Tiefgarage - Brandschutz: Welcher Türkantenschutz ist zulässig?

Hallo liebe Forumsgemeinde,

mein Vermieter geht in letzter Zeit strikt gegen Lagerung von verschiedenen Gegenständen in der Tiefgarage vor. Leider fallen auch verschiedene Polsterungen darunter, die fast jeder Hausbewohner in seiner Garagenbox zum Schutz des Autos angebracht hat...

Ich würde gerne einen brandschutzsicheren Werkstoff einsetzen um mein Auto trotzdem zu schützen.

Weiss jemand was die Brandschutz-Richtlinien für solche Fälle vorsehen? Es gibt Schaumstoffe der Klasse B1 & B2 und z.B. Steinwolle der besseren Klasse A1. Reicht Brandschutzklasse B1 aus? Bzw. kann man das irgendwo nachlesen? Im Internet wurde ich nicht fündig.

Die Diskussion mit dem Vermieter ergibt hier leider nichts konkretes...

Danke im voraus 🙂

53 Antworten

Ich denke die Rohrisolierungen für Heizungsrohre könnten da, als Streifen auf der Fahrerseite angebracht, hilfreich sein.
Da die Dinger ja zuhauf in Heizungsanlagen Verwendung finden sollte der Brandschutz da gegeben sein, zumal 1 Meter von so einem Material ja keine beachtenswerte Brandlast, im Vergleich zum PKW, darstellen dürfte.
Bei nem ganz peniblen Vermieter, wird sich vermutlich auch noch ein offizielles Sicherheitsdatenblatt zu dem Material finden lassen.

Isolierung „aufklappen“ und einfach mit 2/3 Schrauben und großen Scheiben von deren Innenseite andübeln.

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Jepp Rohrisolierung für Heizungsrohre. Am Besten von Rockwool. (Steinwolle)
Baustoffklasse A2 nach DIN 4102-1

https://isolierfachmann.de/ROCKWOOL-800-Isolierschalen?...

Zitat aus dem Link:
Sie dient der Wärmedämmung von Heizungs- und Warmwasserrohren nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) / ehemals Energieeinsparverordnung (EnEV). Des Weiteren kann die ROCKWOOL 800 als Brandschutzbekleidung von brennbaren Rohrleitungen in Flucht- und Rettungswegen verwendet werden

Ich würde damit beim Vermieter ins Rennen gehen.

Man könnte sich auch alte Autoreifen an die Türen hängen, dann hat man den Schutz immer dabei. 😁

Bootsfender

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Das Theater mit Tiefgaragen und
was rein darf, kenne ich zur Genüge.

Das liegt meistens nicht am Vermieter, wie
ich als Eigentümer weiß.
Bei uns in der Anlage macht die Feuerwehr
regelmäßig (alle 2 -3 Jahre) ein Brandbegehung.

Danach kommt dann der Anschiss durch die Verwaltung,
was alles vom Stellplatz zu entfernen ist.
Und dabei ist unsere Feuerwehr noch relativ tolerant.
Denn eigentlich dürfen selbst die Winterreifen auf felgen
nicht auf dem Stellplatz gelagert werden.

Ist halt Deutschland mit seinen Regeln und Vorschriften.

Zitat:

@kajakspider schrieb am 18. Juli 2024 um 03:54:40 Uhr:



……Ist halt Deutschland mit seinen Regeln und Vorschriften.

Ja….und das ist für so einen Bereich dann auch gut so…immerhin leben ja meist Familien über solchen Garagen.

Bei bspw. 20 Stellplätze x 4 Winterreifen macht schon mal 80 Reifen die schon eine ordentliche zusätzlich Brandlast bedeuten würden. Dazu dann ggf. noch das übliche Kleingedöns was sich so alles ansammelt.
Mal ehrlich……kaum jemand denkt da wirklich über erhöhte Brandlasten nach…….alles allzu Verständlich, aber ne gewisse Kontrolle macht da schon Sinn.
Ob so eine Begehung dann wirklich an den „Türschonern“ scheitern könnte……naja, wenn sonst alles im Rahmen geblieben ist, wohl eher nicht.

