Testphase in Niedersachsen "Tempo 30 auf Hauptstraßen"
siehe hier
Bin ja mal gespannt;
Da müsste ich mich ja sogar mit dem Fahrrad zügeln -.-
Ob das so viel bringt?
Was denkt ihr?
Beste Antwort im Thema
Es bedeutet für die Anwohner, dass der Verkehr im Mittel mit den sonst erlaubten 50 km/h statt sonst 80 km/h durchfährt. Da sich Verkehrslärm quadratisch mit der Geschwindigkeit verändert eine echte Entlastung. Blitzer-Opfer sind da nur kollaterale Schäden. Wer sich jetzt aufregt: An die eigene Nase fassen, voriges Fahrverhalten hat diese Initiativen erst möglich gemacht.
437 Antworten
Man möchte mit der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Kilometer pro Stunde die Verkehr nicht Einbremsen, sondern den Verkehrsfluss verbessern, die Anzahl der Brems- und Beschleunigungsphasen verringern und die Sicherheit auf den Straßen erhöhen sowie die Lärmbelastung senken.
Zitat:
@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 22. Januar 2020 um 17:33:01 Uhr:
Man möchte mit der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Kilometer pro Stunde die Verkehr nicht Einbremsen, sondern den Verkehrsfluss verbessern, die Anzahl der Brems- und Beschleunigungsphasen verringern und die Sicherheit auf den Straßen erhöhen sowie die Lärmbelastung senken.
Alles bei uns kein Problem. Wo wurde dieses Problem erkannt und es wird es jetzt flächendeckend gefordert?
Zitat:
@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 22. Januar 2020 um 17:33:01 Uhr:
Man möchte mit der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Kilometer pro Stunde die Verkehr nicht Einbremsen, sondern den Verkehrsfluss verbessern, die Anzahl der Brems- und Beschleunigungsphasen verringern und die Sicherheit auf den Straßen erhöhen sowie die Lärmbelastung senken.
Senken der Lärmbelastung geht nur mit Einbremsen. Positiver Nebeneffekt ist jedoch, dass die 50-100 km/h Fraktion langsamer fährt, so dass sich eine erhebliche Entlastung der Anwohner ergibt.
Wenn die üblichen Vorfahrtstrassen, die seit Jahrzehnten baulich auf T50 ausgelegt sind, einfach nur umetikettiert werden, bedarf es engmaschiger Überwachung. Dafür benötigt man Personal (das i. d. R. nicht existiert) oder Hardware (für die es keine Kostendeckung gibt, zusätzlich zum nötigen Personal) und gefährdet die Akzeptanz.
Es sollte auf den letzten Seiten klargeworden sein, dass es eine Fülle regional und lokal individueller Faktoren gibt, die der Planung bedürfen. Diese Planungen müssen vor-Ort zeitlich Raum bekommen und müssen finanziert werden. Die Umsetzung kostet nicht wenig Geld für Beschilderung und bauliche Neugestaltung.
Wenn jetzt die Forderung erhoben werden sollte, T30 immer und auf allen Vorfahrtsstrassen soll von jetzt auf gleich auf allen Durchgangsstrassen per Federstrich umgesetzt werden, ohne zeitlichen Vorlauf und finanzielle Ausstattung, so wäre diese Forderung naiv und fahrlässig.
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 22. Januar 2020 um 18:03:53 Uhr:
Senken der Lärmbelastung geht nur mit Einbremsen. Positiver Nebeneffekt ist jedoch, dass die 50-100 km/h Fraktion langsamer fährt, so dass sich eine erhebliche Entlastung der Anwohner ergibt.
Regeln müssen auch kontrolliert und sanktioniert werden, allerdings ist in den genannten Studien ebenfalls untersucht worden wie sich die Durchschnittsgeschwindigkeit mit und ohne Kontrollen in Abhängigkeit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auswirkt. Hier zeigte sich, dass die Durchschnittsgeschwindigkeit bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometer pro Stunde auch ohne Kontrollen deutlich unter der Durchschnittsgeschwindigkeit bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometer pro Stunde mit verstärkten Kontrollen lag. Genauer von 42 Kilometer pro Stunde auf 34 Kilometer pro Stunde.
