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Taxibetrieb übernehmen und selber Arbeitnehmer bleiben

Themenstarteram 7. August 2011 um 15:57

Hallo zusammen,

ich habe evtl die Möglichkeit, eine Konzession zu übernehmen.

Allerdings möchte ich aufgrund eines guten Jobs nicht selber fahren, sondern meine Lebensgefährtin einstellen.Bisher ist es so, das ich seit mehr als 10 Jahren im Nebenerwerb Taxi fahre und so mit den Gegebenheiten vertraut bin. Den Nebenjob würde ich dann behalten und ins eigene Taxi steigen, ist ja klar.

Würde das so Sinn machen?Den sicheren Job behalten.

Wie läuft das dann mit dem AG?

Fragen über Fragen, muß mich erstmal konkret auseinander setzen damit und dachte, das Forum hier bietet mir erste "Denkanstösse". Smilie

VG

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23 Antworten

Du kannst in deinem eigenen Betrieb doch machen was du willst. Und du kannst beschäftigen wen du willst. Lebensgefährtin korrekt anmelden und gut ist.

 

Du solltest deinen AG informieren über dein neues Gewerbe . Hängt aber von deinem Arbeitsvertrag ab ob das nötig ist. Die meinsten Verträge sind so gestaltet, dass man sogar Nebentätigkeiten genehmigen lassen muss

am 7. August 2011 um 16:42

Tja, da wurde eigentlich schon alles umfassend gesagt.

 

Denke aber noch daran, daß Du Dich durch die zusätzliche Selbständigkeit privat/freiwillig KV-Versicherung musst und einige private Versicherungen auf die Tarifform der Selbständigen umzustellen ist (z.B. Privat-Rechtsschutz).

 

Viele Infos dazu findest Du unter http://www.taxi-versicherungen.info

nein, KV und RV hat er doch durch seinen Fulltimejob als Angestellter. Lediglich RS ist anzupassen denke ich  und zusätzliche Berufshaftpflicht. Private KV und RV erst wenn er seinen Job schmeißt 

Themenstarteram 7. August 2011 um 17:03

Mir ging es vorallem um die Sozialversicherungsgeschichte. Also KV,RV usw.

Bei ersten Recherchen gab es unterschiedliche Ergebnisse. Teilweise kann man wohl über den AG versichert bleiben, andere meinen, privat versichern, da man einen Angestellten hat.Ja, wie denn nun? :-)

Wenn du weiterhin als AN beschäftigt bist hast du alle gesetzlichen Versicherungen denn dein AG ist verpflichtet die Beiträge entsprechend deinem Gehalt abzuführen.

 

Arbeitslosengeld wirst du allerdings nicht bekommen, auch wenn du Beiträgte gezahlt hast solange dein Gewerbe läuft. 

am 7. August 2011 um 19:01

Zitat:

Original geschrieben von rubinio

Mir ging es vorallem um die Sozialversicherungsgeschichte. Also KV,RV usw.

Bei ersten Recherchen gab es unterschiedliche Ergebnisse. Teilweise kann man wohl über den AG versichert bleiben, andere meinen, privat versichern, da man einen Angestellten hat.Ja, wie denn nun? :-)

Sprich darüber mal mit deiner KV und ggf. mir dem RV-Träger.

Ich bin zwar nicht vom Fach, glaube aber nicht das es so einfach willst.

Faktisch ist es doch so das du nicht gleichzeitig Selbstständig sein kannst und Angestellter.

Wenn dir die Konzession gehört ist es auch deine Firma egal ob du nun selbst fährst oder nicht also bist du Selbstständig.

Ich denke du möchtest dir von beiden Seiten nur die Vorteile abgreifen oder. Also den Gewinn des Taxibetriebes einstreichen ohne zb dich selbst versichern zu müssen, Privat für die Rente einzahlen zu müssen etc..

Ich behaupte mal einfach so einfach ist es nicht. Das auch nur weil in DE nie irgendwas einfach so geht :)

Themenstarteram 8. August 2011 um 13:39

Nein, es ist nicht so, dass ich mir die jeweiligen Vorteile ergattern will.

Es soll evtl. eine Art 2.Standbein werden.

Mir ging es darum, das Ganze zu kalkulieren und zu erfahren, wie das läuft, wenn man angestellt bleibt.

Meine Lebensgefährtin wird dadurch in Arbeit gebracht und ich habe die Option mit einzusteigen bzw.im Falle der Arbeitslosigkeit direkt arbeiten zu können.

Das das alles Vor-und Nachteile hat ist mir wohl klar. :-)

am 8. August 2011 um 14:53

Zitat:

Original geschrieben von rubinio

Nein, es ist nicht so, dass ich mir die jeweiligen Vorteile ergattern will.

Es soll evtl. eine Art 2.Standbein werden.

