Tempolimit mit Zusatzzeichen SICHT.

Hallo zusammen,

ich hätte mal eine Frage.

Heute früh auf der A9 nach München wurde wegen Nebel ein Tempolimit von der Streckenbeeinflussungsanlagen.
Konkret Tempo 80 und den Achtung Warnzeichen mit dem Text "SICHT" darunter.

Nun bedeutet es ja das Tempo 80 gilt wenn die Sicht beeinträchtigt ist was ja ziemlich subjektiv sein kann. Heute war teilweise kaum Nebel und dann mal wieder etwas mehr.

Nun zur eigentlich Frage, wann gilt Tempo 80?
Ich bin mit 95 km/h auf der mittleren Spur gefahren udn habe LKWs überholt und links wurde ich ziemlich rasant überholt.
Nun wenn ich der Meinung bin das die Sicht beeinträchtigt ist? Was ist wenn man locker 1000m weit sehen kann und deswegen die Sicht gar nicht eingeschränkt ist?

Kennt jemand vielleicht sogar Urteile darüber?

MfG
Mike

PS Interessant Fakt. Mittelspurschleicher bleiben auf der Spur egal was passiert, einige sind ziemlich schnell zu mir aufgeschlossen und dann mein Tempo mit gegangen obwohl links eigentlich Platz war. Wenn ich dann auf die rechte Spur gewechselt habe sind Sie wieder mit 120 km/h an mir vorbei.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@e30lion schrieb am 1. Oktober 2020 um 10:12:24 Uhr:


… Nun bedeutet es ja das Tempo 80 gilt wenn die Sicht beeinträchtigt ist was ja ziemlich subjektiv sein kann. …

Da liegst du leider falsch. "Sicht" ist nur eine erläuternde Angabe, das 80er-Zeichen gilt immer.
Das ist beim Zusatzzeichen "Schneeflocke" ebenfalls der Fall, auch hier gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung immer. Beim Zeichen "Nässe" dagegen gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung nur, wenn es auch wirklich nass ist.

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Zitat:

@e30lion schrieb am 1. Oktober 2020 um 11:07:15 Uhr:



(...)
Wer soll den das kapieren, manchmal ist es automatisch aufgehoben und manchmal nicht.

Gebührenpflichtig. Wenn Du bezahlt hast, weißt Du das. Eventuell nützt Dir dieses Wissen [zeitweise] wenig, weil Du es gar nicht mehr anwenden darfst, wenn Dein Führerschein amtlich geschreddert wurde. Du darfst (uns) trotzdem weiterzählen, was Du so erfahren hast :-)

"Du" == jedermann (ich auch)

Naja, oder man hält sich einfach dran, egal ob es gilt oder nicht. Man ist dann nur ein bisschen langsamer und nervt andere, aber das hat mich heute schon nicht gestört und wird mich auch zukünftig nicht stören.
Morgen mache ich Homeoffice, da kann ich ja mal eine Anfrage an das Verkehrsministerium schreiben. Mal schauen ob was zurück kommt. (Ich glaube es nicht) 😉

MfG
Mike

Kleiner Hinweis: Zusatzzeichen können in verschiedenen Ländern verschiedene Bedeutungen haben. In Deutschland ist "bei Nässe" z.B. erst, wenn der Fluss über die Ufer tritt und die Autobahn versenkt, in Österreich reicht erhöhte Luftfeuchte.

(Pointiert dargestellt - soll nur ein Hinweis sein, sich hier auch genauer zu erkundigen, wenn man sich auf die Reise ins Ausland macht)

Zitat:

@xis schrieb am 1. Oktober 2020 um 11:21:03 Uhr:


Kleiner Hinweis: Zusatzzeichen können in verschiedenen Ländern verschiedene Bedeutungen haben. In Deutschland ist "bei Nässe" z.B. erst, wenn der Fluss über die Ufer tritt und die Autobahn versenkt, in Österreich reicht erhöhte Luftfeuchte.