Eine weitere Abnahme durch verstärkte Kontrollen bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometer pro Stunde ergab eine weitere Reduktion um lediglich 2 Kilometer pro Stunde auf 32 Kilometer pro Stunde.
Gemessen auf einer Hauptverkehrsstraße die in einem Modellversuch lediglich auf eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometer pro Stunde begrenzt wurde ohne weitere baulichen Maßnahmen.
Quelle: Stadt Frankfurt am Main
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Du weisst aber schon, dass D nicht nur aus Frankfurt besteht?
Bei uns im Ort bedeutet T30 in der Nacht T60+
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 22. Januar 2020 um 18:53:34 Uhr:
Du weisst aber schon, dass D nicht nur aus Frankfurt besteht?
Bei uns im Ort bedeutet T30 in der Nacht T60+
Es gibt dazu wenige Messreihen, unter anderem noch aus Berlin und Zürich die zu einem vergleichbaren Ergebnis zu kommen.
Allerdings ist es sehr einfach, die Werte pauschal als Einzelfall abzukanzeln und selbst keine Messreihen vorlegen zu können und stattdessen zu behaupten, dass die Durchschnittsgeschwindigkeit in einer ungenannten Straße in einer ungenannte Stadt bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometer pro Stunde Nachts über 60 Kilometer liegt.
Zitat:
@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 22. Januar 2020 um 18:58:16 Uhr:
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 22. Januar 2020 um 18:53:34 Uhr:
Du weisst aber schon, dass D nicht nur aus Frankfurt besteht?
Bei uns im Ort bedeutet T30 in der Nacht T60+Es gibt dazu wenige Messreihen, unter anderem noch aus Berlin und Zürich die zu einem vergleichbaren Ergebnis zu kommen.
Allerdings ist es sehr einfach, die Werte pauschal als Einzelfall abzukanzeln und selbst keine Messreihen vorlegen zu können und stattdessen zu behaupten, dass die Durchschnittsgeschwindigkeit in einer ungenannten Straße in einer ungenannte Stadt bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometer pro Stunde Nachts über 60 Kilometer liegt.
Es ist einfach zu behaupten, die Messungen („Studien“) in einer beliebigen europäischen Großstadt sei beliebig auf jede andere Ortschaft in Europa übertragbar, ohne dafür vergleichende Studien vorlegen zu können, die diese Übertragbarkeit plausibel machen.
Großstädte haben einen ganz anderen Zugriff auf Personal, Infrastruktur und Ressourcen der Polizeibehörden. Davon kann eine Kleinstadt nur träumen.
Mich beschleicht der Verdacht, dass du keine einzige dieser Studien und Messreihen gelesen hast. Dann würdest du erkennen, dass man diese Ergebnisse mit gewissen Einschränkungen durchaus auf andere Konstellationen, auch kleinere Gemeinden übertragen kann. Ein Problem ist, dass als Kritik an diesem Forum nicht objektiv ist und man stattdessen Werte nennt, die man nicht gemessen sondern im besten Fall geschätzt hat oder aus dem eigenen, subjektiven Empfinden so annimmt.
Zusammenfassen gibt es nur den erhöhten Verbrauch als Argument gegen die Einführung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometer pro Stunde als prinzipielle Geschwindigkeitsbegrenzung.
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 22. Januar 2020 um 19:10:53 Uhr:
Zitat:
@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 22. Januar 2020 um 18:58:16 Uhr:
Es gibt dazu wenige Messreihen, unter anderem noch aus Berlin und Zürich die zu einem vergleichbaren Ergebnis zu kommen.
