TEILKASKO..........
GUTENTAG
ich habe heute eine Teilkasko bei ERGO abgeschlossen mit selbstbeteiligung 150€
ich habe aber gehört und gelesen das manche werkstätten gibt die mit Ergo arbeiten und keine Selbstbeteiligung nehmen oder andere werkstätte die halt nicht mit ergo zusammen arbeiten aber trotzdem kein SB 150€ verlangen
ich wohne in berlin es würde mich sehr freuen wenn ihr mir sagen könnt wo in Berlin solche Werkstätte gibt.
Danke
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von T5-Power
Jupp,Du bist ein Held😉
Martin,
wieso gestehst Du zur Abwechslung nicht mal ein, wenn Du mal die schlechteren Argumente hast? Du bringst in dieses Forum häufig einen Ton rein, den ich eigentlich nur aus Audi und VW Foren kenne. Passt nicht zu Volvo.
Ingbert
55 Antworten
@TE
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten seinen Kaskoschutz zu gestalten:
Variante 1: die Althergebrachte. Ich schliesse eine Kaskoversicherung ab und habe freie Werkstattwahl. Hier muss ich meine vereinbarte Selbstbeteiligung bezahlen. Üblich sind bei "normalen" Autos 150 EUR, Du kannst aber auch ohne SB vereinbaren, was entsprechend mehr kostet (das mit dem doppelten Beitrag ist zwar arg viel, lohnen tut sich der Verzicht auf SB aber äusserst selten)
Variante 2: Kaskoversicherung mit Werkstattbindung. Hier schreibt mir der Versicherer vor, in welche Werkstatt ich gehen muss, wofür ich einen Beitragsnachlass erhalte. Die SB-Regelung ist wie bei Variante 1, nur dass man für den Fall, dass man sich nicht an die Weisung seines Versicherers hält noch zusätzlich eine Straf-SB zahlen muss.
Variante 3: Wie Variante 1, nur dass man die SB nur teilweise oder gar nicht in Abzug gebracht bekommt, wenn man im Schadenfall eine Partnerwerkstatt des Versicherers aufsucht.
Welche Variante Du bei der ERGO abgeschlossen hast, kannst Du Deinen Vertragsunterlagen entnehmen oder aber bei der ERGO erfragen, wenn Du Dich nach einer Partnerwerkstatt in Deiner Nähe erkundigst.
Und Du hast vollkommen Recht: wieso 150 EUR bezahlen, wenn man unter Umständen nicht muss. Hierzu muss man sagen, dass ich den meisten Werkstätten durchaus zutraue eine WSS zu wechseln, so dass ich immer die Partnerwerkstatt nehmen würde.
Bei Karrosserieschäden ist es ja ohnehin so, dass viele Vertragshändler das Auto zur Reparatur zur Karrosserie- und/oder Lackwerkstatt ihres Vertrauens verbringen, einen Betrag X auf diese Rechnung drauf schlagen und den Firmenbriefkopf mit Markenemblem drüber pinseln...
Der hiesige BMW-Händler lässt alles in einer Partnerwerkstatt meines Versicherers machen... Preisunterschied bei einem Schaden an einem unserer Firmenwägen 800 EUR bei der Partnerwerkstatt, KVA von BMW 1.200 EUR.
@Mimro
Bei der ERGO gibt es nur die beiden Tarifvarianten Basis (Werkstattbindung) oder Premium.
Es könnte jedoch sein, dass der TE noch einen Vertrag mit alten Bedingungen hat, dann wäre auch bei Basis keine Werkstattbindung drin oder er hat diese hizugebucht.
Hallo,
eine Frage, was zahlt die Teilkasko (ohne SB) eigentlich alles so, also was für teile, schäden? Bin bei der Huk und fahre ein A6 4F Limo.
Danke :-)
mfg
Ogni92
;-)
Zitat:
Original geschrieben von T5-Power
Kurz:Glasbruch
Das wars...
Martin
Das ist vielleicht der häufigste Schaden, aber nicht unbedingt der, warum eine Kaskoversicherung auch bei älteren Fahrzeugen noch Sinn macht:
Als nicht abschliessende Übersicht:
-Glasbruch
-Kollision mit Wild/Tieren
-Feuer
-Sturm/Hagel
-Diebstahl
Glasbruch könnte zu den häufigsten Schäden zählen, die durch die TK abgedeckt sind. Nebenbei noch Diebstahl/ Entwendung (auch von Fahrzeugteilen, exklusive nicht standardmäßigen Einbauten oder nicht fest mit dem Fahrzeug verbundenen Teilen, Hausrat etc.), Schäden durch Naturgewalten (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmungen, Feuer), Schäden durch Haarwild. Schäden, die durch Eigenverschulden entstehen, sind ausgeschlossen.
