Taxistandplatz Schweiz - Nichttaxi anhalten um Aussteigen zu lassen

So, nach vielen Jahren auch mal ne doofe Frage von mir 😁

Hab am Sonntag meine Liebste zum Bahnhof gebracht. Wie üblich am Bahnhof enorm viel los, daher frecherweise kurz auf ausgeschilderten Taxiparkplatz (Gelbe Kennzeichnung am Boden, sowie Parkplatzschild mit Zusatzhinweis" Taxi" / siehe Bild, ich stand da, wo das kleine Taxi jetzt steht. Auf den weissen Parkfeldern standen 2 PKW) gehalten um meine Liebeste mit einem Abschiedsbussi aussteigen zu lassen. Bin dabei auch ausgestiegen um ihr den Koffer aus dem Kofferraum herauszuholen (Heckklappe ist relativ schwer beim T6).
Nebenan waren noch Taxiparkplätze frei. Auf einmal kommt ein Taxifahrer an, hält, macht ein Foto von meinem Wagen vor dem Taxischild und fährt weiter...

Frage 1: Darf der das einfach ? 🙂😕
Frage 2: Nach Lektüre im Internet kommen da eventuell CHF 40 auf mich zu. Andere Meinungen?

Bild ist aus Google Maps Streetview, zeigt aber exakt die Stelle.

Taxi
Taxi-2
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Hi, wenn man mehrere Dinge zugleich machen will , kann es bei mir schon mal durcheinandergehen, ich bn immer etwas schneller und nehme mir zuviel vor. Asche auf mein Haupt .
Ich wollte es noch ändern , aber da hatte ich schon gedrückt .Meisten finde ich es dann nicht schnell genug wieder. Natürlich haben einige von Euch recht , auch Benzli.
Entschuldigt bitte , aber ich kann nicht garantieren , dass es nicht wieder vorkommt .
Ich werde mir aber Mühe geben, versprochen.
Giovanni.

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In D ist es absolutes Haltverbot. Es hält sich bloss keiner daran. Behinderungen in größeren Städten sind die Regel. Manhat es ja mit mündigen Bürgern zu tun. Wird ein solcher behindert, brüllt er natürlich gleich lautstark los.

Vielleicht sollte man auch etwas Verständnis für den Taxifahrer zeigen (nein ich selbst bin kein Taxifahrer). Klar du standst da jetzt nur 2 Minuten, wenn überhaupt, aber du bist da sicherlich nicht der einzigste und er wird mehrmals am Tag miterleben, wie er seinen Beruf nicht korrekt ausführen kann, weil da eben hunderte solcher mal eben Schnell die liebste rauslassen Situationen sind.

Ich gehe einfach mal davon aus, dass da nichts kommt und er dir nur eben Angst machen wollte, damit du darüber nachdenkst. Wenn doch was kommt: bezahlen und gut ist. Immerhin hast du dort ja "geparkt" - da du ausgestiegen bist.

Zitat:

@Nomen_est_Omen schrieb am 17. Oktober 2017 um 03:50:48 Uhr:


Auch in der Schweiz gibt es den Begriff des Rechts am eigenen Bild.

Datum geht es doch überhaupt nicht. Fotografieren darf jeder in der Schweiz so viel er will (außer dort, wo es ausdrücklich verboten ist, z. B. in manchen Museen). Und er darf dann das Kennzeichen von seinem Foto ablesen und Anzeige erstatten, wenn er das für sinnvoll hält.

Hinsichtlich Nutzung von Fotos gibt es selbstverständlich wie in der gesamten zivilisierten Welt Einschränkungen.

(Klar muss jeder wiederholen, was bereits geschrieben wurde, wenn man mit Google fündig wurde. Ist ja schließlich ein Forum!)

Zitat:

@Benzli2013 schrieb am 17. Oktober 2017 um 01:47:22 Uhr:


Das Schild besagt das es ein Taxi STAND platz ist und das PARKverbot herrscht.
Du hast weder gestanden noch Parkiert. Es ist in der Schweiz erlaubt auf diesen Parkfeldern anzuhalten und jemand aussteigen oder auch einsteigen zu lassen, sofern man niemand behindert.

Verkehrsrechtlich also die Schilderbedeutung in CH analog zu D, auch wenn es unterschiedliche Bezeichnungen hat: in D Eingeschränktes Haltverbot (Zeichen 283), CH Parkieren verboten (Signal 2.50).

Andererseits der Unterschied: An Taxistandplätzen in CH Park(ier)verbot, Halten zum Ein-Aussteigen ohne Behinderung gestattet; in D dagegen Haltverbot und damit Halten durch Nichttaxen nicht gestattet.

Das sollte nun geklärt sein.

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Hallo, weil hier immer gar zu gern Stammtischüberlegungen die Rolle spielen , mal etwas zum Thema
eigenes Bild :
1.Aus dem grundgesetzlich verankerten allgemeinen Persönlichkeitsrechtsrecht der Artt. 1 I, 2 I GG entspringt das Recht am eigenen Bild. Dieses gibt derjenigen Person, die abgebildet wird, allein das Recht darüber zu entscheiden, ob und wie mit dem Bild verfahren und in wie weit es der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird.
Also so ganz einfach ist es nicht fremde Menschen zu fotografieren, vermutlich wird die Rechtslage in der Schweiz genau so sein .
2. In Deutschland gilt Halteverbot an Taxenplätzen , also die gewollte Unterbrechung der Faht ist nicht erlaubt .
3. In dem Fall des Fragestellers zu dem Taxenplatz in der Schweiz :
Er hat sich nach der Schweizer SSV ( Signalisation Verordnung ) schuldig gemacht , er hat im Halteverbot gehalten , auch hier gilt das freiwillige Halten an einer Stelle mit einer gelben Markierung am Fahrbahnrand.
Also auchdas - Entladen und Aus -und Einsteigen ist nicht erlaubt .
Giovanni.

