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Technische Überprüfung bei Gebrauchtwagenkauf und Erkennen von möglichen Manipulationen?

Themenstarteram 27. August 2021 um 10:30

Hallo liebe Motor-Talk-Forianer! Vielleicht ist das hier nicht das richtige Unterforum, auch wenn es dabei hauptsächlich um "technische" Belange geht.

Da mein Frontera (Motorschaden, Reparatur womöglich unrentabel) kurz- bis mittelfristig einen Ersatz braucht und ein Neuwagen (aus Prinzip) derzeit nicht in frage kommt, suche ich einen guten, zuverlässigen Gebrauchten. Es muss kein geländegängiger Allrad mehr sein, aber etwas mit guten Zuladeverhältnissen, also ein Kombi bspw.!

Zum Thema, selbst wenn das gute Stück nur "Zehntausend" €uronen kosten sollte, will man die auch nicht unnötig versenken wollen und bei einem Fahrzeug das erheblich mehr Kilometer auf dem Buckel (als angegeben) hat, kann das nun mal viel leichter passieren, auch wenn ein Gebrauchtkauf immer mit höherem Risiko behaftet ist.

Rein zufällig gab es gerade heute einen Artikel zum Thema auf @t-online:

https://www.t-online.de/.../...sollten-sie-beim-autokauf-beachten.html

, allerdings sind da einige Tipps doch schlecht umsetzbar und gehen dann auch nicht ins Detail.

Bspw. mit welchen Geräten theoretisch eine Tachomanipulation aufgedeckt werden könnte oder wie soll man "vor" einem Kauf den die möglichen Vorbesitzer ausfindig machen können, abgesehen davon, dass die selbst ja auch an einer Manipulation beteiligt sein konnten?!

Auch ein Vorcheck durch eine "neutrale" Werkstatt klingt erst mal plausibel, allein die Umsetzung dürfte oftmals kaum machbar sein, gerade wenn das Fahrzeug nicht im eigenen Wohnort stehen sollte.

Ist das Thema schon mal ausgiebig hier behandelt worden? Bitte dann den Thread dazu, wenn nicht bitte ich um Tipps, was man tatsächlich für Möglichkeiten hat keinem Betrüger aufzusitzen.

Schönes Wochenende!

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75 Antworten
Themenstarteram 27. August 2021 um 14:20

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 27. August 2021 um 16:05:17 Uhr:

Warum steckst du nicht für 150,- einen X20XEV in den Fronti? Brauchst nur die Sensorik vom Bestandsmotor, ggf. auch die NW-Räder und die Ölwannen, aber es würde gehen.

Könnte aus dem Frontera-Forum auch einen 2.2er aus einem Omega erhalten, wo auch nur die Wanne geändert werden muss, aber ich wüsste nicht wie ich das selbst bewerkstelligen könnte. Den Kaufpreis habe ich noch gar nicht erfragt. So günstig kann ich mir kaum vorstellen, zumal mit zunehmenden Alter die Wehwehchen immer mehr werden. Ersatzteile, selbst Schläuche, immer mehr zum Problem werden.

Bei uns im Ort gibt es einen Motorenspezialist, den könnte ich vielleicht fragen, was so ein Einbau bei diesem kosten würde. Wie lange dann der (gebrauchte) Austauschmotor dann durch hält steht dann auch noch in den Sternen. Optisch hat der Fronti auch schon ziemlich gelitten, Innen wie Außen, aber die Klimaanlage funktioniert wie am ersten Tag ;-))

@toyotahelferlein

Welchen Motor hast du denn aktuell im Frontera und was ist denn defekt??

Gab ja den 2.0 und den 2.2 Motor.

Themenstarteram 27. August 2021 um 17:37

Zitat:

@hwd63 schrieb am 27. August 2021 um 18:31:11 Uhr:

@toyotahelferlein

Welchen Motor hast du denn aktuell im Frontera und was ist denn defekt??

Gab ja den 2.0 und den 2.2 Motor.

Es ist der 2.2 und was genau kaputt gegangen ist weiß ich noch nicht, sieht aber nicht so rosig aus. Hatte dazu im Frontera-Forum und hier einen Thread eingestellt.

Zitat:

@toyotahelferlein schrieb am 27. August 2021 um 15:49:34 Uhr:

Der "sogenannte" Datenschutz ist in vielen Bereichen ein schlechter Witz und macht es vielen Betrügern besonders leicht, quasi indirekt "gerade" mit Hilfe unserer gesetzlichen Regulierungen! Die Spinnen nur noch hysterisch und zwar insbesondere auf EU-Ebene!

Das ist nicht zutreffend, denn Daten zu Reparaturen, Wartung usw. von Autos sind keine Personendaten im Sinne des BDSG.

