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Tiefgaragenbrand - Audi A4 B5 -Folgeschäden

Themenstarteram 29. Dezember 2013 um 9:03

***Dieses Thema wurde bereinigt, daher sind leider nicht mehr alle Bezüge vorhanden. Mfg steini111***

 

Also

1. Ich habe hier niemanden beleidigt, sondern war beleidigt, das direkt die erste Antwort an Kompetenz zu wünschen ließ! Die anderen Antworten kamen erst (wie man unschwer sehen kann) im Anschluss an Talker!

2. Bin ich eine Frau und habe von Autos absolut null Ahnung und habe mich evtl. falsch ausgedrückt - Sorry!

Es ist mir schon klar, dass mir hier niemand den Schaden nennen kann, den mein Auto davon getragen hat! Da ich jedoch, durch die Feiertage, noch etwas auf den Gutachter warten muss, und sämtliche Fahrzeugbesitzer aus der Garage von Totalschäden (wg. der Hitze) reden, bin ich doch recht angespannt und nervös bzgl. der Frage, was auf mich zu kommt.

Ich habe jetzt mal einige Bilder beigefügt.

Also bezgl der Versicherung ist es so, dass meine Versicherung nun scheinbar erstmal die Schäden regulieren wird und evtl. die Versicherung des Ursprungsfahrzeugs in Regress nehmen wird. Bislang sieht es so aus, als handele es sich um einen technischen Defekt, da der Motorraum des VW Busses ohne Fremdeinwirkung (Manipulation, weiß man nicht) einfach anfing zu glimmen und plötzlich Flammen aus dem Motorraum schlugen.

Mich beschäftigen jetzt die Sachen, die die Mitmieter verlauten.

Äußerlich kann ich den Schaden nicht einschätze, ist es evtl. mit einer guten Wäsche getan?

Da geschmolzenes Plastik auf den Lack tropfte, dürfte auch der LAck in Mitleidenschaft gezogen worden sein, oder?

Wie sehr frisst sich Ruß in den Lack? Zwischen meinem Auto und dem Brandherd stand noch ein weiteres Fahrzeug und eben die auf den Fotos sichtbare Wand.

Ist es wirklich so, dass Reifen aufgrund enormer Hitze "unbrauchbar" werden, auch wenn man an den Reifen, bis auf den Schmutz (und plötzlich rostige Bremsscheiben) nichts sieht?

Ein Mann der Brandsanierungsfirma (die auch Spezialreinigungen an Autos vornehmen) sagte, dass die Reifen dadurch porös sein werden, auch wenn man es so nicht sehen kann...

Ich hoffe ihr versteht, dass ich einfach nur total nervös bin und wenn ich mich nochmal zu blöd ausdrücke, einfach sagen und nicht schimpfen!

Danke schon mal vorab :)))

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von martinde001

 

So weit ich weiss haftet da doch dir gegenüber auch die Gebäudeversicherung da der Schaden ja auch mittelbar durch das Gebäude verursacht wurde.

Was um Gottes Willen hat die Gebäudeversicherung mit diesem Schaden zu tun??

 

Eine Gebäudeversicherung deckt den Schaden am Gebäude, welcher durch einen Brand entstanden ist - so, wie das der Name "Gebäudeversicherung" auch irgendwie vermuten lassen könnte.

 

Allenfalls eine Haftpflicht für Hauseigentümer könnte hier irgendwie betroffen sein - dann nämlich, wenn der Hauseigentümer schuldhaft und widerrechtlich gehandelt hätte und damit für den Brand verantwortlich wäre.

 

Hierfür gibt es aber den Postings des TE zur Folge nicht einmal einen noch so geringen Anhaltspunkt.

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Der Lack sieht nicht mehr so gut aus und der Reifen auch nicht mehr. Zudem durch die Chemie die sich entwickelt könnte der Gummi geschädigt sein.

Zeitnahmes Handeln ist auf jeden Fall erforderlich.

