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tiefe "Beule" Preisschätzung

Ford

hi leute!
mir ist neulich aufm Parkplatz ein 525er bmw ins auto gefahren. habs nich gesehn sondern nur ein zeuge, der mir das zum glück gleich mitteilte. Delle ist 7 cm tief.
Nun wollte ich mal wissen was die Regulierung des Schadens in dem Fall kostet.
mfg

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16 Antworten

Pauschal würde ich sagen , so 1500 - 2500 €
Mit den Infos und dem Bild kann dir das keiner so genau sagen !

Hast du das kennzeichen? Anzeige wegen Unfallflucht erstattet? Wenn ja, dann nimm dir nen Gutachter und wende dich an die gegnerische Versicherung, die du über den Zentralruf der Autoversicherer erhältst.

na dann werd ich der axa mal den unfall melden. ich denke doch dass die sich dann um den rest kümmern oder? oder muss ich selber einen gutachter kontaktieren?

Wenn du den Unfallverursacher kennst bzw. dieser ausfindig gemacht werden kann, dann schickt dir die Versicherung von dem auch nen Gutachter, da seine Versicherung den Schaden ja zahlen muss.

Sowas hatte ich auch schon mal erleben müssen.
Ich musste den Flüchtigen damals anzeigen um an seine Daten zu kommen.
Der war natürlich nicht sehr erfreut, denn die Polizei hatte dann auch noch eine Rechnung mit ihm offen.

Zum Schaden: Wenn du keine Kasko hast musst du das in die Hand nehmen.
Der gegnerischen Versicherung dessen Gutachter würde ich erst gar nicht in die Nähe des Autos lassen.
Du hast Recht auf einen neutralen, durch dich gewählten Gutachter, den dann die gegnerische Versicherung bezahlen muss.
Ein eigener Gutachter rechnet für dich immer günstiger als ein Gutachter von der blechenden Versicherung.
Ich schätze mal den Schaden, wenn nichts weiter ist, auf den Bereich um die 800-1000 Euro, maximal.
Wobei dann die Gefahr ist, dass es auf einen wirtschaftlichen Totalschaden hinauslaufen kann, kenne den Rest deines Essis nicht.

Du hast das Recht den Schaden auf Gutachterbasis abrechnen zu lassen, zwar bekommst du dann weniger Arbeitslohn erstattet, kannst dich aber selber einen vom Handwerk aussuchen, der noch richtig sein Handwerk versteht, denn den verschweissten Kotflügel würde ich dranlassen und richten lassen. Die Beule geht raus und ist billiger.
Ist in ner Stunde draussen, falls es ein Schlosser von früher ist.
Stosstange beilackieren und Kotflügel lackieren, fertig.
So kannst du ne Menge Kohle in der Tasche einbehalten und machst sogar noch ein Plus aus der ganzen Sache, nimms als Trost für deinen Ärger.

Wenn es doch ein gegnerischer Gutachter ausrechnen wird, musst du sein Gutachten und das erste Angebot nicht gleich annehmen. Du hast Recht auf eine Überprüfung durch einen neutralen Gutachter zu pochen, falls du der Meinung bist der Gutachter hätte zugunsten der Versicherung gerechnet.

Gruss

Zsolt

Bist du im ADAC, hast du Rechtschutz?
Dann wirds einfacher.

hey erstmal danke für die antworten!
Ja also eine Rechtsschutz hab ich. Ich hab auch meiner Versicherung geschrieben, sie sollen mir doch einen Gutachtertermin geben. Ich hoffe das wird dann. Aber muss ich den Schaden jetzt der gegnerischen Versicherung melden? oder macht das meine? Meiner Versicherung hab ich den Schaden schon gemeldet.

Zitat:

Original geschrieben von Jason233


hey erstmal danke für die antworten!
Ich hab auch meiner Versicherung geschrieben, sie sollen mir doch einen Gutachtertermin geben.

zum einen, was hat deine versicherung damit zu tun? zum anderen wurde dir doch bereits mehrfach geraten einen eigenen gutachter zu beauftragen!

Zitat:

Aber muss ich den Schaden jetzt der gegnerischen Versicherung melden?

warum sollte die gegn.vers. sich bei dir melden?

du willst doch was von denen...

Zitat:

Meiner Versicherung hab ich den Schaden schon gemeldet.

warum?!

da du keine vollkasko haben wirst - hat deine versicherung mit diesem schaden auch nichts zu tun...

also nochmal:
-du gehst zur polizei und stellst anzeige
-du rufst bei der vers. des verursachers an und lässt dir die fragebogen zuschicken
-du gehst zu einem gutachter deiner wahl
-du akzeptierst nicht den gutachter der versicherung

oder: geh zum anwalt!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von Jason233

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

da du keine vollkasko haben wirst - hat deine versicherung mit diesem schaden auch nichts zu tun...

also nochmal:
-du gehst zur polizei und stellst anzeige
-du rufst bei der vers. des verursachers an und lässt dir die fragebogen zuschicken
-du gehst zu einem gutachter deiner wahl
-du akzeptierst nicht den gutachter der versicherung

oder: geh zum anwalt!

