teilkasko versichert raeder die NICHT am auto sind?
Hi,
es ist so, dass meine winterraeder verbrannt sind als sie eingelagert waren.
Der haendler sagt jetzt ich moechte das ueber die teilkasko abwickeln, die sagt ich soll lieber die betriebshaftpflicht des haendlers nehmen.
Was sagt ihr?
3L
Beste Antwort im Thema
Moin,
hier geht es ja mal wieder durcheinander 😉
1.) die Inhaltsversicherung des Händlers haftet grundsätzlich auch für fremdes Eigentum, soweit es seiner Art nach zu den versicherten Sachen gehört. Dies ist hier schonmal erfüllt, da Räder grundsätzlich zu einer Werkstatt gehören.
2.) Zumeist ist in den Bedingungen der Inhaltsversicherung aber geregelt, dass fremdes Eigentum nur dann versichert gilt, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes mit dem Dritten vereinbart wurde.
3.) Oftmals wird in den Bedingungen der Inhaltsversicherung auch geregelt, dass nur dann für fremdes Eigentum geleistet wird, wenn es keinen anderweitigen Versicherungsschutz gibt (Subsidarität)
4.) die Teilkaskobedingungen sehen oftmals eine Deckung für einen weiteren gelagerten Radsatz vor (steht in den AKB) und ein Feuerschaden ist IMMER ein Teilkaskoschaden also ohne Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt
5.) es gibt einen Regulierungsgrundsatz: -> fremd VOR aussen - d.h. eine fremde Versicherung reguliert den Schaden eher als der eigene Aussenversicherungsschutz
6.) in Hausratbedingungen kann Aussenversicherungsschutz auf drei oder sechs Monate beschränkt sein, wobei Voraussetzung ist, dass die Räder dann auch mal zum Hausrat gehörten und somit auch mal im Haus oder der mitversicherten Garage unmontiert gelagert worden sein mussten, was bei den regelmässigen Wechselintervallen von Sommer- und Winterreifen wohl eher nicht der Fall ist, wenn man sie beim Händler einlagert.
Für den konkreten Fall heisst es:
- Versicherungsbedingungen der Teilkaskodeckung studieren, ob ein weiterer gelagerter Radsatz mitversichert gilt -> falls ja, dann zahlt die Teilkaskoversicherung
- sollte die Teilkaskoversicherung keinen weiteren Radsatz abdecken, dann besteht meiner Meinung nach kein anderweitiger Versicherungsschutz (Hausrat scheidet wohl wegen der dauerhaften Abwesenheit der Räder vom Haushalt aus) und die ggfs. vorhandene Inhaltsversicherung bzw. Handel-/Handwerkversicherung der Werkstatt müsste den Zeitwertschaden erstatten.
Woher weiss der RolandHB1 das?
Ich arbeite als Schadenregulierer für einen Sachversicherer und beschäftige mich beruflich mit genau diesen Fragen 😉
Beste Grüße
36 Antworten
Wenn die AKB´s in der von xAKBx vorgelegten Fassung für alle Versicherer verbindlich wären, dann wäre aber der Weg über die TK wirklich der einfachste und sicherste Weg.
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Moin,für den Fall, dass der Händler eine Feuerinhaltsversicherung abgeschlossen hat, sind die fremden Sachen, die sich zum Schadenzeitpunkt in der Werkstatt lagern, ebenfalls dort versichert.
Bei der Betriebshaftpflicht kommt es darauf an, ob dem Händler eine Fahrlässigkeit nach zu weisen ist, wenn nein, dann wird diese auch nicht für den Schaden aufkommen.U
Feuerversicherung tritt subsidiär ein, wenn Händler schuldrechtlich belangt werden kann.
O.
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Feuerversicherung tritt subsidiär ein, wenn Händler schuldrechtlich belangt werden kann.Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Moin,für den Fall, dass der Händler eine Feuerinhaltsversicherung abgeschlossen hat, sind die fremden Sachen, die sich zum Schadenzeitpunkt in der Werkstatt lagern, ebenfalls dort versichert.