 

Mein Vorschlag:

-Gutachter

-Lackierer

-Neue Reifen

-Gründlichste Unterbodenwäsche und danach Kontrolle in Werkstatt

-Ozonbehandlung gegen Gestank im Innenraum

-Ggf. neue Frontscheibe und Dichtungsgummis

 

Wenn die Versicherung zahlt ist es ja kein Thema, nur lange warten solltest du nicht, das tut dem Lack nicht gut. Merkwürdig ist aber dass der Roller dahinter kaum was abbekommen hat :)

Themenstarteram 29. Dezember 2013 um 9:25

Der Gutachter bzw. die Versicherung ist informiert - der Gutachter soll sich Anfang nächster Woche melden! Ich werde morgen aber nochmal etwas Druck machen.

Da der Roller nicht Kasko versichert ist, haben wir diesen bereits durch die Waschanlage gefahren bzw. mit Hochddruckreiniger sauber gemacht - bei dem Roller ist das Armaturenbrett etwas verschmolzen... Hab dafür schon Ärger bekommen :/

Da stinkt ja dann doch schon nach wirtschaftl. Totalschaden - mein Wagen ist Baujahr 1999 - und bei den evtl. Reparaturen entgegen dem evtl. Zweitwert....ahhh....... :/:/:/

Themenstarteram 29. Dezember 2013 um 9:28

Bei dem Lack hatte ich noch Hoffnung, dass der nur einmal gewaschen werden muss und es nur etwas Schmutz ist ---- :(

***editiert, da die Bezüge fehlen. Mfg steini111***

 

Zum Thema:

Wo kommt den der Gutachter her? Von der gegnerischen Versicherung? Wenns ein Fall für die Haftpflicht ist, steht dir ein eigener Gutachter zu. Oder hast du den Schaden etwa deiner Versicherung gemeldet (Vollkasko)?

Oh, okay gerade gelesen, das deine Kasko erstmal in Vorkasse gehen will.

Halte ich für eher suboptimal, da du ja eigentlich einen Anspruch gegen den Verursacher hast.

Themenstarteram 29. Dezember 2013 um 10:06

Erstmal habe ich es meiner Teilkasko gemeldet (haben wohl alle gemacht) - die wolltenn dann die Schäden wissen, konnte ich ja aber nicht sagen und hab daher nach nemmittlungen Sachverst. gefragt. Daraufhin sagte der Versicherungsmitarbeiter, dass er den Antrag rausschickt und sich Anfang nächster Woche bei mir meldet.

Als ich fragte, ob nicht die Versicherung des Brandverursachers greifen muss, sagte meine Versicherung, dass sie sic nach den Ermittlungen evtl. die Haftpflicht des Verursachers (war ein Firmenwagen vom Nachbarn) in Regress nehmen wird. Also denke ich mal Vorkasse oder?!kenne die Versicherung des Verursachers ja auch bis dato nicht....und irgendjemand muss ja erstmal was tun oder?!

So, ich habe das ganze Störfeuer hier entfernt, jetzt bitte in aller Ruhe weiter machen :)

Grüße

Steini

Ich halte den Lack für nicht so problematisch.

Das Plastik auf dem Lack ist ärgerlich, aber wenn man es fachgerecht entfernt sollten keine Spuren zurückbleiben, so ein Autolack kann schon einiges ab. Evtl. muss man mit Spot-Repair ran, was bei einem älteren Auto durchaus Sinn macht.

Danach gründlich Waschen, polieren und das Auto sieht wieder gut aus.

Schlimmer sind evtl. Scheinwefergläser wenn diese in Mitleidenschaft gezogen wurden, aber auch hier kann der Fachmann helfen. So lange das Auto nicht direkt gebrannt hat dürfte es nicht so schlimm sein.

Ggf. einen eigenen Gutachter beauftragen, kann sein dass die VS sparen will.

So weit ich weiss haftet da doch dir gegenüber auch die Gebäudeversicherung da der Schaden ja auch mittelbar durch das Gebäude verursacht wurde.

Hier mal ein paar Urteile die ganz gut passen.

