Tiefgaragenbrand - Audi A4 B5 -Folgeschäden
***Dieses Thema wurde bereinigt, daher sind leider nicht mehr alle Bezüge vorhanden. Mfg steini111***
Also
1. Ich habe hier niemanden beleidigt, sondern war beleidigt, das direkt die erste Antwort an Kompetenz zu wünschen ließ! Die anderen Antworten kamen erst (wie man unschwer sehen kann) im Anschluss an Talker!
2. Bin ich eine Frau und habe von Autos absolut null Ahnung und habe mich evtl. falsch ausgedrückt - Sorry!
Es ist mir schon klar, dass mir hier niemand den Schaden nennen kann, den mein Auto davon getragen hat! Da ich jedoch, durch die Feiertage, noch etwas auf den Gutachter warten muss, und sämtliche Fahrzeugbesitzer aus der Garage von Totalschäden (wg. der Hitze) reden, bin ich doch recht angespannt und nervös bzgl. der Frage, was auf mich zu kommt.
Ich habe jetzt mal einige Bilder beigefügt.
Also bezgl der Versicherung ist es so, dass meine Versicherung nun scheinbar erstmal die Schäden regulieren wird und evtl. die Versicherung des Ursprungsfahrzeugs in Regress nehmen wird. Bislang sieht es so aus, als handele es sich um einen technischen Defekt, da der Motorraum des VW Busses ohne Fremdeinwirkung (Manipulation, weiß man nicht) einfach anfing zu glimmen und plötzlich Flammen aus dem Motorraum schlugen.
Mich beschäftigen jetzt die Sachen, die die Mitmieter verlauten.
Äußerlich kann ich den Schaden nicht einschätze, ist es evtl. mit einer guten Wäsche getan?
Da geschmolzenes Plastik auf den Lack tropfte, dürfte auch der LAck in Mitleidenschaft gezogen worden sein, oder?
Wie sehr frisst sich Ruß in den Lack? Zwischen meinem Auto und dem Brandherd stand noch ein weiteres Fahrzeug und eben die auf den Fotos sichtbare Wand.
Ist es wirklich so, dass Reifen aufgrund enormer Hitze "unbrauchbar" werden, auch wenn man an den Reifen, bis auf den Schmutz (und plötzlich rostige Bremsscheiben) nichts sieht?
Ein Mann der Brandsanierungsfirma (die auch Spezialreinigungen an Autos vornehmen) sagte, dass die Reifen dadurch porös sein werden, auch wenn man es so nicht sehen kann...
Ich hoffe ihr versteht, dass ich einfach nur total nervös bin und wenn ich mich nochmal zu blöd ausdrücke, einfach sagen und nicht schimpfen!
Danke schon mal vorab 🙂))
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von martinde001
So weit ich weiss haftet da doch dir gegenüber auch die Gebäudeversicherung da der Schaden ja auch mittelbar durch das Gebäude verursacht wurde.
Was um Gottes Willen hat die Gebäudeversicherung mit diesem Schaden zu tun??
Eine Gebäudeversicherung deckt den Schaden am Gebäude, welcher durch einen Brand entstanden ist - so, wie das der Name "Gebäudeversicherung" auch irgendwie vermuten lassen könnte.
Allenfalls eine Haftpflicht für Hauseigentümer könnte hier irgendwie betroffen sein - dann nämlich, wenn der Hauseigentümer schuldhaft und widerrechtlich gehandelt hätte und damit für den Brand verantwortlich wäre.
Hierfür gibt es aber den Postings des TE zur Folge nicht einmal einen noch so geringen Anhaltspunkt.
26 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Talker55
Hier gleich einen eigenen Gutachter beauftragen kann dich richtig Geld kosten.
Postings komplett lesen hilft. Wo habe ich empfohlen einen eigenen Gutachter zu beauftragen?
Zitat:
Wenns ein Fall für die Haftpflicht ist, steht dir ein eigener Gutachter zu.