Bei der Betriebshaftpflicht kommt es darauf an, ob dem Händler eine Fahrlässigkeit nach zu weisen ist, wenn nein, dann wird diese auch nicht für den Schaden aufkommen.U
O.
subsidiär?? mal bitte in deutsch umsetzen.
Also wenn der Händler selbst das Feuer gelegt haben sollte, dann natürlich nicht, dann Schadenersatzforderung.
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
subsidiär?? mal bitte in deutsch umsetzen.Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Feuerversicherung tritt subsidiär ein, wenn Händler schuldrechtlich belangt werden kann.
O.
Also wenn der Händler selbst das Feuer gelegt haben sollte, dann natürlich nicht, dann Schadenersatzforderung.
"Subsidiär bedeutet, dass eine Versicherung erst dann wirksam wird, wenn eine anderweitig bestehende Versicherung nicht zu leisten hat.
Im Rahmen einer Haftpflichtversicherung bedeutet das zum Beispiel, dass das Risiko zur selben Zeit bei zwei Versicherern gedeckt sein kann. Der subsidiär haftende Versicherer vergütet dabei nur den Schaden, der durch eine andere Versicherung nicht gedeckt ist."
O.
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Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
"Subsidiär bedeutet, dass eine Versicherung erst dann wirksam wird, wenn eine anderweitig bestehende Versicherung nicht zu leisten hat.Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
subsidiär?? mal bitte in deutsch umsetzen.
Also wenn der Händler selbst das Feuer gelegt haben sollte, dann natürlich nicht, dann Schadenersatzforderung.
Im Rahmen einer Haftpflichtversicherung bedeutet das zum Beispiel, dass das Risiko zur selben Zeit bei zwei Versicherern gedeckt sein kann. Der subsidiär haftende Versicherer vergütet dabei nur den Schaden, der durch eine andere Versicherung nicht gedeckt ist."O.
ah danke, konnte mit den Wort nichts anfangen, aber ich weiß, dass Eigenversicherung immer vor geht.
Da die Räder nicht am KFZ waren, wird die TK auch nicht dafür aufkommen. TK leistet nur die die Sachen, die fest am oder im KFZ verbaut sind.
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
ah danke, konnte mit den Wort nichts anfangen, aber ich weiß, dass Eigenversicherung immer vor geht.
Da die Räder nicht am KFZ waren, wird die TK auch nicht dafür aufkommen. TK leistet nur die die Sachen, die fest am oder im KFZ verbaut sind.
bis zu den Postings von xAKBx war ich auch der Meinung. Aber das ist doch wohl nicht mehr ganz sooo aktuell...😉
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
bis zu den Postings von xAKBx war ich auch der Meinung. Aber das ist doch wohl nicht mehr ganz sooo aktuell...😉Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
ah danke, konnte mit den Wort nichts anfangen, aber ich weiß, dass Eigenversicherung immer vor geht.
Da die Räder nicht am KFZ waren, wird die TK auch nicht dafür aufkommen. TK leistet nur die die Sachen, die fest am oder im KFZ verbaut sind.
Hallo Delle,
ich kann Dir natürlich nicht sagen, welche AKB von xAKBx genannt wurden, sicher mag es sie geben, aber eben nicht von allen Versicherern.
Da xAKBx meist immer die AKB vom Verband nennt, dürften sie zwar allegemein als dahin gestellt werden, aber nicht unbedingt vom VR des TE so übernommen werden.
Da aber immer die AKB gelten, die ich zu einem Vertrag erhalten habe, gelten nur die AKB.
Jeder VR kocht eben halt sein eigenes Süppchen.
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Hallo Delle,Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
bis zu den Postings von xAKBx war ich auch der Meinung. Aber das ist doch wohl nicht mehr ganz sooo aktuell...😉
ich kann Dir natürlich nicht sagen, welche AKB von xAKBx genannt wurden, sicher mag es sie geben, aber eben nicht von allen Versicherern.
