Teilkasko bei Totalentwendung
Hallo liebe MT-Gemeinde,
unser Neuwagen, LP 32.000€, Hauspreis 28.500€ wurde vor über einem Monat gestohlen. Nun zahlt die Versicherung netto 25.000€ an uns. Die MWSt gibt es erst nach Vorlage der Rechnung.
Nun ist aber ein Neuwagen unserers Modell nicht verfügbar und die Lieferzeit beträgt ca. 5 Monate. Daher haben wir uns entschlossen einen Jahreswagen zu kaufen. Der würde jetzt aber "nur" 25.500€, LP 34.000€, kosten, die MWSt wird ausgewiesen mit gut 4.000€.
Nun zu meiner Frage:
In welcher Höhe würde uns nun die MWSt erstattet werden?
Vielen Dank für Eure Antworten schon jetzt.
Beste Antwort im Thema
wonderfrank Themenstarter Erstellt am 9. Juni 2009 um 08:45:07 UhrZitat:
Original geschrieben von wonderfrank
Ich freue mich, dass hier soviel geballte Jura-Kompetenz im Forum vertreten ist."Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten."
Ich habe dazu noch die ein oder andere Frage:
Es wäre schön, wenn ihr mich an eurem Wissen und den gesammelten Erfahrungen teilhaben lässt.
War hier Kostenlos, bei deinem Friseur kostet das so um die 12,50 Euro.
Es sei den du hast ein Knie im Kopf, dann wird das auch schon mal etwas preiswerter.
Weist du du warum ich dir das hier hier schreibe ?
Nein, du weist es nicht.
Aber ich sage es dir gern:
*Editiert* von Delle selber
Denn du bist mir keine Verwarnung wert, nicht du ........😛
17 Antworten
Er kann uns ja mal das Abrechnungsschreiben mit der Erstattung der RA-Gebühren hochladen... anonymisiert natürlich... aber wahrscheinlich hat er auch eine Ausrede, warum er das nicht machen wird 😉
nach ueber 2 1/2 jahren? 🙄 😁
Ich denke nach fast drei Jahren, so alt ist das Thema, ist das längst "verjährt"!🙂