Teil repariertes Unfallauto weiter im Verkehr fahren?
Guten Abend,
Ich hatte letzte Woche Freitag (24.1) einen ordentlichen Unfall mit meinem Pkw, nur ich war beteiligt. Airbag hatte nicht ausgelöst.
Mein Pkw und etwas grün hat's erwischt die Versicherung hat sich Dank Schutzbrief um den Abschleppdienst gekümmert alles andere hat sie nicht interessiert usw.
Das ganze ist ohne Polizei über die Bühne gegangen der Abschleppdienst hat den Pkw und mich an meinem Haus abgesetzt.
Mir ist auch in dem Sinne nichts passiert und Post kam die Woche auch nicht.
Mein PKW ist ohne das jetzt ein offizieller Gutachter/TÜV/Werkstatt drauf geschaut hat einen wirtschaftlicher Totalschaden bin als Hobbyschrauber zu dem Entschluss gekommen.
Ist ein Massiver Front Schaden + kühler und Stoßstange kaputt.
Wenn ich den Pkw soweit in Stand setzen das die Beleuchtung ohne jemanden zu blenden funktioniert und auch sonst keine offenen Blechkanten dar sind aber zB. Ein Knick in der Motorhaube bleibt.
Sowie Bremsen und Lenkung in Ordnung sind.
Was wäre neben einer Stilllegung in einer Kontrolle und entsprechend Bußgeld noch zu befürchten?
Nicht bei einem erneuten Unfall sondern in einer normalen Kontrolle!
Und wie ist die Rechtslage wenn ein massiver Unfallschaden ohne Werkstatt repariert wird und ein Fahrzeug damit wieder fahrtauglich/Verkehrstauglich gemacht wird?
Also er wird wenn's klappt soweit repariert dass die Beleuchtung ohne Blendung funktioniert und der Passanten Schutz weitestgehend dar ist.
Einzige die massiv beschädigte Front Struktur wär der Mangel.
Soweit ich weiß führt das aus rechtlicher Sicht auch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis wenn die Fahrzeugstruktur nicht mehr stabil ist.
Mir ist klar dass es Pfusch ist ein Unfall in dem Ausmaß zu reparieren mich interessiert aber mal die Rechtslage.
Der Pkw würde auch nicht mehr auf der Autobahn bewegt werden und nur noch bis zum TÜV Ablauf im August gelegentlich gefahren werden.
Wenn Fotos vom schaden benötigt werden Reiche ich die nach.
Mit freundlichen Grüßen Leon
83 Antworten
@Spi95
Die Sache mit dem Airbag ist auch irrelevant, denn die Autos die Ohne ausgeliefert wurden entsprachen gewissen Regularien und Vorgaben, denen Auto des TE nach dem Unfall nicht mehr entspricht.
Guten Abend,
Erstmal danke für die Antworten und Diskussionen im Thema sicherlich das die Rechtsberatung hier nicht statt findet akzeptiere ich außerdem wurde mir ja erklärt was die Polizei vor Ort machen könnte bzw. Auf die StVO verwiesen.
Also zum Thema Airbag mein Fiesta hat einen Airbag im Lenkrad und das System erkennt keine Fehler.
Vielleicht war der Aufprall tatsächlich einfach unter dessen Auslöser Geschwindigkeit was ja im dem Sinne die Reparatur überhaupt erst noch möglich macht ans Airbag system darf man ja sowieso nicht dran gehen.
Über alles andere könnte man so gesehen endlos diskutieren die Front wird sich weder komplett 1-1 wider in Form bringen lassen noch wird sie 1-1 wider so stabil sein und sicherlich bei einem erneuten Unfall oder gar bei einem schweren Unfall ganz aufgegeben.
Und das es dann in Falle eines erneuten Unfalls schlecht für mich wäre das ist mir bewusst.
Auch das in Fall einer Kontrolle/Unfalls unangenehme Fragen gestellt werden.
Ob das Fahrzeug überhaupt gescheit Gradeaus fährt kann ich natürlich auch nicht 100% beurteilen nach der "Reparatur" wird die erste Fahrt weder auf die Autobahn oder in eine Stadt gehen.
Sondern definitiv auf eine gut ausgebaute Landstraße wo rechts und links nur Felder sind und das ganze an einem Tag wo wenig andere Verkehrsteilnehmer unterwegs sind.
Wenn der Fiesta dann "komisch" fahren sollte also in eine Richtung ziehen,Lenkrad flattern etc.
Waren die 90€ und die Arbeit halt umsonst aber anders kann ich es ja sowieso nicht herausfinden.
Ich bedanke mich für die Antworten.