Da xAKBx meist immer die AKB vom Verband nennt, dürften sie zwar allegemein als dahin gestellt werden, aber nicht unbedingt vom VR des TE so übernommen werden.
Da aber immer die AKB gelten, die ich zu einem Vertrag erhalten habe, gelten nur die AKB.Jeder VR kocht eben halt sein eigenes Süppchen.
Aehnlich habe ich es mir gedacht und wie finde ich das raus?
Bei meiner kontakt person habe ich den eindruck die wimmelt mich erstmal grundsaetzlich ab, wenn ich nicht irgendeine passage finde zu sache dann tut die nix. (so ein gefuehl halt)
Ist uebrigens die HUK und ja ich weiss HUK ist nicht gleich HUK.
3L
Du hast mit deinen Versicherungsunterlagen auch bestimmt die aktuelle AKB erhalten. Schau da einfach mal rein.
Da wird das stehen. Lies dir das mal in Ruhe durch
Moin,
hier geht es ja mal wieder durcheinander 😉
1.) die Inhaltsversicherung des Händlers haftet grundsätzlich auch für fremdes Eigentum, soweit es seiner Art nach zu den versicherten Sachen gehört. Dies ist hier schonmal erfüllt, da Räder grundsätzlich zu einer Werkstatt gehören.
2.) Zumeist ist in den Bedingungen der Inhaltsversicherung aber geregelt, dass fremdes Eigentum nur dann versichert gilt, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes mit dem Dritten vereinbart wurde.
3.) Oftmals wird in den Bedingungen der Inhaltsversicherung auch geregelt, dass nur dann für fremdes Eigentum geleistet wird, wenn es keinen anderweitigen Versicherungsschutz gibt (Subsidarität)
4.) die Teilkaskobedingungen sehen oftmals eine Deckung für einen weiteren gelagerten Radsatz vor (steht in den AKB) und ein Feuerschaden ist IMMER ein Teilkaskoschaden also ohne Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt
5.) es gibt einen Regulierungsgrundsatz: -> fremd VOR aussen - d.h. eine fremde Versicherung reguliert den Schaden eher als der eigene Aussenversicherungsschutz
6.) in Hausratbedingungen kann Aussenversicherungsschutz auf drei oder sechs Monate beschränkt sein, wobei Voraussetzung ist, dass die Räder dann auch mal zum Hausrat gehörten und somit auch mal im Haus oder der mitversicherten Garage unmontiert gelagert worden sein mussten, was bei den regelmässigen Wechselintervallen von Sommer- und Winterreifen wohl eher nicht der Fall ist, wenn man sie beim Händler einlagert.
Für den konkreten Fall heisst es:
- Versicherungsbedingungen der Teilkaskodeckung studieren, ob ein weiterer gelagerter Radsatz mitversichert gilt -> falls ja, dann zahlt die Teilkaskoversicherung
- sollte die Teilkaskoversicherung keinen weiteren Radsatz abdecken, dann besteht meiner Meinung nach kein anderweitiger Versicherungsschutz (Hausrat scheidet wohl wegen der dauerhaften Abwesenheit der Räder vom Haushalt aus) und die ggfs. vorhandene Inhaltsversicherung bzw. Handel-/Handwerkversicherung der Werkstatt müsste den Zeitwertschaden erstatten.
Woher weiss der RolandHB1 das?
Ich arbeite als Schadenregulierer für einen Sachversicherer und beschäftige mich beruflich mit genau diesen Fragen 😉
Beste Grüße
Zitat:
Original geschrieben von RolandHB1
Moin,
Woher weiss der RolandHB1 das?
Ich arbeite als Schadenregulierer für einen Sachversicherer und beschäftige mich beruflich mit genau diesen Fragen 😉
Beste Grüße
Das wissen wir doch ...........😁
... ja Du schon - aber doch nicht alle 😉
Beste Grüße
ok, hast natürlich Recht......😉
Klingel**
Delle hat jemanden Recht gegeben.
....😛