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Tempolimit PKW+Anhänger in Frankreich

Themenstarteram 30. Juli 2012 um 21:18

hallo!

ich werde mich am samstag auf den weg in den urlaub nach südfrankreich machen, werde dabei mit anhänger unterwegs sein. wie schnell darf ich denn dort jetzt damit fahren?

google spuckt irgendwie widersprüchliche ergebnisse aus, die einen sagen 130, die anderen 110, die nächsten mit nem deutschen hänger sowieso nur 100, neue regelung mit 90 gibts auch noch. einig scheinen sich nur alle zu sein dass auf landstraßen 80 gilt.

also zuerst mal details: ich werde mit einem astra g caravan mit stema 750kg anhänger ungebremst mit motorrad drauf unterwegs sein.

diese neue regelung beschränkt meiner recherche nach wohl nur gespanne mit summe der zulässigen gesamtmassen größer als 3500kg auf 90 - trifft auf mich nicht zu. dürfte ich auch ohnehin nicht fahren, weil kein führerschein klasse BE.

zum thema deutsche anhänger seien sowieso nur bis 100 zugelassen: im fahrzeugschein meines hängers steht zur höchstgeschwindigkeit nur ein strich. speedindex der reifen reicht bis 140. sind auch erst 3 jahre alt.

logischerweise bliebe jetzt also nur noch die frage 110 oder 130.

nur haben logik und gesetze auch oft genug nicht allzuviel miteinander zu tun, also weiß eventuell jemand genau was jetzt gilt?

und da wir ja hier im sicherheitsforum sind:

schneller als 110 werd ich vermutlich sowieso nicht fahren, selbst wenn ich dürfte, dass ich verantwortungslos bin und mit meinem gemeingefährlichen verhalten unumgänglich einen unfall mit mindestens 3 millionen toten verursachen werde ist mir bewusst :D, ich würd nur gerne die tatsächliche rechtslage kennen.

vielen dank schonmal

gruß

wack

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Kai R. schrieb am 19. Januar 2015 um 14:39:46 Uhr:

Natürlich kann man (besonders hier) ja über alles reden. Aber wenn es niemanden mehr interessiert, was soll dann der Sinn sein?

Wie du siehst, interessiert es aber jemanden, sonst hätte dieser jemand nicht geantwortet.

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am 19. Januar 2015 um 13:17

Weil er von 2012 ist.

Trotzdem sind gerade solche Sachen immer wieder aktuell! Hatte ja auch schon dieses Problem, aber da wir eh nicht schneller als 100km/h fahren sollen (Firmenintern), haben wir die möglichen 130 völlig ignoriert.

Die Frage ist von 14. Oktober 2014 um 14:15:57 Uhr, nicht von 2012.

die Frage, auf die die aktuelle Antwort kam, ist von 2012. Der TE war das letzte Mal im Dezember 2014 hier online und hat seit März 2014 keine Beiträge mehr geschrieben, seine Ursprungsfrage dürfte sich längst erledigt haben.

Natürlich kann man (besonders hier) ja über alles reden. Aber wenn es niemanden mehr interessiert, was soll dann der Sinn sein?

Zitat:

[@birscherl schrieb am 19. Januar 2015 um 14:07:54 Uhr:

Hängt das nicht davon ab, als was das Trike zugelassen ist, also als Pkw oder als Krad? Dann müssten doch die jeweiligen Vorschriften gelten.

Trikes werden nicht als Krad zugelassen und auch nicht als PKW; diese Unstimmigkeiten gab es vor Jahrzehnten mal, weil man mangels anderer Fahrzeugklassen nicht wusste, wie man sie behandeln soll. Inzwischen gibt es dafür die Klasse L5e "dreirädriges Kraftfahrzeug >45 km/h". Die Autobahnwache an meinem Wohnort hatte auf meine Frage hin ein paar Tage recherchiert und mir die Antwort "60 km/h" serviert. Für diesen Sonderfall scheint es die Lehrmeinung zu geben, dass die laut StVO für Krafträder mit Anhänger auf 60 km/h begrenzte Geschwindigkeit hier eben auch auf L5e-Fahrzeuge anzuwenden sei. Klingt absurd, ist es auch, aber für den Moment die Realität. Zum Glück nur in D.

Krasser geht es nur in Schweden, wo für bestimmte Kombinationen ein Limit von 40 gilt.....leider würde mein Gepsann auch da reinfallen...*seufz*

Grüße

SpyderRyder

Zitat:

@Kai R. schrieb am 19. Januar 2015 um 14:39:46 Uhr:

Natürlich kann man (besonders hier) ja über alles reden. Aber wenn es niemanden mehr interessiert, was soll dann der Sinn sein?