Genau mein Reden!
Du musst das machen, die werden nicht kommen.
Woher soll denn die wiisen ob du was von denen willst, wobei doch ihr eigener Versicherungsnehmer der Unfallflüchtige ist.?!?!?

Es gibt schon Versicherer, die in deinem Namen das ganze regeln.
Zum Beispiel die Allianz bietet das in einem Zusatzpaket an.

Ausserdem kannst du dir selber immer mehr raushandeln, als wenn du das in andere Hände gibst.

@Magirus: Doch, selbst die eigene Versicherung hat immer was damit zu tun.
Seit ca. 20 Jahren gibt es zwischen Versicherern eine interne Regelung.
Das wird nicht sehr betont.
Wenn dir einer reinfährt und die gegnerische Versicherung bezahlt, bekommst du einen (geringen)
Teil, ohne das zu wissen, von der eigenen bezahlt.
Die regeln das untereinander ab.
Dieses Fond ist gegründet worden, um das Gleichgewicht zwischen den Versicherern im Zaum halten zu können, deswegen musst du z.b. bei dem Schadensantrag jedesmal deine eigene Versicherungsnummer mit angeben, obwohl die gegnerische Versicherung zahlen wird und deine eigene eigentlich "nichts" damit zu tun hat.

Gruss

Zsolt

Zitat:

Original geschrieben von Rottita


deswegen musst du z.b. bei dem Schadensantrag jedesmal deine eigene Versicherungsnummer mit angeben

es wäre mir neu, das ich bei einem fremdverschuldeten schaden meine versicherungsnummer angeben müsste - außer ob & wo eine vollkasko vorhanden ist, da hierbei dann eine doppelabrechnung des schadens verhindert werden soll...

Zitat:

Zum Beispiel die Allianz bietet das in einem Zusatzpaket an.

vollkommen überflüssig!

warum soll ich dieses zusatzpaket zahlen, wenn im schadensfall mein anwalt eh von der versicherung des schädigers bezahlt wird...

Du kannst auch alles über nen Anwalt laufen lassen, auch ohne Rechtsschutz!
Den Anwalt oder die Anwältin muss auf jeden Fall der Unfallverursacher zahlen bzw. dessen Versicherung.
Der Vorteil ist, dass du dich dann um nichts kümmern musst...so hab ich das auch gemacht, also mir jemand meine Karre geschrottet hat.
Die haben dann auch nen Gutachter geschickt, Karre entsorgt (wegen Totalschaden), die gegnerische Versicherung kontaktiert etc. etc.
Das wäre dann die völlig stressfreie Variante 😉 .

Und deine Versicherung hat damit rein gar nichts zu tun, denn du hast ja schließlich nix gemacht!

also ich war jetzt beim gutachter und der hat mir einen Anwalt empfohlen. is das übertrieben einen Anwalt einzuschalten oder ist das eine "gewöhnliche" herangehensweise. ich mein bei der "kleinen" beule...weiß nich ob das übertrieben ist. Sry wenn ich immer das gleiche Fragen sollte, hatte sowas halt noch nie^^

Man kann aber auch einen von jemand anderem verursachten Schaden der eigenen Haftpflichtversicherung melden. Die kann dann beim Zentralruf über das Kennzeichen den Verursacher (bzw. zumindest den Halter des Fahrzeugs) feststellen, was die folgende Arbeit enorm erleichtert. Ist mir zumindest von meiner Versicherung so erklärt worden - keine Ahnung, ob das freiwilliger Service ist, oder Standard,

An deiner Stelle würde ich übrigens auf JEDEN Fall den Verursacher anzeigen. Anders raffen es solche Leute nämlich oft leider nicht, und das nächste Mal (Achtung, Gutmenschargument 😁) erwischt er vielleicht einen Menschen, der dann liegenbleibt...

Zitat:

Original geschrieben von self


Die kann dann beim Zentralruf über das Kennzeichen den Verursacher (bzw. zumindest den Halter des Fahrzeugs) feststellen, was die folgende Arbeit enorm erleichtert.

warum immer über drei ecken, wenns auch einen direkten weg gibt...und man selbst beim zentralruf anruft... 😕

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


und man selbst beim zentralruf anruft... 😕

Dürfen die einem selbst als Endkunde Auskunft geben?

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