Tiefgarage - Brandschutz: Welcher Türkantenschutz ist zulässig?
Hallo liebe Forumsgemeinde,
mein Vermieter geht in letzter Zeit strikt gegen Lagerung von verschiedenen Gegenständen in der Tiefgarage vor. Leider fallen auch verschiedene Polsterungen darunter, die fast jeder Hausbewohner in seiner Garagenbox zum Schutz des Autos angebracht hat...
Ich würde gerne einen brandschutzsicheren Werkstoff einsetzen um mein Auto trotzdem zu schützen.
Weiss jemand was die Brandschutz-Richtlinien für solche Fälle vorsehen? Es gibt Schaumstoffe der Klasse B1 & B2 und z.B. Steinwolle der besseren Klasse A1. Reicht Brandschutzklasse B1 aus? Bzw. kann man das irgendwo nachlesen? Im Internet wurde ich nicht fündig.
Die Diskussion mit dem Vermieter ergibt hier leider nichts konkretes...
Danke im voraus 🙂
53 Antworten
Zitat:
@moto-tubby schrieb am 18. Juli 2024 um 23:09:44 Uhr:
dann komm doch mal mit Fakten statt Polemik, ich bin gespannt.
...sagt der Polemiker.
Also gut, extra für Dich noch einmal Fakten vom Ausbilder in der Feuerwehr mit 35 Jahren Einsatzpraxis: klick klick klick.
Und soll ich Dir tatsächlich Quellen liefern, dass die in Elektroinstallationen verbauten Materialien brandschutztechnisch geprüft sein müssen und die entsprechenden Normen erfüllen müssen? In meinem früheren Berufsleben habe ich diese Prüfungen selber durchgeführt.
keine Ahnung was du in deinem Leben so alles gemacht hast, aber mit Sicherheit keine Elektroinstallationen auf brandschutztechnische Erfüllung geprüft. Brandschutztexhnische Anforderungen an Elektrinstallationen gibt es nur für sicherheitstechnisch geforderte Einrichtungen wie Entrauchung, Sicherheitsbeleuxhtung usw.
Die "normale" Installation einer Garage unterliegt brandschutztexhnisch keiner Norm.
Ich schrieb auch nicht, dass E-Autos eine höhere Brandgefahr darstellen, sondern eine enorme BRANDLAST darstellen, darum ging es hier auch von Beginn an, um Brandlasten.
Aberwem sage ich das, als Ausbilder bei der Feuerwehr sollte man das eigentlich unterscheiden können.
Die Plastikwurst an der Wand hat schliesslich auch nicht den Drang zur spontanen Selbstentzündung,
Zitat:
@moto-tubby schrieb am 19. Juli 2024 um 00:00:08 Uhr:
keine Ahnung was du in deinem Leben so alles gemacht hast, aber mit Sicherheit keine Elektroinstallationen auf brandschutztechnische Erfüllung geprüft.
Habe ich auch nicht geschrieben.
.
Zitat:
Die "normale" Installation einer Garage unterliegt brandschutztexhnisch keiner Norm.
Die Gesamtinstallation nicht, deren Einzelkomponenten sehr wohl.
Zitat:
Ich schrieb auch nicht, dass E-Autos eine höhere Brandgefahr darstellen, sondern eine enorme BRANDLAST darstellen, darum ging es hier auch von Beginn an, um Brandlasten.
Aberwem sage ich das, als Ausbilder bei der Feuerwehr sollte man das eigentlich unterscheiden können.
Und auch das ist Quatsch. BEV haben eben keine höhere Brandlast: klick.
Und aus der vorher verlinkten GDV-Stellungnahme:
"Wegen ihres brennbaren Treibstoffs besäßen Autos mit Verbrennungsmotor im Vergleich zu Stromern sogar eine höhere Brandlast."
Lesekompetenz und so...