Blabla...
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Oh, okay gerade gelesen, das deine Kasko erstmal in Vorkasse gehen will.Halte ich für eher suboptimal, da du ja eigentlich einen Anspruch gegen den Verursacher hast.
Genau der Weg, den du für suboptimal hälst, ist aber der richtige und wurde hier mehrfach von den Profis bestätigt!
Bitte halte dich in Zukunft einfach im Forum "Versicherungen" zurück.
Hier ist Fachwissen gefragt.
Du hast jetzt schon mehrfach bewiesen, dass du dieses nicht hast.
Auch dieser Tipp von dir hätte dem TE wieder Geld gekostet, wenn er auf dich gehört hätte.
Sowas muss nicht sein!
Welche Qualifikation hast du im Bereich Versicherungen?
Was machst du beruflich?
Zitat:
Original geschrieben von Talker55
Auch dieser Tipp von dir hätte dem TE wieder Geld gekostet, wenn er auf dich gehört hätte.
Nochmal. Wo habe ich geraten blindlings einen eigenen Gutachter zu beauftragen.
Deine persönlichen Probleme kannst du gerne mit mir per PN klären, aber hör auf hier weiter Tatsachen zu verdrehen.
fangt Ihr beiden schon wieder an?.......🙄
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Die Gebäudeversicherung haftet auch für Schäden die DURCH das Gebäude entstehen. Klingt komisch, ist aber so.
Wäre es eine Garage mit Sprinkleranlage gewesen wäre der Schaden geringer gewesen, wäre es keine TG gewesen, wäre weniger passiert. Deshalb hat man die Gebäudeversicherung. Und deshalb sind die Prämien da massiv unterschiedlich teuer.
Die Isolierung die geschmolzen ist gehörte ja zum Haus und nicht zum Auto.
Diese haftet ja z.b. auch wenn beim Sturm ein Ziegel vom Hausdach auf ein Auto fällt. Für den defekten Ziegel haftet die Zusatzversicherung für Unwetter.
Versicherungsrecht ist eine komplizierte Sache. In dem Fall wird sich die Gebäudeversicherung aber dann bei der Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters bedienen, aber das kann dem TE egal sein.
Im Endeffekt wird wohl alles die Haftpflicht-Versicherung des Verursachers, falls vorhanden, bezahlen. Der Schaden, sofern nicht vorsätzlich herbei geführt, entseht aus der Betriebsgefahr des FZ.
Wenn der TE Glück hatte zahlt seine TK (Brandschadenzusatz) den Schaden und regelt das Intern mit der/den anderen Versicherungen.
Zitat:
Original geschrieben von martinde001
Die Gebäudeversicherung haftet auch für Schäden die DURCH das Gebäude entstehen. Klingt komisch, ist aber so.Diese haftet ja z.b. auch wenn beim Sturm ein Ziegel vom Hausdach auf ein Auto fällt. Für den defekten Ziegel haftet die Zusatzversicherung für Unwetter.
Versicherungsrecht ist eine komplizierte Sache.
Von dem Du offensichtlich absolut keine Ahnung hast!
Ist ja wirklich gruselig, welchen Unsinn Du hier von Dir gibst.
MfG
Zitat:
Original geschrieben von martinde001
Die Gebäudeversicherung haftet auch für Schäden die DURCH das Gebäude entstehen. Klingt komisch, ist aber so.
Das ist Unsinn!
Klingt hart, ist aber so.
Was ist eine Gebäudeversicherung?
http://de.wikipedia.org/wiki/Geb%C3%A4udeversicherung
Der erste Satz hier ist ausreichend:
"Die Gebäudeversicherung ist eine Versicherung zum Schutz der im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude"
Zum Schutz der Gebäude - der Gebäude und nicht des Inhaltes der Gebäude!
Zitat:
Original geschrieben von martinde001
Versicherungsrecht ist eine komplizierte Sache.
Sehr richtig - so ist das.