Das Thema ist für mich damit beantwortet wenn noch hier entsprechend nach den Forumregeln etc. diskutiert werden will kann das Thema noch offen bleiben.
Oder es kann von mir aus gesehen auch geschlossen werden.
Wünsche euch einen schönen Sonntag Abend.
Mfg Leon
Wenn der Airbag-Selbstcheck erfolgreich verläuft, ist das System - zumindest der elektrische Teil - in Ordnung und in nicht ausgelöstem Zustand. War also wohl gar nicht so heftig, der Einschlag. Immerhin geht es dir auch ohne Airbag anscheinend gut - dann war das ja alles richtig so.
Zum Thema Airbag:
Ich hatte auch von 1999 bis 2010 einen solchen Fiesta vom Typ GFJ bzw. MK 3.
Nannte sich Fiesta Trend mit dem altbekannt und bewähren 1,1 l „Kent“ Motor und 50 PS.
Der war Baujahr 6/1995, EZ 9/1995 und auch dieser hatte schon serienmäßig einen Airbag drinnen.
War ein tolles Auto, drum tut es mir sehr leid um den Baum und den schönen Youngtimer Fiesta.
Da konnte man noch manches selbst dranmachen und Wartung, Teile Reparaturen waren sehr günstig.
(Unvergessen : ein übereifrig geschäftstüchtiger „Auto Fit“ Fritze wollte mir 2003 mal wegen meinen KM Stand von ca.114000, einen angeblich fälligen Zahnriemenwechsel aufschwatzen.) LoL 🙂
Dabei besitzt der Kent Motor doch nur eine untenliegende Nockenwelle die mittels Stösselstangen und Kipphebeln. die oben im Zyl.Kopf (OHV Motor) befindlichen Ventile steuert.
Sollte eigentlich einem Auto Werkstatt Inhaber bekannt sein.
Aber zur Ehrenrettung desselben: Es gab damals auch Fiestas der Baureihe mit 1,4 l und 71 PS bzw. noch einge andere Varianten.
Vermutlich waren da welche mit Zahnriemen dabei und er hat nicht richtig hingehört. (Typisches Ventilklickern, ticken)
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Kenne ich. 🙂
Auf dem Aufkleber im Motorraum steht das einzustellende Ventilspiel. Ich glaube das waren 0,3mm 😁
So ein Fiesta fährt heute noch in der sippe .. das war damals merkwürdig den hat Ford ein paar Jahre überschneidend mit dem Nachfolger im Programm, als absolutes Sparbrötchen gehabt und ja der hat auch ein Airbag...denkt man gar nicht wenn den von außen sieht ...😁
Die Grundkonstruktion ist wirklich tiefe 1980er ... daher , ob der nun mal zurechtgefaltet wurde oder nicht .. das ändert nicht viel... 😉
„Ford…die tun was“
War damals der Werbeslogan und ich meine das bezog sich auch auf diese Art Vorreiterrolle in Bezug auf Airbag , Sicherheit auch bei Kleinwagen und im unteren Preissegment.
Zitat:
@Pauliese schrieb am 3. Februar 2025 um 11:05:06 Uhr:
„Ford…die tun was“
War damals der Werbeslogan und ich meine das bezog sich auch auf diese Art Vorreiterrolle in Bezug auf Airbag , Sicherheit auch bei Kleinwagen und im unteren Preissegment.
Ich glaube das bezog sich eher auf das ABS, zuerst im Scorpio, später im Escort
Beim GFJ sind die Kotflügel tragende Karosserieteile.
Die sind oben längs verschweißt und unten am Schweller.
Airbag war zu Baubeginn keine Serie.
Das einzige was mich noch interessiert, ist das Endergebnis vom TE. Bin mal gespannt ob hier noch was folgt.
Zitat:
@Steven4880 schrieb am 3. Februar 2025 um 12:24:21 Uhr:
Beim GFJ sind die Kotflügel tragende Karosserieteile.Die sind oben längs verschweißt und unten am Schweller.
Airbag war zu Baubeginn keine Serie.
Sie sind eingeschweißt, damit das alles in der Produktion schneller zusammenzukloppen geht. Tragend sind sie nicht. Das weiß ich aus erster Hand vom Fahrzeughersteller. Mit dem hier diskutierten Fiesta MY 1995 (intern als BE-91 bezeichnet) hatte ich anfangs meiner Laufbahn beruflich eine Menge zu tun. Wir haben damals den sehr unglücklichen Blinker-Wischer-Schalter gebaut. Da war ich dann Stammgast in Köln, meistens zu erkennen an einer unter den Arm geklemmten Lenksäule für Versuche....