Teilegutachten für Felge A 210 401 2002 7 1/2 Jx 17 H2 ET 37 225/45 R17 auf einem W202 (C200)
Hallo Zusammen,
ich benötige Eure Hilfe.
Ich habe mir Alu felgen von der E-Klasse ( A 210 401 2002 / B 6 647 4020) gekauft. Der Vorbesitzer hatte diese auch auf einer C Klasse, nun brauche ich natürlich ein Teilegutachten oder Freigabe. (Habe natürlich versäumt den Vorbesitzer da nach zu fragen)
Leider bin ich im Internet nur begrenzt fündig geworden. Diese Felge steht auf der
"Zulässigen Rad-/Reifenkombinationen für E-Klasse und CLK-Klasse drauf.....aber leider nicht bei der C-Klasse, da steht "nur" die Felgen- und Reifengröße drauf.
Kann ich einfach eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei Mercedes anfordern oder muss ich eine Einzelabnahme beim TÜV machen.
Wer kann da einem Weibsbild weitere Tipps geben, damit ich nicht ganz doof bei MB oder TÜV aufschlage!
LG
Christiane1976
Beste Antwort im Thema
Eigentlich ist die Sache nicht gar so wild, es ist "nur" eine Einzelabnahme notwendig. Dazu braucht's einen TÜV/GTÜ/KÜS/...-Prüfer, eine Traglastbescheinigung für diese Felge (bei MB anfordern) und - nicht bindend, aber hilfreich - ein Vergleichsgutachten*. Letzteres ist relativ einfach gemacht, da die AMG-Teilegutachten für den W202 genau diese Größe beinhalten:
http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=736687
Der Prüfer muss dann zwar immer noch sich persönlich davon überzeugen, dass alles passt und nichts schleift. Aber mit der Hintergrundinfo, dass u.a. die Reifen-Kombination 1 (Seite 12) schon ab Werk verfügbar war (Seite 2 Mitte), wird er da normalerweise ziemlich schnell fertig.
Das gilt übrigens auch für die Traglastbescheinigung. Theoretisch müsste auch die Freigabeliste für die 210er reichen - da die grundsätzlich schwerer waren als so ein W202, ist auch das kein großes Thema, aber mit einer "harten" Angabe in kg via Traglastbescheinigung fängt der halt mehr an 🙂
Gilt natürlich alles für Serienfahrwerke.
* Das wäre vermutlich auch das Einzige, was du vom Vorbesitzer bekommen könntest - Kopie von seiner Zulassungsbescheinigung. Entgegen weit verbreiteten Irrglaubens bringt die aber nicht viel, weil die ja nur die Legalität für dieses eine Auto bestätigt, und nicht aussagt was zu dieser Eintragung alles geändert wurde.
24 Antworten
Sorry, haette die Brille aufsetzen sollen!
Leider heute eine Absage von Mercedes bekommen.
Nur einen Link zu den möglichen Reifen und Felgen Kombinationen mit dem Hinweis das diese Felge auf dem 208, 170 und 210 gefahren werden darf.
Werde nochmal nachhaken das ich die Traglastbescheinigung für den 202 brauche.
Wenn da auch nix kommt, fahre ich ohne zur Einzelabnahme.
LG
Christiane
Von MB bekommst Du nie irgendwelche Unterlagen zur Traglast.
Fahr zum TÜV zwecks Eintragung. Normalerweise sollte es reichen, wenn der Sachverständige anhand der Teilenummer sehen kann, dass die Felge beim 210er verbaubar ist. Sollte er Sachverstand haben, trägt er die auch ein.
Hatte ein ähnliches Problem mit CLS -Felgen. Die originale Teilenummer hat genügt, das im Rahmen der HU die Räder innerhalb von ein paar Minuten eingetragen waren.
Gruß
Jürgen
Guten Morgen,
erstmal vielen Dank für die vielen Infos und Antworten.
War heute morgen beim TÜV und habe eine Einzelabnahme machen lassen. War eigentlich ganz easy. Gutachten fertig und muss nur noch beim Straßenverkehrsamt eintragen lassen.
LG
Christiane
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Und welche Zettel wollt er nun haben? 🙂