Allerdings ist es sehr einfach, die Werte pauschal als Einzelfall abzukanzeln und selbst keine Messreihen vorlegen zu können und stattdessen zu behaupten, dass die Durchschnittsgeschwindigkeit in einer ungenannten Straße in einer ungenannte Stadt bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometer pro Stunde Nachts über 60 Kilometer liegt.
Es ist einfach zu behaupten, die Messungen („Studien“) in einer beliebigen europäischen Großstadt sei beliebig auf jede andere Ortschaft in Europa übertragbar, ohne dafür vergleichende Studien vorlegen zu können, die diese Übertragbarkeit plausibel machen.
Großstädte haben einen ganz anderen Zugriff auf Personal, Infrastruktur und Ressourcen der Polizeibehörden. Davon kann eine Kleinstadt nur träumen.
Eben. Berlin und Frankfurt sind nicht mit kleineren Städten wie Schortens-Heidmühle vergleichbar und mit Ortschaften wie Hollwege erst recht nicht.
Zitat:
@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 22. Januar 2020 um 19:16:21 Uhr:
Mich beschleicht der Verdacht, dass du keine einzige dieser Studien und Messreihen gelesen hast. Dann würdest du erkennen, dass man diese Ergebnisse mit gewissen Einschränkungen durchaus auf andere Konstellationen, auch kleinere Gemeinden übertragen kann. Ein Problem ist, dass als Kritik an diesem Forum nicht objektiv ist und man stattdessen Werte nennt, die man nicht gemessen sondern im besten Fall geschätzt hat oder aus dem eigenen, subjektiven Empfinden so annimmt.Zusammenfassen gibt es nur den erhöhten Verbrauch als Argument gegen die Einführung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometer pro Stunde als prinzipielle Geschwindigkeitsbegrenzung.
Vermutlich ist Dir der Umfang dieser Einschränkungen nicht bewusst.
Was ist bei Dir „prinzipiell“? 24/7?
Ich kann nur vermuten, dass Dir die Situation ausserhalb der Großstädte mit ihren „Studien“ nicht präsent ist.
Privatpersonen dürfen keine Daten erheben wg. „Amtsanmaßung“. Kommunale Stellen haben weder Zeit noch Kompetenz, die Polizei erklärt sich für nicht zuständig und ohnehin überlastet und die Kreisbehörden wollen nicht. „Studie“? Interessiert niemand.
Es gelingt nicht einmal T50 durchzusetzen, da kommt die T30-Diskussion in der Breite schonmal als Luxusproblem rüber. Und schon wieder eine Aussage, die ich Dir nicht mit Studien belegen kann.
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 22. Januar 2020 um 20:00:32 Uhr:
Ich kann nur vermuten, dass Dir die Situation ausserhalb der Großstädte mit ihren „Studien“ nicht präsent ist.
Privatpersonen dürfen keine Daten erheben wg. „Amtsanmaßung“. Kommunale Stellen haben weder Zeit noch Kompetenz, die Polizei erklärt sich für nicht zuständig und ohnehin überlastet und die Kreisbehörden wollen nicht. „Studie“? Interessiert niemand.
Es gelingt nicht einmal T50 durchzusetzen, da kommt die T30-Diskussion in der Breite schonmal als Luxusproblem rüber. Und schon wieder eine Aussage, die ich Dir nicht mit Studien belegen kann.
Warum ist die Datenerhebung Amtsanmaßung? Ich erhebe beruflich jeden Tag Daten, auch sehr sensible und ich bin nicht verbeamtet und tue dies auch nicht im hoheitlichen Auftrag ohne mich strafbar zu machen. Dieses Argument ist also nicht zutreffend, zumindest nicht so ohne weiteres.