Mir ging es darum, das Ganze zu kalkulieren und zu erfahren, wie das läuft, wenn man angestellt bleibt.

Meine Lebensgefährtin wird dadurch in Arbeit gebracht und ich habe die Option mit einzusteigen bzw.im Falle der Arbeitslosigkeit direkt arbeiten zu können.

Das das alles Vor-und Nachteile hat ist mir wohl klar. :-)

Du machst das schon ganz richtig so! Sprich mit Deinen Versicherungsträgern über die Situation.

am 8. August 2011 um 14:58

Zitat:

Original geschrieben von Unna-a38

Ich bin zwar nicht vom Fach, ...

> Das ist das Problem!

Faktisch ist es doch so das du nicht gleichzeitig Selbstständig sein kannst und Angestellter.

> Warum das denn nicht?

Wenn dir die Konzession gehört ist es auch deine Firma egal ob du nun selbst fährst oder nicht also bist du Selbstständig.

> Stimmt! Und trotzdem ist er in einem anderen Betrieb ein Angestellter.

Ich denke du möchtest dir von beiden Seiten nur die Vorteile abgreifen oder. Also den Gewinn des Taxibetriebes einstreichen ohne zb dich selbst versichern zu müssen, Privat für die Rente einzahlen zu müssen etc..

> Das ist doch Blödsinn. Um die gesetzlichen Abgaben u. Auflagen kommte er eh nicht drum herum.

Ich behaupte mal einfach so einfach ist es nicht. Das auch nur weil in DE nie irgendwas einfach so geht :)

Stimmt! In DE ist vieles nicht so einfach.

am 8. August 2011 um 18:26

Obacht:

Lt. Personenbeförderungsgesetzt (§ 13 glaub ich) ist dem Antragsteller die Genehmigung zu Versagen, wenn er das "Taxengewerbe nicht als Hauptbeschäftigung zu betreiben beabsichtigt"

Dies könnten dir neidische Mitbewerber vorwerfen.

Warum willst du deine Lebensgefährtin denn fest einstellen ?

Frag mal einen Steuerberater, welche Kosten für Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft, IHK etc. auf dich zu kommen.

Ob diese Kosten mit einer Konzession reinkommen ist fraglich.

Wie wär´s denn mit einer GbR. mit deinem Schatz.

Es ist sicherlich günstiger, wenn sich deine Partnerin privat versichert und in eine private Rente einzahlt, als Sozialabgaben zu leisten.

In dieser Formation seid Ihr beide Chef, keiner schreib euch Fahrzeiten vor, und dir kann auch wegen obengenanntem Gesetzt keiner an das Taxi (oder an die Karre) fahren, da immer ein "Chef" im Auto sitzt.

Wegen deiner Krankenversicherung, die wohl eine Gesetzliche ist, ist auch Vorsicht geboten.

Deine Krankenkasse ist dazu ermächtigt deine Einnahmen einzusehen.

D.h. Bilanzen oder Umsatzzahlen müssen vorgelegt werden. Dementsprechend errechnen die dir deinen Beitrag neu.

Dieser Beitrag wird dann wohl auch so hoch sein, dass es für dich besser sein wird, dich privat zu versichern.

Wenn du das bei deiner Kasse nicht meldest, dass du Selbsttändig bist, und die griegen das in ein paar Jahren raus, dann ist nachzahlen angesagt,... und das wird nicht spaßig !!

Also vorsicht, besser vorher alles genau berechnen lassen, bevor du auf die Schnauze fällst !!

Solange Nebenberuf tatsächlich Nebenberuf ist, brauchen Sie auf Ihre selbstständigen Nebeneinkünfte normalerweise keine Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung zu entrichten. Die bezahlen Sie ja in Ihrem Hauptberuf. Eine zusätzliche private Kranken- oder Rentenversicherung müssen Sie ebenfalls nicht abschließen.

Solange Sie Ihrem Chef keine Konkurrenz machen und die Leistungsfähigkeit in Ihrem Hauptberuf nicht unter der Nebentätigkeit leidet, darf er Ihre Unternehmungslust grundsätzlich nicht bremsen. Das gilt meist sogar dann, wenn nebenberufliche Aktivitäten im Arbeitsvertrag ausdrücklich untersagt sind.

Kenne das Problem von einem Kollegen. Er ist in einer Fa. angestellt und bewegte das Taxi das Taxi fuhr seine Frau, er am Wochenende.

Als er einen Festfahrer einstellte bekam er Probleme mit seiner Krankenkasse, da er nun auch Arbeitgeber war.

Weißt Du zufällig welcher Art die Probleme waren? Ich kann mir hier gerade keinen Konfliktpunkt vorstellen, für den Angestellten führt er ja schließlich KV-Beiträge ab und für ihn selbst werden im Hauptjob KV-Beiträge abgeführt, wo fühlt sich die Kasse dann da benachteiligt?

MFG Sven

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