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Tiefgarage - 220 V mit abschließbarer Steckdose?

Themenstarteram 31. Oktober 2022 um 10:16

Hallo zusammen,

 

ich weiß nicht ob das hier rein passt, wenn nicht entschuldigt Bitte. Allerdings würde ich mich über Tipps und Ratschläge sehr freuen.

 

Es geht um meinen Tiefgaragenstellplatz den ich für meine Wohnung erworben habe. Es handelt sich um eine 220 V mit abschließbarer Steckdose die ich für 450€ einrichten lassen kann. Wohl gemerkt ist diese nicht zum laden von E-Fahrzeugen geeignet.

 

Lohnt sich so eine Steckdose in der Tiefgarage? Für die jenigen die eine haben, benutzt ihr es oft? Und wofür? Ist eine spätere umrüstung auf eine Wallbox günstiger wenn schon eine Strom Leitung vorhanden ist, sprich die Steckdose?

 

Vielen Dank!:)

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95 Antworten

Während der Bauphase kann man in der WEG in der Regel nichts abklopfen , denn oft ist noch nicht alles verkauft , da würde ich lieber mit dem Bauträger vorher was machen (also am besten die 3 Phasen) , was da ist ist da. Später kommen die Bedenkenträger und wenn es der Verwalter ist, der ja für alle gleiches organisieren muss. Dann wird es ohnehin teurer weil nicht merh Rohbau und Branschutz muss evtl. neu gemacht werden wegen neuen Durchbrüchen., ausserdem triftt man sich nur 1 mal im Jahr..., das kann nach Einzug erst mal dauern.

Themenstarteram 31. Oktober 2022 um 12:28

Erst einmal vielen Dank für die zahlreichen Tipps! :)

 

Gemäß Bauträger als Leistungsbeschreibung:

 

„Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG)

 

 

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) verlangt, dass Ladestationen für Elektro-Fahrzeuge an jedem PKW-Stellplatz nachrüstbar sind. Aufgrund des dann sehr hohen Energiebedarfes kann es erforderlich werden, ein Trafohaus zu erstellen. Vorsorglich wurde dafür eine Fläche im Bereich des Gemeinschaftseigentums für die nachträgliche Aufstellung eines Trafo- haus vorgesehen. Eventuell müssen weitere Flächen im Gemeinschaftseigentum für die Instal- lation der technisch erforderlichen Geräte benutzt werden.

Notwendige Leitungen müssen ggfls. auch im Bereich der Kellerräume und Parkplätze verlegt wer- den. Ladestationen und dafür erforderliche Geräte können sich auch im Bereich der Parkplätze im Sondereigentum oder im Bereich von Sondernutzungsrechten befinden, soweit deren Benutzung nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.

Sämtliche Leistungen und Kosten, welche für die nachträgliche Installation der Ladestationen wie z.B. Planungskosten, das Trafohaus, Kosten für einen höheren Stomanschluss seitens des Versorgers, sämtliche Geräte, Leitungen sowie deren Installation etc. sind nicht im Leistungsumfang enthalten.

Aufgrund der Anzahl der Parkplätze wird ein Lademanagement erforderlich, welches die vorhandene Ladekapazität auf die Nutzer verteilt, so dass sich der Ladeprozess verlängert.“

 

Kann das jemand in einfachen Worten erklären? Kenne mich wie gesagt in dem Thema bis dato 0 aus.

Da steht wenn man Ladestationen nachrüsten will , dann muss das die WEG nachträglich machen (mit Lademanagement) und auch nachträglich zahlen.

Wieviel Eigentümer/Wohnungen sind es ?

Zitat:

@Basler37 schrieb am 31. Oktober 2022 um 13:28:12 Uhr:

Erst einmal vielen Dank für die zahlreichen Tipps! :)

Gemäß Bauträger als Leistungsbeschreibung:

„Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG)

 

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) verlangt, dass Ladestationen für Elektro-Fahrzeuge an jedem PKW-Stellplatz nachrüstbar sind. Aufgrund des dann sehr hohen Energiebedarfes kann es erforderlich werden, ein Trafohaus zu erstellen.

So ungefähr würde wohl sowas aussehen: https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Trafostation.jpg

Zitat:

Vorsorglich wurde dafür eine Fläche im Bereich des Gemeinschaftseigentums für die nachträgliche Aufstellung eines Trafo- haus vorgesehen. Eventuell müssen weitere Flächen im Gemeinschaftseigentum für die Instal- lation der technisch erforderlichen Geräte benutzt werden.

