Teilkasko bis wann?

Opel Vectra B

Hallo an alle,

wollte diese Frage nicht im Rat & Tat-Versicherungs-Forum stellen, da die Frage speziell für den Vectra-B zugeschnitten ist.

Also: Bis wann würdet ihr bei euren Vectras noch eine Teilkasko-Versicherung laufen lassen? Oder gibt´s hier gar noch welche, die ´ne Vollkasko für ihren Wagen haben? Bis zu welchem Fahrzeugalter lohnt sich das?

Frage hier deshalb, weil ich mir nicht sicher bin, ob sich eine Teilkasko für meinen dann 8 Jahre alten Wagen nächstes Jahr noch lohnt. Mal ehrlich, B-Vectras (meiner dazu noch nin rot) klaut doch eh keiner und Wildschäden kommen in meiner Gegend eigentlich eher selten vor.

Was meint ihr?

36 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von VectraFuchs


also ich sag mal so
versichern kann man sich heute nich mehr gut genug.
an so einer TK kann man nichts falsch machen.
ich zahle im jahr ca 200€ TK mit 150€ SB.
hatte letztens einen steinschlag auf fahrerseite!
bin in eine nette glaserwerkstatt gefahren. reperatur ohne meine sb zu zahlen!
kosten für den wechsel 519,27€
davon habe ich keinen cent bezahlt und hochgestuft wirst du auch nich!
also da kann man nich viel falsch machen.
hab ich die TK für 2,5jahre schon wieder rein!
und das kommt auch nich auf das alter des wagens an!
frontscheibe tauchen kostet beim 2002bj genau soviel wie beim 1996bj!
ich spreche nur von TK

die scheibe hätte auch repariert werden können...

ca 40€.... das deckt nichmal die sb ab... und hättest 4 jahre umsonst bezahlt. auslegungssache... kann alles schöngeredet werden

die scheibe konnte nicht repariert werden!
und die sb zahlst du bei den meisten versicherungen nicht!
soviel dazu!

😁

Moin,

eine Versicherung ist KEIN Sparkonto !!!!! 🙄
Gruss
Rudolf

aber ein hobby für leute die eh wegen jeden 50ziger rumheuln

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Zitat:

Original geschrieben von VectraFuchs


die scheibe konnte nicht repariert werden!
und die sb zahlst du bei den meisten versicherungen nicht!
soviel dazu!

wär natürlich blöd wenn du jetz mal erlich gewesen wärst. da wäre dein etheorie nich aufgegangen

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von VectraFuchs


die scheibe konnte nicht repariert werden!
und die sb zahlst du bei den meisten versicherungen nicht!
soviel dazu!

Bei der Steinschlagreparatur werden die Kosten trotz bestehender Selbstbeteiligung im Regelfall komplett von der Teilkaskoversicherung übernommen.

Beim Scheibenaustausch wird auf jeden Fall die SB fällig.

Aber generell ist eine TK immer empfehlenswert, egal wie alt das Fahrzeug ist.
Glasschaden, Wildschaden, Marderbiss, Diebstahl, Sturmschäden, Unwetterschäden, Brand ( vor allen bei älteren Fahrzeugen ).

@vectra fuchs

Wenn bei der Teilkasko die SB eh fast nie bezahlt werden muß, warum gibt es die dann und warum muß ich bei ner TK ohne SB mehr bezahlen? Klingt für mich irgendwie nicht so ganz logisch!

Bei mir hätte ich mit ner TK bis jetzt nur Minus gemacht. Hab noch nie was gehabt. Wenn ich jetzt rechne mit Jährlich 200 Euro + 150 SB dann könnte ich mir sogar nen Schaden von 1350 Euro leisten um wider auf 0 zu kommen. Jemand Lust auf Rehbraten 🙂

Da ich wenn was kaputt ist eh alles selber mache rentiert es sich bei mir nicht. Muß jeder selber durchrechnen. Aber die Versicherungen machen auf jeden Fall Gewinn. Also rentiert es sich nicht für alle, die TK haben. (Dafür halt für manche umso mehr, ist ja das Versicherungsprinzip)

Gruß Flo

Hallo nochmal,

erst mal vielen Dank für die vielen Antworten, ist ja echt abgegangen das Thema hier.