Ihr seid wieder voll weg vom Thema. Das ist einer der Gründe, warum viele hier eine Frage stellen und dann abtauchen, wenn die üblichen Gockel sich aufplustern.
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ok, dann zurück zur eigentlichen Frage:
Wo steht geschrieben, dass man z.B. keine brennbaren Dinge an die Wand einer Garage kleben oder schrauben darf?
Es wird zwar ständig hier behauptet, aber es hat noch keiner irgendwie belegen können.
So, ich melde mich Mal wieder. Danke für viele Anregungen. Mittlerweile habe ich in meinem Garagen-Mietvertrag nachgeschaut - da steht rein gar nichts über zugelassene oder verbotene Gegenstände oder ähnliches. Ich habe jetzt jedoch das "OK" vom Vermieter eine Steinwolle-Matte der Brandschutzklasse A1 aufzuhängen, Kostenpunkt knapp 20€. Diese Erlaubnis ist zwar ziemlich schwammig formuliert, ich lasse es aber darauf ankommen.
Es wäre jedoch tatsächlich interessant zu wissen, wo die Lagerung und Montage von Gegenständen in einer Garage in Detail geregelt ist. In der Garagenverordnung von NRW steht nichts, was in meiner Frage deutlich zu deuten wäre. Es stellt sich auch die Frage, ob die Wandpolsterung als Autozubehör (wie Reifen etc.) angesehen werden kann, da es eindeutig NUR dem Schutz des Autos dient.
Und bitte lasst die unpassenden Fragen und Unterstellungen sein. Es geht in meinem Fall nur um die Wandpolsterung, meine Garage ist ansonsten absolut leer. Und nein, die Tür vorsichtig aufmachen geht auch nicht - die Garage ist so klein, dass die Tür jedes Mal Kontakt zur Wand hat. Ohne Wandpolsterung lässt sich die Garage nicht nutzen.
Zitat:
@Hybrids_Of_Steel schrieb am 19. Juli 2024 um 10:15:37 Uhr:
Es stellt sich auch die Frage, ob die Wandpolsterung als Autozubehör (wie Reifen etc.) angesehen werden kann, da es eindeutig NUR dem Schutz des Autos dient.
Wenn es mit der Wand fest verbunden ist, ist es kein Inventar mehr (wie Reifen etc.).
ja, die Sonderbauverordnung ist da nicht sehr konkret:
Zitat:
§ 139 (Fn 5)
Betriebsvorschriften für Garagen(4) In Mittel- und Großgaragen dürfen brennbare Stoffe außerhalb von Kraftfahrzeugen nicht aufbewahrt werden. In Kleingaragen ....
(5) Abweichend von Absatz 4 Satz 1 dürfen in Mittel- und Großgaragen
1. je Einstellplatz bis zu vier Räder für ein Kraftfahrzeug innerhalb eines Einstellplatzes gelagert werden sowie
2.Fahrradanhänger, die zum Transport von Lasten mit einem Fahrrad bestimmt sind, innerhalb der Garage abgestellt werden.Die Nutzbarkeit der notwendigen Stellplätze darf durch die Lagerung der Räder und das Abstellen von Fahrradanhängern nicht beeinträchtigt sein.
Was bedeutet z.B. ausserhalb von Fahrzeugen?
Darf ich mit einem Dachtrager und brennbarem Material oben drauf nicht in der Garage parken? (Surfbrett o.ä.)
Was bedeutet genau "aufbewahrt werden"? Wenn ich etwas an die Wand schraube, bewahre ich es nicht auf, sondern es hat seinen Verwendungszweck an diesem Ort.
Wenn alles darauf abzielt, brennbares Material aus der Garage fernzuhalten, wieso darf man 4 Reifen pro Stellplatz lagern?
Und von ergänzenden Vorschriften ist mir auch noch nichts zu Ohren gekommen, wo sollte sowas anders geregelt sein als im Baurecht?
