenn es die Kellermänner sind an welche ich gerade denke.

Die Begrenzungsleuchten dürfen nicht blenden bzw. keine Blendwirkung haben. Beim TFL ist diese erwünscht bzw. sogar (in einem gewissen Rahmen) gefordert. Auch NSW blenden -> daher nichts für die Schönwetterfahrer. Da fehlt dann das Argument bei einer eventuell auftretenden Kontrolle... ;)

Grüße, Martin

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