Sollte die Werkstatt dem neuen Besitzer mitteilen, dass bei Kilometerstand x die Bremsen getauscht wurden oder bei Kilometerstand y die letzte Inspektion stattgefunden hat, dann betreffen diese Information eine Sache und nicht eine Person.

Sollte hingegen die Werkstatt dem neuen Besitzer erzählen, dass der Vorbesitzer Werkstattrechnungen nie pünktlich bezahlt hast und offene Rechnungen aufgrund mangelnder Kontodeckung nicht abgebucht werden konnten, dann macht sich die Werkstatt strafbar.

Was jedoch sein kann: die AGB der Werkstatt enthalten eine Klausel, die es der Werkstatt verbietet, sämtliche Informationen über Kundenfahrzeuge an Dritte weiterzugeben.

Zitat:

@toyotahelferlein schrieb am 27. August 2021 um 15:49:34 Uhr:

Eine lückenlose Wartungs- und Reparaturhistorie wäre der beste Nachweis. Blöd nur, wenn der Vorbesitzer gar nichts nachweisen kann, weil nichts davon aufgehoben, auch absichtlich, eben um keinen faktischen Nachweis erbringen zu können.

Muss er auch nicht. Der Verkäufer schuldet zunächst mal das, was im Kaufvertrag vereinbart wurde.

Zitat:

@toyotahelferlein schrieb am 27. August 2021 um 15:49:34 Uhr:

Ist so ähnlich wie bei einem Flüchtling der seine Ausweise weg wirft ;-)),auch um sein Alter zu verschleiern ;-))

Diese pauschalen Unterstellungen von Betrug widern mich an. :mad: :mad:

Gruß,

SUV-Fahrer

Themenstarteram 27. August 2021 um 18:50

Zitat:

@SUV-Fahrer schrieb am 27. August 2021 um 20:05:31 Uhr:

Zitat:

@toyotahelferlein schrieb am 27. August 2021 um 15:49:34 Uhr:

Der "sogenannte" Datenschutz ist in vielen Bereichen ein schlechter Witz und macht es vielen Betrügern besonders leicht, quasi indirekt "gerade" mit Hilfe unserer gesetzlichen Regulierungen! Die Spinnen nur noch hysterisch und zwar insbesondere auf EU-Ebene!

Das ist nicht zutreffend, denn Daten zu Reparaturen, Wartung usw. von Autos sind keine Personendaten im Sinne des BDSG.

Sollte die Werkstatt dem neuen Besitzer mitteilen, dass bei Kilometerstand x die Bremsen getauscht wurden oder bei Kilometerstand y die letzte Inspektion stattgefunden hat, dann betreffen diese Information eine Sache und nicht eine Person.

Sollte hingegen die Werkstatt dem neuen Besitzer erzählen, dass der Vorbesitzer Werkstattrechnungen nie pünktlich bezahlt hast und offene Rechnungen aufgrund mangelnder Kontodeckung nicht abgebucht werden konnten, dann macht sich die Werkstatt strafbar.

Was jedoch sein kann: die AGB der Werkstatt enthalten eine Klausel, die es der Werkstatt verbietet, sämtliche Informationen über Kundenfahrzeuge an Dritte weiterzugeben.

Zitat:

@SUV-Fahrer schrieb am 27. August 2021 um 20:05:31 Uhr:

Zitat:

@toyotahelferlein schrieb am 27. August 2021 um 15:49:34 Uhr:

Eine lückenlose Wartungs- und Reparaturhistorie wäre der beste Nachweis. Blöd nur, wenn der Vorbesitzer gar nichts nachweisen kann, weil nichts davon aufgehoben, auch absichtlich, eben um keinen faktischen Nachweis erbringen zu können.

Muss er auch nicht. Der Verkäufer schuldet zunächst mal das, was im Kaufvertrag vereinbart wurde.

Zitat:

@SUV-Fahrer schrieb am 27. August 2021 um 20:05:31 Uhr:

Zitat:

@toyotahelferlein schrieb am 27. August 2021 um 15:49:34 Uhr:

Ist so ähnlich wie bei einem Flüchtling der seine Ausweise weg wirft ;-)),auch um sein Alter zu verschleiern ;-))

Diese pauschalen Unterstellungen von Betrug widern mich an. :mad: :mad:

Gruß,

SUV-Fahrer

Was heißt den hier "pauschale" Unterstellung?! Es gibt diese Fälle nun mal und ich habe hier niemals "alle" Flüchtlinge gemeint! Was Du da hineininterpretierst ist eine "pauschale" Unterstellung. Und danke für Deine sonstigen Ausführungen, zu denen ich bitte mal die entsprechenden gesetzlichen Regelungen hätte! Wobei ich auch hier nirgends schrieb, ein Vorbesitzer "müsste" diese Nachweise erbringen! Ich muss auch nicht das wiederholen, um dies klar zu stellen!

