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Tempolimit mit Zusatzzeichen SICHT.

Themenstarteram 1. Oktober 2020 um 8:12

Hallo zusammen,

ich hätte mal eine Frage.

Heute früh auf der A9 nach München wurde wegen Nebel ein Tempolimit von der Streckenbeeinflussungsanlagen.

Konkret Tempo 80 und den Achtung Warnzeichen mit dem Text "SICHT" darunter.

Nun bedeutet es ja das Tempo 80 gilt wenn die Sicht beeinträchtigt ist was ja ziemlich subjektiv sein kann. Heute war teilweise kaum Nebel und dann mal wieder etwas mehr.

Nun zur eigentlich Frage, wann gilt Tempo 80?

Ich bin mit 95 km/h auf der mittleren Spur gefahren udn habe LKWs überholt und links wurde ich ziemlich rasant überholt.

Nun wenn ich der Meinung bin das die Sicht beeinträchtigt ist? Was ist wenn man locker 1000m weit sehen kann und deswegen die Sicht gar nicht eingeschränkt ist?

Kennt jemand vielleicht sogar Urteile darüber?

MfG

Mike

PS Interessant Fakt. Mittelspurschleicher bleiben auf der Spur egal was passiert, einige sind ziemlich schnell zu mir aufgeschlossen und dann mein Tempo mit gegangen obwohl links eigentlich Platz war. Wenn ich dann auf die rechte Spur gewechselt habe sind Sie wieder mit 120 km/h an mir vorbei.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@e30lion schrieb am 1. Oktober 2020 um 10:12:24 Uhr:

… Nun bedeutet es ja das Tempo 80 gilt wenn die Sicht beeinträchtigt ist was ja ziemlich subjektiv sein kann. …

Da liegst du leider falsch. "Sicht" ist nur eine erläuternde Angabe, das 80er-Zeichen gilt immer.

Das ist beim Zusatzzeichen "Schneeflocke" ebenfalls der Fall, auch hier gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung immer. Beim Zeichen "Nässe" dagegen gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung nur, wenn es auch wirklich nass ist.

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Themenstarteram 1. Oktober 2020 um 13:02

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 1. Oktober 2020 um 14:36:29 Uhr:

Jupp, Fahrer mit Abstandsregeltempomat müssen das Schild nicht befolgen. Die können bei dickstem Nebel da auch volle Klamotte durch rauschen. :D

Na dann kann ich ja Gas geben. :D

Meiner hat auch so ein Ding, geht allerdings nur bis 180 km/h.

MfG

Mike

Themenstarteram 1. Oktober 2020 um 13:10

Zitat:

@birscherl schrieb am 1. Oktober 2020 um 14:55:05 Uhr:

Bei der Gefahr "Sicht" weißt du nicht, wann die Gefahr vorbei ist. Nebel kann auch bundesweit auftreten, die Gefahrenstelle wäre dann knapp 1.000 km lang.

Das sehe ich ja genau anders. Wenn die Sicht 1000m ist bzw. ich die Straße mit allen anderen Fahrzeuge super erkennen kann ist Sie ja nicht eingeschränkt. Bei einer Kuppe oder eine Kurve würde ich es ja noch ein sehen aber bei einer freien Sicht auf die Straße habe ich ja keine Einschränkungen und daher auch keine Gefahr.

MfG

Mike

Ich werde mal Vorschlagen das die Anlage mal mit dem Blitzer ausgestattet wird, dann wird es sicherlich bald ein Urteil geben wenn ich sehe wie die Anderen teilweise an mir vorbeigezogen sind obwohl ich schon 15 km/h drüber war.

Hat das Schild was mit örtlich öfter vorkommenden Nebelbänken zu tun? Gewässerüberfahrten? Dann macht das absolut Sinn. Auch wenn ich freie Sicht hätte würde ich es da nicht "übertreiben".