Zahle für meine TK mit 150,- EUR SB gerade mal 80,- EUR im Jahr. Geht wohl also noch. Werde mir das für nächstes Jahr aber trotzdem noch gut überlegen. Ist so ziemlich eine der wenigen Versicherungen, die ich mir (bis jetzt) noch leiste. Mehr brauch ich nicht, denn für mich bleibt ein Auto trotz allem doch nur ein Gebrauchsgegenstand, das sehe ich ähnlich wie "hemd". Na ja, mal sehen, was kosten soll.

In diesem Sinne. Fröhliches Diskutieren noch! 🙂

Hallo hab meinen EZ: 05/97 mit Teilkasko ohne SB versichert.Zahle 1/2jährlich 180 €uro.
Finde ist recht günstig oder !
Hatte auch schon an anderen Fahrzeugen Wildschäden und Glasschäden.Beim Vectra mußte nur mal die WSS dran glauben. War auf der Autobahn hinter einem Passat her da hats nur mal laut geknallt und sie war von links nach rechts gerissen.

Gruß

Markus

Hi,

ich habe meinen Vectra immer noch Vollkasko versichert, obwohl ich ihn damals bar bezahlt hatte.

Ich sehe es einfach so:
Wenn ich ihn zerstöre, brauche ich ein anderes Auto. Und solange der Fahrzeugwert den Betrag übersteigt,den ich gerade so in der Schublade rumliegen habe, macht in meinen Augen VK Sinn.

Vorausgesetzt natürlich, die Typklasseneinstufung ist so günstig, wie beim Vectra. 🙂

Ach so: ich bezahle momentan jährlich 395€ (bei 45%)

Gruß

Softi

@Superbrainbug

richtig die hätte ich auch zahlen müssen. allerdingst hat die werkstatt da etwas gemauschelt. (hab dort auch meine scheiben tönen lassen!)
also hab ich sie nich bezahlt.

@hemd

hattest du schon mal einen glasschaden! ich nehme es nich an sonst würdest du hier nich so einen schieß schreiben!
oh ich hatte vergessen du kannst ja alles! auch in drei richtungen angerissenes glas kannst du reparieren! außerdem muss die scheibe getauscht werden wenn der schaden im bereich des sichtfelds vom fahrer leigt! ob riss oder nicht.
soll ich dir vielleicht den bericht schicken!
dann erzählst du bestimmt die scheibe hätte gar nich kaputt gehen dürfen weil blablabla

Teilkasko lohnt sich immer. Mir wurde vor 2 Jahren mein Golf aufgebrochen, 800€ Schaden, Versicherung hat bezahlt. Der alte Benz von meinem Vater wurde versucht 2 mal zu stehlen. Beide male hat die Versicherung in Höhe von jeweils 500€ den Schaden bezahlt. Der Golf war 12 Jahre alt und der Benz 10 Jahre. Mein Vectra hat auch eine Teilkasko.
Man braucht nur einen Steinschlag oder einen Riss in der Scheibe haben, fällt unter Teilkasko.
Der 2 Jahre alte Bus von meinem Vater hat 423tkm auf der Uhr und läuft die ganze Zeit unter Vollkasko.

Gruß
Ercan

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von VectraFuchs


richtig die hätte ich auch zahlen müssen. allerdingst hat die werkstatt da etwas gemauschelt. (hab dort auch meine scheiben tönen lassen!)
also hab ich sie nich bezahlt.

Und warum hast Du die SB dann nicht bezahlt ???

Wie Du schon selbst schreibst hat der Betrieb da etwas gemauschelt.

Lies mal das Urteil zu Versicherungsbetrug, dass ich im Versicherungsforum gepostet habe, wenn die SB nicht bezahlt wird.
Hier ist der Link :
http://www.motor-talk.de/showthread.php?s=&threadid=622339

Zitat:

Original geschrieben von VectraFuchs


oh ich hatte vergessen du kannst ja alles! auch in drei richtungen angerissenes glas kannst du reparieren! außerdem muss die scheibe getauscht werden wenn der schaden im bereich des sichtfelds vom fahrer leigt! ob riss oder nicht.
soll ich dir vielleicht den bericht schicken!