Alle anderes Kritikpunkte sind in erster Linie Mutmaßungen ohne stichhaltige Punkte oder Indizien. Die Argumente die aus den Großstädten kommen sind hingegen wissenschaftlich fundiert und weitestgehend frei von fundierter Kritik. Warum sollte, abgesehen von der hier aufgestellten Behauptung man würde auf dem Lande schneller fahren, die Ergebnisse nicht auf kleinere Städte übertragbar sein? Es gibt durchaus Publikationen hierzu, die zwar nicht auf die gefahrene Durchschnittsgeschwindigkeit beinhalten aber sehr wohl die Anzahl der Unfälle, insbesondere der mit Personenschäden. (Quelle: Limbourg et al.)
Wie schon zuvor geschrieben geht, den Messreihen entsprechend, die durchschnittliche Geschwindigkeit auf Hauptverkehrsstraßen bereits durch die Anordnung einer niedrigeren zulässigen Höchstgeschwindigkeit signifikant zurück.
Zitat:
Warum sollte, abgesehen von der hier aufgestellten Behauptung man würde auf dem Lande schneller fahren, die Ergebnisse nicht auf kleinere Städte übertragbar sein?
Die kritisiert hier Behauptungen von anderen und behauptet selbst, das die Ergebnisse auf kleinere Städte übertragen werden könnten bzw. fragst, was dem entgegensteht.
Das ist diskutanter Unfug. Zum 10. Mal. Aber du kapierst es einfach nicht.
Zitat:
@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 22. Januar 2020 um 18:17:02 Uhr:
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 22. Januar 2020 um 18:03:53 Uhr:
Senken der Lärmbelastung geht nur mit Einbremsen. Positiver Nebeneffekt ist jedoch, dass die 50-100 km/h Fraktion langsamer fährt, so dass sich eine erhebliche Entlastung der Anwohner ergibt.Regeln müssen auch kontrolliert und sanktioniert werden, allerdings ist in den genannten Studien ebenfalls untersucht worden wie sich die Durchschnittsgeschwindigkeit mit und ohne Kontrollen in Abhängigkeit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auswirkt. Hier zeigte sich, dass die Durchschnittsgeschwindigkeit bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometer pro Stunde auch ohne Kontrollen deutlich unter der Durchschnittsgeschwindigkeit bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometer pro Stunde mit verstärkten Kontrollen lag. Genauer von 42 Kilometer pro Stunde auf 34 Kilometer pro Stunde.
Eine weitere Abnahme durch verstärkte Kontrollen bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometer pro Stunde ergab eine weitere Reduktion um lediglich 2 Kilometer pro Stunde auf 32 Kilometer pro Stunde.
Gemessen auf einer Hauptverkehrsstraße die in einem Modellversuch lediglich auf eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometer pro Stunde begrenzt wurde ohne weitere baulichen Maßnahmen.Quelle: Stadt Frankfurt am Main
Das ist aber ganz schön langsam. Wegen 42 Kilometern eine ganze Stunde umherfahren zu müssen ist bei weitem lange genug. Noch mal 10 km/h Stundenfahrleistung ist eine Frechheit. Man muss den eh schon langsamen Verkehr nicht noch künstlich verlangsamen.
Zitat:
@Daimler201 schrieb am 22. Januar 2020 um 22:07:02 Uhr:
Das ist aber ganz schön langsam. Wegen 42 Kilometern eine ganze Stunde umherfahren zu müssen ist bei weitem lange genug. Noch mal 10 km/h Stundenfahrleistung ist eine Frechheit.
Wie meinst du das? Ich verstehe die Aussage leider nicht.
Eine Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 Kilometer pro Stunde von 50 Kilometer pro Stunde reduziert die Unfallzahlen um bis 72%.
Das hängt auch damit zusammen, dass der Blick bei einer Geschwindigkeit von 50 Kilometer pro Stunde ungefähr 40 Meter vor dem Fahrzeug liegt und der Blickwinkel verengt ist, während bei einer Geschwindigkeit von 30 Kilometer pro Stunde der Blick 16 Meter vor dem Fahrzeug liegt und der Blickwinkel breiter ist. (Quelle: Limbourg et al)