Genaues sagt dir der Versicherungsschein bzw. die Versicherungsbedingungen der HUK. Dort findest du auch die Antwort auf deine Frage.
Ein kurzer Blick zu Wiki sagt :
Zitat:
Die Teilkaskoversicherung ist eine Versicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt. Sie bietet einen zusätzlichen Schutz zur Kfz-Haftpflichtversicherung.
Durch eine Teilkaskoversicherung ist man in folgenden Fällen versichert:
Brand oder Explosion
Diebstahl inklusive Einbruchteilediebstahl oder Raub
unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind. Die Anerkennung eines Unwetterschadens bedarf der Bestätigung durch ein Wetteramt.
Zusammenstoß mit Haarwild, während das Fahrzeug in Bewegung ist. Hierbei ist zu beachten, dass dies in der Regel nur für Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz gilt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat zum Beispiel entschieden, dass ein Zusammenstoß mit einem Rentier in Norwegen keinen Kaskoschaden darstellt, da Rentiere nicht unter das BJagdG fallen.[1]
Glasbruchschäden
Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss (Schmorschäden)
Marderbiss ohne FolgeschädenBei den einzelnen Versicherungsunternehmen kann dieser Leistungskatalog teilweise modifiziert sein; so haben manche Versicherer den Begriff Haarwild um Pferde, Kühe, Schafe und Ziegen erweitert. Des Weiteren sind Einschränkungen wie alle Wirbeltiere oder Vögel geläufig. Allerdings bieten nur Versicherungen mit dem Wortlaut „Alle Tiere“ einen umfassenden Schutz im Falle eines Unfalles mit Tieren.
Die Jahresbeiträge der Teilkaskoversicherung richten sich beim PKW nach der Typenklassen-Einstufung. Bei der Teilkaskoversicherung wird (im Gegensatz zur Vollkaskoversicherung) kein Schadenfreiheitsrabatt berücksichtigt. Die Höhe des Beitrags hängt unter anderem vom Fahrzeugtyp (Typklasse) und vom Ort, an dem das Fahrzeug angemeldet ist (Regionalklasse), ab. Auch hier werden inzwischen weitere Merkmale beitragsbeeinflussend benutzt, zum Beispiel durchschnittliche jährliche Kilometerleistung, Fahrzeugalter, Alter des Versicherungsnehmers bzw. des jüngsten Fahrers.
Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung (im Schadensfall bezahlt der Kunde einen Teil des Schadens selbst) reduziert sich der Beitrag. Je höher die Selbstbeteilgung desto geringer der Beitrag.
Quelle : wikipedia.org
Geringfügig mehr als Glasbruch 😉
Gruß Micha
Hallo zusammen,
und nicht nur oberflächlich vergleichen, sondern auch die entsprechenden Leistungen.
Ist zum Beispiel MARDERBISS versichert, dann bezahlen einige Verisicherungen in ihren Tarifen nur, dass was der Marder zerbissen hat, bei anderen werden auch Folgeschäden wie z.B. der defekte Motor bezahlt.
Oder Wildschaden (wie oben schon einmal):
bei einigen nur "Haarwild"
bei anderen "alle Tiere"
oder Steinschlagreparatur bei TK mit SB
-garnicht
- nur in Partnerwerkstätten (z.B. HUK)
- überall
Leider sind die meisten preiswerten Tarife auch die billigsten, wenn es um die eingeschlossenen Leistungen geht.
Teilkasko ist halt nicht gleich Teilkasko und das Erwachen kommt erst dann, wenn man einen Schaden hat, auf dem man sitzen bleibt.
@Michask
Moin,
leider ist das heute so, wenn bei Wikki etwas steht, muß es nicht den derzeitigen Stand representieren, da dort schon mal der Stand von vor 10 Jahren gepostet ist.
Heute ist das i.d.R. so, dass jeder Versicherer sein eigenes Süppchen kocht und die Teilkaskoleistungen höchst unterschiedlich sind und jeder Versicherer zwei oder noch mehr Tarife zur Auswahl hat, mit unterschiedlichen Leistungen.
Was allerdings für den Verbraucher recht undurchsichtlich ist, vor allem bei der Beitragsgestalltung.
Du sollst es ja auch nicht Wort für Wort übernehmen, es ist ein Anhaltspunkt, welcher es in diesem konkreten Fall recht gut trifft. Genaues entnimmt man seinen Versicherungsunterlagen,....... es bezog sich hauptsächlich auf die Aussage, dass bei der TK nur Glasbruch abgedeckt ist. Im Grossen und Ganzen sind die Leistungen aber ähnlich, die namenhaften Versicherer weichen jedoch teilweise in Details ab.
Gruß