Teil repariertes Unfallauto weiter im Verkehr fahren?

Guten Abend,

Ich hatte letzte Woche Freitag (24.1) einen ordentlichen Unfall mit meinem Pkw, nur ich war beteiligt. Airbag hatte nicht ausgelöst.

Mein Pkw und etwas grün hat's erwischt die Versicherung hat sich Dank Schutzbrief um den Abschleppdienst gekümmert alles andere hat sie nicht interessiert usw.
Das ganze ist ohne Polizei über die Bühne gegangen der Abschleppdienst hat den Pkw und mich an meinem Haus abgesetzt.

Mir ist auch in dem Sinne nichts passiert und Post kam die Woche auch nicht.

Mein PKW ist ohne das jetzt ein offizieller Gutachter/TÜV/Werkstatt drauf geschaut hat einen wirtschaftlicher Totalschaden bin als Hobbyschrauber zu dem Entschluss gekommen.

Ist ein Massiver Front Schaden + kühler und Stoßstange kaputt.

Wenn ich den Pkw soweit in Stand setzen das die Beleuchtung ohne jemanden zu blenden funktioniert und auch sonst keine offenen Blechkanten dar sind aber zB. Ein Knick in der Motorhaube bleibt.

Sowie Bremsen und Lenkung in Ordnung sind.

Was wäre neben einer Stilllegung in einer Kontrolle und entsprechend Bußgeld noch zu befürchten?
Nicht bei einem erneuten Unfall sondern in einer normalen Kontrolle!

Und wie ist die Rechtslage wenn ein massiver Unfallschaden ohne Werkstatt repariert wird und ein Fahrzeug damit wieder fahrtauglich/Verkehrstauglich gemacht wird?

Also er wird wenn's klappt soweit repariert dass die Beleuchtung ohne Blendung funktioniert und der Passanten Schutz weitestgehend dar ist.

Einzige die massiv beschädigte Front Struktur wär der Mangel.
Soweit ich weiß führt das aus rechtlicher Sicht auch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis wenn die Fahrzeugstruktur nicht mehr stabil ist.

Mir ist klar dass es Pfusch ist ein Unfall in dem Ausmaß zu reparieren mich interessiert aber mal die Rechtslage.

Der Pkw würde auch nicht mehr auf der Autobahn bewegt werden und nur noch bis zum TÜV Ablauf im August gelegentlich gefahren werden.

Wenn Fotos vom schaden benötigt werden Reiche ich die nach.

Mit freundlichen Grüßen Leon

83 Antworten

Es geht hier aber nicht um den BE91 😉

Es geht um den GFJ (MK3)
Der wurde von 89 bis 96 gebaut.
Der GFJ und der BE91 wurden 1995 und 1996 parallel gebaut.

Dass der Airbag bei dem Unfall hier nicht aufgegangen ist, dürfte eigentlich nicht sein.

Sicher, dass mit dem Airbagsystem alles in Ordnung ist?

Sicher kann das sein,der hat doch kaum was.

Vllt. wollte der Airbag nach der langen zeit auch einfach nicht mehr. Nur 10km/h waren es beim Anprall sicher nicht, ob 30km/h vermag ich nicht klar einzuschätzen, den es war ja kein vollflächiger Anprall.

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Ursprünglich wollte man ja eine Tauschpflicht nach x Jahren (25 oder 30?), dann hat man festgelegt, dass das völlig unnötig ist.. Wenn die Airbagleuchte noch funktioniert kann man davon ausgehen, dass der Sack und das drumrum auch funzt.

Zitat:

@Astradruide schrieb am 3. Februar 2025 um 18:17:51 Uhr:


Vllt. wollte der Airbag nach der langen zeit auch einfach nicht mehr.

Mal nicht so ungeduldig. Einfach paar Tage warten, das wird schon noch.

Bei nem 30 Jahre alten Auto sind die Pfade zwischen Crashsensorik, Steuergerät und Zündeinheit halt nicht mehr ganz frisch. 🙂

Ich hatte mal das große Glück auf dem dorf ein alten Kleinwagen schrotten zu dürfen ... ohne fahrer am steuer auf einem großen verlassenden LPG Gelände ... ein Airbag braucht schon einen ordentlichen Bums, natürlich auch von der richtigen Richtung, ok das passt beim Te...

weil sonst würde er dem Fahrer sogar mehr schaden als nützen ... Und hej .. wir sind immer noch bei einem uralt Fiesta, das Kuchenblech knittert halt schon beim läppischen Crash nahe Schrittgeschwindigkeit... Das passt so schon ...

Wir mussten den Kleinwagen so heftig gegen die Wand schieben, das Fahrgastraum inkl WSS Schaden genommen hatte, Türen sind aus dem rahmen gebogen... erst dann ploppten auch die Airbags auf..

Zitat:

@Spi95 schrieb am 3. Februar 2025 um 19:34:29 Uhr:



Zitat:

@Astradruide schrieb am 3. Februar 2025 um 18:17:51 Uhr:


Vllt. wollte der Airbag nach der langen zeit auch einfach nicht mehr.
Mal nicht so ungeduldig. Einfach paar Tage warten, das wird schon noch.

Bei nem 30 Jahre alten Auto sind die Pfade zwischen Crashsensorik, Steuergerät und Zündeinheit halt nicht mehr ganz frisch. 🙂

... Du meinst das Zündprotokoll kommt noch mit einem 14.4er Modem durch den Kupferäther? 😉

Ich kann berichten daß bei einem 23 Jahre alten Fünfer E39 der Airbag funktioniert.
Hätte aber auf die Erkenntnis durchaus verzichten können.

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