Wie du siehst, interessiert es aber jemanden, sonst hätte dieser jemand nicht geantwortet.

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 19. Januar 2015 um 14:42:08 Uhr:

Zitat:

[@birscherl schrieb am 19. Januar 2015 um 14:07:54 Uhr:

Hängt das nicht davon ab, als was das Trike zugelassen ist, also als Pkw oder als Krad? Dann müssten doch die jeweiligen Vorschriften gelten.

Trikes werden nicht als Krad zugelassen und auch nicht als PKW; diese Unstimmigkeiten gab es vor Jahrzehnten mal, weil man mangels anderer Fahrzeugklassen nicht wusste, wie man sie behandeln soll. Inzwischen gibt es dafür die Klasse L5e "dreirädriges Kraftfahrzeug >45 km/h". Die Autobahnwache an meinem Wohnort hatte auf meine Frage hin ein paar Tage recherchiert und mir die Antwort "60 km/h" serviert. Für diesen Sonderfall scheint es die Lehrmeinung zu geben, dass die laut StVO für Krafträder mit Anhänger auf 60 km/h begrenzte Geschwindigkeit hier eben auch auf L5e-Fahrzeuge anzuwenden sei. …

Ah so. Das hat dann aber nichts mit Krad zu tun, sondern mit §3:

Zitat:

§3 Geschwindigkeit

(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen

[...]

außerhalb geschlossener Ortschaften

für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger, für Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger sowie für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger ... 80 km/h,

für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t, sowie für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen, ... 60 km/h,

für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t ... 100km/h.

Danach fallen L5e nicht unter die Ausnahme, von mir gefettet

Zitat:

@Karl_Knaller schrieb am 19. Januar 2015 um 13:11:00 Uhr:

...

§ 30a Abs. 2 und § 58 Abs. 3 Nr. 2 StVZO besagen, dass Anhänger eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mindestens 100km/h haben müssen und falls sie fu?r eine niedrigere Geschwindigkeit gebaut oder ausgeru?stet sind, mu?ssen sie fu?r diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein (weißes, rundes Schild mit ø200mm, schwarzem Rand, schwarzer Zahl am Heck).

...

Uff, da musste ich gerade schlucken, als ich das gelesen habe. Ok, von irgendeinem Zustand einfach ausgehen ist schlecht, wie ich gerade merke.

Ich hatte das noch so im Hinterkopf, grundsätzlich Hänger nur 80, es sei denn er hat die 100er-Zulassung hinten dran.

Gibt ja viele Anhänger, die in der Praxis ohne irgendein Schild rumfahren. Häufig findet man die 100er-Kennzeichnung vornehmlich an Wohnwagen.

Dennoch mal ´ne ganz blöde Frage: Was nützt einem denn die Tatsache, dass ein "ungekennzeichneter" Anhänger in D offenbar für Geschwindigkeiten über 100 gebaut ist ... man aber aufgrund der sonstigen gesetzlichen Lage mit dem Gespann nur 80 fahren darf?

Hab da so ein Bild aus meinem Fahrschulbuch vor Augen, welches mir sagt: Zugfahrzeuge bis 3,5 t zG + Anhänger = 80 km/h Vmax (außer man hat ´ne 100er-Zulassung).

Bin immer wieder mal mit einem 750kg-Anhänger in F unterwegs. Tempomat (wie ohne Anhänger) auf 140 km/h. Bisher hat noch kein Polizist was bemängelt. Nur von der linken Spur bei drei Spuren hat mich mal ein Motorradpolizist verscheucht. Da darf man nämlich mit dem Anhänger nicht fahren.

Sogar mit einem VW-Bus und einem (leeren) Bootsanhänger sind wir die normale Geschwindigkeit gefahren. Machen in F alle so und scheint problemlos zu funktionieren. Die 80 in D scheinen mir schon ein wenig übertrieben.

 

am 21. Januar 2015 um 7:14

Andere Länder, andere Sitten.

Wenn man viel in Frankreich fährt, stellt man fest, das die Franzosen deutlich mehr Verantwortung an den Fahrzeugführer delegieren. Das fängt bei Beschilderungen an und zeigt sich eben auch im nicht vorhandensein eines allgemeinen Tempolimits für Gespanne unterhalb der 130.

