Teurer Leihwagen
Nach dem ich meinen 1er in die Werkstatt gegeben habe, hat mir BMW eine schöne 3er Limousine mitgegeben. Ich bin ganze 2 Km gefahren da ging es auch schon zurück in die Werkstatt. Warum? Ein Schlagloch in der Strasse. Dieses hatte den Reifen hinten Rechts aufgeschnitten. So…. Jetzt kam die Rechnung.
847,00 € ?
Reifen
Felge
Achsvermessung
Arbeitswert
Kleinteile.
Ade Urlaubsgeld……
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von andreasstudent
Ich finde den Preis massiv übertrieben.
Die Werkstatt will doch bestimmt noch öfter mit dir Geschäfte machen. Vorallem hätten sie dir ihre Selbstkosten in Rechnung stellen können.
BMW sind hier nicht diejenigen, der in irgend einer Form Kompromisse machen müssen. Wieso Du findest, dass der Preis überteuert ist, ohne zu wissen, um welchen Reifen, um welche Felge, um welche Kleinteile und um welche Arbeitszeit es sich handelt, finde ich seltsam.
Außerdem ist das mit den Selbstkosten eine Milchmädchenrechnung: in der Zeit, wo man das Auto richtet, kann man keinen regulären Werkstattjob machen, also ist der reguläre Arbeitssatz genau der Preis, den man verliert.
Es gibt zwei Optionen:
1) der TE ist schuld an dem Vorfall - dann hat er durch die Vereinbarung von 1000 EUR SB für genau diesen Fall festgelegt, dass er das bezahlt (ev. wäre das durch Aufpreis ja auch mit weniger gegangen) und muss sich jetzt daran halten.
2) Der TE ist nicht schuldig, dann muss der Schuldige für die Kosten aufkommen und keinesfalls BMW. Es kann ja nicht sein, dass BMW dafür gerade stehen soll, dass der TE den eigentlich Schuldigen aufgrund größerer Umstände nicht behelligen will.
Dass dies für den TE blöd gelaufen ist, darüber müssen wir uns nicht streiten. Aber BMW jetzt als die bösen zu sehen halte ich in diesem Zusammenhang für falsch. Die Frage ist ja, ob Du das Auto selbst in repariertem Zustand überhaupt noch kaufen wolltest, wenn Du von dem Vorfall wüsstest.
16 Antworten
Zitat (Auszug)
"Der Mieter haftet nach dem Gesetz dafür, dass das Fahrzeug bei Rückgabe (§ 556 BGB) keine Schäden aufweist, die auf vertragswidrigen Gebrauch beruhen, also über die normale Abnutzung hinausgehen (§ 548 BGB).
Nach den Allgemeinen Vermietbedingungen haftet der Mieter für unsachgemäße Behandlung des Fahrzeugs grundsätzlich voll."
Rechtsanwalt Johannes Muhr
Sachsenring 43, 50677 Köln, Tel: 0221 8011881, Fax: 0221 8011882
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Zitat:
Original geschrieben von andreasstudent
Ich finde den Preis massiv übertrieben.
Die Werkstatt will doch bestimmt noch öfter mit dir Geschäfte machen. Vorallem hätten sie dir ihre Selbstkosten in Rechnung stellen können.Gruß
andreasstudent
Ich hatte das Wort "Felge" überlesen.
Gruß
andreasstudent