Teil repariertes Unfallauto weiter im Verkehr fahren?
Guten Abend,
Ich hatte letzte Woche Freitag (24.1) einen ordentlichen Unfall mit meinem Pkw, nur ich war beteiligt. Airbag hatte nicht ausgelöst.
Mein Pkw und etwas grün hat's erwischt die Versicherung hat sich Dank Schutzbrief um den Abschleppdienst gekümmert alles andere hat sie nicht interessiert usw.
Das ganze ist ohne Polizei über die Bühne gegangen der Abschleppdienst hat den Pkw und mich an meinem Haus abgesetzt.
Mir ist auch in dem Sinne nichts passiert und Post kam die Woche auch nicht.
Mein PKW ist ohne das jetzt ein offizieller Gutachter/TÜV/Werkstatt drauf geschaut hat einen wirtschaftlicher Totalschaden bin als Hobbyschrauber zu dem Entschluss gekommen.
Ist ein Massiver Front Schaden + kühler und Stoßstange kaputt.
Wenn ich den Pkw soweit in Stand setzen das die Beleuchtung ohne jemanden zu blenden funktioniert und auch sonst keine offenen Blechkanten dar sind aber zB. Ein Knick in der Motorhaube bleibt.
Sowie Bremsen und Lenkung in Ordnung sind.
Was wäre neben einer Stilllegung in einer Kontrolle und entsprechend Bußgeld noch zu befürchten?
Nicht bei einem erneuten Unfall sondern in einer normalen Kontrolle!
Und wie ist die Rechtslage wenn ein massiver Unfallschaden ohne Werkstatt repariert wird und ein Fahrzeug damit wieder fahrtauglich/Verkehrstauglich gemacht wird?
Also er wird wenn's klappt soweit repariert dass die Beleuchtung ohne Blendung funktioniert und der Passanten Schutz weitestgehend dar ist.
Einzige die massiv beschädigte Front Struktur wär der Mangel.
Soweit ich weiß führt das aus rechtlicher Sicht auch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis wenn die Fahrzeugstruktur nicht mehr stabil ist.
Mir ist klar dass es Pfusch ist ein Unfall in dem Ausmaß zu reparieren mich interessiert aber mal die Rechtslage.
Der Pkw würde auch nicht mehr auf der Autobahn bewegt werden und nur noch bis zum TÜV Ablauf im August gelegentlich gefahren werden.
Wenn Fotos vom schaden benötigt werden Reiche ich die nach.
Mit freundlichen Grüßen Leon
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83 Antworten
Zitat:
@T5Plus schrieb am 2. Februar 2025 um 14:10:37 Uhr:
...Sorry aber das ist Blödsinn.
Ein verunfalltes Auto was so aussieht wie der Fiesta vom TE, hat aber mal schon gar nichts mit einem Nichtunfaller-Old/Youngtimer zu tun 🙄Wir fahren auch einen alten Volvo und einen BX - den meine Frau als Daily. Nur der ist top gepflegt und nicht krumm von einem Unfall und zu sagen dass dieser sicherheitstechnisch dem kaputten Fiesta gleich ist, ist tut mir leid, absoluter Schwachsinn.
Kein Schwachsinn, ganz im Gegenteil
Der Te schreibt .. "Der Airbag hat nicht ausgelöst" Mal davon ausgegangen das System läuft noch, Airbag Warnlampe leuchtet kurz auf bei Zündung an und erlöscht dann = System ok...
Haben deine Youngtimer überhaupt ein Airbag? Citroen BX , denke nicht?
Wenn wir uns jetzt mit Saftiy Punkte überbieten möchten, wär auch deine Frau im Te Fiesta sicher im Unfallfall unterwegs...😛 alleine weil da noch ein Airbag so einiges Übles verhindern kann...
Was hat ein eventuell komplett verzogenes Auto, welches möglicherweise bei einem Manöver oder einer neuerlichen Kollision auseinanderfällt und dadurch Andere verletzt mit einem fehlenden Airbag zu tun?
Das heißt du machst die Sicherheit eines Autos alleine durch einen Airbag aus?😕
Das scheint ein Frontbums gewesen zu sein, also genau passend für den Airbag im Lenkrad ... so verzogen/heftig kann das nicht gewesen sein, ansonsten hätte der Airbag ausgelöst ...
Das sich so eine Fahrzeugfront Kleinwagen tiefe 1990er mit dem Kuchenblech gut deformiert und böse aussieht ist normal .. deshalb alles wieder zurückziehen und hämmern und es geht weiter...
Ein Schlossträger ist halt nur dünnes Blechprofil, sicherlich nichts besonderes wie hochfeste Stahl u.ä. das faltet sich so zusammen selbst wenn man mit 10km/h gegen Poller kullert...da deformiert sich aber noch nicht die fahrgastzelle .. das würde man dann auch an den Türen und der WSS sehen ... wie geschrieben, dann sind wir im Bereich wo der Airbag ausgelöst worden wäre...
Ich bin erstaunt, wie wir uns damals in den 70ern getraut haben, sich in ein Auto ohne Airbag, ABS, teils nur Beckengurt, ohne Kopfstützen und erst recht ohne Airbag setzen konnten- und manchmal sogar damit gefahren sind.
