teilkasko versichert raeder die NICHT am auto sind?

Hi,
es ist so, dass meine winterraeder verbrannt sind als sie eingelagert waren.

Siehe hier.

Der haendler sagt jetzt ich moechte das ueber die teilkasko abwickeln, die sagt ich soll lieber die betriebshaftpflicht des haendlers nehmen.

Was sagt ihr?

3L

Beste Antwort im Thema

Moin,

hier geht es ja mal wieder durcheinander 😉

1.) die Inhaltsversicherung des Händlers haftet grundsätzlich auch für fremdes Eigentum, soweit es seiner Art nach zu den versicherten Sachen gehört. Dies ist hier schonmal erfüllt, da Räder grundsätzlich zu einer Werkstatt gehören.

2.) Zumeist ist in den Bedingungen der Inhaltsversicherung aber geregelt, dass fremdes Eigentum nur dann versichert gilt, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes mit dem Dritten vereinbart wurde.

3.) Oftmals wird in den Bedingungen der Inhaltsversicherung auch geregelt, dass nur dann für fremdes Eigentum geleistet wird, wenn es keinen anderweitigen Versicherungsschutz gibt (Subsidarität)

4.) die Teilkaskobedingungen sehen oftmals eine Deckung für einen weiteren gelagerten Radsatz vor (steht in den AKB) und ein Feuerschaden ist IMMER ein Teilkaskoschaden also ohne Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt

5.) es gibt einen Regulierungsgrundsatz: -> fremd VOR aussen - d.h. eine fremde Versicherung reguliert den Schaden eher als der eigene Aussenversicherungsschutz

6.) in Hausratbedingungen kann Aussenversicherungsschutz auf drei oder sechs Monate beschränkt sein, wobei Voraussetzung ist, dass die Räder dann auch mal zum Hausrat gehörten und somit auch mal im Haus oder der mitversicherten Garage unmontiert gelagert worden sein mussten, was bei den regelmässigen Wechselintervallen von Sommer- und Winterreifen wohl eher nicht der Fall ist, wenn man sie beim Händler einlagert.

Für den konkreten Fall heisst es:

- Versicherungsbedingungen der Teilkaskodeckung studieren, ob ein weiterer gelagerter Radsatz mitversichert gilt -> falls ja, dann zahlt die Teilkaskoversicherung

- sollte die Teilkaskoversicherung keinen weiteren Radsatz abdecken, dann besteht meiner Meinung nach kein anderweitiger Versicherungsschutz (Hausrat scheidet wohl wegen der dauerhaften Abwesenheit der Räder vom Haushalt aus) und die ggfs. vorhandene Inhaltsversicherung bzw. Handel-/Handwerkversicherung der Werkstatt müsste den Zeitwertschaden erstatten.

Woher weiss der RolandHB1 das?

Ich arbeite als Schadenregulierer für einen Sachversicherer und beschäftige mich beruflich mit genau diesen Fragen 😉

Beste Grüße

36 weitere Antworten
36 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja


Aehnlich habe ich es mir gedacht und wie finde ich das raus?Bei meiner kontakt person habe ich den eindruck die wimmelt mich erstmal grundsaetzlich ab, wenn ich nicht irgendeine passage finde zu sache dann tut die nix. (so ein gefuehl halt)
Ist uebrigens die HUK und ja ich weiss HUK ist nicht gleich HUK.

3L

Sofern die dem Vertrag gültigen AKB nicht bekannt sind, ist es grundsätzlich hier nicht falsch, erst einmal von den Empfehlungen des GDV auszugehen. Die in den alten AKB enthaltene Regelung, nach der Zubehörteile nur mitversichert galten, wenn sie ausdrücklich in der Teileliste aufgeführt waren, ist durch eine abstrakte generelle Regelung ersetzt worden. So habe ich es gelernt, so ist es bei meinem AG und vielen anderen Versicherungen - aber wohl dann doch nicht bei der HUK, die noch immer eine Teileliste in den AKB haben, die bei Licht gesehen auch eher eine Verschlechterung gegenüber der Generalklausel für die beitragsfreie Mitversicherung von Fahrzeugzubehör darstellt. Naja, irgendwoher muss ja ein Beitragsvorteil herkommen.

Moin,

Schritt eins ist die Frage, wie das Verhältnis zwischen Werkstatt und Kunde geregelt ist und da kommen die Einlagerungsbedingungen zum tragen, die sich zu 99% an der Reparatur AGB der Werkstatt orientieren (@Delle: jetzt weisst du auch, warum ich die mal von dir gebraucht habe... 😁 ).

Da steht dann sinngemäß drin, dass das Autohaus nur bei Verschulden haftet und nur für den Teil aufzukommen hat, der nicht von einer anderen Versicherung, also Teilkasko übernommen wird. Jetzt ist die Frage, wie alt das Bedingungswerk der HUK ist. Die hatte lange die GDV Formulierung drin, hat die nicht am Auto befindlichen Räder dann aber irgendwann raus genommen, womit wir wieder bei Zahlung durch das Autohaus wären.

Also kommt der TE nicht drumherum, seine Versicherungsbedingungen zu studieren und wenn die Räder da aufgrund neuer Bedingungen nicht mehr drin sind kann er mit Hinweis auf die Einlagerungsbedingungen und der AGB Ersatz vom Autohaus verlangen.

Just my 2 Cent

Sause, der zwar kein Regulierer ist, aber ne Menge Autohäuser zu diesem Thema beraten hat...

Da ist dem Händler wohl die Vsu ausgegangen 😁

Zitat:

Original geschrieben von BerniHAL


Da ist dem Händler wohl die Vsu ausgegangen 😁

Was ist eine Vsu?????

Ähnliche Themen

Versicherungssumme.

Grüße,
Berni

Hallo,
was war nun das Ergebnis?
Hat die HUK den Schaden über die Teilkasko abgerechnet?

Bei mir ist nun so ein ähnlicher Fall eingetreten

Bei meiner Versicherung ist der nicht montierte Satz Reifen mit Felgen versichert.

Deine Antwort
Ähnliche Themen