Tiguan in NOT! Stellplatz doch zu klein?

VW Tiguan 1 (5N/5N2)

Mein Nachbar kann sich nicht mit meinem Tiger anfreunden.
Ich würde sagen, er mag ihn gar nicht.
Und das nur weil er ein wenig in den Wendehammer ragt.
Hat jemand einen Tipp dazu? Ggf. Urteile oder so.
Anbei ein Bild vom kleinen Tiger in NOT.
Die Laterne markiert die Grundstückgrenze.

Beste Antwort im Thema

@ mappsee:
Brrrrrrrr, ganz ruhig Brauner! Immer langsam mit den jungen Pferden! 😰
Es ist ja wohl offensichtlich, dass alle hier im Forum hinter dem TE stehen. Du ebenso wie der FCBB. Dass man sich nun bei einer so heißen Diskussion richtig hineinsteigern kann, und es in einem anfängt zu brodeln, kann da schon mal passieren. Doch leider helfen dem TE da keine Gewalt verherrlichende Tipps, wobei es sch…egal ist, ob ihm zu ´nem Schlag „in die Fresse“ oder „auf´s Maul“ geraten wird. (Unzweifelhaft regional bedingt unterschiedliche Ausdrucksweisen!) Sich dann aber hier im Forum gegenseitig zu zerfleischen, ist mehr als kontraproduktiv. Der eigentliche Aggressor, da sind wir uns sicherlich ALLE einig, ist doch dieser augenscheinlich geltungsbedürftige RAM-Besitzer. Wenn Ihr nun unbedingt Eure angestaute Wut abbauen wollt, tut Euch doch einfach zusammen, fahrt zu Marcus (mf_fury) und lasst sie an diesem „Potenzsteigerungsmittel“ aus. Wenn Ihr den dermaßen kurz und klein haut, dass dieser sogar in einen Schuhkarton passen würde, hättet Ihr dem Marcus bestimmt weit mehr geholfen, da dann ja wohl kein Platzmangel mehr in seinem Wohngebiet herrscht. 😉 😁
Von all dem einmal abgesehen, glaube ich nicht, dass der Beitrag von FCBB so ernst gemeint war, wie Du ihn verstanden hast. „Der wollte doch nur ein bisschen spielen!“ 🙄
So, und jetzt haben wir uns alle wieder ganz arg lieb! 😉 🙂 🙂 🙂

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Aufgrund der bisherigen Infos vom TE gibt es ein 2. Auto.
Steht das auf der anderen grünen Fläche?
Ist das kürzer als der Tiguan --> könnte man die Stellplätze tauschen?
Ja ich weiß, nur weil die Klugen immer nachgeben regieren die Dummen die Welt.

Wenn der RAM auch mal direkt vor dem Tiguan stand müsste er damit ja auch den 3er BMW zugeparkt haben, richtig?
Dann müsste dieser Nachbar ja eigentlich sauer auf den Besitzer vom RAM sein, oder?

Was will den der Nachbar mit dem RAM denn eigentlich bzw. was bietet er denn als Lösungsvorschlag an?

Aufgrund der Laterne und den Bildern ist das doch eh egal wenn er rückwärts in seine Lücke rangiert ob da ein Auto steht.
Oder ist er bisher immer über das Grundstück vom TE gefahren was ja, durch egal welches Auto auf dem Stellplatz, jetzt wahrscheinlich nicht mehr geht?
Warum parkt der RAM nicht auf seiner 2. Fläche?

Fragen über Fragen . . . . . . 🙂

Aus eigener Erfahrung weiß ich aber, dass so ein richtiger Streit unter Nachbarn echt Schei..... ist.
Egal wer wem körperlich überlegen ist bzw. sein könnte.
Außerdem was nützt die größte Kraft wenn man sie nicht umsetzen kann und vllt. auch noch ein "Glaskinn" hat . . . . . 😁😎

