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TFL Tagfahrlicht Nachrüstsatz für W211 *jetzt FERTIG*

Themenstarteram 10. April 2010 um 10:05

Moin!

Es wurden schon mehrere lange Threats über das TFL gemacht, deshalb eröffne ich hiermit eine neue Saison:

Es war ein langer Weg, es wird hier im Forum schon lang darüber diskutiert und spekuliert...

Aber nun gibt es den TFL - Umbausatz für DB W211 mit oder ohne Intelligent-Light-System (ILS) oder Bi-Xenon (LED-Standlicht) ab Bj. 06/2006, ab Mai im Handel, Best.Nr.: 62620610 M - zum Endkundenpreis von 630.-€, plus Einbau:

(Link, dann ganz runter scrollen:

http://carlssonb2b.de/b2b/index.php?func=browse&mfid=1&tid=119)

Zuerst dachte ich, das kann gar nicht sein, daß die Lampen ganz in schwarz eingehüllt sind. Aber wenn man sich das ein paarmal angesehen hat, geht´s meiner Meinung nach schon. So kommen die LED´s besonders gut!

Aber es wird nicht jedermanns Geschmack sein. Muß auch nicht! Ist halt individuell und anders. Und wenn ich mit meiner Harley auf Harleytreffen bin, ist auch jedes Mopped anders.

Und da finden es alle Leute gut.

"De gustibus non est disputandum", wie die alten Römer schon sagten...

GrußF

Beste Antwort im Thema

So wirklich gut sieht das nicht aus. Warum immer diese Audi-Kopien? Sieht bei Audi schon nicht gut aus.

Abgesehen davon sind 630 EUR nicht gerade günstig...

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die Carlsson TFL sind über Mercedes Benz zu beziehen

am 9. Mai 2010 um 2:37

Standlicht und Nebels an... und fertig ist das Tagfahrlicht!

Was für eine Verschandelung eines 211ers!

Sieht aus wie Aldi Chromleisten tuning.

Schlimm.

LG

am 9. Mai 2010 um 9:10

Zitat:

Original geschrieben von Durandula

 

Das Montieren eines solchen Tagfahrlichtes, oder generell eines Tagfahrlichtes auf einem W211, ist für mich vergleichbar mit der Montage von Schätz Auspuffschellen, Hufeisen, Windabweisern oder Radlaufchrom.....es passt einfach nicht in das Gesamtbild...

 

Zumal diese Dinger nicht mal eine Wechselschaltung haben, d.h. sie beim einschalten des Abblendlichtes nicht abdunkeln, sondern fröhlich mit voller Kraft weiter leuchten, wenn ich so was im Rückspiegel sehe lache ich mich kaputt.... 

 

Bei mir bleibt schön Dauerlicht angeschaltet und gut ist, Argumente wie Benzinverbrauch oder Kosten für Xenonbrenner lasse ich nicht gelten, weil das Peanuts sind....

 

Generell ist MB auch bei den neuen Modellen, was Leuchtendesign angeht schwach, da gefällt mir nur das Lichpaket bei der S-Klasse und die Front vom W212 E63AMG, der Rest ist zum wegwerfen....der w212 als Avantgarde sieht lächerlich aus und wirkt vom Gesamtdesign schon deutlich älter als der aktuelle 5er BMW oder der Facegeliftete A6.

+100 %

 

 

am 9. Mai 2010 um 11:49

"Positionslicht im Bereich der StVZO nicht zulässig, Funktion außerhalb der StVZO problemlos möglich."

heisst es auf der Website von Carlson, wird aber bei der Artikelbezeichnung auf Ebay verschwiegen. Man muss also das Abblendlicht trotzdem einschalten! Der eigentliche Zweck eines Tagfahrlichts wird nicht erfüllt: verbesserte Sichtbarkeit tags bei niedrigem Stromverbrauch und langer Lebensdauer des Leuchtmittels. Nebelscheinwerfer dürfen übrigens nur bei erheblicher Sichtbehinderung durch Regen, Nebel oder Schneefall benutzt werden.

D.h. die Bezeichnung "Tagfahrlicht" ist schlicht und einfach falsch und grob irreführend. Das finde ich in höchstem Maße unseriös, wenn nicht sogar Betrug! Der Hinweis im Kleingedruckten reicht nicht aus.

Man könnte es vielleicht "LED-Leuchten Tagfahrlicht-Art" nennen.

Ist doch Blender Tuning der untersten Kategorie, so wie Vierfachauspuffofenrohrattrappe (5cm über der Fahrbahn schleifend), mit Kofferaumleitwerk, Diffusor und Schneeräumfrontspoiler am 200CDI. Manchmal gibt es aber in der Tat Forumskollegen, die sorgfältig und vollständig alle diesbezüglichen Klischees bedienen.

Andere missverstehen es vielleicht als Dauerlichthupe für die linke Spur.