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 19. Juli 2024 um 10:43:12 Uhr:
Zitat:
@Hybrids_Of_Steel schrieb am 19. Juli 2024 um 10:15:37 Uhr:
Es stellt sich auch die Frage, ob die Wandpolsterung als Autozubehör (wie Reifen etc.) angesehen werden kann, da es eindeutig NUR dem Schutz des Autos dient.Wenn es mit der Wand fest verbunden ist, ist es kein Inventar mehr (wie Reifen etc.).
Das sehe ich natürlich ein. Trotzdem, ist es eine aus meiner Sicht zum Zweck der Autonutzung notwendige Installation. Im Grunde genommen, stammt diese Garage aus den 70ern und wurde für kleinere Autos ausgelegt. Es sind abschließbare Garagenboxen mit Metallgitterwänden dazwischen. Jetzt ist das durchschnittliche Auto jedoch breiter, und die Wahrscheinlichkeit die Türkante zu beschädigen liegt bei heutigen Autos bei 100%.
Die Garage hat aber den Zweck das Auto zu schonen und daher hat jeder bei uns eine Art Wandpolsterung montiert - aus Pappe, Gummi, Schaumstoff etc.
Bisher hat die breite Masse der Nutzer Ihre Polsterungen nicht abmontiert, ich bin Mal gespannt wie es weiter läuft...
Wenn jede Art von Polsterung verboten wird - kündige ich die Garage selbst weil sie ihren Zweck nicht erfüllt, bzw. ich lasse es darauf ankommen. Und die nachfolgenden Mieter werden spätestens bei nächster Kontrolle das gleiche Problem haben.
Edit: Habe Mal rein aus Interesse gegoogelt:
Beispiel-Autos aus den 70ern:
- VW Passat B1: Breite 1620mm
- Audi 80 B1: Breite 1600mm
- VW Käfer: Breite 1585mm
Mein Vorgänger- Auto war ein "kleiner" 3-Türer Toyota Corolla Bj. 2007 mit 1710mm breite. Da konnte ich die Tür in der Garage meist "sicher" aufmachen ohne Kontakt mit der Wand... trotzdem hatte ich nach 1 Jahr kein Lack mehr an der Türkante, weil bei täglichen Gebrauch doch Mal was passiert.
Heute habe ich einen "Compact SUV" mit einer breite von 1804mm...
Ein ganz normaler Golf ist schon 1,79 Meter breit.
Seitenairbags, Seitenaufprallschutz etc. müssen halt irgendwo hin.
Zitat:
@Hybrids_Of_Steel schrieb am 19. Juli 2024 um 11:44:10 Uhr:
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 19. Juli 2024 um 10:43:12 Uhr:
Wenn es mit der Wand fest verbunden ist, ist es kein Inventar mehr (wie Reifen etc.).
Wenn jede Art von Polsterung verboten wird - kündige ich die Garage selbst weil sie ihren Zweck nicht erfüllt, bzw. ich lasse es darauf ankommen. Und die nachfolgenden Mieter werden spätestens bei nächster Kontrolle das gleiche Problem haben.
Du hast doch Vorschläge für die Materialwahl bekommen. Ersetze vorhandenes dadurch, dann das Sicherheitsdatenblatt oder das Brandverhalten des Materials dafür besorgen, Ausdrucken, abwarten und Füße hochlegen.
Oder mal die verantwortlicher Stelle informieren welches Material du einzusetzen gedenkst. Das Brandverhalten des Materials dazulegen und abwarten was dann kommt.
Notfalls kann man sich ja auch einen Kantenschutz an die Autotür kleben.
Man kann auch die Gutachten zum Brandverhalten an die Wand kleben. 😁
Oder große Lösung und sich einfach einen Ford kaufen, die haben einen automatisch ausklappenden Kantenschutz im Angebot. Megapraktisch.
Der Citroen Kaktus hat schon große PU-Matten als Designelement ab Werk draufgeklebt bekommen. Die sollen tatsächlich als bumper fungieren.