ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Tempolimit im Kreisel

Tempolimit im Kreisel

Themenstarteram 3. Juni 2011 um 10:50

Frage vorab: Gibt es im Kreisel ein Tempolimit?

Ich habe eben den freien Brückentag genutzt und war mal wieder in der Stadt zum einkaufen. Vor einem Industriegebiet ein Kreisel, wo sich die Industriestr. und die Bundesstr. treffen. Die B ist nicht begrenzt, also ganz normal 100Km/h, auch von der Industriestr. her keine Beschränkung... ca. 1Km vorher ein Ortsschild (Ortsende) und dann bis zum Kreisel nichts mehr.

Naja, auf jeden Fall ein silber/ blauer Partybus hinter mir, ich wie immer mit 70 durch den Kreisel... Ich bin ja erst mal nur gerade durch, also nicht gleich Richtung Baumarkt, der Kreisel ist so breit gebaut, da passen 3 Fahrzeuge nebeneinander und auch übersichtlich, an keiner Einfahrt war ein Fahrzeug. Wenn man auf der B bleibt, ist es ein kleiner Schlenker und man ist durch, also auch keine Harakiri Aktion.

Ich erst mal in die Innenstadt, wollte dort noch was erledigen und musste öfter auf Abbiegestreifen... vorher immer den Blinker angetippt (der blinkt dann automatisch 3x), wenn ich bei roter Ampel warten musste, war er aus und vorne beim eigentlichen Abbiegevorgang habe ich ihn nochmal angetippt (mache ich eigentlich immer so).

Nach ein paar Kreuzungen habe ich vor der Bank angehalten, die Rennleiter auch. Der eine kam zu mir und hat gesagt, ich wäre zu schnell im Kreisel gewesen und würde beim abbiegen nicht ordnungsgemäß blinken... Diskussion hin und her, ich wollte mit ihm zu dem Kreisel fahren und das Schild sehen, welches die Geschwindigkeit begrenzt, da meint er zu mir: "Da braucht es kein Schild, im Kreisel gilt generell Tempo 20!" (angeblich auch bei Verkehrsinseln) :confused::confused:

Wegen dem blinken hat er mir gesagt, ich müsse vor dem abbiegen den Hebel runter drücken, so dass der Blinker angeht und auch an bleibt... der dürfe erst wieder ausgehen, wenn ich den Abbiegevorgang beendet habe :confused: Ich sehe in meiner Version kein Problem, wenn ich die Fahrspur wechsele, blinke ich ja 3x, wenn ich auf der Abbiegespur stehe, ist blinken mMn sinnfrei... beim eigentlichen Abbiegevorgang nachher blinke ich ja nochmal :rolleyes:

Die ganze Sache werde ich meiner Anwältin übergeben, bekomme aber alles erst per Post zugeschickt :rolleyes: Mich interessiert es trotzdem schon mal, ob es ein generelles Tempolimit im Kreiverkehr gibt... Google ist da leider nicht sehr informativ. Normalerweise ist es ja so, selbst wenn VOR dem Kreisel ein Schild steht, wird die Beschränkung mit Einfahrt in den Kreisel wieder aufgehoben :confused: Mir sieht die ganze Sache eher nach Sommerloch bei der Rennleitung aus...?!? :confused::rolleyes:

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter

Wenn ich den Kauderwelsch aus dem Internet jetzt richtig interpretiere, dann muss ich den Blinker (Fahrtrichtungsanzeiger) beim Spurwechsel und beim abbiegen rechtzeitig setzen.

Habe ich ja so gesehen gemacht... Blinker setzen -> Fahrstreifen wechseln (auf Abbiegespur)... dort fahre (bzw. stehe) ich ja erst mal mind. 500m vor der Ampel rum... dann blinken -> abbiegen.

Ich weiß, klingt zu einfach für Deutschland... nen genauen Paragraphen habe ich bis jetzt immer noch nicht gefunden, laut einem Link gibt es zum blinken nix explizites, wird alles beim abbiegen, Spurwechel etc. mit behandelt. Heute Abend noch mal die StVO durchforsten :rolleyes:

es muss ja eine wahnsinnige Energie (oder Überwindung :confused: ) kosten, den Blinkerhebel einfach ganz oldschoolmäßig einrasten zu lassen und nach dem Abbiegen dem Mitnehmer des Lenkrades die Abschaltung des Dingen zu überlassen :rolleyes:

Wie lernt man das eigentlich heute in der Fahrschule? Wo ich abbiege, geht keinen was an oder wie? :(

Eigentlich ein Thema für den "was mich im Straßenverkehr aufregt"-Thread...