Die Versicherungen argumentieren zwar gerne mit der fehlenden Betriebsgefahr eines Fahrzeuges, wenn es geparkt wurde, aber bei Selbstentzündung haftet die Versicherung für alle Schäden, die durch das Feuer entstanden sind.

http://www.geldmachtspass.de/.../...-zahlt-bei-feuer-in-tiefgarage.htm

 

http://www.versicherungskurier.de/.../

Vielleicht hilft es ja.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Halte ich für eher suboptimal, da du ja eigentlich einen Anspruch gegen den Verursacher hast.

Siehste.

Solche Aussagen kann das so Pauschal überhaupt nicht sagen.

Es kommt immer auf den Einzelfall drauf an und es werden Richter und Gutachter entscheiden, ob es sich hier um eine Betriebsgefahr durch das Auto handelt, oder nicht.

Hier gleich einen eigenen Gutachter beauftragen kann dich richtig Geld kosten.

Der richtige Weg ist, den Schaden erst einmal der Kasko zu melden.

Die schicken einen Gutachter, der dich keinen Cent kostet.

Alles andere wird man dann sehen.

Themenstarteram 29. Dezember 2013 um 11:54

Der Gutachter kommt ja - wie geschrieben - von meiner eigenen Versicherung um den Schaden in Augenschein zu nehmen und sollte mich dementsprechend auch nichts kosten.

Ich werde nun einfach mal abwarten, was dieser sagt und was die polizeilichen Ermittlungen ergeben. Um die Sache "wer haftet" mache ich mir weniger Sorgen, dies übergebe ich im Zweifel meinem Anwalt!

Zitat:

 

Halte ich für eher suboptimal, da du ja eigentlich einen Anspruch gegen den Verursacher hast.

Und woher willst du das so genau wissen?

Nachdem, was ich hier gelesen habe, ist die Brandursache ungeklärt, es wird bislang lediglich vermutet, dass es sich vorliegend um einen technischen Defekt handelt.

Der TE ist hier vollumfänglich beweisbelastet.

Sollte also die Brandursache nicht zweifelsfrei geklärt werden können, wird jeder Anspruch gegen den anderen Fahrzeughalter und dessen Versicherung scheitern.

 

Folgte der TE also diesem "guten" Ratschlag, kann es durchaus möglich sein, dass er am Ende auf seinen Gutachterkosten sitzenbleibt.

Zudem kann er warten........und warten........und warten.....bis die polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen abgeschlossen sind - und das kann dauern.

 

Wer also sehr viel Zeit hat und das Risiko eingehen will, u.U. hunderte von Euro an Gutachterkosten selbst zu bezahlen, der folge diesem Ratschlag.

 

Für alle anderen: Ist die Schadenursache nicht zweifelsfrei geklärt und nachgewiesen und deckt die eigene Kasko den Schaden ab, so nimmt man vorab immer die eigene Kasko in Anspruch.

So bekommt man am schnellsten sein Fahrzeug wieder fahrbereit.

Nach Klärung der Ursache und dann, wenn eine Haftung eines Dritten festgestellt wurde, kann man ggf. noch die restlichen, nicht von der Kaskoversicherung abgedeckten Positionen beim Verursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung geltend machen (Nutzungsausfall, Kostenpauschale, Selbstbeteiligung Kaskoversicherung usw.).

Insbesondere in der Teilkasko (wie vorliegend betroffen) besteht nicht einmal ein Rückstufungsschaden.

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von martinde001

 

So weit ich weiss haftet da doch dir gegenüber auch die Gebäudeversicherung da der Schaden ja auch mittelbar durch das Gebäude verursacht wurde.

Was um Gottes Willen hat die Gebäudeversicherung mit diesem Schaden zu tun??

 

Eine Gebäudeversicherung deckt den Schaden am Gebäude, welcher durch einen Brand entstanden ist - so, wie das der Name "Gebäudeversicherung" auch irgendwie vermuten lassen könnte.

 

Allenfalls eine Haftpflicht für Hauseigentümer könnte hier irgendwie betroffen sein - dann nämlich, wenn der Hauseigentümer schuldhaft und widerrechtlich gehandelt hätte und damit für den Brand verantwortlich wäre.

 

Hierfür gibt es aber den Postings des TE zur Folge nicht einmal einen noch so geringen Anhaltspunkt.

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