Und es soll User hier geben, die sich in dieser Sache auskennen.
Zitat:
Original geschrieben von martinde001
Wenn der TE Glück hatte zahlt seine TK (Brandschadenzusatz) den Schaden und regelt das Intern mit der/den anderen Versicherungen.
Das hat mit "Glück" rein gar nichts zu tun.
Die Kaskoversicherung reguliert den reinen Fahrzeugschaden - auch ohne Glück, ganz einfach deshalb, weil sie dazu vertraglich verpflichtet ist.
Ein Internregess mit den anderen Versicherungen kann erfolgen, ist dann aber nicht mehr Sache des TE.
Für den TE ist aber dennoch die Frage der Haftung interessant, siehe mein erstes Posting in diesem Thread, denn über den reinen Fahrzeugschaden hinaus hat er noch Ansprüche, welche er bei Haftung des anderen Fahrzeughalters geltend machen kann.
Danke erstmal für die viel Antworten :-)
Also schliesse ich daraus, dass mein bisheriger Weg richtig ist?!
Teilkasko angerufen und Schaden gemeldet bzw . was passiert ist
Auf Nachfrage, welche Schäden enstanden sind, sagte ich, dass ICH das gar nicht genau sagen kann. Er ist total mit Ruß überzogen und ich habe den Wagen bzw. Motor auch noch nicht gestartet, aus Angst mir was "reinzusaugen".
Daraufhin sagte der Herr am anderen Ende: Und was sollen wir jetzt machen?
ich: Evtl. nen Sachverständigen der sich das mal anschaut und der erkennt,welche Schäden entstanden sind?!
Er: Okay ich schicke einen raus, der sollte sich Anfang der kommenden Woche melden....
....
Kann der die evtl "Schäden" überhaupt in der schwarzen verbrannten Garage erkennen? hätte eher an eine werkstattbegutachtung gedacht!?
wenn diese ganzen feiertage nur nicht wären :-(
Ist die Vorgehensweise von mir bisher korrekt?!
Danke s
Bisher hast du alles richtig gemacht.
Die Begutachtung muss nicht zwingend in einer Werkstatt stattfinden, kann sie natürlich auch, wenn das Fahrzeug noch verkehrssicher bis dorthin bewegt werden kann.
Details der Begutachtung dann mit dem Sachverständigen absprechen, sobald der sich wegen Terminvereinbarung meldet.
Wenn die Haftungsfrage geklärt ist, dann ggf. die restlichen Positionen (siehe mein erstes Posting hier) bei der Versicherung des verursachenden Fahrzeuges geltend machen.
Jaaa......... die Tante Matilde hier ist neuerdings der Brüller hier im Versicherungsforum.
@
Twelf
Versicherungsrecht ist eine schwierige Sache, du hälst dich da besser raus........😁
Das Ösi hat schon dafür gesorgt, dass über 20 Leuchten Ihren Führerschein verloren haben. Also sei lieber Vorsichtig,
Der raucht dich sonst in der Pfeife........😰
@
AudiA41996
Sieh man nicht zu schwarz (passt irgendwie..😁) es gibt heute schon super Reinigungsmethoden, die gar nicht mal so teuer sind.
Das sieht evtl. schlimmer aus, wie es eigentlich ist.
Wenn du möchtest sende ich dir mal einen Interessanten Link aber nur per PN, hier darf ich das nicht öffentlich, wegen den NUB´s.
Wenn du auf der Seite warst, dann kannst du bestimmt ewas ruhiger schlafen......😉
Hallo,
zur Begutachtung gehört das Fahrzeug aus der Tiefgarage, alles andere ist malen nach Zahlen.
Besser wäre in die Werkstatt wo auch eine ordnungsgemäße Besichtigung möglich ist.
Wenn Du dir nicht sicher bist ob Du den Wagen so ohne weiteres noch starten kannst hole dir einen Experten bzw. jemanden der sich damit auskennt.
Gruß
fordfuchs