Notwendige Leitungen müssen ggfls. auch im Bereich der Kellerräume und Parkplätze verlegt wer- den. Ladestationen und dafür erforderliche Geräte können sich auch im Bereich der Parkplätze im Sondereigentum oder im Bereich von Sondernutzungsrechten befinden, soweit deren Benutzung nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.

Lies: Wir haben euch hiermit gewarnt, dass wenn viele E-Autos laden wallen zusätzl. Platz gebraucht wird. Deswegen haben wir Platz dafür reserviert bzw. wir geben uns aber Mühe die Beeinträchtungen gering zu halten.

Zitat:

Sämtliche Leistungen und Kosten, welche für die nachträgliche Installation der Ladestationen wie z.B. Planungskosten, das Trafohaus, Kosten für einen höheren Stomanschluss seitens des Versorgers, sämtliche Geräte, Leitungen sowie deren Installation etc. sind nicht im Leistungsumfang enthalten.

Lies: (Vermutlich alle müssen) Nochmal für den stärkeren Stromanschluss usw. extra zahlen, wenn zuviele ihre E-Autos laden wollen.

Zitat:

Aufgrund der Anzahl der Parkplätze wird ein Lademanagement erforderlich, welches die vorhandene Ladekapazität auf die Nutzer verteilt, so dass sich der Ladeprozess verlängert.“

Lastmanagement (bzw. Lademanagement) heißt, dass die Leistung an den Wallboxen von einer Zentrale gesteuert reduziert werden kann, wenn sonst die Sicherung der gemeinsamen Zuleitung fliegen würde. Heißt die Autos laden solange langsamer. Sowas ist i.d.R. am einfachsten umzusetzen, wenn alle Wallboxen dort von einem Hersteller sind. Es kann also sein, dass man nicht seine Wunsch- bzw. seine alte Wallbox dort benutzen darf.

notting

Zitat:

@notting schrieb am 31. Oktober 2022 um 12:18:43 Uhr:

An den 11kW-Anschluss kann man auch zunächst nur 1-3 Schuko-Steckdose anschließen

Oder eine CEE-Dose.

Gruß Metalhead

Zitat:

@Basler37 schrieb am 31. Oktober 2022 um 13:28:12 Uhr:

Erst einmal vielen Dank für die zahlreichen Tipps! :)

Gemäß Bauträger als Leistungsbeschreibung:

„Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG)

 

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) verlangt, dass Ladestationen für Elektro-Fahrzeuge an jedem PKW-Stellplatz nachrüstbar sind. Aufgrund des dann sehr hohen Energiebedarfes kann es erforderlich werden, ein Trafohaus zu erstellen. Vorsorglich wurde dafür eine Fläche im Bereich des Gemeinschaftseigentums für die nachträgliche Aufstellung eines Trafo- haus vorgesehen. Eventuell müssen weitere Flächen im Gemeinschaftseigentum für die Instal- lation der technisch erforderlichen Geräte benutzt werden.

Notwendige Leitungen müssen ggfls. auch im Bereich der Kellerräume und Parkplätze verlegt wer- den. Ladestationen und dafür erforderliche Geräte können sich auch im Bereich der Parkplätze im Sondereigentum oder im Bereich von Sondernutzungsrechten befinden, soweit deren Benutzung nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.

Sämtliche Leistungen und Kosten, welche für die nachträgliche Installation der Ladestationen wie z.B. Planungskosten, das Trafohaus, Kosten für einen höheren Stomanschluss seitens des Versorgers, sämtliche Geräte, Leitungen sowie deren Installation etc. sind nicht im Leistungsumfang enthalten.

Aufgrund der Anzahl der Parkplätze wird ein Lademanagement erforderlich, welches die vorhandene Ladekapazität auf die Nutzer verteilt, so dass sich der Ladeprozess verlängert.“

Kann das jemand in einfachen Worten erklären? Kenne mich wie gesagt in dem Thema bis dato 0 aus.

Da steht, dass der Bauträger ein Sparfuchs ist und an der (notwendigen) Gebäudeausrüstung vor dem Verkauf spart, damit es nach dem Kauf auf Erwerberkosten on top geht. Die Baugenehmigungsplanung scheint die Lademanagementtechnik bereits zu umfassen. Diese und den teuren zusätzlichen Versorgernetzanschluss will er nicht ausgeben und auch nicht vor dem Verkauf einpreisen.

Weil das schon gut was kostet, würde ich mal nach den Kosten umgelegt pro Stellplatz fragen, wenn das von Anfang an umgesetzt wird. Ich würde auch fragen, ob die Heizanlage vollständig im Gemeinschafts- und Sondereigentum stehen wird. Beim Wärmecontracting könnte man sich sonst später dauerhaft über die Kosten ärgern.