Ein "normaler" Fahrer merkt, wie schnell er mit seinem Anhänger fahren kann. Wenn der richtig beladen ist und technisch ok, dann läuft er auch mit 130 sauber hinterher. Tut er das nicht, fahre ich eben keine 130. Man sieht auf den Autobahnen viele franz. Gespanne, die eben keine 130 fahren. Werden sie schon einen Grund für haben.

Fahre ich mit einem auf 100km/h zugelassenen Anhänger nach Frankreich, darf ich da auch nur 100 fahren. Steht ja dran...

Zitat:

@birscherl schrieb am 19. Januar 2015 um 15:08:35 Uhr:

 

Ah so. Das hat dann aber nichts mit Krad zu tun, sondern mit §3:

Zitat:

@birscherl schrieb am 19. Januar 2015 um 15:08:35 Uhr:

Zitat:

§3 Geschwindigkeit

(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen

[...]

 

für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t, sowie für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen, ... 60 km/h,

 

Danach fallen L5e nicht unter die Ausnahme, von mir gefettet

Ja, schon klar. Das gilt für die Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften und ist eindeutig --> wenn nicht PKW, LKW oder WoMo, dann 60km/h mit Anhänger.

Im §18 (Autobahnen) ist es nicht ganz so eindeutig aufgelöst. Aufgezählt werden unter (5) 1b) konkret PKW = 80 km/ und unter (5) 2a) Krafträder mit Anhänger = 60 km/h.

Ein L5e-Fahrzeug (im §18 nicht explizit erwähnt oder irgendwo inkludiert) ist aber weder PKW noch Krad, deswegen hatte ich mich an die örtliche Wache gewandt. Ergebnis hatte ich ja schon erwähnt.

Grüße

SpyderRyder

Ich sehe das CanAm Fahrzeug als MEHRSPURIGES Fahrzeug.

Tempo, oder Goliath brachten auch den PKW Fuhrerschein, Mehrspurig, sobald die den Starkeren Motor verbaut hatten.

http://en.wikipedia.org/wiki/Tempo_%28car%29

http://en.wikipedia.org/wiki/Goliath_%28car%29

Einspurig, Motorrad und Anhanger sind 60kmh.

Mehrspurig, und Anhanger sind 80Kmh.

Rudiger

Hallo Rüdiger, auf das Argument hatte ich - zumindest für die Autobahn - auch gesetzt. Der Text in der StVO referenziert aber nicht auf die Mehrspurigkeit, sondern benennt Fahrzeugarten, z.B. PKW oder Krad. Der Spyder ist aber nun per EU-Legaldefinition kein PKW (dazu MUSS ein Fahrzeug vier oder mehr Räder haben).

Sei's drum, in der Realität wird die Situation "Spyder + Anhänger" nur selten auf der Autobahn vorkommen, und dann kann man schon aus Sicherheitsgründen nicht 60 fahren. Das Letzte, was man dann in seinem Leben wahrnimmt, ist ein überdimensionales MAN-Logo im Rückspiegel....

Grüße

SpyderRyder

Bin im Mai 2015 mit 138km/h in Frankreich geblitzt worden. Nach Abzug einer Toleranz von 5%(=7km/h) war ich 1km/h zu schnell. War mit PKW+400kg-Anhänger unterwegs auf der Autobahn. Die Zahlungsaufforderung über 45,-€ ging an den Halter des Anhängers.

Also: Die französische Polizei ging in diesem Fall von einer erlaubten Geschwindigkeit von 130km/h aus!

Also ich fahre seit Jahren mit diversen WoWa und Anhänger in F herum. Immer schön 130kmh wo es erlaubt ist. Weder den WoWa noch der Polizei macht das etwas aus.

Einmal wurde ich geblitzt mit WoWa 162kmh, nach Abzug von 12% Toleranz hats dann nur noch 440EUR gekostet (doppelt so teuer wie nur Auto).

Angehalten wurde ich schon mehrmals in Verkehrskontrollen, gerne nachts und in Richtung Paris. Wurde nie was beanstandet wegen Geschwindigkeit.

Wo du aber selbst aufpassen musst: Wenn die elektronischen Mautstellen dein Gespann falsch erfassen (oder nicht als Gespann erfassen) bist DU verpflichtet dich umgehend (3Tage) zu melden und die Gebühren nachzuzahlen, tust du das nicht kann es sein dass ein saftiger Strafzettel kommt wegen Gebührenhinterziehung. Die Summen beginnen im oberen 3stelligen Bereich. Bei Nichtzahlung ist beim nächsten Besuch evtl. kurz hinter der ersten Mautstelle Schluss bis die dann deutlich 4stellige Forderung bezahlt ist, denn wenn nicht gehst du zu Fuss nach Hause...

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