Genug gezickt.

Wir haben doch eine freie Marktwirtschaft und als Käufer habe ich doch die Wahl ob und wo ich ein Auto kaufen.

 

In meiner Autofahrerkarriere habe ich neben einigen Neufahrzeugen schon 11 oder waren es schon 12 (?) Gebrauchtfahrzeuge gekauft. Keines jedoch ohne sauber dokumentierte (HU-Berichte, Rechnungen usw.) tatsächliche Laufleistung.

 

Das älteste Fahrzeug war beim Kauf 16 Jahre alt und ich bin immer noch zufriedener Besitzer.

 

Wenn man allerdings das absolute Preisschnäppchen sucht, muss man Glück haben oder der Beschiss in Form von manipulierten Km-Stand, Unfallwagen, großem Wartungsstau führt oft schon bald nach dem Kauf zu einem bösen Erwachsen.

 

Übrigens habe ich auch alle meine abgestoßen Fahrzeuge mit lückenloser Historie und korrekten Angaben dazu bisher schnell und ohne spätere Reklamationen verkaufen können.

 

Es ist ein wenig so, wie mit anderen größeren Anschaffungen: Nur preiswert eingekauft, kommt auf längere Sicht dann doch oft teurer.

Natürlich muss ein Verkäufer nicht lückenlose Nachweise erbringen. Aber er muss sich auch nicht wundern, wenn ich das Auto ohne Nachweise nicht kaufe.

Der 2.0 ist wirklich sehr billig zu bekommen. Der Umbaau ist im Omega recht beliebt. Bringt eigentlich den gleichen Vortrieb. Kompressionstest vor dem Kauf und ZR+Wapu-Satz wäre sinnvoll.

Der 2.2 Sauger ist hingegen sehr viel seltener und teurer. Bei 150-180 tkm kommt bei dem häufig die ZKD. Ärgerlich, aber auch kein echter Beinbruck.

Ganz ehrlich sind doch einige Möglichkeiten genannt:

Beim seriösen Händler kaufen

TÜV/Dekra oder Werkstatt Check

Sachverständiger

man hat selber Ahnung

telefonieren und sich ein Bild von Rechnungen und Tüvberichten, Serviceheft vorab schicken lassen.

Aber das passt dir ja alles nicht, fremde Stadt und blabla, Verkäufer, Termin, blabla...

Kann man alles klären, dafür scheinst du aber zu bequem zu sein.

Themenstarteram 28. August 2021 um 8:56

Zitat:

@toyotahelferlein schrieb am 27. August 2021 um 20:50:21 Uhr:

Zitat:

@SUV-Fahrer schrieb am 27. August 2021 um 20:05:31 Uhr:

 

Das ist nicht zutreffend, denn Daten zu Reparaturen, Wartung usw. von Autos sind keine Personendaten im Sinne des BDSG.

Sollte die Werkstatt dem neuen Besitzer mitteilen, dass bei Kilometerstand x die Bremsen getauscht wurden oder bei Kilometerstand y die letzte Inspektion stattgefunden hat, dann betreffen diese Information eine Sache und nicht eine Person.

Sollte hingegen die Werkstatt dem neuen Besitzer erzählen, dass der Vorbesitzer Werkstattrechnungen nie pünktlich bezahlt hast und offene Rechnungen aufgrund mangelnder Kontodeckung nicht abgebucht werden konnten, dann macht sich die Werkstatt strafbar.

Was jedoch sein kann: die AGB der Werkstatt enthalten eine Klausel, die es der Werkstatt verbietet, sämtliche Informationen über Kundenfahrzeuge an Dritte weiterzugeben.

Zitat:

@toyotahelferlein schrieb am 27. August 2021 um 20:50:21 Uhr:

Zitat:

@SUV-Fahrer schrieb am 27. August 2021 um 20:05:31 Uhr:

 

Muss er auch nicht. Der Verkäufer schuldet zunächst mal das, was im Kaufvertrag vereinbart wurde.

Zitat:

@toyotahelferlein schrieb am 27. August 2021 um 20:50:21 Uhr:

Zitat:

@SUV-Fahrer schrieb am 27. August 2021 um 20:05:31 Uhr:

 

Diese pauschalen Unterstellungen von Betrug widern mich an. :mad: :mad:

Gruß,

SUV-Fahrer

Was heißt den hier "pauschale" Unterstellung?! Es gibt diese Fälle nun mal und ich habe hier niemals "alle" Flüchtlinge gemeint! Was Du da hineininterpretierst ist eine "pauschale" Unterstellung. Und danke für Deine sonstigen Ausführungen, zu denen ich bitte mal die entsprechenden gesetzlichen Regelungen hätte! Wobei ich auch hier nirgends schrieb, ein Vorbesitzer "müsste" diese Nachweise erbringen! Ich muss auch nicht das wiederholen, um dies klar zu stellen!