Wenn jetzt ein wohnungsbezogener 11kW Drehstromanschluss geordert werden kann, dann würde ich das unbedingt machen. Was dann später veranstaltet wird, da wäre man dann als Bestand nicht betroffen.

220 Volt benutze ich häufig für Staubsauger, Ladegerät Batterie, Lampe für Reparaturen.

Ist Goldwert und wichtig für mich!

Die Schukosteckdose würde ich mir auf jeden Fall legen lassen. Unproblematisch und sinnvoll.

Zur E-Auto-geeigneten 5-Ader-Leitung:

Ein Bekannter hat eine solche an seinem Stellplatz in seiner Wohnanlage. Wurde damals im Neubau angeboten, ohne Lastmanagement usw. Nur er, einer von 40 Eigentümern, hat sie damals legen lassen, ohne sie jemals zu benutzen.

Jetzt kommen die anderen so nach und nach. Lastmanagement wird akut. Der bisher einzige Eigentümer beansprucht aber Bestandsschutz: er will kein Lastmanagement und verweigert sich den Zusatzkosten. Bisher ist die Situation ungeklärt und es bewegt sich nichts mehr in der Sache.

Nach neuen WEG Recht können die anderen Eigentüner das Lastmanagement für den Bekannten ausschliessen und nur unter den anderen Eigentümern verteilen, das solte technisch kein Problem sein. Es mus snicht merh alles für alle gemacht werden. Aber wie man sieht dauert es in WEGs oftmals lange bis eine Lösung da ist.

Wahrscheinlich muss der Verwalter auch noch mal einen Fachplaner bestellen, er weis ja sonst gar nicht was er auschreiben soll. Und Fachplaner sind auch nicht so schnell greifbar und dann einen Elektriker etc.. Schnell sind 1..2 weitere Jahre ins Land gezogen und 2035 ist rum

Deswegen, was man hat das hat man..

@berlin-paul Ich muss dir da vollkommen Recht geben. Der Bauträger will sich hier aus der Verantwortung ziehen. Zur vorbereitenden Ladeinfrastruktur zählt nicht nur das entsprechend dimensionierte Kabel zum Stellplatz, sondern auch die Entsprechende Technik davor. Das GEIG sieht da auch für solche Projekte keine Ausnahme vor.

Ich verstehe es so, daß das GEIG für Wohngebäude nur Schutzrohre für eine spätere Leitungsführung vorschreibt, nicht aber die Ladeeinrichtungen an sich..

Ansonsten droht Bußgeld und so schlau schätze ich den Bauträger schon ein, daß er dies vermeidet.

Wer heute in süddeutschen Großstädten Wohnungen zum Vermieten kauft, hat kein Interesse an Ladesteckdosen. Er wird den billligsten legalen Weg wählen. Die Wohnungen werden ihm auch so aus der Hand gerissen.

Ist richtig. Das Kabel selbst ist nicht vorgeschrieben. Die komplett ausgerüstete Kabelverlegetrasse nebst Zähleranschlusspunkt muss aber schon errichtet werden. Bietet sich an, die nötige Ladetechnik gleich dazu zu errichten. Zumindest ein dafür geeignetes 5-adriges Kabel nebst LWL/LAN-Kabel.

Na ja, das würde ich so pauschal nicht sagen, diejeinigen Leute die zahlungskräftig sind und die über den Tellerand hinausblicken und die ggf. bereits ein E-Auto haben oder als Firmenwagen in aussicht, die werden schon nach einer Ladesteckdose fragen, die können sich die Wohnung auch eher aussuchen. Finanziel schwächere Bürger werden sich auf absehbare Zeit keine E-Autos leisten können oder wollen.

am 31. Oktober 2022 um 17:50

...wärs meins würde ich die 220/230V Steckdose ordern und zusätzlich gucken, dass ich Kontakt zum ausführenden Elektriker bekomme - hoffentlich ne etwas kleinere Firma mit Leuten mit denen man "reden" kann... unter der Hand würde ich dem mal ein wenig sprechen und gucken, dass der mir da für ein wenig Trinkgeld "versehentlich" oder weil er grad nicht das passende 3x 1,5 oder 3x 2,5 dabei hat ein 5x 6 Quadrat, etc. verlegt... Dose kann er ja erstmal ne einfache Schuko installieren.

PS: ...ich würd sogar so weit gehen und je nach Situation gucken, ob in das Leerrohr nicht auch noch ein Netzwerkkabel mit rein paßt.

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