- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- Telekommast auf Auto gefallen, wer haftet?
Telekommast auf Auto gefallen, wer haftet?
Hallo Forengemeinde!
Gestern fiel auf einem Campingplatz ein morsch gewordener Telefonmast und beschädigte den PKW eines Bekannten.
NUN STELLT SICH DIE FRAGE WER HAFTET.
- die Telekom?
- der Campingplatzbetreiber?
- die Teilkasko
ich bitte um Eure Einschätzung.
Gruß
konsulistic
Bekomme im Moment leider kein Bild hochgeladen
Beste Antwort im Thema
Inzwischen ist lange Zeit vergangen, daher möchte ich an dieser Stelle mal, wie versprochen, ein Update geben.
Es war laut Gutachten tatsächlich ein wirtschaftlicher Totalschaden, wie ein User hier schon richtig vermutet hatte.
Die Telekom hatte seinerzeit noch per Mail die Anschrift für die Forderung mitgeteilt.
Seither ignoriert die Telekom den Schaden und reagiert einfach nicht mehr, weder schriftlich noch per Mail.
Inzwischen wurde der Fall vom Geschädigten an einen Anwalt übergeben.
Auf anwaltliche Post mit Fristsetzung hat die Telekom bislang ebenfalls nicht reagiert.
Daher wird der Anwalt nun wohl das Mahn-/Vollstreckungsverfahren einleiten.
Ich werde weiter berichten, wenn es Neuigkeiten gibt.
Gruß
konsulistic
Ähnliche Themen
23 Antworten
Lieber Herbert, hatte doch auf die Einschränkungen hingewiesen.
"Ich rate immer zu dem Weg des geringsten Widerstandes.
Wenn Sturm (ab Windstärke 8) vorlag, melde den Schaden der Teilkasko. Weitere Forderungen, wie z.B. Ausfall, Selbstbeteiligung usw. kannst Du beim Eigentümer des Telefonmastes geltend machen."
Ansonsten bin ich hier raus.
Ich danke Euch zunächst mal für Eure Meinungen.
Ich bin derzeit nicht vor Ort, werde aber über den weiteren Fortgang hier berichten.
Anbei noch 2 Bilder
Das kann u. U. schon ein wirtschaftlicher Totalschaden sein.
Daher unbedingt versuchen, das als Haftpflichtschaden durchzusetzen.
Zitat:
@konsulistic schrieb am 22. Dezember 2014 um 22:50:34 Uhr:
Ich danke Euch zunächst mal für Eure Meinungen.
Ich bin derzeit nicht vor Ort, werde aber über den weiteren Fortgang hier berichten.
Anbei noch 2 Bilder
Der Hund auf dem zweiten Bild war dran schuld...
Wahrscheinlich ist der Mast der jahrelange Pipistammplatz von dem Hund und jetzt wurde er halt dadurch morsch und ist umgefallen. Müsste also die Tierhalterhaftpflicht bezahlen :):D:D
Inzwischen ist lange Zeit vergangen, daher möchte ich an dieser Stelle mal, wie versprochen, ein Update geben.
Es war laut Gutachten tatsächlich ein wirtschaftlicher Totalschaden, wie ein User hier schon richtig vermutet hatte.
Die Telekom hatte seinerzeit noch per Mail die Anschrift für die Forderung mitgeteilt.
Seither ignoriert die Telekom den Schaden und reagiert einfach nicht mehr, weder schriftlich noch per Mail.
Inzwischen wurde der Fall vom Geschädigten an einen Anwalt übergeben.
Auf anwaltliche Post mit Fristsetzung hat die Telekom bislang ebenfalls nicht reagiert.
Daher wird der Anwalt nun wohl das Mahn-/Vollstreckungsverfahren einleiten.
Ich werde weiter berichten, wenn es Neuigkeiten gibt.
Gruß
konsulistic
Danke für den Zwischenbericht.
Danke und halte uns bitte weiter auf dem Laufenden.
Ich glaube auch nicht - das sich die Telekom - im Außenverhältnis (als ggü Dritten) sich aus der Eigentümerhaftung befreien kann. Vielleicht nimmt die Telekom beim Campingbetreiber regressiert. Das kan dem Geschädigten egal sein.
Ansonsten noch zum Regress: Schadenregulierungskosten sind von Schadenaufwendungen abzugrenzen und belasten den Vertrag nicht.
gruß