Zitat:

@kasemattenede schrieb am 18. Juli 2024 um 14:39:59 Uhr:


Ob so eine Begehung [der Feuerwehr] dann wirklich an den „Türschonern“ scheitern könnte……naja, wenn sonst alles im Rahmen geblieben ist, wohl eher nicht.

Haha, die WEG darf mir ja nicht einmal das Abstellen zweier eScooter im markierten Bereich meines TG-Stellplatzes verbieten. Während der jüngsten Eigentümerversammlung wurde ich nämlich auf meine Elektrokleinstfahrzeuge in der TG angesprochen. Motivation waren Medienberichte über ein Mitnahmeverbot in Bus & Bahn zahlreicher Verkehrsbetriebe.

Doch ein entsprechendes Urteil (92 C 2541/21) des Amtsgericht Wiesbaden vom 04. Februar '2022 macht deutlich, dass das der Versuch, das bezeichnete Verbot per Mehrheitsbeschluss durchsetzen zu wollen, den "Grundsätzen der ordnungsgemäßen Verwaltung" widerspricht.

Zitat:

@kajakspider schrieb am 18. Juli 2024 um 03:54:40 Uhr:



Ist halt Deutschland mit seinen Regeln und Vorschriften.

Aus Sicht als Feuerwehrangehöriger bin ich recht froh, dass in Tiefgaragen nicht alles mögliche gelagert werden darf.

Die Frage ist: wo zieht man die Grenze? Da ist es einfacher, eine "Positivliste" zu erstellen.

Es geht dem TE doch überhaupt nicht um "Lagern" von irgendwelchem Krempel, sondern um eine dünne Polsterung der Wand an einer eng begrenzten, relativ kleinen Stelle, um Beulen zu vermeiden. Wundert mich, daß sowas nicht "feuerwehrgeprüft und zugelassen" am Markt verfügbar sein sollte.

Naja wenn er sich z.B. sowas an die Wand klebt
https://www.amazon.de/.../ref=sr_1_6?...

Vom Brandschutz her dürfte es keine Probleme geben .^^
Gruß Ulli

Die Türen vom Auto vorsichtig öffnen und nicht gegen die Wand knallen geht nicht ?

weder die Garagenverodnung noch sonst eine Richtlinie verbietet es, bestimmte Dinge in einer Tiefgarage zu installieren, die für einen Betrieb derselben benötigt werden. Da hängen schliesslich jede Menge Brandlasten in Form von Kabeln, Beleuchtung, Schildern und wer weiss was an Decken und Wänden, da fragt kein Mensch nach der Grösse der Brandlast. Es ist ja noch nicht einmal untersagt, Elektrofahrzeuge in einer Tiefgarage abzustellen oder Ladesäulen zu installieren einschliesslich Verkabelung, da reden wir dann von Brandlasten, da ist so eine Kunststoff-Wurst an der Wand doch Kleinkram.

Die Garagenverodnung für Mittel- und Grossgaragen schreibt nur vor, dass dort ausser Kraftfahrzeugen (in einigen Bundesländern geändert auf "Fahrzeuge" ) nichts anderes abgestellt werden darf, also keine Möbel, keine Waschmaschinen, keine vollen Reservekanister und keine Surfbretter. (Fahrräder, Pedelecs und e-Scooter sind in einigen BL erlaubt, wenn keine separaten Abstellräume vorhanden sind.

Wir haben z.B. in einer sechsgeschossigen, unterirdischen TG insgesamt 15 PKW-Doppel-Ladesäulen und 40 Ladeplätze für e-Bikes installiert mit einer theoretischen Gesamtleistung von ca. 750kW elektrischer Leistung. Die wird nur wegen der maximal zulässigen Last des Transformators durch intelligente Ladesteuerung auf ca. 350kW begrenzt.

Kann sich jemand hier vorstellen, welche Menge an Brandlasten da zusammen gekommen sind, wenn auf der Kabeltrasse 15 Kabel-Prügel von 16mm2 bis 35mm2 über zig Meter in der Garage verlegt wurden, teilweise auf Metalltrassen und teilweise im Kunststoffrohr/Kabelkanal?
Dazu noch die Ladesäulen, Lade-Geräte und im schlimmsten Fall 30 Elektroautos und 40 e-bikes an den Säulen?