Ich vermute , es wird gleich jemand mit der intelligenten Frage auftauchen :
Aber dann dürfte der Taxifahrer doch auch nicht praken bzw . dort stehen .
Darf er doch, denn mit dem Hinweis Taxenplatz wird die Ausnahmen geregelt .

Eventuell wollte er ja nur ein Bild der "Holden.

B 19

Auch dass dürfte er nicht , nur wenn sie zustimmt .
Aber evtl. hast du recht , manche Menschen sind fotogeil .
Die stehen immer in Positur , wenn die nur eine Linse funkeln sehen .
Ich meine nicht die Tellerlinsen :
Giovanni.

Vielleicht fand er deinen T6 einfach nur hübsch? (Vielleicht auch dich 😉)

Nö, im Ernst:
Bezweifle dass da was kommt, sind nur Wichtigtuer. Genauso wie die Heinis, die, sofern Ihnen dein Fahrstil nicht passt, stolz auf ihre Dashcam zeigen.
Spinner.

Und wenn was kommt, sinds nur 40 CHF.

So sehe ich das auch , der Taxifahrer , solche gibt es nicht nur in Deutschland, ist einfach ein Blockwartstyp , der seine Herausgehobenheit durch das Zeichen, auf schweizierisch Signal , einfach mal zeigen wollte .
Zu Hause muss erwahrscheinlich Kuschen .
Giovanni.

Zitat:

@giovannibastanza schrieb am 17. Oktober 2017 um 19:51:55 Uhr:


So sehe ich das auch , der Taxifahrer , solche gibt es nicht nur in Deutschland, ist einfach ein Blockwartstyp , der seine Herausgehobenheit durch das Zeichen, auf schweizierisch Signal , einfach mal zeigen wollte .
Zu Hause muss erwahrscheinlich Kuschen .
Giovanni.

Wo ist der Mehrwert? 😕

Zitat:

@giovannibastanza schrieb am 17. Oktober 2017 um 19:51:55 Uhr:


Zu Hause muss erwahrscheinlich Kuschen .

Das ist uraltes Foren-Primitiv-Psycho-Dummgeschwätz. Nur selten allerdings richtet sie sich gegen jemanden, den das gar nicht tief in die verhärmte Seele treffen kann, weil er sich hier nicht vergnügt.

Zitat:

@situ schrieb am 17. Okt. 2017 um 08:27:33 Uhr:



Zitat:

@Nomen_est_Omen schrieb am 17. Oktober 2017 um 03:50:48 Uhr:
Auch in der Schweiz gibt es den Begriff des Rechts am eigenen Bild.


Darum geht es doch überhaupt nicht. Fotografieren darf jeder in der Schweiz

Nomen_est_Omen hat im Zitat von Benzli folgenden Satz fett markiert:

Zitat:

Er darf das auch Online Posten

Und sich daher wahrscheinlich mit seiner Aussage bzgl. "Recht am Bild" darauf bezogen.

Zitat:

@giovannibastanza schrieb am 17. Okt. 2017 um 16:57:07 Uhr:


3. In dem Fall des Fragestellers zu dem Taxenplatz in der Schweiz :
Er hat sich nach der Schweizer SSV ( Signalisation Verordnung ) schuldig gemacht , er hat im Halteverbot gehalten , auch hier gilt das freiwillige Halten an einer Stelle mit einer gelben Markierung am Fahrbahnrand.
Also auchdas - Entladen und Aus -und Einsteigen ist nicht erlaubt .

Welches konkrete Halteverbot? Sorry Giovanni, im Fall hier glaube ich jetzt einfach mal ganz pauschal eher einem ortsansaessigen schweizer Fahrlehrer (Benzli) als deinen Fahrlehrerkuensten. Zumal Benzli auch noch ganz konkret den betroffenen Artikel und Absatz genannt hat. Und du wolltest hier mit Halbwahrheiten aufraeumen...

@Bahnfrei
Danke, endlich ein User der mitdenkt.

Hier werden sogar Halte und Pakverbot miteinander vermischt, nur ist das eine nicht das andere.
Das auf dem Foto ist ein Parkverbot, womit Halten erlaubt ist. Ein Halteverbot hat zwei Striche, das auf dem Foto hat nur einer.
Ausserdem besagt das Teil nur was der Taxistandplatz als solcher schon sagt, nämlich das man dort halten darf, aber eben nicht Parkieren.

In der Schweiz können die meisten Taxifahrer kaum deutsch, dafür aber Protestieren und sich wichtig machen und das wollte der hier ebenfalls
Bitte Leute, das nervt mich allgemein immer wieder, schaut über den Tellerrand und wenn ihr keine Ahnung habt, einfach nichts schreiben und sonst nicht so schreiben das man glauben könnte ihr wüsstet Bescheid sondern so das man sieht das ihr nur vermutet das es so ist.

Also nochmals Bahnfrei, danke für deine Kommentare

Ach und was das Foto angeht, bitte nicht auf Wiki verlinken wo jeder mit halbwissen etwas Schreiben kann. Dafür gibt es amtliche Websiten wo alles genau detailliert steht, wie zum Beispiel hier: https://www.edoeb.admin.ch/datenschutz/00627/01167/index.html?lang=de

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