Tempolimit für Kleintransporter ?
Hallo zusammen,
aus gegebenem Anlass (heute morgen hat mich ein 160Km/h-Sprinter-416CDI beinahe in die ewigen Autogründe befördert) möchte ich mal Eure Meinung zu dem Thema hören. Welche Lösung würdet Ihr bevorzugen? Habt Ihr andere Ideen?
ciao
112 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von querys
@ytna: Du glaubst doch jetzt wohl nicht im Ernst, dass in der freien Markwirtschaft die Lieferwagen nicht überladen werden?
Nein, natürlich glaube ich das nicht.
Aber es macht ja wohl keinen Sinn, wegen der Möglichkeit des Überladens ein generelles Tempolimit zu fordern.
Es sind einfach zwei verschiedene Themen, generelles Tempolimit für Kleintransporter bzw. Überladen von Fahrzeugen (jedes Fahrzeug, egal ob PKW, Kleintransporter oder 40Tonner gerät nicht zuletzt von der Bremse her an seine Grenzen, wenn es überladen wird).
Genau, ich denke auch, wenn das so losgeht dann sinds bald alle Vans, dann Kleinvans, dann Limousinen, dann...
Sprich: Einmal angefangen, ham wir bald alle Tempo 100 auf den Autobahnen.
Zitat:
Original geschrieben von ytna
Wieso vergleichst du das jetzt mit einem solchen Sprinter, der aber nochmal 3to mehr wiegen soll - mit dem fährt doch keiner mehr 140km/h!?
Ich vergleiche das so, weil ich es heute morgen erlebt habe. Da hat mich ein 416CDI bei Tempo 165 fast in den Vordermann reingerammt.
Natürlich dürfte der nur 80 fahren, tatsächlich waren es aber über 160...
ciao
Das ist natürlich absolut unerfreulich. Dennoch denke ich, dass man die Themen Geschwindigkeitsüberschreitung (in diesem Fall dann wohl sogar absolut massiv) und Geschwindigkeitsbeschränkungen für andere getrennt diskutieren sollte.
Dass es irgendwo immer Grenzen gibt und geben muss liegt in der Natur der Sache.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Caravan16V
Ich vergleiche das so, weil ich es heute morgen erlebt habe. Da hat mich ein 416CDI bei Tempo 165 fast in den Vordermann reingerammt.
Ok, ich verstehe, dass dir das ziemlich an die Nieren gegangen ist. (Das ginge mir nicht anders.)
Trotzdem solltest du versuchen zu trennen: War es wirklich ein bauartbedingtes Problem dieser Fahrzeugkategorie?
Oder war es schlichtweg nur die Rücksichtslosigkeit des Fahrers? (Die er genausogut mit einem Pkw hätte "ausleben" können.)
Zitat:
Natürlich dürfte der nur 80 fahren, tatsächlich waren es aber über 160...
Nun, da sind wir doch schon beim Punkt: Dieser Wagen unterlag bereits einem Tempolimit, kümmerte sich darum jedoch einen Dreck.
Somit kann es in der Diskussion wohl nur noch um einen Geschwindigkeitsbegrenzer gehen --- doch diese Problematik ist ja (durch die Lkws) bekannt.
Ich bleibe dabei: Das Problem sind einige rücksichtslose Fahrer --- nicht die Fahrzeuge (und deren Geschwindigkeit) an sich!
Neue Fahrzeuge müssen mittlerweile ab 3,5t einen Begrenzer haben. Nicht ohne Grund. Wenn sich die Fahrer nicht beherrschen können ist das leider die einzige Möglichkeit.
Bei den LKW´s hat es schliesslich auch funktioniert, nur leider ist der Begrenzer noch nicht eu-weit vorgeschrieben.
Helfen würden desweiteren sicher härtere gesetzl. Mindestanforderungen an Bremsen usw.. Gegen Überladung oder mangelnde Ladungssicherung und ähnliche Misstände helfen leider nur härtere Kontrollen.
Fahrtenschreiberzwang wär im Transportbereich auch dringend nötig, das wird in der Klasse noch eiskalt ausgenutzt. 12h und mehr täglich sind da keine Ausnahme mehr.
Gruß Meik
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Fahrtenschreiberzwang wär im Transportbereich auch dringend nötig, das wird in der Klasse noch eiskalt ausgenutzt. 12h und mehr täglich sind da keine Ausnahme mehr.
Ja.