Auf der zweiten grünen Fläche steht unser Beetle Cabrio in der Garage. Und aufgrund des Stoffdaches und der Standheizung im Tiger ist die Entscheidung wo wer steht schon gefallen. Ich könnte aber auch noch auf der Einfahrt vor der Garage parken.
Aber nur damit der Wendehammer zugeparkt werden kann? Und das von Personen, die im gleichen Haus des RAM Fahrers wohnen?
Und nur weil dieser nicht rückwärtz von der Straße aus kommend in seine Einfahrt fährt. Also die gleiche Fläche nutzt wie beim Rausfahren. Denn dabei steht der Tiger dann nicht im Weg.
Und wenn alle denn einfachen Weg wählen und dabei alles falsch machen, werde ich mein Verhaltren nicht anpassen, damit dieses Fehlverhalten auch noch gefördert wird.
Denn ist der Wendehammer zum Rangieren frei, gibt es gar kein Problem. Nur wenn ihm die Falschparker näher sind als ich, werde ich mein Auto nicht woanders parken. Erst recht nicht nach solchen "netten" Aufforderungen.
Meinen Stellplatz hat er nicht zum parken, sondern nur zum blockieren der Fahrertür missbraucht.

Marcus

Zitat:

Original geschrieben von mf_fury


Auf der zweiten grünen Fläche steht unser Beetle Cabrio in der Garage. Und aufgrund des Stoffdaches und der Standheizung im Tiger ist die Entscheidung wo wer steht schon gefallen. Ich könnte aber auch noch auf der Einfahrt vor der Garage parken.
Aber nur damit der Wendehammer zugeparkt werden kann? Und das von Personen, die im gleichen Haus des RAM Fahrers wohnen?
Und nur weil dieser nicht rückwärtz von der Straße aus kommend in seine Einfahrt fährt. Also die gleiche Fläche nutzt wie beim Rausfahren. Denn dabei steht der Tiger dann nicht im Weg.
Und wenn alle denn einfachen Weg wählen und dabei alles falsch machen, werde ich mein Verhaltren nicht anpassen, damit dieses Fehlverhalten auch noch gefördert wird.
Denn ist der Wendehammer zum Rangieren frei, gibt es gar kein Problem. Nur wenn ihm die Falschparker näher sind als ich, werde ich mein Auto nicht woanders parken. Erst recht nicht nach solchen "netten" Aufforderungen.
Meinen Stellplatz hat er nicht zum parken, sondern nur zum blockieren der Fahrertür missbraucht.

Marcus

Ein bischen guter Wille auf beiden Seiten.....

....und das Leben könnte so einfach sein!

Aber was hilft´s, wenn eine Seite nicht will....

Den Karren bekommt ihr ohne Hilfe Dritter nicht mehr flott.

Also Nötigung und unberechtigtes Benutzen Deines Grundstücks einem Anwalt übergeben und
Unterlassungsverfügung oder so was ähnliches erwirken lassen.
Wo kommen wir denn hin, wenn jeder auf Deinem Grundstück ohne Dein Einverständnis sein Auto, wenn auch nur teilweise, abstellen darf.

Du hast doch wohl eine Rechtsschutzversicherung?

Gruß

Carsten

Kurze Frage:
Wie kommt der Ram auf seinen Stellplatz?

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Wie soll man das deuten...?

Bei technischen Fragen wird sofort auf die Suchfunktion verwiesen und ein Informationsaustausch im Keime erstickt, meist im "oberlehrerhaften" Ton. Aber wenn es um "mein Sandkasten, dein Sandkasten" geht, dann sind wir ruckzuck bei mehr als 60 Beiträgen hier.

Ich hätte DIE Lösung: Stehe doch einfach früher auf und leg Dein Handtuch auf Deinen Platz... 🙄

Gruß, Henry

Was ist denn bitte mit Ihm 😁

RSV zahlt nicht bei Nachbarschaftsstreit

Original geschrieben von cabr

Zitat:

Original geschrieben von mf_fury


Auf der zweiten grünen Fläche steht unser Beetle Cabrio in der Garage. Und aufgrund des Stoffdaches und der Standheizung im Tiger ist die Entscheidung wo wer steht schon gefallen. Ich könnte aber auch noch auf der Einfahrt vor der Garage parken.
Aber nur damit der Wendehammer zugeparkt werden kann? Und das von Personen, die im gleichen Haus des RAM Fahrers wohnen?
Und nur weil dieser nicht rückwärtz von der Straße aus kommend in seine Einfahrt fährt. Also die gleiche Fläche nutzt wie beim Rausfahren. Denn dabei steht der Tiger dann nicht im Weg.
Und wenn alle denn einfachen Weg wählen und dabei alles falsch machen, werde ich mein Verhaltren nicht anpassen, damit dieses Fehlverhalten auch noch gefördert wird.
Denn ist der Wendehammer zum Rangieren frei, gibt es gar kein Problem. Nur wenn ihm die Falschparker näher sind als ich, werde ich mein Auto nicht woanders parken. Erst recht nicht nach solchen "netten" Aufforderungen.
Meinen Stellplatz hat er nicht zum parken, sondern nur zum blockieren der Fahrertür missbraucht.