(Pointiert dargestellt - soll nur ein Hinweis sein, sich hier auch genauer zu erkundigen, wenn man sich auf die Reise ins Ausland macht)

In Holland haben wir eine spezielle Strassendecke, also Beton (sorry mein Deutsch). Das führt sehr gut Wasser, Regen ab. Der Nachteil von dieser Strassendecke ist das bei Schnee, oder FrierGlätte man viel mehr Salz braucht. Aber am Meer kommt das nur selten vor, viel weniger vor wie in zb den Alpen (smiley)

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Das mit den weißen Zusatzzeichen führte hier doch schon mal zu Verwirrung.

Ist unter einem 30er-Schild ein weißes Schild mit LKW, dann gilt die 30 für LKW.
Ist unter dem Schild ein weißes Schild mit Pferd, dann gelten die 30 für alle, das Pferd dient als Erklärung für das Limit.

In dem obigen Fall, gelten die 80 natürlich auch für alle bis es aufgehoben wird, der Zusatz "Sicht" gilt als Erklärung.

Das Pferd sollte doch nur soweit gültig sein, wir das Rind oder das Schwein. Pferdekoppeln/Ställe sind ja nicht unendlich groß.

Es ist echt nicht nachvollziehbar, wann was gilt.

Zitat:

@e30lion schrieb am 1. Oktober 2020 um 11:16:21 Uhr:


da kann ich ja mal eine Anfrage an das Verkehrsministerium schreiben. Mal schauen ob was zurück kommt.

Das Verkehrsministerium ist der falsche Ansprechpartner. Wenn du dich in Südbayern aufgehalten hast, wende dich da eher an die ABDSB. Ich mache das hin und wieder und bekomme auch eine ausführliche Antwort.

Zitat:

(Ich glaube es nicht) 😉

Furchtbar hier, immer diese negative Grundeinstellung gegenüber dem Staat oder allen anderem.

Die Autobahndirektion wäre der falsche Ansprechpartner, da Verkehrszeichen in der StVO zuhause sind. Die ABDSB stellt sie nur auf, ist aber nicht für deren Bedeutung verantwortlich.

Zitat:

@e30lion schrieb am 1. Oktober 2020 um 10:35:55 Uhr:



Zitat:

@birscherl schrieb am 1. Oktober 2020 um 10:24:37 Uhr:


Da liegst du leider falsch. "Sicht" ist nur eine erläuternde Angabe, das 80er-Zeichen gilt immer.
Das ist beim Zusatzzeichen "Schneeflocke" ebenfalls der Fall, auch hier gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung immer. Beim Zeichen "Nässe" dagegen gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung nur, wenn es auch wirklich nass ist.

Hier gilt was anderes:
klick mich

Das Sicht steht nicht als Info sondern als eigenen Warnzeichen (Dreieck mit Ausrufenzeichen) und darunter steht Sicht, nicht unter dem Tempolimit. Also ist es kein Zusatzzeichen wie die Schneeflocke oder Regen sondern ein eigenen Warnschild das zusammen mit dem Tempolimit angezeigt wird.

MfG
Mike

Mir ist bei diesem Beitrag nicht klar, was du mit "hier gilt was anderes" meinst. Klar gilt bei dem Link was anderes, ist ja auch ein anderer Sachverhalt.

Wenn es dir um das Gefahrenzeichen "Ausrufezeichen im Dreieck" geht: Wann ist deiner Meinung nach bei deiner Eingangsfrage die Gefahrenstelle vorbei? In dem Moment, wo du die Schilderbrücke über dir hast? "Sicht" ist doch nicht absehbar, wann sie denn angefangen hat oder gar vorbei ist.