Dass man darüber hinaus nicht mit 70 durch einen Kreisverkehr jagt, sollte einem der gesunde Menschenverstand sagen; nicht irgendein Schild...

170 weitere Antworten
Ähnliche Themen
170 Antworten

Ich bin der Auffassung, das der Kreisverkehr eine eigene Strecke ist.

Aber weichen wir mal davon ab: Eine Strecke ist die Verbindung von A nach B. Wenn jemand von C kommt und in die Strecke einbiegt, verlässt er seine Strecke. Auch spätestens an der ersten Einmündung würde dann man seine Strecke verlassen und es würden die Regeln der einbiegenden Strecke gelten. Macht aber keinen Sinn....

Zitat:

Original geschrieben von gershX

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

...

Es könnte auch sein, eine andere Straße die in den Kreisel führt hat kein 30 sondern 50. Für die gilt dann 50 im Kreisel und für die anderen 30?

:confused:

es könnte auch sein, dass 2 strecken mit tempo 30, eine spielstraße und eine 4 spurige autobahn in einen kreisel führen.

macht zwar keinen sinn, könnte aber sein

Hallo,

wir müssen hier ja nicht über Dinge diskutieren, die es erstens nicht gibt und zweitens keinen Sinn machen würden. Für eine Spielstraße gilt für Kraftfahrzeuge übrigens gar keine Geschwindigkeitsbegrenzung, da sie auf Spielstraßen überhaupt nicht fahren dürfen!

 

Grüße,

diezge

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Ja, was ab Verlassen ist, das ist klar. Auch durch das OLG München bestätigt siehe Link vorige Seite.

(das war es damals offenbar noch nicht - naja das Urteil ist auch neuer)

 

Aber was ist mit 30 und 50 die im Kreisverkehr zusammenlaufen?

Gilt für den einen 30, für den anderen 50 im Kreisel?

Oder 50 für beide falls man sagt der Kreisel selbst ist bereits eine neue Strecke.

Hallo,

ein bischen dürfen die Schilderaufsteller ja auch auf den gesunden Menschenverstand vertrauen. Und wenn für mich 50 km/h gelten und jemand mit 30 km/h vor mir fährt, dann muss ich halt gezwungenermaßen auch 30 fahren. Auch muss niemand davon ausgehen, dass jemand auf die Idee kommt, außerorts mit 100 km/h durch einen Kreisel zu fahren. Schließlich ist außerorts auch nicht jede scharfe Kurve in der Geschwindigkeit beschränkt.

 

Grüße,

diezge

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Ich bin der Auffassung, das der Kreisverkehr eine eigene Strecke ist.

Aber weichen wir mal davon ab: Eine Strecke ist die Verbindung von A nach B. Wenn jemand von C kommt und in die Strecke einbiegt, verlässt er seine Strecke. Auch spätestens an der ersten Einmündung würde dann man seine Strecke verlassen und es würden die Regeln der einbiegenden Strecke gelten. Macht aber keinen Sinn....

Das ist ja die Frage. Da man beim Einfahren nicht blinkt, ist es ein Abbiegen?

Wenn man davon ausgeht man würde abbiegen, dann nimmt man natürlich die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht mit.

Dann gelten die allgemeinen Regeln (außer wir befinden uns in einer Zone) von 50 innerorts und 100 außerorts. Möglich wären extra Schilder im Kreisverkehr. (Lustig wird die Frage ob dann ein einzelnes für den gesamten Kreisverkehr ausreichen würde bei Ortskenntnis des Fahrers wäre es wohl vorwerfbar, da Streckenverbot)

@diezge:

Manche wissen nicht worüber sie genau schreiben. Gesetztestexte lesen, kennen verstehen usw... :rolleyes: ;)

Wir anderen wissen, daß damit ein verkehrsberuhigter Bereich gemeint sein wird.

Aber immerhin hast du darauf hingewiesen und nicht ich. :D

 

Und natürlich gelten wie überall die "weichen Faktoren".

Nur gibt es durchaus Kreisel in denen man schnell fahren kann.

Einige hier schreiben auch über beschleunigen im Kreisel usw...