Marcus

Ein bischen guter Wille auf beiden Seiten.....

....und das Leben könnte so einfach sein!

Aber was hilft´s, wenn eine Seite nicht will....

Den Karren bekommt ihr ohne Hilfe Dritter nicht mehr flott.

Also Nötigung und unberechtigtes Benutzen Deines Grundstücks einem Anwalt übergeben und
Unterlassungsverfügung oder so was ähnliches erwirken lassen.
Wo kommen wir denn hin, wenn jeder auf Deinem Grundstück ohne Dein Einverständnis sein Auto, wenn auch nur teilweise, abstellen darf.

Du hast doch wohl eine Rechtsschutzversicherung?

Gruß

Carsten

Zitat:

Original geschrieben von FCBB:


RSV zahlt nicht bei Nachbarschaftsstreit

Ich befürchte, der FCBB hat recht. Ist aber auch verständlich, wenn man bedenkt, dass jedem Ar... damit die Möglichkeit offen wäre, ohne Weiteres seinen Nachbarn zu verklagen, nur weil dieser im Sommer mal den Grill anwerfen will, oder gar wegen noch nichtigerem Pipifax. 🙁

Zitat:

Original geschrieben von FCBB:


RSV zahlt nicht bei Nachbarschaftsstreit

doch, nennt sich: Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz

Chefdackel

Ist der ganze Thread nicht eigentlich als Scherz oder ironisch gemeint (und hat sich als Selbstläufer entwickelt?)

Alle RSVs haben in den AGB eine Klausel die Nachbarschaftsstreitigkeiten ausschliesst - im günstigsten Fall wird eine anwaltliche Erstberatung bis 350 EUR finanziert mehr nicht .

Zitat:

Original geschrieben von Chefdackel



Zitat:

Original geschrieben von FCBB:


RSV zahlt nicht bei Nachbarschaftsstreit
doch, nennt sich: Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz

Chefdackel

Mein Vorschlag:

Stelle parallel zu deinem Stellplatz an der Grenze einen niedrigen Fahrradständer auf. Der geht unter der Tür weg und erfüllt noch einen Zweck. Außerdem erweckt er von der Natur der Sache her nicht den Eindruck einer Provokation. Kannst ja ein altes Fahrrad reinstellen, wenn der Tiggi nicht da ist.

Ansonsten schau mal in § 1004 BGB.

Ich berate seit 30 Jahren beruflich Eigentümer, auch in Nachbarstreitigkeiten. Deeskalation ist auf den ersten Blick etwas für Weicheier, auf den zweiten nervenschonend und billiger. Die anderen Nachbarn ergötzen sich leider allzu oft am Streit der "Kontrahenten". Lass sie aus dem Spiel, das heißt sprich nicht mit ihnen darüber.

Grüße, Christian

Ich sach nur: "Maschendrahtzaun" 🙂

Gruß
Nite_Fly

"Es kann der Frömmste nicht in Frieden parken, wenn es dem "bösen RAM-Bo" nicht gefällt 🙄 !"

Den Vorschlag von Henry155 würde ich auch favorisieren: Wer zuerst kommt, parkt zuerst . . . dann natürlich auch mit "Überhang" 😛 . . . damit's auch "rüberkommt"!

- Spiegel-bildliche (und dennoch friedfertige) Grüße -

- Klaus -

Zitat:

Original geschrieben von FCBB


Alle RSVs haben in den AGB eine Klausel die Nachbarschaftsstreitigkeiten ausschliesst - im günstigsten Fall wird eine anwaltliche Erstberatung bis 350 EUR finanziert mehr nicht .

der TE soll das auch nicht über seinen Verkehrsrechtsschutz machen, sondern über den gesondert zu versichernden

Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz

. Wenn er so etwas hat - kostet nämlich richtig Geld.

Chefdackel

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