Die Fahrtenschreiber dienen ja nicht nur der Verkehrsüberwachung, sondern auch dem Arbeitnehmerschutz.
Zitat:
Original geschrieben von cpp
Was ist das Problem?
Es gibt relativ viele Fälle in denen unerfahrene Fahrer unter Zeitdruck auf der Autobahn mit ihrem Transporter < 3,5 Tonnen mit nicht angepasster Geschwindigkeit und fehlender Fahrdisziplin unterwegs sind.
Man hat eine relativ schwer abgrenzbare Fahrzeuggruppe bei der es vermehrt zu Gefährdungen auf der Autobahn kommt.Ich habe so meine Zweifel ob man Chancen hat mit einer gesetzlichen Regelung dem entgegenzuwirken. Die Ausweichmöglichkeiten sind einfach zu groß.
Darf man nicht mehr mit dem klassischen Transporter schnell fahren dann nimmt man eben die Transporterausführung eines Fahrzeuges das auch als Van für den Privatkunden angeboten wird.Eine gesetzliche Definition eines "Kleintransporters" gibt es nicht.
Eben, genau hier kann man ja ansetzen, in dem man den Einsatzzweck des Fahrzeuges definiert, nicht die klasse 😉
Ergo:
Ein Transporter ist ein Fahrzeug, das von einer Firma zum Transport von Waren eingesetzt wird und schwupps hat man alle Kategorien abgedeckt 😉
Man sollte aber auch vorschreiben, wie eine NEUANSCHAFFUNG aususehen hat, sprich den Fahrzeugherstellern die Bremsen vorschreiben, samt ESP und ABS, wie man es bei LKWs AFAIK mal tat (ABS ist da seit den frühen 90ern vorgeschrieben, soweit ich weiß)...
Dazu Abstandsregelanlagen und seis auch nur die Teile, die ein Geräusch von sich geben, wenn man zu nah ist...
Naja, ev. sollten wir erstmal mit der Pflicht von Fahrtenschreibern samt diversen anderen technischen Dingen anfangen, natürlich nur für die Logistiker...
Bei einem Elektriker machts eher weniger Sinn, da der im Optimalfalll nur von Firma zu Arbeitsplatz fährt...
Andersrum könnte man dem Geschwindigkeitlimit entgehen, in dem man vorschreibt, die Fahrzeuge (am besten alles über ~2,5t) bei 130 abzuriegeln...
Zitat:
Original geschrieben von ubc
Trotzdem solltest du versuchen zu trennen: War es wirklich ein bauartbedingtes Problem dieser Fahrzeugkategorie?
Oder war es schlichtweg nur die Rücksichtslosigkeit des Fahrers?
Es war definitiv ein bauartbedingtes Problem, nämlich unterdimensionierte Bremsen. Vor mir scherte ein LKW aus und ich musste scharf abbremsen. Der Sprinter konnte die Verzögerung aber nicht mitmachen und kam näher und näher und...
Der Fahrer des Sprinter verzog alle Gesichtsmuskeln, der Sprinter war wohl vollgeladen.
ciao
Zitat:
Original geschrieben von Caravan16V
Es war definitiv ein bauartbedingtes Problem, nämlich unterdimensionierte Bremsen.
Was erwartest du von einem Fahrzeug das für 80 km/h max gebaut wurde (weil es so schnell fahren darf) und vom Fahrer mit 160 km/h gefahren wird? Das Problem sitzt leider am Steuer....
Ist ein Limiter auf effektiv 90 km/h für Neufahrzeuge >3,5 Tonnen nicht schon gesetzlich vorgeschrieben?
Die gesetzlichen Anforderungen an die Mindestbremsverzögerung ( => EG Richtline für Betriebsbremsanlagen) sind leider relativ harmlos. Hier könnte man wirksam ansetzen.
Zitat:
Original geschrieben von Stefan Payne
Andersrum könnte man dem Geschwindigkeitlimit entgehen, in dem man vorschreibt, die Fahrzeuge (am besten alles über ~2,5t) bei 130 abzuriegeln...
Fast alle SUV und Geländewagen würden auch darunter fallen, ebenso so manche Luxuslimousinen.
Oftmals ist es besser kein Gesetz zu beschließen als eines das genau das nicht erreicht was es erreichen soll und in Folge dann so oft geflickt wird dass nur ein wirrer umfangreicher Paragraphendschungel überbleibt.