Daher ist es wohl Realität, daß manchmal schnell gefahren ist.

Ich trau mich ja fast nicht auszuführen, daß meiner Meinung nach wohl wirklich 100 im Kreisel außerorts gelten, wer weiß was manche daraus machen.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Das ist ja die Frage. Da man beim Einfahren nicht blinkt, ist es ein Abbiegen?

Ich sag mal ja. Man fährt üblicherweise nach VZ 205 in eine andere Fahrbahn ein.

Ansonsten stell Dir mal einen handelsüblichen Kreisel vor. Von links und rechts kommen limitierte Straßen an, von oben und unten unlimitierte. Was gilt auf welchem der vier Teile auf der Fahrbahn im Kreisel? :confused:

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx

 

Halte ich für ziemlich unwahrscheinlich. Wozu sollte man einen Kreisel dahinbauen? Eine Tempo 50-Straße ist doch ohnehin immer vorfahrtberechtigt gegenüber einer 30er-Zone?

Sollte das dennoch mal der Fall sein, stehen sicherlich am Kreiselausgang entsprechende Schilder...

Auch wenn es außerorts ist: Die Schilder stehen nicht immer da: Klick .

Das muss nach Rechnungen gehen, wieviel Fliegkraft hält ein Auto noch in der Spur und welche Geschwindigkeit benötigt es dazu.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

 

 

 

Aber was ist mit 30 und 50 die im Kreisverkehr zusammenlaufen?

 

Gilt für den einen 30, für den anderen 50 im Kreisel?

Oder 50 für beide falls man sagt der Kreisel selbst ist bereits eine neue Strecke.

Ein Kreisel ist für mein Verständnis gleichbedeutend einer Kreuzung und

hebt somit vormals auf Strecke verordnete Tempolimits auf.

Befindet der sich innerstädtisch gilt also 50.

Außerhalb,falls nicht anders beschildert eben 100.

Ist aber eh egal,welcher Kreisel in D läßt schon mehr als 30 zu,physikalisch

betrachtet ?

 

Genug.

Was verträgt der wohl?

echte 70 oder mehr...?

http://maps.google.de/maps?...

 

Nach dem Kreisel wars auch klar - das ist auf jeden Fall ein Abbiegen und eine neue Strecke. Ging nur noch um den Innenkreisel. ;)

Da gelten wohl - wenn nichts anderes ausgeschildert - die allgemeinen Regeln.

Ebenso ist es. 

Was aber nicht unbedingt so 100 % eindeutig ist...

Sieht man doch am Diskussionsverlauf.

Die Frage mit dem Abbiegen aus dem Kreisel ist immer heikel - denn wer weiß schon, daß er beim Ausfahren auf Fußgänger achten/anhalten muß - beim Einfahren nicht?

 

In dem verlinkten Kreisel gehts doch mit mehr als 30? ;)

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Was aber nicht unbedingt so 100 % eindeutig ist...

Sieht man doch am Diskussionsverlauf.

 

Die Frage mit dem Abbiegen aus dem Kreisel ist immer heikel - denn wer weiß schon, daß er beim Ausfahren auf Fußgänger achten/anhalten muß - beim Einfahren nicht?

 

 

 

In dem verlinkten Kreisel gehts doch mit mehr als 30? ;)

Mag sein das da 50 gehen,Wurscht !

Hab halt versucht den Fred gütlich zur Ruhe kommen zu lassen !

Weil,der von dir angesprochene Diskussionsverlauf ist eigendlich

dem Thema nicht sonderlich dienlich.

Sorry,das mit dem Abbiegen/Ausfahren/Fußgänger hab ich nicht

verstanden im Zusammenhang mit einem Kreisverkehr,aber ich hab

nur ein Zonenabi..

Das Abbiegen aus dem Kreisverkehr ist ein Abbiegen, also gelten die Regeln fürs Abbiegen für Fußgänger.

Dann beim Einfahren queren die Fußgänger deine Fahrbahn.

na schön. Nachdem nun festgestellt wurde, das es auch Kreisel gibt, in denen man mehr als 30 könnte - in welchem Kreisel steht denn n Starenkasten?

Müßte ich mal in Ulm oder Neu-Ulm schauen, ich glaube da steht sowas. :D

dann lass dich nicht blitzen wenn du da durchfliegst

Deine Antwort
Ähnliche Themen