Es war zwar nicht an mich gerichtet, aber hier dennoch die gesetzlichen Bedingungen zur Steinschlagreparatur.

Steinschläge und Risse dürfen nicht repariert werden, wenn :

1. sich der Steinschlag im Hauptsichtfeld des Fahrers befindet. Das Hauptsichtfeld des Fahrers ist ein 29cm breiter senkrechter Streifen, ausgehend von der Lenkradmitte ( also 14,5cm nach links und 14,5 cm nach rechts ) der an der Ober- und Unterkante durch das Wischerfeld begrenzt wird.
Einfacher ausgedrückt : ca. die Schnittmenge aus Wischerfeld und Lenkradbreite
2. der Durchmesser des Einschlagkraters 5mm übersteigt. Die Grösse des eigentliche Steinschlag ist dabei nicht entscheidend.
3. ausgehende Risse länger sind als 50mm.
4. ein Riss an der Scheibenkante endet.
5. die innere Scheibe beschädigt ist.
6. die Folie im Scheibeninneren beschädigt ist.

Trifft keiner der obigen Punkte auf die Beschädigung zu so darf und kann man die Reparatur ausführen.

also danke erst mal für deine rechtliche unterstützung zwecks scheibenreperatur!

du wirst es nich glauben aber ich war bei 3 glaserwerkstätten! hatten alle das gleiche angebot!
bei der war eben das tönen am günstigsten!

das steht ja der kund ziehmlich scheiße da!
da wird man ja regelrecht hinters licht geführt wenn man sich nich auskennt!

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von VectraFuchs


also danke erst mal für deine rechtliche unterstützung zwecks scheibenreperatur!

Immer wieder gerne, denn ich weiss aus der Erfahrung, dass hier die Allgemeinheit noch stark aufgeklärt werden muss.

Zitat:

Original geschrieben von VectraFuchs


du wirst es nich glauben aber ich war bei 3 glaserwerkstätten! hatten alle das gleiche angebot!

Das glaube ich Dir aufs Wort, daher habe ich mich auch bemüht, nicht nur zu schreiben, dass es nicht richtig ist, sondern auch die Urteile dazu herausgesucht, da ich weiss, dass es halt viele Unternehmen gibt, die nur auf den schnellen Euro aus sind.

Zitat:

Original geschrieben von VectraFuchs


das steht ja der kund ziehmlich scheiße da!
da wird man ja regelrecht hinters licht geführt wenn man sich nich auskennt!

Daher ist es immer wichtig, egal in welcher Situation, dass man den geeigneten Betrieb aussucht, denn billig kann ganz schnell teuer werden.

Daher immer wieder mein Tip zur Werkstattwahl und das egal ob Vertragswerkstatt, Autoglaserei oder freie Werkstatt :

Achte bei der Wahl der Reparaturwerkstatt in Deinen eigenen Interesse auf einen Meisterbetrieb der Kfz-Innung. Diese erkennst Du am Innungslogo ( KFZ-Gewerbe blau mit weisser Schrift ). Der Grund ist einfach der, dass Du Dich im Streitfall dann auch an eine Schiedsstellen der Innung wenden kannst, die sich dann dafür einsetzt eine Einigung zu erzielen. Denn nicht jeder Fachbetrieb ist auch ein Meisterbetrieb und dann kann es sich bei Reklamationen schon hinziehen.
Ein Tip am Rande und wirklich nicht um jemanden schlecht zu machen, such Dir am Besten einen mittelständischen Betrieb aus in dem der Chef auch noch mitarbeitet, denn im Fall aller Fälle ist es schließlich sein Geld, das er bei Reklamationsarbeiten ausgeben muss. Bei Filialbetrieben ist es meistens der Fall, dass es dem Mitarbeiter wohl egal ist ob nochmals Kosten für den Betrieb entstehen.
Beachte auch, dass nicht jeder Fachbetrieb, der sich so nennt auch tatsächlich ein Fachbetrieb ist, denn dieser Name ist nicht geschützt im Gegensatz zum Meisterbetrieb bei dem eine eindeutige geprüfte Qualifikation vorliegen muss.

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