Technische Fragen zu Modifikationen an der Felge

Hallo zusammen,

Vorab: Ich würde Euch bitten keine Beiträge á la "Das ist Illegal!", "Das ist lebensgefährlich!" oder "Frag einen Anwalt!" zu verfassen

Ich wurde auf einer bekannten Verkaufsplattform übers Ohr gehauen. Ich habe auf dieser Plattform 4 Felgen gekauft, die lt. Vorbesitzer auf das richtige Maß aufgebohrt wurden.

Bei den Felgen handelt es sich um BMW Felgen die von dem Grundmaß 72,9mm auf 74,1mm (fachmännisch) aufgebohrt wurden. Die Felgen wurden so auch eingetragen.

Leider musste ich feststellen, dass die Felgen nach dem Einbau ab einer gewissen Geschwindigkeit zu schlagen beginnen. Unwucht und unrunder Lauf sind auszuschließen, da ich dieses habe prüfen lassen.

Das vermessen der Zentrierbohrungen für die Nabe hat folgendes ergeben:

Felge 1: 74,9 mm
Felge 2: 75 mm
Felge 3: 74,6 mm
Felge 4: 74,8 mm

die angeblich fachmännisch ausgeführten Bohrungen sind also Murks. Keines der Löcher stimmt mit dem angestrebten Maß (74,1mm) überein.

Rechtliche Schritte gegen den Verkäufer sind ausgeschlossen oder zu teuer. Die Felgen haben aber ein Haufen Kohle gekostet und ich würde sie ungern einfach wegschmeissen.

Gibt es irgendeine Alternative die hier schonmal jemand angewendet hat?

ist irgendjemand der Meinung, dass die Abweichung von >0,5mm NICHT der Grund für das Schlagen sein könnte?

Grüße und danke vorab!

Beste Antwort im Thema

Nochmal zum Grundproblem:
Die Eintragung ist illegal und nichtig, das muss mal ganz klar gesagt werden. Ohne sie zu kennen, gibt für diese Felge kein Gutachten, dass du sie auf einem E39 5er (oder X5/X6) mit Nabendurchmesser 74,1mm fahren darfst. Ergo kann es auch keine legale Eintragung geben. Das Grundmaß 72,6mm (für eigentlich alle anderen denkbaren BMW) darfst du nicht „aufbohren“ oder drehen oder fräsen. Und wie du schon selbst festgestellt hast, ist die Arbeit auch noch unter aller Kanone. Ich möchte nicht wissen, was den Felgen dabei wirklich zugestoßen ist. Und du auch nicht. Schlauchhalter, mehr nicht.

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Zitat:

@Apolo2019 schrieb am 13. Februar 2020 um 14:46:22 Uhr:


Du hast die Felgen aber doch bitte nicht mit der dreckigen und damit unebenen Auflagefläche wie auf dem Bild montiert? 🙁

Keine Panik, ist ein google Bild!

Nochmal zum Grundproblem:
Die Eintragung ist illegal und nichtig, das muss mal ganz klar gesagt werden. Ohne sie zu kennen, gibt für diese Felge kein Gutachten, dass du sie auf einem E39 5er (oder X5/X6) mit Nabendurchmesser 74,1mm fahren darfst. Ergo kann es auch keine legale Eintragung geben. Das Grundmaß 72,6mm (für eigentlich alle anderen denkbaren BMW) darfst du nicht „aufbohren“ oder drehen oder fräsen. Und wie du schon selbst festgestellt hast, ist die Arbeit auch noch unter aller Kanone. Ich möchte nicht wissen, was den Felgen dabei wirklich zugestoßen ist. Und du auch nicht. Schlauchhalter, mehr nicht.

Zitat:

@FloOdw schrieb am 13. Februar 2020 um 15:27:28 Uhr:


Nochmal zum Grundproblem:
Die Eintragung ist illegal und nichtig, das muss mal ganz klar gesagt werden. Ohne sie zu kennen, gibt für diese Felge kein Gutachten, dass du sie auf einem E39 5er (oder X5/X6) mit Nabendurchmesser 74,1mm fahren darfst. Ergo kann es auch keine legale Eintragung geben. Das Grundmaß 72,6mm (für eigentlich alle anderen denkbaren BMW) darfst du nicht „aufbohren“ oder drehen oder fräsen. Und wie du schon selbst festgestellt hast, ist die Arbeit auch noch unter aller Kanone. Ich möchte nicht wissen, was den Felgen dabei wirklich zugestoßen ist. Und du auch nicht. Schlauchhalter, mehr nicht.