Themenstarteram 9. Mai 2010 um 22:13

Zitat:

Original geschrieben von Lugger

"Positionslicht im Bereich der StVZO nicht zulässig, Funktion außerhalb der StVZO problemlos möglich."

heisst es auf der Website von Carlson, wird aber bei der Artikelbezeichnung auf Ebay verschwiegen. Man muss also das Abblendlicht trotzdem einschalten! Der eigentliche Zweck eines Tagfahrlichts wird nicht erfüllt: verbesserte Sichtbarkeit tags bei niedrigem Stromverbrauch und langer Lebensdauer des Leuchtmittels. Nebelscheinwerfer dürfen übrigens nur bei erheblicher Sichtbehinderung durch Regen, Nebel oder Schneefall benutzt werden.

D.h. die Bezeichnung "Tagfahrlicht" ist schlicht und einfach falsch und grob irreführend. Das finde ich in höchstem Maße unseriös, wenn nicht sogar Betrug! Der Hinweis im Kleingedruckten reicht nicht aus.

Man könnte es vielleicht "LED-Leuchten Tagfahrlicht-Art" nennen.

Ist doch Blender Tuning der untersten Kategorie, so wie Vierfachauspuffofenrohrattrappe (5cm über der Fahrbahn schleifend), mit Kofferaumleitwerk, Diffusor und Schneeräumfrontspoiler am 200CDI. Manchmal gibt es aber in der Tat Forumskollegen, die sorgfältig und vollständig alle diesbezüglichen Klischees bedienen.Andere missverstehen es vielleicht als Dauerlichthupe für die linke Spur.

Moin!

Also, manchmal muß man nicht nur einfach lesen, sondern dabei auch sein Gehirn einschalten - zum Zwecke des Verstehens.

Ein TagFahrLicht ist ein geeignetes Licht, welches am Tage leuchtet, damit man gesehen wird. (Nicht um zu sehen)

Ein Positionslicht dagegen ist, wie der Name es schon sagt, ein Licht, welches die (Außen-)Position, also die Ecken oder Enden eines Fahrzeugs anzeigt.

Man kennt das z.B. bei LKW, die nach vorn kleine weiße und nach hinten kleine rote Leuchtpunkte zeigen. Oder bei Treckern und Anhängern, bei Motorrad-Seitenwagen oder Wohnwagen.

Das TFL KANN - z.B. bei Tunneldurchfahrten oder nachts- gedimmt als Positionslicht weiter leuchten, vorausgesetzt, es wurde in einer vorgegebenen Mindesthöhe montiert, sagt der Gesetzgeber.

Beim W211 allerdings ist der Spoiler so tief, daß eben diese Mindesthöhe um einen CM unterschritten wird. Folglich steht beim Hersteller CARLSSON ordentlich auf der Verpackung, daß es als POTIONSLICHT nicht geschaltet werden sollte. Deshalb kann man das TFL hier so schalten, daß es aus geht, wenn das Fahrlicht angeht. Und angeht, wenn das Fahrlicht aus geht.

(Darum ist das TFL des W212 ja auch optisch "ein wenig zu hoch" angebracht worden)

Deshalb: Bevor man sich so weit aus dem Fenster lehnt und sogar von Betrug spricht, sollte man sich eben erst mal schlau über den Sachverhalt machen. Nur Rumpöbeln reicht eben nicht und zeigt m.E. eine ungesunde Geisteshaltung...

Das "Standlicht" übrigens ist kein Positionslicht, sondern heißt korrekt "Begrenzungsleuchte". Nur der Vollständigkeit halber.

Zitat:

Original geschrieben von Benzi1988

Standlicht und Nebels an... und fertig ist das Tagfahrlicht!

Ist verboten und wird immer wieder gern von der Zivilstreife genutzt, um ausgiebige Fahrzeug- und Personenkontrollen zu machen. Und kostet innerorts 10.-€ nach § 17 Absatz 3

am 10. Mai 2010 um 8:19

Für meine falschen Aussagen möchte ich mich entschuldigen. Insbesondere der Betrugsverdacht ging zu weit. Die Leidenschaft hat mich mitgerissen.

Positionslicht gibt es nur in der Luft- und Seefahrt. In der STVO und der STZVO, wo ich jetzt auch zu lesen beginne, ist von Begrenzungsleuchten und Parkleuchten die Rede. Beide müssen mindestens 350mm über der Fahrbahn angebracht sein. Begrenzungsleuchten dürfen während der Fahrt nur zusammen mit Haupt- oder der Nebelscheinwerfern eingeschaltet sein. Das hat bei mir den Fehlalarm ausgelöst. Für Nebelscheinwerfer gibt es keine vorgeschriebene Einbauhöhe. D.h. Tagfahrleuchten in Höhe der Nebelscheinwerfer müssen nicht zwangsläufig erlaubt sein.

STVO und STVZO sagen nichts zum Tagfahrlicht. Dazu gibt es nur EU-Vorschriften. Nach ECE R87/48 müssen Tagfahrleuchten zwischen 250 und 1200mm über der Fahrbahn angebracht sein. Das ist verwirrend, weil der Montagebereich sich mit dem für Park- und Begrenzungsleuchten überschneidet, aber nicht gleich ist.

Man sollte also nicht ohne Rechtsanwalt an der Beleuchtung herumschrauben.:D

 

am 20. Mai 2010 um 3:54

gibts was neues zu berichten 

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