Wer sich seinen Karren wieder zurecht dengeln will und es funktioniert, warum dann nicht? Da sind zwar die Brocken teurer wie die Suppe und ob´s klappt, weiß man auch nicht. Aber unsicherer als vorher wird der Karren kaum werden, besonders sicher war er ja schon vorher nicht.
Zitat:
@Taunusrenner schrieb am 2. Februar 2025 um 16:15:37 Uhr:
Ich bin erstaunt, wie wir uns damals in den 70ern getraut haben, sich in ein Auto ohne Airbag, ABS, teils nur Beckengurt, ohne Kopfstützen und erst recht ohne Airbag setzen konnten- und manchmal sogar damit gefahren sind.
...
getraut mangels alternativen schon .😁.
Zur Wahrheit gehört aber auch, bei wesentlich weniger Verkehr, böse hohe Todeszahlen ... im Vergleich zu heute...
Zahlen sprechen da bittere Wahrheit ... gibt Tabellen
Todesfälle je 100 000 KFZ
1970 =102,6 😰
2023 = 4,7
Denke da sind wir uns einig, der TE Fiesta .. ach da brauchen wir nicht drüber diskutieren ... es geht jetzt nur darum, ob der durch den Unfall und zurecht fixen wesentlich schlechter wird und da sage ich NEIN ...
Wenn er als nächste den Alleenbaum mit 100km/h rammt ... macht es meiner meinung nach 0,0 Unterschied... das Ergebnis bleibt gleich ob mit oder ohne Vorschaden..
Ein Fiesta verformt gerne, bin mal Rückwärts mit einem 85'er Fiesta gegen einen Poller gefahren, natürlich recht langsam. Das Auto sah furchtbar aus.
Mir ist mal Einer mit ca 30 hinten in einen E39 Limousine gefahren. War zwar ein Schaden von 4000 € , aber optisch hatte ich ein großen Kratzer in dem in Wagenfarbe lackierten Stoßfänger.
Zitat:
@tartra schrieb am 2. Februar 2025 um 16:09:56 Uhr:
Ein Schlossträger ist halt nur dünnes Blechprofil, sicherlich nichts besonderes wie hochfeste Stahl u.ä.
Es ist aber nicht nur der Schlossträger geknickt.
Die Bilder nicht gesehen?
Hat der überhaupt einen Airbag gehabt? Das war keine Serie, glaube ich.
Mein GFJ hatte keinen.
Die Herren sollten sich dahingehend besinnen, das der Ton hier die Musik spielt.
Daher hab ich mal korrigierend eingegriffen mit dem Hinweis, sich die Betragsregeln nochmal genauer anzusehen.
Dazu ist hier sehr viel OT - also bitte mal etwas mehr mit der Eingangsfrage beschäftigen.
eigentlich einfach zusammengefasst.
KANN der TE damit weiterfahren - ja.
Ist es sicher, für andere Verkehrsteilnehmen und den TE selbst - mMn nein.
Kann gut gehen damit weiterzufahren keine Frage, eventuell noch jahrelang.
Kann aber auch gewaltig in die Hose gehen und dann ist das Gejammer meistens groß. Denn dann ist da Vorsatz mit dabei, weil der TE ja bewusst damit herumgefahren ist und wenn der Zustand des Autos unfallursächlich und/oder unfallverschlimmernd war, möchte ich nicht in der Haut des TEs stecken.
Zitat:
@olli27721 schrieb am 2. Februar 2025 um 17:20:18 Uhr:
... also bitte mal etwas mehr mit der Eingangsfrage beschäftigen.
Leider nein weil der TE eine Rechtsberatung wünscht:
"… Und wie ist die Rechtslage wenn … "Insofern ist der interessante Punkt hier höchstens der, dass der TE eher nicht um seine Sicherheit oder die anderer Verkehrsteilnehme besorgt ist, sondern um mögliche Sanktionen sofern man ihn in dem Haufen Schrott erwischt.
Und solange es ausschließlich um seine eigene Nicht - Sicherheit geht wäre das auch ok. Tuts aber nicht.
Zitat:
@Steven4880 schrieb am 2. Februar 2025 um 17:13:43 Uhr:
Hat der überhaupt einen Airbag gehabt?
Die Frage hab ich mir auch schon gestellt.
Kleinwagen Mitte 90er, eher nicht. Aber keine Ahnung.
Und selbst wenn: Das Ding ist 30 Jahre alt, da kann es 1000 technische Gründe warum das Ding nicht mehr aufgeht. Oder erst 3 Tage später. 😁
Zitat:
@Spi95 schrieb am 2. Februar 2025 um 17:36:37 Uhr:
Leider nein weil der TE eine Rechtsberatung wünscht: "… Und wie ist die Rechtslage wenn … "Zitat:
@olli27721 schrieb am 2. Februar 2025 um 17:20:18 Uhr:
... also bitte mal etwas mehr mit der Eingangsfrage beschäftigen.
. . . .
-
Rechtsberatung findet bei MT nicht statt.
Hat sich somit also erledigt.
Nochmal Verweis auf Beitragsregeln und NUB.
Dazu: Moderatorenentscheidungen werden nicht in den Threads diskutiert.
Ratschläge kann der TE bekommen - aber die STVO ist hier wohl klar.