Eigentlich gibt es drei Unterscheidungen:

- das Tempolimit gilt immer und bis es aufgehoben wird

- das Tempolimit gilt immer für einen Abschnitt

- das Tempolimit gilt nur unter bestimmten Bedingungen

Eine Faustregel für die Unterscheidung: steht unter dem Tempolimit ein Warnzeichen (Nässe, Sicht) dann ist das ein Erklärbärzeichen und das Tempolimit gilt, bis es aufgehoben wird. Geht es um einen klar abgrenzbaren Abschnitt (Meterangabe, Baustelle) dann gilt das Tempolimit bis zum Ende des Abschnitts und muss nicht separat aufgehoben werden. Steht unter dem Schild eine klar erkennbare Einschränkung ("bei Nässe", Uhrzeitangabe), dann gilt das Tempolimit nur wenn die Bedingung zutrifft.

Zitat:

@e30lion schrieb am 1. Oktober 2020 um 15:02:52 Uhr:

Meiner hat auch so ein Ding, geht allerdings nur bis 180 km/h.

dann darfst Du im Nebel auch nicht schneller als 180 km/h fahren :D

am 1. Oktober 2020 um 16:16

Nässe ist kein Erklärschild, sondern eine Vorgabe, die sehr genau beschrieben ist. Weg mit abtrocknenden Stellen ist schon keine Nässe. Feuer frei.

Auch diese krummen Bögen unter Tempolimits erklären nichts. Tempolimit gilt beim Wählen dieses Weges, nicht für geradeaus. Aber ich bin mir hier auch unsicher, ob das Tempolimit schon gilt, wenn ich weiß, dass ich abbiege, oder erst, wenn ich die Spur gewechselt habe. Meist ist es Unsinn schneller zu fahren, aber vom Prinzip her ist mir das auch nicht klar.

Zitat:

@xis schrieb am 1. Oktober 2020 um 18:16:33 Uhr:

Nässe ist kein Erklärschild, sondern eine Vorgabe, die sehr genau beschrieben ist. Weg mit abtrocknenden Stellen ist schon keine Nässe. Feuer frei.

Auch diese krummen Bögen unter Tempolimits erklären nichts. Tempolimit gilt beim Wählen dieses Weges, nicht für geradeaus. Aber ich bin mir hier auch unsicher, ob das Tempolimit schon gilt, wenn ich weiß, dass ich abbiege, oder erst, wenn ich die Spur gewechselt habe. Meist ist es Unsinn schneller zu fahren, aber vom Prinzip her ist mir das auch nicht klar.

Das hat Kai der Erklärbär schon richtig erklärbärt.

Da gibt es die guten, alten Blechschilder mit Geschwindigkeitsbegrenzungen. Darunter kann dann „bei“ Nässe stehen. Also gilt das Schuidl bei Nässe.

Der andere Fall sind Elektronische, bedarfsgesteuerte Schilder. Hier wird die Geschwindigkeitsbegrenzung situationsgerecht angezeigt. Als Information kommt dann nur noch Nässe ( das „bei“ fehlt).

Die Straßenmeisterei könnte auch spontan ein Geschwindigkeitsbegrenzungsschild wegen Hochwasser aufstellen. Hier würde dann auch das „bei“ fehlen.

Die meisten hier (Im Forum) sind ja der Deutschen Sprache mächtig ( selbst wenn der Apple viel falsch korrigiert (warum ein großes „d“ bei deutschen)). Wie aber, um alles in der Welt, will das ein Ausländer kapieren der zur Durchfahrt durch Deutschland nur: „Bemziin, Worschd, Biir, Brennr, Gloo, fufzigsend ( für Toiletten Gebühr), hoi koi Ogdobrfeschd, Saubreis und Saurgraudd“ kennen muß?

Gruß

PS. Die meisten Anrainer haben ja schon eigene 50c Münzen. Habe ich jetzt ungewollt die Schweizer, Norweger, Schweden und vor allem die Inselbewohner denunziert?

am 3. Oktober 2020 um 16:20

Zitat:

@Kai R. schrieb am 1. Oktober 2020 um 15:27:56 Uhr:

steht unter dem Tempolimit ein Warnzeichen (Nässe, Sicht) dann ist das ein Erklärbärzeichen und das Tempolimit gilt, bis es aufgehoben wird.

Nein, gerade nicht. Es sei denn, du meintest ein Zusatzzeichen. Das würde ich allerdings nicht Warnzeichen nennen, denn damit ist ja eher ein Gefahrzeichen gemeint.

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