Achsoooo das ist das Grundproblem, vllt können es nach dir noch drei Leute zusammenfassen.

Ich möchte ausdrücklich keinen dazu motivieren etwas an der Felge zu verändern, ich mach es trotzdem 😉

Gut. Da man zu illegalen Aktivitäten keine Hilfe geben soll laut NUB bin ich dann hier raus.

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Zitat:

@Chaos1994 schrieb am 13. Februar 2020 um 15:43:38 Uhr:


Gut. Da man zu illegalen Aktivitäten keine Hilfe geben soll laut NUB bin ich dann hier raus.

Jetzt verstehe ich auch wie deine 5416 Beiträge zu Stande kommen 🙂

@sminta Leider muss ich den Vorpostern recht geben.
Alles weitere siehe NUB.
Wenn Du hier weitermachen willst, werde ich die Moderatoren bitten, hier zu schließen.

Zitat:

@WolfgangN-63 schrieb am 13. Februar 2020 um 15:55:18 Uhr:


@sminta Leider muss ich den Vorpostern recht geben.
Alles weitere siehe NUB.
Wenn Du hier weitermachen willst, werde ich die Moderatoren bitten, hier zu schließen.

Hallo Wolfgang, ich zitiere mich einfach mal selbst:

Zitat:

@Sminta schrieb am 13. Februar 2020 um 14:17:02 Uhr:



Zitat:

PS: Das die Felgen im Straßenverkehr benutzt werden, steht nirgends.

Und warum sind die Felgen dann lt. deiner Aussage eingetragen? Macht man doch nur um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen.

Zitat:

@Apolo2019 schrieb am 13. Februar 2020 um 16:16:41 Uhr:


Und warum sind die Felgen dann lt. deiner Aussage eingetragen? Macht man doch nur um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen.

Im Fahrzeugschein des Vorbesitzers.

Zitat:

@Vritten schrieb am 13. Februar 2020 um 14:29:42 Uhr:


Ansprechpartner dafür ist jeder Feinmechanikbetrieb mit Drehmaschine, der die Felgen spannen kann und Privataufträge annimmt. Alternativ ein Bekannter, der in so einem Betrieb arbeitet.

Wird dann aber ein teurer Spaß.
Um die Felgen sauber auszudrehen müsste zuerst mal eine Aufnahme angefertigt werden mit der man die Felgen sauber spannen und vor allem ausrichten kann und der Zeitaufwand um die Felgen dann sauber auszurichten kann auch recht erheblich werden.

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 13. Februar 2020 um 16:58:57 Uhr:



Zitat:

@Vritten schrieb am 13. Februar 2020 um 14:29:42 Uhr:


Ansprechpartner dafür ist jeder Feinmechanikbetrieb mit Drehmaschine, der die Felgen spannen kann und Privataufträge annimmt. Alternativ ein Bekannter, der in so einem Betrieb arbeitet.

Wird dann aber ein teurer Spaß.
Um die Felgen sauber auszudrehen müsste zuerst mal eine Aufnahme angefertigt werden mit der man die Felgen sauber spannen und vor allem ausrichten kann und der Zeitaufwand um die Felgen dann sauber auszurichten kann auch recht erheblich werden.

Danke für deine Anwort. Kannst du ungefähr einschätzen was das kostet?

Die Stunde Arbeit wird bei ca 50-80 Euro pro Region liegen. Mit Abdrehen drum und dran rechne ich dann Mal so 400-500 Euro.

Moin,

es ist wie es immer ist: erstmal groß drauf hinweisen, dass man sich der Illegalität des Themas durchaus bewusst ist, wenn Gegenwind komm fährt man natürlich nur in Nachbars Scheune und auf dem Acker von Onkel Fritz.
Mit Verweis auf die NUB 5.3 beende ich den Thread.

Gruß
Zimpalazumpala

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