Teile Ausbau Verschwiegen!
Hallo Leute
Habe mir vor ca. 3 Wochen einen schönen Gebrauchten S-Max 2.0TDCi 140PS Gekauft ca.250km von mir Entfernt (Max war so wie ich ihn haben wollte) auf nachfragen ob der Wagen aus einer Wandlung stamme, Re-Import sei oder sonstige Mängel oder Größere Reparaturen hatte Verneinte er dieses. Ich dachte O.K. was soll schon sein der Wagen hat noch fast ein Jahr Garantie. Nachdem ich nun einige Dinge gesehen bzw. ein Klappergeräusch in der Amaturengegend hörte habe ich ihn zu meinem Nahen FFH gebracht und ihm die Mängel gezeigt.
Er meinte kein Problem wird alles auf Garantie erledigt. 2 Tage Leihwagen kein Problem.
Als ich ihn wieder abhollen Wollte war er noch zum Teil im Innenraum Zerlegt und der Händler sagte mir das an dem Auto schon Masiv Rumgeschraubt wurde.
Ich habe dann Sovort den FFH Angerufen der mir das Auto Verkauft hatte und Stellte ihn zur Rede was an diesem Auto gemacht wurde. Er sagte mir das auf Kundenwunsch die Standheizung ausgebaut wurde. Ich weiß aber leider nicht ob diese Serie war oder Nachrüstung. Mein FFH hat folgende Dinge Festgestellt. unter den Abdeckungen der Mittelkonsole sind Plastikteile abgebrochen, Fremde Schrauben Verbaut, Der Luftfilterkasten war komplett lose die Schelle des Ansaugschlauches war nicht Angezogen, Klammern fehlten, Unterbodenverkleidung auch andere Schrauben, Schürze unten Ausgeschnitten ( nicht im Sichtbereich) usw.
Nun meine Frage:
Hätte der Händler mir dieses Sagen müßen. Kann ich in hierfür noch Belangen?
Ich bin ehrlich Momentan Ratlos. Das Auto lauft ansonsten wie die S.. aber es Ärgert mich einfach sehr wie diser FFH hier verfuhr.
An alle hier
schöne Grüße
Grafe
6 Antworten
Laut Gesetz ist auch das Verschweigen von Mängeln bzw. fehlenden Teilen eine strafbare Handlung. Und Offensichtlich wuste der Händler ja von dem ausbau der Standheizung , hätte dieses also beim Verkauf erwähnen müssen.
Zitat:
Original geschrieben von Vailen
Laut Gesetz ist auch das Verschweigen von Mängeln bzw. fehlenden Teilen eine strafbare Handlung. Und Offensichtlich wuste der Händler ja von dem ausbau der Standheizung , hätte dieses also beim Verkauf erwähnen müssen.
Wenn sie nicht zur Serienausstattung des Fahrzeuges gehört hat, sonder nachträglich verbaut wurde, sicher nicht!
Das gilt natürlich nicht für die Defekte, die durch die Montage bzw. Demontage entstanden sind!
Quote:
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Wenn sie nicht zur Serienausstattung des Fahrzeuges gehört hat, sonder nachträglich verbaut wurde, sicher nicht!
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Wenn beim Kauf des Fahrzeuges (auch bei Gebrauchtwagen) die Standheizung mit angeboten wurde (Also mit auf dem Preißschild stand) sicher ja !
Zitat:
Laut Gesetz ist auch das Verschweigen von Mängeln bzw. fehlenden Teilen eine strafbare Handlung. Und Offensichtlich wuste der Händler ja von dem ausbau der Standheizung , hätte dieses also beim Verkauf erwähnen müssen.
Die Aussage stimmt nur bedingt, denn bei der Sachmängelhaftung nach dem BGB kommen noch einige andere Faktoren dazu. Zum Beispiel darf die vorgesehene Verwendung nicht möglich sein oder die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit liegt nicht vor usw. Also nicht immer gleich alles schwarz oder weiß sehen, denn dazwischen gibt noch einige Grauzonen. Und ohne weitere Angaben des TE wirds sicher schwer, dazu was korrektes zu sagen. Wobei ne Rechtsberatung ja sowieso nicht erlaubt ist.
Nur soviel:
Wenn die Standheizung im Kaufvertrag drinsteht, hat der TE Glück und der Verkäufer guckt in die Röhre. Dürfte soweit klar sein. Wenn sie allerdings nicht explizit im Kaufvertrag genannt wurde - und auch nicht aufgrund der Neuwagenkonfiguration bzw. der Bezeichnung des Sondermodells, bei dem eine Standheizung Serie gewesen ist, zum Serienzustand des Autos gehört - schauts schon ganz anders aus.
Was die fehlenden Schrauben und Klemmen bzw. die ausgeschnittenen und abgebrochenen Plasteteile angeht, kann ich mir nicht vorstellen, dass da was rausspringt, sofern die Veränderungen nicht wesentlich sind und (evtl. zusätzlich) die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird. Genauso mit den ausgetauschten Schrauben. Is doch Banane, wenn auch die nicht originalen ihren Zweck erfüllen.