Auf die schriftliche Anfrage nach einer möglichen Einbringung von zu hohen Brandlasten hatten Brandschutzgutachter, die Baubehörde und der Vorbeugende Brandschutz der Feuerwehr übereinstimmend Stellung genommen (Wiedergabe in eigenen Worten):

Kein Problem, es gibt keine Vorschrift die das regelt oder verbietet, aber bitte die Ladesäulen in die Etagen möglichst weit oben installieren, dann kommt man bei einem Brand besser an den Brandherd.

Auch der Sachverständige hatte bei der Abnahme keinerlei Einwände.

Ach so, noch was:
Ein Brandschutzgutachter sagte mir mal ganz verdutzt auf eine fast gleichgerichtete Frage, dann müsste man ja alle Tiefgaragen für PKW sperren, mehr Brandlast geht fast gar nicht, wenn Tag für Tag 1000 PKW mit gefülltem Tank in so einer Garage stehen. Im Grundsatz geht es eigentlich um die Freigängigkeit von Flucht und Rettungswegen, da wären Couchgarnituren und Ikea-Regale eher hinderlich. Der zweite Aspekt wäre noch, die Zweckentfremdung von Garagen zu verhindern, dann würden nämlich andere Bauvorschriften fällig.

Zitat:

@moto-tubby schrieb am 18. Juli 2024 um 22:38:36 Uhr:


weder die Garagenverodnung noch sonst eine Richtlinie verbietet es, bestimmte Dinge in einer Tiefgarage zu installieren, die für einen Betrieb derselben benötigt werden. Da hängen schliesslich jede Menge Brandlasten in Form von Kabeln, Beleuchtung, Schildern und wer weiss was an Decken und Wänden, da fragt kein Mensch nach der Grösse der Brandlast.

Doch, das ist alles genormt.

Zitat:

Es ist ja noch nicht einmal untersagt, Elektrofahrzeuge in einer Tiefgarage abzustellen oder Ladesäulen zu installieren einschliesslich Verkabelung, da reden wir dann von Brandlasten, da ist so eine Kunststoff-Wurst an der Wand doch Kleinkram.

Dass es immer noch geistig minderbemittelte gibt, die diese Lügenmärchen glauben.

Ich werde mir nicht die Mühe machen, die entsprechenden Publikationen des GDV und des DFV noch einmal zu verlinken.

Zitat:

Auf die schriftliche Anfrage nach einer möglichen Einbringung von zu hohen Brandlasten hatten Brandschutzgutachter, die Baubehörde und der Vorbeugende Brandschutz der Feuerwehr übereinstimmend Stellung genommen (Wiedergabe in eigenen Worten):

Kein Problem, es gibt keine Vorschrift die das regelt oder verbietet, aber bitte die Ladesäulen in die Etagen möglichst weit oben installieren, dann kommt man bei einem Brand besser an den Brandherd.

Geschichten aus dem Paulanergarten...

gelöscht

@Hannes1971 schrieb am 18. Juli 2024 um 23:04:59 Uhr:

Zitat:

Doch, das ist alles genormt.

nein, es gibt keine Norm dazu, welche sollte das sein?

Zitat:

Dass es immer noch geistig minderbemittelte gibt, die diese Lügenmärchen glauben.

Ich werde mir nicht die Mühe machen, die entsprechenden Publikationen des GDV und des DFV noch einmal zu verlinken.

GDV? DFV? wer soll das sein? ein geheimer Normungsausschuss oder ein Karnickelzüchter-Verein?

Mit Bauvorschriften haben die beiden auf jeden Fall nichts am Hut.

Gehören Beleidigungen eigentlich zu deinem Standard-Repertoire, wenn dir fachlich nichts dazu einfällt?

Zitat:

Geschichten aus dem Paulanergarten...

ich bitte doch, mich mit Polemik zu verschonen, eine fachliche Qualifikation in dieser Thematik muss ich dir leider absprechen.

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