P.S.:, falls das "pauschale", nur auf den Gebrauchtwagenkauf bezogen war, kann ich dennoch nur auf den @t-online.de-Artikel verweisen, in dem von "jedem Dritten" Fahrzeug die Rede ist. Keine Ahnung wie die auf diese Hausnummer kommen, wenn es stimmen sollte wäre das schon krass, oder? Aber selbst dies wäre keine Pauschalisierung!

Themenstarteram 28. August 2021 um 9:03

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 27. August 2021 um 23:46:33 Uhr:

Der 2.0 ist wirklich sehr billig zu bekommen. Der Umbaau ist im Omega recht beliebt. Bringt eigentlich den gleichen Vortrieb. Kompressionstest vor dem Kauf und ZR+Wapu-Satz wäre sinnvoll.

Der 2.2 Sauger ist hingegen sehr viel seltener und teurer. Bei 150-180 tkm kommt bei dem häufig die ZKD. Ärgerlich, aber auch kein echter Beinbruck.

Danke für Deine Tipps zu einem ATM! Ich denke der 2.0 wäre mir dann doch zu schwachbrüstig. Bin auch immer noch nicht dazu gekommen den Motor genauer unter die Lupe zu nehmen, werde aber mal den Spezi aus dem Frontera-Forum (nicht dem hier ;-)) kontaktieren um seine Preise zu hinterfragen.

Das kann ich mir gut Vorstellen, das mittlerweile das Kilometerfrisieren zum guten Ton gehört..

Heute geht´s mal schnell mit dem Laptop, früher benötigte man eine gute Bohrmaschine incl. Teilausbau der Tachowelle.

Für den Laien ist nur eins möglich:

Den Innenraum genauestens inspizieren, wo sind Abnutzungserscheinungen, die auf einen anderen Kilometerstand als der Angegebene hinweisen.

Wer ein lückenloses Scheckheft vorweist, der wird wohl am Kilometerstand nichts manipuliert haben...

am 28. August 2021 um 9:12

Merke, stellt sich Verkäufer quer was Überprüfungen von Profis angeht ist Vorsicht angesagt. Passt Innenraum nicht zum km Stand ist Vorsicht angesagt. Kann der Verkäufer nicht einen Service Nachweis oder TÜV Nachweis erbringen ist Vorsicht angesagt.

Wenn man niemanden kennt der Ahnung hat und mit kommen kann oder keine Zeit bzw Lust für Vorführungen bei Profis dann lieber zum Händler und mit gebraucht Garantie kaufen. Auch da gilt natürlich, Augen auf beim Kauf. Probefahrt, ohne die Anlage auf zu drehen.

Themenstarteram 28. August 2021 um 9:21

Zitat:

@benprettig schrieb am 28. August 2021 um 08:01:56 Uhr:

Ganz ehrlich sind doch einige Möglichkeiten genannt:

Beim seriösen Händler kaufen

TÜV/Dekra oder Werkstatt Check

Sachverständiger

man hat selber Ahnung

telefonieren und sich ein Bild von Rechnungen und Tüvberichten, Serviceheft vorab schicken lassen.

Aber das passt dir ja alles nicht, fremde Stadt und blabla, Verkäufer, Termin, blabla...

Kann man alles klären, dafür scheinst du aber zu bequem zu sein.

Sicher, die Punkte sind mir auch geläufig und wären eine gute Basis für einen Kauf, oder eben nicht. Dennoch wollte ich hier alle "sonstigen" Möglichkeiten abklopfen, die gerade etwas neuere Fahrzeuge in elektronischer Form (Wartungshystorie) haben, aber offensichtlich genau da ihren Schwachpunkt haben. Gerade zu Letzterem werben viele Anbieter mit diesem Nachweis.

Es hätte ja sein können das es eben eine andere Möglichkeit gegeben hätte, alle tatsächlichen Daten zu bekommen, wo aber der Gesetzgeber eben einen Riegel vor schob. Wusste ich vorher so nicht, auch wenn dies zu Erahnen war. In dem TO-Artikel war eine technische Möglichkeit aufgezeigt worden, wo ich dachte hierzu etwas Näheres erfahren zu können.

Zum Thema Bequemlichkeit: ich denke dass jeder erst mal versucht seine Aktivitäten im Vorfeld zu planen und auch ungern einen langen Weg fährt, um dann festzustellen, dass das völlig witzlos war. Das kann natürlich auch nicht immer durch ein Telefonat zuvor abgeklärt werden. Hat aber mit dem eigentlichen Thema hier (Betrug) nicht unbedingt etwas zu tun.

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