Beispiel: Auf der A8 bei Odelzhausen fährt man lange zwischen Hügeln und Wäldern. Plötzlich befindet man sich auf einer Kuppe außerhalb des Waldes. Morgens blickst du da direkt in die Sonne, du siehst in dem Moment absoult nichts, obwohl nichts auf die Gefahr hindeutet, also trotz "klarer Sicht" kilometerweit. Weil dort die Beschränkungen konsequent ignoriert werden gibts da auch sehr regelmäßig heftige Blechschäden, wegen "Sicht". Konsequenz: Es gibt oder wird dort in Zukunft eine dauerhafte Beschränkung mit Blitzer sein. Danke an die Ignoranten!

Zitat:

@birscherl schrieb am 1. Oktober 2020 um 13:12:05 Uhr:


Die Autobahndirektion wäre der falsche Ansprechpartner, da Verkehrszeichen in der StVO zuhause sind. Die ABDSB stellt sie nur auf, ist aber nicht für deren Bedeutung verantwortlich.

Ok, ich hab die Aussage missverstanden. Für mich klang das nach "Warum steht das Schild an dieser Stelle". Aber auch die Erläuterung des Schilds wirst du von der ABDSB erhalten, denn sie muss ja die Begründung für die Anordnung liefern.

Ja, einen Versuch wär’s wert.

Zitat:

@xis schrieb am 1. Oktober 2020 um 12:53:14 Uhr:


Das Pferd sollte doch nur soweit gültig sein, wir das Rind oder das Schwein. Pferdekoppeln/Ställe sind ja nicht unendlich groß.

Es ist echt nicht nachvollziehbar, wann was gilt.

Es war eine Strasse auf der Reiter unterwegs sind, und da gelten die 30 solange bis sie aufgehoben werden.

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 1. Oktober 2020 um 13:13:52 Uhr:


Wenn es dir um das Gefahrenzeichen "Ausrufezeichen im Dreieck" geht: Wann ist deiner Meinung nach bei deiner Eingangsfrage die Gefahrenstelle vorbei? In dem Moment, wo du die Schilderbrücke über dir hast? "Sicht" ist doch nicht absehbar, wann sie denn angefangen hat oder gar vorbei ist.

Ganz simpel.
Ein Tempolimit in Verbindung mit einem Warnzeichen ist nur so lange gültig bis die Gefahrenstelle vorbei ist.
z.B. Tempo 80 mit dem Warnzeichen Baustelle.
Würde bedeuten das 80 für den Bereich Baustelle gelten und danach ohne neues Tempolimit wieder aufgehoben ist. (Nur das Tempo 80).

das gleiche Gilt bei Tempo 80 mit dem Warnzeichen für eine Kurve. Nach der Kurve ist auch das Tempolimit 80 wieder aufgehoben ohne neue Beschilderung.

Aber bei SICHT war war meine Frage wenn die Sicht wieder gut ist würde das Tempolimit das aufgehoben?
Oder noch besser in diesem Artikel. Hier wird 100 mit dem Warnzeichen und Nebel angezeigt. Nun waren nur die Sensoren kaputt und es gab keinen Nebel und damit auch keiner Gefahrenstelle. Warum zählt hier das Tempolimit trotzdem und bei einer Baustelle nur bis zum Ende der Baustelle obwohl beide Tempolimits in Verbindung mit einem Warnzeichen angezeigt werden.

MfG
Mike

Jupp, Fahrer mit Abstandsregeltempomat müssen das Schild nicht befolgen. Die können bei dickstem Nebel da auch volle Klamotte durch rauschen. 😁

Zitat:

@e30lion schrieb am 1. Oktober 2020 um 14:19:07 Uhr:


Ganz simpel. Ein Tempolimit in Verbindung mit einem Warnzeichen ist nur so lange gültig bis die Gefahrenstelle vorbei ist.

Bei der Gefahr "Sicht" weißt du nicht, wann die Gefahr vorbei ist. Nebel kann auch bundesweit auftreten, die Gefahrenstelle wäre dann knapp 1.000 km lang.

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