Ihr müsst auch bedenken, dass es sich um einen Gebrauchtwagen handelt, der u. U. eben auch "individualisiert" wurde. Kein Gebrauchtwagenkäufer kann verlangen, dass der Verkäufer einen lückenlosen Zustandsbericht über jedes aufgeklebte Papperl, jede zusätzlich eingedrehte Schraube aufgrund von nem Self-Made-Umbau nachweist und drauf hinweisen muss. Das widerspricht doch jedweder Zumutbarkeit.
@ Threadersteller:
Schau in deinen Kaufvertrag und seh nach, welche Eigenschaften beim Kauf vereinbart wurden. Wenn du dir nicht sicher bist, geh zum Anwalt und lass dich beraten. Alles andere is Kaffeesatzlesen und bringt dich nicht weiter.
Gruß
Börnybärchen
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Hallo Börnybärchen
Danke an alle die sich an diesem Thema beteiligt haben.
In der von mir Ausgehändigten Fahrzeugbeschreibung steht die Standheizung nicht mit drauf, aber war diese ein Sonderzubehör (Nachträglicher Verbau) oder war diese ab Serie Verbaut dieses macht für mich den Unterschied!
Wenn bei dem Verbau Teile Kaputt gemacht werden oder Fremde Schrauben Verbaut werden Haftet mir im Garantiefall dann Ford? (Hat noch Werksgarantie)
Wenn der FFH zu mir sagt an dem Fahrzeug wurden keine Reparaturen durchgeführt alles Original und dieses dann doch nicht so ist komme ich mir Verschauckelt vor.
Wenn er mir sagt hier wurde dieses oder jenes nach bestem Gewiesen gemacht ist das für mich OK oder eben nicht, aber ich weiß was sache ist und muß dieses nicht von einem anderen FFH erfahren.
Momentan habe ich mit dem Händler E-Mail Kontakt, mal schauen was sich so Ergibt.
Wünsche euch noch eine Schöne Woche
Gruß
Grafe
Hallo!
Also wenn die Standheizung nicht im Vertrag steht (entweder als nachträglicher Zubehöreinbau oder original) und auch nicht aufgrund des Sonder- oder Ausstattungsmodells bei diesem Wagen zur Serienausstattung gehört (sprich: Du hättest aufgrund der Fahrzeugbeschreibung eindeutig damit gerechnet, dass die Standheizung inklusive ist), wirst du Pech haben. Ich lass mich gern eines besseren belehren, aber ich wüsste nicht, wie man daraus auch nur annähernd einen Anspruch ableiten könnte.
Zu den beim Ein- bzw. Ausbau beschädigten Teilen ist nur folgendes zu sagen: Die Werksgarantie haftet ja nur für Mängel und Defekte, die unverschuldet und ohne vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln bei normaler Benutzung des Fahrzeugs entstanden sind, z.B. Materialfehler ab Werk, Defekte ab Werk, vorzeitiger Defekt von Bauteilen, die "eigentlich gar nicht kaputt gehen dürfen (umgangssprachlich)" usw.
Wenn der Vorbesitzer nun eine Standheizung nachträglich ein- und/oder ausbauen lies, kann die Garantie gar nicht zum tragen kommen, weil seitens Ford nichts "falsch gemacht" wurde. (Ich gehe jetzt mal davon aus, dass wenn sie nachträglich eingebaut wurde, es sich um eine Zubehöranlage handelt.) Da hätten dann höchstens vom Halter selbst die beschädigten Teile auf eigene Rechnung getauscht werde können. Wenn das dem Vorbesitzer allerdings so wie es jetzt ist recht und billig war, kannst du nix machen.
Anders sieht es aus, wenn die Beschädigungen beim Ein- und Ausbau vermeidbar gewesen wären und der Vorbesitzer wegen Sachbeschädigung Ansprüche gegenüber der Werkstatt haben könnte - und diese dann auf den Käufer übergehen könnten. Aber das führt hier schon zu weit...
Ich sag ja, wende dich im Zweifel an nen Anwalt, denn in öffentlichen Foren usw. dürfen keine Rechtsberatungen in diesem Sinn erteilt werden. Verschiedene Versicherungen und Automobilclubs bieten ja eine kostengünstige bzw. kostenfreie erste Rechtsberatung durch deren Anwälte an. Schildere dort dein Anliegen und dann kannst du weitersehen.
Das Thema "Gebrauchtwagenkauf" ist rechtlich sehr komplex. Ich würde mich da nicht nur auf Forenbeiträge verlassen.
Dass der Händler dich beim Kauf nicht darauf hingewiesen hat, is in meinen Augen nicht nur ärgerlich, sondern auch nicht sehr seriös. Ob und wie er sich damit jedoch zivilrechtlich strafbar gemacht hat, kann ich dir nicht sagen...
Grüße
Börnybärchen