Wie sehen die konkreten Lösungsvorschläge aus?
Tempolimit .. ja, aber mit Einhaltezwang (Abriegelung) Fahrtenschreiber zur Kontrolle.
Zusätzlich für alle Neufahrzeuge (Bremsen, Fahrwerk verbessern, nur ausreichend dimensionierte Reifen verwenden, ESP Serie)
Und nicht zu vernachlässigen ... eine vernünftige Einweisung/Ausbildung der Fahrer.
Zeitdruck von den Fahrern nehmen
Kontrollen
.... und woran wird das ganze scheitern ... am Geld
Gruß
Q
Ich hätte da einen ganz anderen Vorschlag anzubieten.
Bei zweispurigen BAB dürfen die kleinen Transporter nur ganz rechts fahren.
Auf 3-spurigen BAB durfen Sie nur die rechte und mittlere Spur benutzen.
Weil die Transporterfahrer (fast) immer nur drängeln wurden Sie durch die Mittelspurschleicher abgebremst. Da wie gesagt die Sprinter immer drängeln würden die die Mittelspurschleicher immer (öfter) auf die rechte Spur "abdrängen".
Im ganzen würden die Durchschnittsgeschwindigkeit erhöht und durch den ständigen "Drängeleffekt" würdens dann auch irgendwann die Schleicher in der Mitte begreifen wo ihr Platz ist.
Bei Nichteinhaltung der Spurpflicht für Sprinter wird sofort ein Fahrverbot für einen Monat durchgesetzt (keine Ausnahme oder Umwandlung in Geldstrafe möglich). Wurde der Fahrer schon einmal erwischt erhöht sich das Fahrverbotszeit überproportional.
Alles andere bringt nix.
Laut Bestimmung dürfen LKW nur 80Km/h Höchstgeschwindigkeit! fahren. Ich frage mich dann nur immer wieder, wieso der höllandische (oder sonstige Herkunftsländer) LKW versucht bei mir die Ventile einzustellen, obwohl ich 100Km/h fahre. In meinen Augen bringst das nicht.
Der Krieg geht weiter....., jeden Tag auf der BAB.
Gruß
MC-Motors
Zitat:
Original geschrieben von mc-motors
Ich hätte da einen ganz anderen Vorschlag anzubieten.
Bei zweispurigen BAB dürfen die kleinen Transporter nur ganz rechts fahren.
Auf 3-spurigen BAB durfen Sie nur die rechte und mittlere Spur benutzen.
Wo fängt ein Kleintransporter an und wo hört ein Großraumvan / Hochdachkombi auf?
Die Grenze ist hier nicht so klar wie die 3,5 Tonnen Grenze ab der andere Tempolimits greifen.
Weit aus wirksamer wäre es wenn man verstärkt auf Kontrollen setzt. Schärfere Regelungen bringen ohne Kontrollen nichts. Wenn die Fahrer ungestraft drängeln können dann ist es eine Illusion zu glauben dass ein ausgesprochenes Tempolimit / Benutzungsverbot von Fahrstreifen greifen würde.
Für mich ist ein Kleintransporter ein Fahrzeug ab der größe eines MB Vito/Fiat Doblo entspricht.
Sobald darin erkennbar ist, dass es sich nicht um ein privates Fahrzeug handelt und als PKW genutzt wird, sollte das Tempolimit greifen.
Soetwas ließe sich von vornherin bei z.B. der Anmeldung kontrollieren. Bsp. auf eine Firma --> automatisch Nutzfahrzeug, es sei den entsprechender Nachweis (z.B. Flottenfahrzeug, Taxi).
Sobald ein Auto auf der Straße auffällig wird --> sofort Einstufung als Nutzfahrzeug. Durch entsprechenden Nachweis wieder aufzuheben (z.B. Umzug, Möbeltransport von Ikea nach Hause etc.).
Folgender Link könnte noch von Interesse sein:
Definition von Kleintransporter (Wikipedia)
Hi,
bei den Transportern hat man die heute die Möglichkeit eine Zulassung als LKW oder eine PKW Zulassung zu bekommen. Wenn man die PKW Zulassung untersagt hat man ein Problem gelöst. Wenn man dann die Höchstgeschwindigkeit für LKW´s auf 100 erhöht ein weiteres. Und das letzte hat man mit einem sofortigen Fahrverbot für LKW bei einer Geschwindigkeitsübertretung z.B. ab 110 gelöst.
cu
pp